Fachanwälte für Erbrecht in Hamburg

Kanzlei mit spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern

Die Weitergabe des Vermögens durch eine Erbschaft ist eine der größten Herausforderungen – rechtlich, wirtschaftlich und auch familiär bzw. emotional. Nur wer die Möglichkeiten und Risiken des Erbrechts kennt, kann seine Interessen beim Erben bzw. Vererben hinreichend wahrnehmen. ROSE & PARTNER hat in mehr als 15 Jahren mit Rechtsanwälten und Fachanwälten für Erbrecht in Hamburg hunderte von Erbfällen erfolgreich begleitet – von der Planung über die Abwicklung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen im Erbstreit. Seitdem sind wir zu einer der führenden Kanzleien für Erbrecht in Deutschland geworden.

Erbrecht in Hamburg - Überblick über die Leistungen unserer Fachanwälte

ROSE & PARTNER stellt Ihnen in Hamburg ein ganzes Team von Spezialisten rund um das Erben und Vererben zur Verfügung. Wir beraten und vertreten insbesondere vermögende Privatpersonen und Unternehmer. Zu unseren Kernkompetenzen gehören folgende Leistungen:

  • Rechtliche Gestaltung der Nachfolge mit Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsverzichten, Schenkungen, Gesellschaften und Stiftungen.
  • Steuerliche Optimierung der Nachfolge (Erbschaftssteuer und Ertragsteuer)
  • Abwicklung von Erbfällen: Erbschein, Erbschaftsteuererklärung etc.
  • Vertretung im Erbstreit: Erbengemeinschaft, Pflichtteil, Erbscheinsverfahren (z.B. Anfechtung und Auslegung von Testamenten).
  • Unternehmensnachfolgen mit Betriebsvermögen, gesellschaftsrechtliche Lösungen einschließlich Stiftungen

Danke eines großen erfahrenen Teams bearbeiten wir auch besonders komplexe Mandate und liefern Gutachten zu Spezialfragen des Erbrechts, Unternehmens- und Immobilienbewertungen.

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Gefragte Experten für Erbrecht

Die Erbrechts-Anwälte von ROSE & PARTNER publizieren wissenschaftliche Fachbeiträge in verschiedenen Medien und sind einem breiten Publikum aus zahlreichen Interviews und Beiträgen aus dem Fernsehen, Radio, Zeitungen und dem Internet bekannt. Interviewanfragen richten Sie bitte direkt an: rose@rosepartner.de

 

Qualifikation - das dürfen Sie von unseren Erbrechtsexperten erwarten

Unser Büro in Hamburg verfügt als ältester und größter Kanzleistandort über ein besonders starkes Team im Erbrecht. Hierzu gehören vor allem die folgenden Rechtsanwälte und Steuerberater:

  1. Kolja Schlecht, Fachanwalt für Erbrecht
  2. Gesa Modersohn, Rechtsanwältin mit Tätigkeit ausschließlich im Erbrecht
  3. Dr. Michael Demuth, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht; Unternehmensnachfolge und Stiftung
  4. Helge Schubert, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer

Dieses Kernteam in der Hansestadt wird unterstützt durch weitere Berufsträger mit Spezialisierungen etwa im Immobilienrecht, ausländischen Erbrecht (Italien, Frankreich, Polen, Iran etc.) und weiteren angrenzenden Rechtsgebieten. Alle Rechtsanwälte der Kanzlei ROSE & PARTNER, die an erbrechtlichen Mandaten mitwirken, sind entweder Fachanwälte für Erbrecht oder haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht und bereits den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung erfolgreich absolviert.

Vergütung - was kostet ein Spezialist für Erbrecht in Hamburg?

Auch wenn es beim Erbrecht häufig um persönliche Befindlichkeiten geht, so steht doch regelmäßig das Geld im Vordergrund, wenn Vermögen durch Gestaltungen geschützt und Ansprüche nach dem Erbfall durchgesetzt oder abgewehrt werden. Daher kann eine anwaltliche Tätigkeit nur dann erfolgreich sein, wenn auch das Honorar angemessen und fair ist.

Kostenlos - Ihre Anfrage und unsere Antwort

Sie können Ihre Anfrage direkt an einen unserer Erbrechtsexperten in Hamburg stellen. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Auch Anfragen über das Kontaktformular werden an den passenden Fachanwalt weitergegeben und von diesem beantwortet. Nur wenn überhaupt keine Bearbeitung durch uns infrage kommt, weil der konkrete Bereich nicht von uns abgedeckt wird, eine Übernahme wirtschaftlich für Sie nicht sinnvoll ist oder schlicht keine Kapazitäten vorhanden sind, ist auch eine Antwort durch das Sekretariat möglich.

Individuelle Vergütung - pauschal, aufwandsabhängig und gesetzlich

Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen und ein Mandatsverhältnis begründet wird, vereinbaren Sie mit uns auch eine konkrete Vergütung. In aller Regel erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Die Stundensätze für einen Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg liegen zwischen 340 und 420 Euro (zzgl. 19% USt)- je nach Berater und Art des Mandats. Es erfolgt eine Abrechnung im 6-Minuten-Takt, sodass Sie selbstverständlich nur den tatsächlichen Aufwand zahlen. Sollte unser Zeithonorar unter den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen, wird das gesetzlich vorgesehene Honorar in Rechnung gestellt.

Vor allem für Erstberatungen und auch im Bereich der Gestaltung können wir Ihnen häufig auch pauschale Honorare, also aufwandsunabhängige Festpreise, nennen.

