Eltern enterben und Pflichtteil vermindern

Strategien für Kinderlose, deren Eltern noch leben

Hat man keine Kinder, gehören die eigenen Eltern zum Kreis der gesetzlichen Erben. Das ist vor allem in den Fällen problematisch, in denen eigentlich der Ehepartner bzw. Lebenspartner alles erben soll, zum Beispiel die gemeinsame Immobilie. In solchen Fällen ist es geboten den Vater und/oder die Mutter durch ein Testament zu enterben. Außerdem sollte dabei noch der Pflichtteil im Blick behalten werden.

Anwaltliche Leistungen rund um die Enterbung der Eltern

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Ausgangslage: Die Eltern als gesetzlicher Erben und Pflichtteilsberechtigte

Eltern haben je nach familiärer Konstellation eine gesetzliche Erbquote. Als Erben 2. Ordnung sind sie aber von der Erbfolge ausgeschlossen, wenn es auch Erben 1. Ordnung gibt, also Abkömmlinge (Kinder, Enkel) des Erblassers. Ist ein Elternteil bereits verstorben, fällt der Erbteil an die anderen Kinder, also die Geschwister des Erblassers.

Wie hoch die Erbquote der Eltern im konkreten Fall ist, hängt von den übrigen Verwandtschaftsverhältnissen ab, sowie insbesondere davon, ob der Erblasser verheiratet war (und in welchem Güterstand).

In den Fällen, in denen die Eltern zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören, haben sie auch ein Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil sichert Ihnen eine Mindestbeteiligung am Nachlass im Falle der Enterbung. Die Pflichtteilsquote beträgt dabei die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

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Gründe für eine Enterbung des Vaters bzw. der Mutter

Wenn man über seine Erben nachdenkt, fallen einem meistens nicht zuerst die eigenen Eltern ein. Und tatsächlich entspricht es häufig nicht dem Wunsch, dass das eigene Vermögen an die Eltern fällt - vor allem, wenn diese älter und wirtschaftlich gut versorgt sind.

Für die Enterbung der Eltern kommen vor allem die folgenden Gründe in Betracht:

  1. Absicherung des Ehepartners: Paare ohne Kinder haben oft die Vorstellung, dass sie sich schon qua Gesetz gegenseitig als Alleinerbe beerben. Lebt der Vater oder die Mutter (oder beide) jedoch noch, sind sie ebenfalls Erbe. Haben Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner etwa eine Wohnimmobilie (Haus oder Eigentumswohnung) würde der Miteigentumsanteil Ihres Partners bei dessen Versterben zum Teil an Ihre Schwiegereltern fallen. Bei einer derartigen Erbengemeinschaft ist ein Streit fast schon vorpgrogrammiert.
  2. Zerrüttetes Eltern-Kind-Verhältnis: Gelegentlich kommt es auch vor, dass eine Enterbung der Eltern aus Abneigung oder zumindest Gleichgültigkeit gewünscht ist. Wurde man selbst vom Vater oder der Mutter enterbt, liegt die Enterbung der Eltern im Gegenzug nahe.

Anordnung der Enterbung durch Testament

Sollen nun die Eltern bzw. der Vater oder die Mutter aus einem der oben genannten Gründe enterbt werden, erfolgt dies durch eine letztwillige Verfügung im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrag. Das Testament kann dabei sowohl handschriftlich („eigenhändig“) oder auch notariell errichtet werden. Ein Erbvertrag bedarf dagegen stets der notariellen Beurkundung.

Die Enterbung kann sowohl ausdrücklich angeordnet werden, als auch dadurch, dass andere Personen als Erben eingesetzt werden. Auch eine Verfügung, die lediglich aus einer Enterbung besteht, ohne ausdrücklich andere Erben zu benennen, ist möglich.

Enterbung der Eltern (Formulierung/Muster/Vorlage)

Hiermit setze ich (_____) zu meinem/meinen Erben ein. Meine/n Mutter/Vater (_____) enterbe ich hiermit. Die Enterbung gilt auch/nicht für seine/Ihre Abkömmlinge und ist unabhängig von der Wirksamkeit der vorgenannten Erbeinsetzung.

Negativtestament

Gemäß § 1938 BGB kann der Erblasser durch Testament auch Eltern von der Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge mit der Modifizierung, dass Vater und/oder Mutter unberücksichtigt bleibt - so als wären sie beim Erbfall nicht vorhanden.

