Pflichtteil einklagen
Pflichtteilsansprüche gerichtlich geltend machen - alles zur Pflichtteilsklage
Wenn Sie als naher Angehöriger enterbt wurden, stehen Ihnen Pflichtteilsansprüche gegen den oder die Erben zu. Insbesondere, wenn es zum Streit über das Ob oder die Höhe des Pflichtteils kommt oder die Verjährung Ihrer Ansprüche droht, sollte zur Durchsetzung ihres rechtmäßigen Anspruchs eine Klage beim Zivilgericht in Betracht gezogen werden. Hier erfahren Sie, wann eine solche Pflichtteilsklage erforderlich wird, wie sie abläuft, auf was geachtet werden muss und welche Kosten für Sie dabei entstehen.
- Die einzelnen Rechte des Pflichtteilsberechtigten
- Brauche ich einen Anwalt und muss ich überhaupt klagen?
- Wie wird der Pflichtteil eingeklagt?
- Wie läuft das Gerichtsverfahren ab?
- Was kostet mich die Pflichtteilsklage?
- Was passiert nach Abschluss des Gerichtsverfahrens?
- Was sollte ich beachten, wenn gegen mich eine Pflichtteilsklage erhoben wurde?
- FAQ Pflichtteil einklagen
Anwaltliche Leistungen im Pflichtteilsrecht
Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Pflichtteilsexperten vertreten Sie bundesweit bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (Zahlungsansprüche, Auskunftsansprüche und Wertermittlungsansprüche)
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Prüfung der Wirksamkeit einer Enterbung durch Testament
- Prüfung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen (aufgrund von Schenkungen)
- Berechnung der Pflichtteilsquote und des Pflichtteils
- Erstellung von Nachlassverzeichnissen
- Bewertung von Immobilienvermögen und Betriebsvermögen für die Pflichtteilsermittlung
- Außergerichtliche Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Gerichtliche Durchsetzung von Pflichtteilsrechten durch eine Pflichtteilsklage
- Erbschaftsteuererklärungen und Pflichtteilsgeltendmachung zur erbschaftsteuerlichen Optimierung
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1. Die einzelnen Rechte des Pflichtteilsberechtigten
Als Pflichtteilsberechtigter werden Sie nicht automatisch an der Erbschaft beteiligt. Vielmehr entsteht ein Zahlungsanspruch, den Sie gegen den oder die Erben geltend machen müssen.
Als Nichterbe haben Sie allerdings in der Regel keine Möglichkeit, selbst Einblick zu erhalten, welche Vermögenswerte im Nachlass vorhanden sind. Daher gibt Ihnen das Gesetz, genauer § 2314 Abs.1 BGB, zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche das Recht, in einem Stufenverhältnis zunächst vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses und sodann die Ermittlung der Werte des Nachlasses zu verlangen. In der Regel können Sie erst im Anschluss Ihren konkreten Pflichtteilsanspruch beziffern und daher auch erst dann gegen den Erben durchsetzen.
Nähe Informationen zur Berechnung Ihres Pflichtteilsanspruchs erhalten Sie hier: Pflichtteil Berechnung.
2. Brauche ich einen Anwalt und muss ich überhaupt klagen?
Für viele Pflichtteilsberechtigte stellt sich die Frage, ob sie zwingend einen Rechtsanwalt benötigen, um ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Grundsätzlich können Sie als Pflichtteilsberechtigter Ihre Pflichtteilsansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend machen. Anwaltliche Hilfe ist dann in der Regel nicht zwingend erforderlich, wenn Sie sich mit dem Erben über Bestehen und Höhe Ihres Pflichtteilsanspruch einig sind und der Erbe auch bereit und in der der Lage ist, den Pflichtteil an Sie auszuzahlen. Ein Anwalt mit Kompetenz im Pflichtteilsrecht ist aber in folgenden Fällen sinnvoll:
- Es gibt Streit über die Wirksamkeit der Enterbung im Testament im Rahmen des Erbscheinsverfahren
- Der Erbe reagiert gar nicht oder gibt unzureichend Auskunft über den Nachlass
- Immobilien oder Unternehmensanteile müssen bewertet werden oder wurden zu Lebzeiten vom Erblasser verschenkt
- Die Verjährung der Pflichtteilsansprüche droht oder muss geprüft werden.
