Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht
Hamburg, Berlin, München, Frankfurt, Köln und bundesweit
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Der Erbfall ist häufig die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer können große Werte vernichten. Gleichzeitig bietet das Erbrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für eine gelungene Nachfolge. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in Hamburg, Berlin, Frankfurt, München und Köln beraten Sie bei der Nachlassplanung und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft bzw. dem Erbrecht. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung im Erbrecht und unsere Erfahrung aus hunderten von Erbfällen.
Sie brauchen Hilfe? - unsere anwaltlichen Leistungen im Erbrecht
Unsere Experten beraten Sie bundesweit in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um das Erben und Vererben. Wir verfügen über ein einzigartiges Team mit der Erfahrung aus mehr als 1.000 Erbfällen. Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater betreuen vermögende Privatpersonen und Unternehmer in folgenden Bereichen:
- Gestaltung der Nachfolge durch Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichte, Schenkungen etc.
- Prüfung, Widerruf, Anfechtung und Verteidigung von Testamenten im Erbstreit
- Abwicklung von Erbfällen, Beantragung von Erbscheinen und Vertretung im streitigen Erbscheinsverfahren
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Strategien zur Enterbung und Pflichtteilsreduzierung
- Beratung von Erbengemeinschaften und Vertretung von Miterben bei Konflikten
- Gestaltungen zur Vermeidung von Erbschaftssteuer und Anfertigung von Erbschaftssteuererklärungen
- Unternehmensnachfolgen, Nachfolgelösungen mit Gesellschaften und Stiftungen.
Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Experten oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Nachfolge planen - mit Testamenten, Verträgen, Schenkungen etc.
Wer "richtig" vererbt, kann für seinen Erbfall vor allem Streit und Steuern vermeiden. Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Gestaltungen nach Ihren Vorstellungen – rechtlich, wirtschaftlich, steuerlich und familiär. Zentrales Instrument der erbrechtlichen Nachfolge ist dabei das Testament, ob als Einzeltestament oder Berliner Testament für Ehegatten. Eine gute letztwillige Verfügung modifiziert vor allem die gesetzliche Erbfolge und sorgt für Klarheit und Gerechtigkeit. Mit Vermächtnissen, Auflagen oder einer Testamentsvollstreckung stellt das Erbrecht zahlreiche Möglichkeiten für das "perfekte" Testament zur Verfügung.
Neben dem Testament können Erb- oder Pflichtteilsverzichte oder auch Eheverträge zur Modifizierung des Güterstandes geboten sein. Bei der Unternehmensnachfolge sind gegebenenfalls Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen zu beachten bzw. zu ändern. Bei komplexen Nachlässen und solchen mit größerem Immobilienvermögen oder Betriebsvermögen können Sie mit unseren Erbrechtsexperten und Steuerberatern die Vorteile einer vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen prüfen. Zu unserem Repertoire gehören selbstverständlich auch gesellschaftsrechtliche Nachfolge-Lösungen wie der Familienpool, die Immobilien-GmbH oder die Familienstiftung. Nachfolgend ein Überblick über die Leistungen unserer Rechtsanwälte für Erbrecht.