Strategien zur Pflichtteilsreduzierung

In vielen Konstellationen ist es problematisch, dass die Eltern aufgrund einer Enterbung später Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Häufig sollen Vater und Mutter am besten gar nicht bekommen oder zumindest so wenig, dass der oder die Erben keine Schwierigkeiten haben, die Pflichtteilsansprüche zu befriedigen. Da diese Ansprüche auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtet und grundsätzlich sofort fällig sind, sind sie vor allem dann problematisch, wenn der Nachlass überwiegend aus Immobilien oder Unternehmensanteilen besteht und nicht ausreichend Liquidität vorhanden ist.

Auch wenn der Gesetzgeber die Mindestbeteiligung des Ehegatten am Nachlass in Form des Pflichtteils ausdrücklich vorgesehen hat, gibt es einige Möglichkeiten, diese Pflichtteilsansprüche ganz oder teilweise aus der Welt zu schaffen:

  1. Das wirksamste Instrument ist der Pflichtteilsverzicht, der von den Eltern ausdrücklich in einem zu beurkundenden Verzichtsvertrag oder Erbvertrag erklärt wird. Häufig wird es diesen nur gegen Zahlung einer Abfindung geben. Ausführliche Informationen zum Pflichtteilsverzicht finden Sie hier auf unserer Themenseite Pflichtteilsverzicht sowie auf in unserem Pflichtteilsverzicht-Video auf YouTube.
  2. Sehr selten und ohne nennenswerte praktische Relevanz ist dagegen die Pflichtteilsentziehung, die im Testament erklärt werden kann, wenn dem pflichtteilsberechtigen Vater bzw. der Mutter große Verfehlungen vorgeworfen werden.
  3. Die wohl geläufigste Strategie zur Reduzierung des Pflichtteils (wenn auch weniger im Hinblick auf den Pflichtteil der Eltern) besteht darin, Vermögenswerte noch zu Lebzeiten an andere Personen zu verschenken. Allerdings entstehen bei solchen Vermögensverschiebungen zunächst Pflichtteilsergänzungsansprüche, die sich mit jedem Jahr, dass nach der Schenkung vergeht um 10 Prozent verringern. Bei Schenkungen an den Ehepartner verbleibt die Schenkung allerdings dauerhaft im pflichtteilsrelevanten Nachlass. Und wer sich bei der Schenkung das wirtschaftliche Eigentum zum Beispiel an einer Immobilie durch einen Nießbrauch vorbehält, riskiert, dass die Schenkung dauerhaft zum pflichtteilsrelevanten Nachlass gezählt wird.
  4. „Radikale“ Strategien zur Pflichtteilsreduzierung, zum Beispiel durch Adoption von Kindern zur Reduzierung der Pflichtteilsquote der Eltern oder der Wegzug in ein ausländisches „Pflichtteilsparadies“ spielen bei der Enterbung der Eltern regelmäßig keine Rolle.

Ausführliche Informationen zu allen Strategien rund um die Reduzierung des Pflichtteils finden Sie hier:

Q&A Eltern enterben

Schnelle Antworten auf wichtige Fragen

Darf man seine Eltern enterben?

Im Rahmen der Testierfreiheit kann man auch nächste Angehörige wie den Vater oder die Mutter durch ein Testament enterben. Das ist aber nur notwendig, wenn die Eltern auch zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören.

Wie hoch ist der Erbteil der Eltern?

Eltern gehören nur dann zu den gesetzlichen Erben, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat. Die Erbquote ist dann von den konkreten Verwandtschaftsverhältnissen abhängig und im Wesentlichen davon, ob der Erblasser verheiratet war.

Muss ich die Enterbung der Eltern im Testament begründen?

Die Enterbung der Eltern im Testament bedarf keiner Begründung. Es reicht die bloße Anordnung der Enterbung. Die Begründung der Enterbung birgt auch die Gefahr, dass später darüber gestritten wird, ob und inwieweit der angegebene Umstand zu welchem Zeitpunkt tatsächlich zutraf.

Haben enterbte Eltern immer Pflichtteilsansprüche?

Die Eltern haben im Falle der Enterbung gemäß § 2303 Absatz 2 BGB stets ein Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsansprüche können aber zum Beispiel durch die Entziehung des Pflichtteils oder aufgrund eines Pflichtteilsverzichts ausgeschlossen sein, wenn die strengen Voraussetzungen bzw. Formvorschriften erfüllt sind.

Erfahren meine Eltern davon, dass ich sie enterbt habe?

Von einer Enterbung per Testament erfahren die Betroffenen regelmäßig erst nach Eintritt des Erbfalls, wenn sie vom Nachlassgericht das eröffnete Testament zur Kenntnis erhalten.

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