Testament schreiben
So setzt man einen gültigen und zweckmäßigen letzten Willen auf
Wer seinen letzten Willen formulieren will, braucht eigentlich nicht mehr als ein Blatt Papier und einen Stift. Dennoch sind jede Menge Dinge zu beachten, wenn man ein Testament schreiben will. Im folgenden Beitrag finden Sie die wichtigsten Tipps für ein wirksames und zu Ihren Wünschen passendes Testament - von unseren Fachanwälten für Erbrecht.
Anwaltliche Leistungen zur Errichtung eines Testaments
Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater beraten und vertreten Sie bundesweit in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um das Erben & Vererben. Rund um die Errichtung von Testamenten bieten wir insbesondere:
- Individuelle Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Unternehmertestamente, Geschiedenentestamente, Testamente mit Auslandsbezug
- Umfassende Nachfolgeplanung mit letztwilligen Verfügungen, Pflichtteilsverzichten, Schenkungen etc.
- Steuerliche Optimierung von Testamenten
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Brauche ich überhaupt ein Testament?
Niemand ist verpflichtet, seinen Nachlass durch eine letztwillige Verfügung zu regeln. Schließlich greift dann schlicht die gesetzliche Erbfolge. Es gibt aber gute Gründe, eine Testament zu schreiben und nur wenige Konstellationen, in denen ein Testament kaum Vorteile bringt.
Die gesetzliche Erbfolge kennt nur feste Erbquoten. Wer diese verändern oder bestimmte Vermögenswerte bestimmten Personen zukommen lassen will, benötigt ein Testament. Ohne Testament entstehen häufig streitanfällige Erbengemeinschaften. Jeder Erbstreit führt zur Vernichtung von Familienvermögen. Ein Testament kann außerdem für eine steueroptimierte Nachfolgeregelung genutzt werden, damit möglichst wenig Erbschaftsteuer anfällt.
Kann und darf ich ein Testament aufsetzen?
Grundsätzlich darf jeder ein Testament errichten, wenn er testierfähig ist. Die Testierfähigkeit setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus. Testierunfähig ist außerdem, "wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln" (§ 2229 BGB). Praktische Relevanz haben diesbezüglich inzwischen vor allem die Fälle, in denen Testierende an einer Demenzerkrankung wie Alzheimer leiden.
Doch auch, wenn Sie testierfähig sind, können Sie unter Umständen kein wirksames Testament errichten, wenn Sie an ein Ehegattentestament oder einen Erbvertrag gebunden sind. So können Sie beispielsweise in der Regel die Erbfolge nicht mehr ändern, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten ein Berliner Testament mit Ihren Kindern als Schlusserben aufgesetzt haben und ihr Ehegatte bereits verstorben ist.
Handschriftlich, notariell - welche Form ist gültig?
In formeller Hinsicht kann der Testierende grundsätzlich zwischen dem handschriftlichen Testament und der Beurkundung bei einem Notar wählen.
Handschriftliches Testament
Das handschriftliche Testament muss selbst, also eigenhändig Wort für Wort geschrieben werden. Es ist also unzulässig, jemandem seinen letzten Willen zu diktieren oder am PC zu schreiben (und auszudrucken). Vergessen Sie nicht, wenn Sie das Testament schreiben, dieses auch zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Zwar ist ein Testament zum Beispiel mit fehlender Datumsangabe nicht gleich unwirksam. Bei einem Erbstreit um die Reihenfolge verschiedener Verfügungen kann es aber gerade darauf ankommen.
Handschriftliches Testament - Themenseite & Video
Ausführliche Informationen zur Wirksamkeit, Besonderheiten und Hinterlegung von eigenhändigen Testamenten finden Sie auf unserer Themenseite Handschriftliches Testament und im folgenden Video mit Rechtsanwalt Bernfried Rose.
Notariell beurkundetes Testament
Das beim Notar errichtete Testament hat den Vorteil, dass es im Erbfall unter Umständen die Beantragung eines Erbscheins entbehrlich macht, weil man sich zum Beispiel beim Grundbuchamt mit dem notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll legitimieren kann. Bei einem Erbstreit wird ein Erbscheinverfahren jedoch dennoch notwendig sein. Gerade bei größeren Nachlässen mit drohender Erbschaftsteuer sollte außerdem eine erbschaftsteuerliche Beratung bei der Testamentserrichtung in Anspruch genommen werden. Diese leistet das Notariat ausdrücklich nicht.
Nottestament
Die Hinzuziehung von Zeugen bei der Testamentserrichtung ist nur bei sogenannten Nottestamenten geboten, kann aber unter Umständen auch bei gewöhnlichen Testamenten sinnvoll sein. Weitere Informationen zu Nottestamenten und der Rolle von Zeugen finden Sie hier: Testament unter Zeugen
Einzeltestament oder gemeinschaftliches Ehegattentestament?
Wer ein Testament schreibt, errichtet regelmäßig ein Einzeltestament.
Verheiratete Paare (nicht jedoch bloße Lebensgefährten) dürfen jedoch gemäß deutschem Erbrecht auch gemeinschaftlich ein Testament errichten. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis auch rege Gebrauch gemacht. Das sogenannte Berliner Testament ist der Klassiker unter den gemeinsamen Ehegattentestamenten. Mit solchen Verfügungen setzen sich Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben ein und ihre gemeinsamen Kinder (oder andere Personen) für den zweiten Erbfall als Schlusserben.