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Gestaltung der Nachfolge - Testamente, Erbverträge, Schenkungen etc.

Die Gestaltung der erbrechtlichen Nachfolge erfolgt vor allem durch letztwillige Verfügungen. Wir prüfen für Sie, welche Regelungen für Sie in einem Testament sinnvoll sind und ob gegebenenfalls ein gemeinschaftliches Ehegattentestament (Berliner Testament) oder sogar ein Erbvertrag geboten ist. Je nach Konstellation können auch eine Testamentsvollstreckung, eine Vor- und Nacherbschaft oder Vermächtnislösungen geeignet sein, Ihren letzten Willen durchzusetzen.

Sollen nahe Angehörige enterbt werden, klären wir für Sie die im Raum stehenden Pflichtteilsansprüche. Soweit erwünscht, stellen Ihnen unsere Erbrechts-Anwälte Strategien zur Reduzierung des Pflichtteils vor und setzen diese um. Hierzu gehört vor allem auch die vertragliche Gestaltung von Pflichtteilsverzichten.

Eine große Rolle beim Übergang von Vermögen auf die nächste Generation spielt die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen. Hier erarbeiten wir langfristige Strategien, bei denen ein Fokus auch auf der Optimierung im Bereich der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer liegt.

Aufgrund unserer wirtschafts- und steuerrechtlichen Ausrichtung können wir auch erbrechtliche Mandate aus dem Bereich der Unternehmensnachfolge in höchster Qualität bearbeiten. In Hamburg - wie an den anderen Standorten der Kanzlei ROSE & PARTNER - bilden sich dann regelmäßig Beraterteams mit Fachanwälten für Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.

Abwicklung von Erbfällen, inklusive Testamentsvollstreckung und Erbschaftssteuer

Sind Sie Erbe, unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Erbfalls. Wir beraten Sie bei der Frage, ob Sie einen Erbschein benötigen und unterstützen Sie bei der Beantragung von Erbscheinen, wenn dabei rechtliche Fragen auftauchen. Müssen Vermächtnisse erfüllt oder ein geforderter Pflichtteil ausgezahlt werden muss, prüfen wir das für Sie.

Unsere Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater geben für Sie die Erbschaftssteuererklärung ab und können durch Einspruch oder Klage gegen Steuerbescheide des Finanzamts. Dabei nutzen wir die bestehenden Möglichkeiten des Erbschaftssteuerrechts - insbesondere im Hinblick auf Verschonungen sowie bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen.

Auf Wunsch können Sie einen unserer Rechtsanwälte in Hamburg auch als Testamentsvollstrecker mit der Umsetzung Ihres Testaments einsetzen. Selbstverständlich beraten wir auch andere Testamentsvollstrecker bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen und steuerlichen Aufgaben.

Erbschaft abwickeln Ausführliche Informationen und Checkliste für Erben

Vertretung im Erbstreit - Erbscheinverfahren, Pflichtteil, Erbengemeinschaft etc.

Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit in Hamburg liegt in der Vertretung im Erbstreit. Bei diesen Konflikten können wir Ihnen unsere ganze Erfahrung zur Verfügung stellen. Das Instrumentarium reicht dabei von der Erarbeitung nachhaltiger Lösungen der Konfliktparteien bis zur knallharten gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche - je nach Interessenlage und strategischen Erwägungen.

Darüber hinaus vertreten wir Sie auch in allen weiteren erbrechtlichen Auseinendersetzungen wie etwa Konflikten zwischen Testamentsvollstrecker und Erben oder auch zwischen Erben von Betriebsvermögen und weichenden Geschwistern.

FAQ Rechtsanwalt Erbrecht Hamburg

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Wie wird man Fachanwalt für Erbrecht?

Die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht darf führen, wer besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen kann. Die Kenntnisse werden dabei in der Regel durch die Absolvierung eines Lehrgangs mit Klausur-Prüfungen und die praktischen Erfahrungen durch eine Mandatsliste mit gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen dokumentiert. Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt in Hamburg durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer gemäß § 43c BRAO i.V.m. der Fachanwaltsordnung (FAO).

Wieviele Anwälte für Erbrecht gibt es in Hamburg?

Die Rechtsanwaltskammer Hamburg hat ca. 11.000 Mitglieder. Wie viele davon auch bzw. ausschließlich erbrechtliche Mandate bearbeiten ist nicht bekannt. Nur ein kleiner Teil der Anwaltschaft führt die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht oder verfügt über eine ausgeprägte Spezialisierung im Erbrecht. Weniger als 2 Prozent aller Anwälte in Deutschland sind Fachanwälte für Erbrecht.

Was kostet ein Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg?

Die Vergütung des Rechtsanwalts ist grundsätzlich frei vereinbar. Bei Zeithonoraren spiegelt der Stundensatz die Qualifikation und Erfahrung des Rechtsanwalts wieder und berücksichtigt auch regionale Besonderheiten. So liegt er in Hamburg für einen Fachanwalt für Erbrecht bei ca. 300 bis 450 Euro.

Wer ist der beste Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg?

Die Frage nach dem besten Anwalt bzw. Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg lässt sich objektiv nicht beurteilen. Es kommt darauf an, wie die Qualifikation und der Beratungsstil des Rechtsanwalts zum jeweiligen Auftrag bzw. Mandanten passt. Objektiv kann man aber aus der Spezialisierung, der Erfahrung und dem Kanzleiumfeld Rückschlüsse auf die zu erwartende Qualität der Beratung ziehen.

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