- Die gesetzliche Erbfolge als Ausgangspunkt jeder Gestaltung
- Testament schreiben – ob handschriftlich oder beurkundet vom Notar
- Das Berliner Testament – der Klassiker für Ehepaare mit einigen Stolpersteinen
- Der Erbvertrag als Alternative zum Testament
- Unternehmensnachfolge sichern mit dem Unternehmertestament und mit lebzeitigen Schenkungen von Betriebsvermögen
- Auflagen, Vermächtnisse und Testamentsvollstreckungen
- Was es bei minderjährigen Erben zu beachten gibt
- Das Testament mit Auslandsbezug für den internationalen Erbfall
- Vorweggenommen Erbfolge durch Schenkungen oder gleich Erbe auszahlen lassen
- Gesellschaftsrechtliche Lösungen: Familienpool, vermögensverwaltende GmbH, Familienstiftung
Enterbung & Pflichtteil
Eines der häufigsten Themen in der erbrechtlichen Beratung unserer Anwälte ist die Enterbung und den damit verbundenen Problemen rund um den Pflichtteil. Werden nach Angehörige durch ein Testament vollständig oder teilweise enterbt, können sie Pflichtteilsansprüche geltend machen. Dieser Zahlungsanspruch in Höhe der Hälfte der gesetzlichen Erbquote kann den Erben in Schwierigkeiten bringen. Daher gibt es eine Reihe von Strategien, die den Pflichtteil von enterbten Kindern, Ehegatten oder Eltern reduzieren. Ausführliche Informationen unserer Erbrechts-Experten rund um die Enterbung und den Pflichtteil finden Sie auf folgenden Seiten:
- Übersicht Pflichtteil – alle Themen
- Welche Enterbten haben Ansprüche – die pflichtteilsberechtigten Personen
- Anleitung für Erblasser: Kinder enterben, Ehepartner enterben, Eltern enterben
- Pflichtteil berechnen, um ihn geltend zu machen bzw. einzuklagen
- Ehegatten: Pflichtteil bei der Zugewinngemeinschaft und beim Berliner Testament
- Pflichtteil bei Immobilien und bei der Unternehmensnachfolge
- Die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
- Strategien zur Reduzierung des Pflichtteils: Pflichtteilsverzicht, Pflichtteilsentziehungetc.
- Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen des Erblassers
- Betreuung von Erben und Enterbten beim Nachlassverzeichnis
Die Erbengemeinschaft - Strategien für Miterben
Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft aus zwei oder mehr Erben, die sowohl aufgrund gesetzlicher Erbfolge als auch aufgrund eines Testaments entstehen kann. Aufgrund rechtlicher Komplexität und unterschiedlicher Interessen und Befindlichkeiten ist die Erbengemeinschaft höchst konfliktträchtig. Wir unterstützen Miterben, sich bei der Verwaltung des Nachlasses zu behaupten und wirtschaftlich erfolgreich die Aufteilung des Erbes im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu betreiben. Ausführliche Informationen unserer Fachanwälte für Erbrecht finden Sie auf folgenden Seiten:
- Die Erbengemeinschaft – ein Überblick mit Praxistipps
- Häuser, Wohnungen und andere Immobilien in der Erbengemeinschaft
- Unternehmensnachfolge: Betriebsvermögen in der Erbengemeinschaft
- Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, gegebenenfalls mit Teilungsversteigerung und Teilungsklageoder Verkauf des Erbteils
- Der Erbschein der Erbengemeinschaft
- Prüfung von Ausgleichsansprüchen zwischen erbenden Abkömmlingen (falls diese zu Lebzeiten schon Zuwendungen hatten)
- Vorsorge im Testament: die Teilungsanordnung für die Miterben
Video: Streit in der Erbengemeinschaft
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt, wie eine Erbengemeinschaft (nicht) funktioniert und mit welchen Strategien man sich gegen die anderen Miterben durchsetzt.
Erbschein und Abwicklung der Erbschaft
Ist der Erbfall eingetreten, stellen sich für den bzw. die Erben zahlreiche rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Fragen. Als Kanzlei für Erbrecht unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um die Abwicklung einer Erbschaft – von der Beantragung des Erbscheins bis zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung.
- Abwicklung der Erbschaft – eine Checkliste für Erben
- Erbschein beantragen: Schritt für Schritt zum "Ausweis" für Erben
- Das Europäische Nachlasszeugnis als "internationaler" Erbschein
- Die Testamentseröffnung und was sie bedeutet
- Anfertigung der Erbschaftssteuererklärung für das Finanzamt sowie Vertretung beim Einspruch gegen den Erbschaftssteuerbescheid und bei der Klage vor dem Finanzgericht
- Anfertigung von Nachlassverzeichnissen und Beratung zum notariellen Verzeichnis und zur eidesstattlichen Versicherung
- Problemkreis Vollmacht & Erbe – Widerruf und Rechenschaftspflicht nach dem Erbfall
- Alles rund um die geerbte Nachlass-Immobilie
- Erbrechtliche Besonderheiten bei Bankkonten, Schließfächern, Depots und Lebensversicherungen in einer Erbschaft.