- Beim Pflichtteil sind Pflichtteilsverzichte, Pflichtteilsentziehungen, Vermächtnisse oder Ausschlagungen zu berücksichtigen
- Der Wert des Nachlasses ist sehr hoch oder schwer zu ermitteln.
Dass Sie einen Rechtsanwalt einschalten, bedeutet aber noch nicht, dass Sie ihren Pflichtteil auch vor Gericht einklagen. Der Anwalt wird zunächst die Ansprüche prüfen und außergerichtlich geltend machen. Eine Pflichtteilsklage ist dann geboten, wenn die außergerichtlichen Bemühungen scheitern, weil der Erbe die Auskunft, Wertermittlung oder Zahlung verweigert bzw. trotz Gutachten weiter Uneinigkeit über den Wert von Nachlassgegenständen besteht.
Spielt der Erbe auf Zeit und droht daher die Verjährung der Pflichtteilsansprüche, kann die Erhebung der Klage auch geboten sein, um die Verjährung zu stoppen. Spätestens, wenn ein Gericht zur Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche eingeschaltet wird, benötigen Sie zwingend einen Anwalt. Ab einem Streitwert von über 5.000 Euro ist ohnehin das Landgericht zuständig, bei dem „Anwaltszwang“ herrscht.
Video: Pflichtteil geltend machen
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt, wie man den Pflichtteil geltend macht - außergerichtlich oder mit einer Pflichtteilsklage
3. Wie wird der Pflichtteil eingeklagt?
Sofern alle außergerichtlichen Bemühungen nicht zu Ihrem gewünschten Pflichtteil geführt haben, erheben wir für Sie Klage beim Gericht. In den meisten Fällen erfolgt die gerichtliche Geltendmachung des Pflichtteils durch eine so genannte Stufenklage. Hierdurch werden die verschiedenen Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft, Wertermittlung, gegebenenfalls auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und auf Zahlung gemeinsam durch eine Klage geltend gemacht. Das Gericht entscheidet dann aber über jeden Anspruch bzw. jede Stufe einzeln durch Teilurteil.
Der Vorteil dieser Stufenklage ist auf der einen Seite, dass auch die Verjährung des Zahlungsanspruchs gehemmt wird, auch wenn dieser zunächst mangels Kenntnis über den Nachlasswert in der Klage noch gar nicht beziffert werden kann. Ein weiterer Vorteil gegenüber der separaten Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist die Kostenersparnis. Die Prozesskosten für die Stufenklage richtet sich nur nach dem Wert der höchsten Stufe (in der Regel daher nach der Höhe des Zahlungsanspruchs), sodass nicht für jeden Anspruch einzeln Prozesskosten entstehen. Der Nachteil der Stufenklage kann allerdings darin liegen, dass sich das Gerichtsverfahren im Einzelfall hierdurch erheblich in die Länge ziehen kann.
In besonderen Fällen kann es vorteilhafter sein, entweder zunächst nur isoliert auf Auskunft zu klagen oder direkt den Zahlungsanspruch gerichtlich zu fordern. Isolierte Auskunftsklage bietet sich zum Beispiel dann an, wenn zu befürchten ist, dass der Nachlass überschuldet ist und gleichzeitig noch keine Verjährung droht. Der Vorteil liegt dann unter anderem darin, dass geringere Prozesskosten entstehen. Auf der anderen Seite kann auch direkt und isoliert auf Auszahlung des Pflichtteilsanspruchs geklagt werden, zum Beispiel wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits über den Nachlasswert Kenntnis hat. Diese Vorgehensweise hat in erster Linie den Vorteil, dass Sie als Pflichtteilsberechtigter wesentlich schneller an Ihr Geld kommen können als durch langwierige Stufenklage.
