Beratungsschwerpunkte und Autorenprofil
Ich berate Sie als Partnerin im Private Clients-Team zu den Themen Steuern, Vermögen, Nachfolge und Stiftung.
Als erfahrene Fachanwältin im Steuer- und Erbrecht betreue ich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer. Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Nachlassplanung, insbesondere bei der Gestaltung von steueroptimierten Testamenten, Erbverträgen, lebzeitigen Schenkungen sowie Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. Außerdem vertrete ich die Interessen meiner Mandanten bei der Abwicklung von Erbfällen in Erbauseinandersetzungen und bin selbst als zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig.
Aufgrund meiner Doppelqualifikation in den Disziplinen Steuerrecht und Erbrecht berate ich meine Mandanten darüber hinaus im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Hierbei begleite ich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer typischerweise in Bezug auf die Erbschaftsteueroptimierung zu Lebzeiten und im Erbfall. Ferner stellt das Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht einen weiteren Beratungsschwerpunkt meiner Tätigkeit dar, ich berate insbesondere bei der Gründung von gemeinnützigen Stiftungen und Familienstiftungen. Darüber hinaus habe ich langjährige Erfahrung beim Führen von Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsprozessen.
Ich wurde im Jahr 2019 und 2024 vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyersauf dem Gebiet des Steuerrechts als eine der besten Anwälte Deutschlands ausgezeichnet und bin außerdem aufgrund meiner Spezialisierung im Erbrecht ein empfohlenes Mitglied des Instituts für Erbrecht e.V.
Carmen Mielke-Vinke ist eine gefragte Expertin. Einem breiten Publikum ist sie vor allem aufgrund ihrer fachlichen Beiträge aus Medien wie Handelsblatt, FAZ, Private Banking Magazin, Cash und Fuchsbriefe bekannt.
Werdegang
Ich studierte zunächst an der Fachhochschule für Finanzwissenschaften in Nordkirchen und war danach mehrere Jahre in der Finanzverwaltung in NRW und in Hessen/Frankfurt am Main tätig, wo ich meine theoretischen Kenntnisse im Steuerrecht durch wichtige praktische Erfahrungen erweitern konnte.
Außerdem studierte ich an den Universitäten Bielefeld und Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Mein Referendariat absolvierte ich in Wiesbaden. Nach meinem zweiten Staatsexamen arbeitete ich für unterschiedliche renommierte Kanzleien im Steuerrecht und Erbrecht zunächst für Prof. Wilhelm Haarmann bei der HAARMANN Partnerschaftsgesellschaft in Frankfurt a.M wo ich darüber hinaus Teil des fachlichen Organisationsteams der Steuerkonferenz der Deutschen Wirtschaft war. Anschließend arbeitete ich bei Flick Gocke Schaumburg in Frankfurt a.M. und beriet insbesondere Private Clients im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Im Jahr 2013 zog ich nach München und arbeitete dort für die internationale Kanzlei Norton Rose Fulbright und seit 2018 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC).
Neben der praktischen Tätigkeit als Rechtsanwältin in den Bereichen Steuerrecht und Erbrecht spezialisierte ich mich auch theoretisch fortlaufend weiter. So wurde mir im Jahr 2011 der Titel Fachanwältin für Steuerrecht und im Jahr 2013 der Titel Fachanwältin für Erbrecht verliehen. Seit 2015 bin ich außerdem zertifizierte Testamentsvollstreckerin der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Carmen Mielke-Vinke ist aktives Mitglied im Institut für Erbrecht e.V. und engagiert sich in der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT).
Persönliches
Aufgewachsen in NRW, lebe ich heute sowohl beruflich als auch privat in Frankfurt a.M. und München. Meine Freizeit verbringe ich am liebsten mit meinem Ehemann beim Wandern oder Mountainbiken in den Bergen oder beim Segeln.
Mandantenstimmen
- Hervorragende Arbeit Frau RA Mielke-Vinke hat mich im Rahmen einer Testamentsvollstreckung beraten. Sie hat das Problem schnell erkannt und allumfassend, klar und verständlich abgearbeitet. Es sind keine Fragen offen geblieben. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit.
- Kompetente Nachfolgeberatung Die Terminvereinbarung lief reibungslos. Aufgrund von Corona wurde die Beratung online durchgeführt. Auch das hat prima geklappt. Alle Fragen im Zusammenhang mit einer Nachfolgeberatung wurden von Frau Mielke-Vinke kompetent beantwortet. Es war ein nettes, angenehmes Gespräch.
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Vollste Zufriedenheit im Nachlassverfahren
Vielen Dank an Frau Mielke-Vinke von der Kanzlei Rose & Partner für ihre sehr kompetente, freundliche und auch sonst äußerst zufriedenstellende Beratung.
Alle Fragen im Zusammenhang mit einem Nachlassverfahren wurden von ihr zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet. Sie hat viel Zeit investiert und mir in einer schwierigen Situation sehr geholfen. - Sehr schnell und kompetent Sehr gute, schnelle und kompetente Beratung durch Frau Mielke-Vinke von der Kanzlei Rose & Partner. Sie hat mich zu Fragen der vorweggenommenen Erbfolge im Zusammenhang mit einem Nießbrauch beraten. Ich bin sehr zufrieden.
Aktuelle Blogbeiträge von Carmen Mielke-Vinke
Daten
Mitgliedschaften
- Institut für Erbrecht
- Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT)
- Rechtsanwaltskammer München
Studium, Referendariat
- Studium der Finanzwissenschaften an der Finanzhochschule NRW/Nordkirchen
- Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld und Frankfurt am Main
- Studium an der Fachhochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Referendariat am Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden
Zusatzqualifikationen
- Diplom Finanzwirtin (FH/1997)
- Fachanwältin für Steuerrecht (2011)
- Fachanwältin für Erbrecht (2013)
- Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT/2015)
Veröffentlichungen
Wie Sie unliebsame Angehörige enterben und Schenkungen zurücknehmen, in Handelsblatt, 20.02.2023
Wie Sie vermeiden, dass die Familie an Ihrem Testament zerbricht, in Impulse, 07/2022
- Stiftungen als Instrument in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, in Stiftungsnewsletter Bankhaus Lampe, 2019
- Den digitalen Nachlass richtig regeln, in Private Banking Magazin, 09/2018
- Letzer Wille zu Passwörtern und Co. im digitalen Nachlass, in Cash, 05/2018
- Eine Stiftung von Todes wegen ist erst ab Erstellung der Satzung als gemeinnützig anzuerkennen, in Berater Fuchs, 04/2018
- Aktuelles BMF-Schreiben zur spendenrechtlichen Beurteilung von „Crowdfunding“ in Berater-Fuchs, 02/2018
- Steuerrechtliche Behandlung einer Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftungan einer Personengesellschaft in Berater-Fuchs, 01/2018
- Auswirkungen des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) auf Stiftungen zum 01.01.2018 - Was sollten Stiftungsverantwortliche beachten? in Berater-Fuchs, 12/2017
- Der Bundesfinanzhof erweitert die Chancen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit in Berater-Fuchs, 11/2017
- Vereinsrecht im Umbruch – Bundesgerichtshof trifft Grundsatzentscheidung in Berater-Fuchs, 08/2017
- Zitate in „Der Nachlass will geplant sein“; FAZ, 18.09.2016
- Unbenannte (ehebedingte) Zuwendungen unter Ehegatten – Werden die derzeitigen Regelungen zum steuerfreien Vermögenszuwachs unter Ehegatten zukünftig Bestand haben? in Festschrift für Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, 2015
Sprachen
- Deutsch
- Englisch