- Informationen zur Witwen- bzw. Witwerrente
Streit um das Erbe und das Testament
Neben den Konfliktherden Pflichtteil und Erbengemeinschaft führt häufig die Frage der Gültigkeit und Auslegung von Testamenten zu einem Erbstreit. Solche Konflikte werden in der Regel im Rahmen des Erbscheinverfahrens vor dem Nachlassgericht ausgetragen. Die dabei aufgeworfenen Fragen sind nicht nur rechtliche schwierig, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht. Wer kann welchen Sachverhalt beweisen? Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht haben den Anspruch Sie hier bestmöglich zu Ihrem Recht zu verhelfen. Dabei geht es um folgende erbrechtliche Themen und Aufgabenbereiche:
- Vertretung im streitigen Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht
- Testamentsauslegung bei unklarem letzten Willen
- Prüfung der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Testamenten – z.B. wegen Formfehler, Testierunfähigkeit (Demenz), Irrtum, Täuschung oder Fälschung
- Widerruf von Einzeltestamenten und Ehegattentestamenten
- Strategien gegen Erbschleicherund Prüfung einer etwaigen Erbunwürdigkeit
Testamentsvollstrecker - zwischen Erblasser, Nachlass und Erben
Die Testamentsvollstreckung ist ein mächtiges – aber auch konfliktträchtiges – Instrument der Nachfolge. Sinn macht die Bevormundung der Erben vor allem dann, wenn diese nicht in der Lage sind, die Erbschaft abzuwickeln oder der Nachlass zu verwalten. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen sowohl als Testamentsvollstrecker Ihres letzten Willens zur Verfügung als auch beim Streit über die Pflichten, die Vergütung oder die Abberufung des Vollstreckers. Wichtige Themen sind:
- Prüfung der Zweckmäßigkeit einer Testamentsvollstreckung.
- Planung, Anordnung und Durchführung von Testamentsvollstreckungen
- Haftung bzw. Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Pflichtverletzungen
- Vertretung im Streit um das Honorar des Vollstreckers
Wer braucht einen Testamentsvollstrecker?
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt, in welchen Konstellationen ein Testamentsvollstrecker sinnvoll ist und in welchen nicht.
Unser "Team Erbrecht"
Bei ROSE & PARTNER steht Ihnen ein ganzes Team erbrechtlicher Experten mit verschiedenen Schwerpunkten zur Verfügung.
FAQ Erbrecht
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Wo ist das Erbrecht geregelt?
Das deutsche Erbrecht ist ganz überwiegend im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§ 1922 bis § 2385). Daneben gibt es eine Reihe von anderen Gesetzen, die erbrechtliche Vorschriften enthalten - zum Beispiel die Höfeordnung. Viele Verfahrensfragen des Erbrecht sind im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt Im Grundgesetz ist das Erbrecht als solches garantiert.
Was ist ein guter Anwalt für Erbrecht?
Ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht sollte über eine hinreichende Spezialisierung verfügen. Erbrecht macht man nicht nebenbei. Da das Erbrecht in der juristischen Ausbildung keine große Rolle einnimmt, müssen die theoretischen Kenntnisse später erworben werden - regelmäßig durch einen Lehrgang im Rahmen der Fachanwaltsausbildung. Daneben müssen Erfahrungen durch die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate gesammelt werden, deren Nachweis dann schließlich zum Führen der Bezeichung "Fachanwalt für Erbrecht" berechtigt. Ein guter Anwalt für Erbrecht sollte sich - ungeachtet der Spezialisierung - auch in angrenzenden Bereichen auskennen, also etwa Probleme im Bereich der Erbschaftsteuer oder dem Familienrecht erkennen können.
Wie viele Fachanwälte für Erbrecht gibt es in Deutschland?
Im Jahr 2020 gab es in Deutschland 2.100 Fachanwälte für Erbrecht. Das entspricht nur 1-2 Prozent der insgesamt bei allen Rechtsanwaltskammern zugelassenen Rechtsanwälte (ca. 165.000 in 2020).