4. Wie läuft das Gerichtsverfahren ab?
Sobald Sie die entworfene Klage freigegeben haben, reichen wir diese für Sie beim zuständigen Gericht ein. Sodann sind Sie als Kläger zunächst verpflichtet, die Gerichtskosten als Vorschuss zu zahlen. Diesen Vorschuss können Sie allerdings, sofern Sie die Klage gewinnen, nach Abschluss des Verfahrens vollständig vom Erben zurückverlangen.
Die Klage wird dann vom Gericht an den Gegner, den Erben, zugestellt. Der Rechtsanwalt des Erben muss dann innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist auf die Klage erwidern und es folgt häufig ein „Schlagabtausch“ in Form von Schriftsätzen.
Da Sie Anspruchssteller und Kläger sind, müssen wir für Sie in der Pflichtteilsklage Ihre Ansprüche beweisen. Obgleich diese Beweislast des Klägers in vielen anderen Prozessen ein wesentliches Problem darstellt, ist dies bei der Pflichtteilsklage häufig gerade nicht der Fall. Da jedem Pflichtteilsberechtigten unabhängig vom vorhanden Nachlass zumindest ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch zusteht, muss in der Stufenklage zunächst nur der Pflichtteilsanspruch dem Grunde nach bewiesen werden. Dies erfordert nur den Beweis, dass Sie zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehören, der Erbfall eingetreten ist und Sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Diese Umstände sind in häufig zwischen den Parteien nicht einmal streitig, sodass die Darlegungs- und Beweislast dann keine Probleme bereitet.
Nicht selten kommt es aber auch noch im Prozess zu Uneinigkeiten über den Wert des Nachlasses, gerade wenn Immobilien oder Gesellschaftsanteile im Nachlass vorhanden sind. Ist dies der Fall, wird in der Regel durch das Gericht ein Sachverständiger beauftragt, der die Werte ermittelt. Im Streitfall hilft es hier zudem nicht, wenn zuvor von einer Partei bereits ein Sachverständigengutachten über den Nachlasswert in Auftrag gegeben worden ist. Ein solches privates Sachverständigengutachten kann das gerichtlich in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten nicht ersetzen.
Bevor es ein Urteil gibt, wird in aller Regel bei Gericht mündlich verhandelt. Hier wird häufig auch das persönliche Erscheinen der Beteiligten angeordnet, sodass Sie in diesem Fall zu diesem Termin mit Ihrem Anwalt gemeinsam erscheinen sollten. Hier haben Sie als Kläger nochmal die Möglichkeit, die wesentlichen Punkte darzulegen und auf etwaige gerichtliche Hinweise zu reagieren. Zudem besteht auch hier noch einmal die Möglichkeit, dass Sie sich mit dem Erben vergleichsweise einigen, was in der Praxis nicht selten passiert. Sofern keine Einigung zustande kommt, fällt der Richter ein Urteil. Bei der isolierten Pflichtteilsklage ist das Verfahren hiermit erstmal abgeschlossen. Wenn Stufenklage erhoben worden ist, kann nach dem ergangenen Teilurteil auf die nächste Stufe übergegangen werden und der nächste Anspruch geltend gemacht werden.
5. Was kostet mich die die Pflichtteilsklage?
Durch einen Rechtsstreit beim Zivilgericht entstehen Prozesskosten, welche sich in Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten aufteilen. Außergerichtliche Kosten sind in erster Linie Anwaltskosten. Generell gilt dabei: Wer am Ende des Rechtsstreit verliert, zahlt auch die Kosten.
In Pflichtteilsprozessen lassen sich die Erfolgsaussichten in der Praxis häufig gut einschätzen, sodass die Gefahr der Kostentragungspflicht vor Klageerhebung häufig gut abgewogen werden kann. Zudem besteht bei der Stufenklage der Vorteil, dass der Zahlungsanspruch zunächst nicht beziffert werden muss, was die Gefahr des teilweise Unterliegens in der Klage geringhält.
Doch selbst, wenn Ihre Erfolgsaussichten hoch sind, müssen Sie bedenken, dass Sie als Kläger die Gerichtskosten zunächst als Vorschuss zahlen müssen. Sie müssen hier also in Vorleistung treten! Gleiches gilt im Regelfall für ihre eigenen Rechtsanwaltsgebühren. Auf der anderen Seite wird es Ihnen ohne Klage häufig nicht gelingen, Ihre eigenen Anwaltskosten vom Gegner erfolgreich einzufordern.
Die Höhe der Prozesskosten richtet sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt. Bei der Stufenklage entspricht der Streitwert in der Regel dem Zahlungsanspruch, zu dem der Erbe am Ende verurteilt wird. Aber denken Sie dran: Wer am Ende gewinnt, zahlt keine Prozesskosten.
Ein Rechenbeispiel zur Ermittlung des Prozesskostenrisikos bei einem Streitwert von 500.000 Euro:
Mit Ihrem Anwalt können sie auch ein Zeithonorar auf der Basis eines Stundensatzes vereinbaren. Allerdings darf ein solches Zeithonorar bei der Pflichtteilsklage die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Der Anwalt muss also zwingend mindestens die Gebühren nach dem RVG abrechnen.
Im Einzelfall kann mit einem Rechtsanwalt auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Dann erhält der Anwalt im Erfolgsfall eine höhere Vergütung (in der Regel ein Prozentsatz der Zahlung auf den Pflichtteil) und trägt im Gegenzug im Hinblick auf seine Vergütung das Risiko des Misserfolgs.
Vollständig ohne Kostenrisiko ist die Pflichtteilsklage bei der Einschaltung eines Prozessfinanzierers. Dieser übernimmt das Risiko Ihrer Anwaltskosten, der gegnerischen Anwaltskosten sowie der Gerichtskosten. Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer in der Regel einen Anteil von 20 bis 30 Prozent am erstrittenen Pflichtteil.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
6. Was passiert nach Abschluss des Gerichtsverfahrens?
Sofern Sie Ihre Pflichtteilsklage vollumfänglich gewonnen haben, ist der Gegner am Ende des Verfahrens zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs und zur Tragung der Kosten verurteilt worden. Im besten Falle zahlt der Erbe im Anschluss freiwillig den erforderlichen Betrag innerhalb einer vorgegebenen Frist. Sofern der Gegner auch nach dem Urteil nicht freiwillig zahlen sollte, besteht nun der Vorteil, dass Sie mit dem Urteil einen Vollstreckungstitel an der Hand haben, mit welchem Sie Ihre Ansprüche notfalls mit staatlicher Hilfe zwangsweise durchsetzen können.
In manchen Fällen kommt es vor, dass es für den Erben eine unbillige Härte darstellen würde, wenn er den Pflichtteilsanspruch sofort erfüllen müsste. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen kein Barvermögen zur Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs vorhanden ist und der Erbe zur Auszahlung des Pflichtteils das Familienheim veräußern müsste oder etwa ein Wirtschaftsgut, welches für ihn die wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet. In solchen Fällen kann der Erbe beantragen, dass die Pflicht zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs gestundet, also aufgeschoben wird. Dies gibt dem Erben mehr Zeit, die Summe für den Pflichtteilsanspruch auf anderem Wege aufzutreiben. Das Gericht entscheidet über einen solchen Antrag unter Abwägung der beiderseitigen Interessen des Erben auf der einen Seite und des Pflichtteilsberechtigten auf der anderen Seite.
7. Was sollte ich beachten, wenn gegen mich eine Pflichtteilsklage erhoben wurde?
Sofern Ihnen vom Gericht eine Klage des Pflichtteilsberechtigten zugestellt wird, ist die Klage gegen Sie rechtshängig. Mit der Klage werden Sie vom Gericht unter Fristsetzung zur Stellungnahme aufgefordert. Sofern die Klage vor einem Landgericht erhoben wurde, besteht insoweit Anwaltszwang, sodass Sie nur durch einen Rechtsanwalt wirksam Prozesshandlungen vornehmen können. Doch auch, wenn die Klage vor einem Amtsgericht erhoben worden ist, empfiehlt sich die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwaltes, damit dieser die Ansprüche gegen Sie prüfen kann und erforderlich Einwendungen erheben kann. Und auch wenn Sie in der Sache wenig Möglichkeiten haben sollten, sich gegen den Anspruch zu verteidigen, sind häufig prozesstaktische Vorgehensweisen durch einen Rechtsanwalt ratsam, die zumindest Ihre Prozesskosten mindern können.
8. FAQ Pflichtteil einklagen
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, um meinen Pflichtteilsanspruch einzuklagen?
Pflichtteilsansprüche verjähren innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem Sie als Pflichtteilsberechtigter von Ihrem Anspruch Kenntnis erlangen können. Zur Hemmung der Verjährung ist es allerdings ausreichend, dass Klage erhoben wird.
Wie erfahre ich, wie hoch mein Pflichtteilsanspruch ist
Da sie als Pflichtteilsberechtigter selbst keinen Einblick in die Zusammensetzung des Nachlasses haben, müssen Sie zunächst vom Erben Auskunft und Wertermittlung verlangen. Im Anschluss kann der Pflichtteilsanspruch berechnet werden. Hierbei hilft Ihnen im Zweifel ein Rechtsanwalt.
Was ist eine Stufenklage?
Bei der Stufenklage werden in einer Klage zusammen bereits verschiedene Ansprüche geltend gemacht, die aber ihrer Natur nach erst nacheinander durchgesetzt werden können. Die Stufenklage kommt häufig bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen zur Anwendung. Hier werden Ansprüche auf Auskunft, Wertermittlung, eidesstattliche Versicherung und Zahlung nacheinander, aber durch eine Klage durchgesetzt.
Was sind die Vorteile einer Stufenklage?
Eine Stufenklage ist in erster Linie prozessökonomisch. In der Regel dauert es weniger Zeit, Ansprüche durch Stufenklage durchzusetzen als jeweils einzeln. Zudem entstehen geringere Prozesskosten.
Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, dass die Verjährung des Zahlungsanspruch verhindert werden kann, selbst wenn er der Höhe nach noch nicht beziffert werden kann.
Endet das gerichtliche Verfahren immer mit einem Urteil?
Nicht selten kommt es auch noch im gerichtlichen Verfahren zu einer gütlichen Einigung. Dies kann in erster Linie dem Familienfrieden dienen und kann sich zudem auch positiv auf die Prozesskosten auswirken. Einen Vollstreckungstitel gegen den Erben erhalten Sie bei einem Prozessvergleich trotzdem.
Bei welchem Gericht muss ich meinen Pflichtteil einklagen?
Pflichtteilsklagen werden bei den Zivilgerichten erhoben, also bei den Landgerichten oder Amtsgerichten. Sobald der Streitwert ihrer Klage über 5000 € liegt, sind die Landgerichte zuständig. Örtlich ist entweder das Landgericht zuständig, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte oder wo der Erbe wohnt.
Muss ich einen Rechtsanwalt beauftragen, um meinen Pflichtteil einzuklagen?
Sofern das Landgericht für Ihre Klage zuständig ist, besteht Anwaltszwang. Bei den Amtsgerichten besteht dieser Anwaltszwang zwar grundsätzlich nicht. Damit Sie Ihre Klage aber nicht allein aus formellen Gründen verlieren, sollten Sie hierfür einen erfahrenen und auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.
Kann ich meine Prozesskostenrisiko bei der Pflichtteilsklage minimieren?
Sofern Sie Sorge haben, dass Sie bei ungünstigem Ausgang des Prozesses für alle Prozesskosten aufkommen müssen und deshalb vielleicht den Gang zum Gericht scheuen, kann eine Prozessfinanzierung eine Möglichkeit für Sie sein. Hierdurch wird das Prozesskostenrisiko ausgeschaltet, im Gegenzug erhält der Prozesskostenfinanzierer im Erfolgsfall einen Anteil von Ihrem Anspruch.
Muss ich vor der Klage versucht haben, mich mit dem Erben zu einigen?
Nicht selten empfiehlt es sich, zur Wahrung des Familienfriedens eine gütlich Einigung anzustreben. Zwingend ist dies aber nicht. Auf jeden Fall sollte aber vor Klageerhebung der Erbe außergerichtlich zur Auskunft, Wertermittlung und Zahlung aufgefordert werden, um im Prozess auch Zinsen und Prozesskosten geltend machen zu können.
So machen wir Erbrecht
Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.