Derartige Testamente sind gerade für junge Familien oft zweckmäßig. Rechtlich sind sie jedoch komplex – insbesondere aufgrund der eingeschränkten Änderungs- bzw. Widerrufsmöglichkeiten aufgrund einer möglichen Bindungswirkung. Außerdem entsteht aufgrund der Enterbung der Kinder im ersten Erbfall sowohl ein Pflichtteilsproblem als auch (bei größeren Nachlässen) ein Erbschaftsteuerproblem. Den Pflichtteil der (zunächst) enterbten Kinder versucht man mit sogenannten Pflichtteilsstrafklauseln in den Griff zu bekommen, die Nachteile bei der Erbschaftsteuer mithilfe von Vermächtnissen zugunsten der Kinder im ersten Erbfall.
Berlinder Testament - Themenseite & Video
Ausführliche Informationen zum gemeinschaftlichen Ehegattentestament finden Sie auf unserer Themenseite Berliner Testament. Eine Kurzdarstellung des Berliner Testaments in 1 Minute bietet Ihnen das folgende Video von Rechtsanwalt Bernfried Rose.
Was gehört ins Testament? Erbeinsetzung, Vermächtnis, Vollstreckung etc.
Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten inhaltlichen Regelungen einer letztwilligen Verfügung. Als Laie wird es Ihnen häufig nicht möglich sein, die einzelnen erbrechtlichen Begrifflichkeiten korrekt zu verwenden und den Nachlass lückenlos zu regeln. Daher sind selbst geschriebene Testamente häufig auslegungsbedürftig. Das Erbrecht selbst hält dafür einige gesetzliche Auslegungsregeln bereit.
a. Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen
Wer ein Testament schreibt, denkt in erster Linie an die Erbeinsetzung. Sobald es mehr als einen Erben gibt, entsteht eine Erbengemeinschaft mit Erbquoten. Achtung! Wollen Sie bestimmte Immobilien, Gegenstände, Kontoguthaben etc. einzelnen Personen zuwenden, erfolgt dies in Form eines Vermächtnisses bzw. einer Teilungsanordnung für die Miterben. Wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer dann noch etwas tun soll (etwa das Grab oder den Hund pflegen) oder unterlassen soll (das geerbte Haus verkaufen), kann dies durch eine Auflage im letzten Willen geregelt werden.
Denken Sie auch an den Fall, dass Ihre Erben den Erbfall vielleicht gar nicht selbst erleben oder das Erbe nicht antreten wollen. Für den Fall bestimmen Sie Ersatzerben.
b. Enterbung von Angehörigen
Sie können gesetzliche Erben ausdrücklich enterben oder dadurch, dass sie andere Personen als Erben einsetzen. Dabei müssen Sie beachten, dass enterbten Angehörigen ein Pflichtteilsrecht zusteht, wenn Sie zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören. Dann können sie im Erbfall gegen den bzw. Erben in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils Pflichtteilsansprüche geltend machen. Wenn Sie einen nahen Angehörigen enterben wollen, müssen Sie sich daher gegebenenfalls auch mit Strategien beschäftigen, die den Pflichtteil reduzieren oder ganz ausschließen.
c. Verfügungen bezüglich minderjähriger KInder
Eltern mit minderjährigen Kindern sollten, wenn sie ein Testament schreiben, auch einen Vormund für den Fall bestimmen, dass beide Eltern z.B. durch einen Unfall versterben.
d. Vor- und Nacherbschaft
Etwas aus der Mode gekommen ist die sogenannte Vor- und Nacherbschaft. Bei dieser erbt zuerst ein Vorerbe, der den Nachlass aber quasi nur zeitlich begrenzt für den Nacherben innehat. Diese Konstellation ist rechtlich komplex und führt in der Praxis häufig zu Problemen. Gerechtfertigt ist sie daher eigentlich nur für bestimmte Sonderkonstellationen, wie zum Beispiel das Behindertentestament oder das Geschiedenentestament.
e. Testamentsvollstreckung
Wer Bedenken hat, dass das geschriebene Testament später nicht problemlos umgesetzt wird, kann über eine Testamentsvollstreckung nachdenken. Gute Gründe für eine Vollstreckung sind komplexe Nachlässe, ausgefallene Wünsche oder auch unfähige Erben. Im Testament selbst sollte dann der Testamentsvollstrecker ebenso genannt werden wie seine Aufgaben und seine Vergütung.
Testamentsvollstreckung - Themenseite & Video
Wann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist, wie sie funktioniert und was sie kostet, erfahren Sie auf unserer Themenseite Testamentsvollstreckung und in folgenden Video von Rechtsanwalt Bernfried Rose.
f. Rechtswahl bei Auslandsbezug
Sind Sie selbst Ausländer, leben im Ausland, haben ausländische Erben oder Vermögen im Ausland, liegt ein Erbfall mit Auslandsbezug vor. Gemäß den Bestimmungen der EU-Erbrechtsverordnung bestimmt Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt, welches nationale Erbrecht für Ihren Erbfall gilt. Ist dieses Recht von Ihnen nicht gewollt, können Sie gegebenenfalls mit einer Rechtswahl im Testament dafür sorgen, dass ein anderes Erbrecht gilt. Ausführliche Informationen: Testament & Ausland
Kann ich ein geschriebenes Testament ändern, widerrufen und anfechten?
Ein gutes Testament wird auch dann noch zweckmäßig sein, wenn sich kleinere Lebensumstände beim Erblasser ändern. Dennoch führen Veränderungen in der Vermögensstruktur, den sozialen Verhältnissen oder auch rein subjektive Vorstellungen häufig zum Wunsch oder der Notwendigkeit, nachträglich durch Änderung in ein errichtetes Testament einzugreifen oder ein neues Testament zu schreiben.
Aufgrund der Testierfreiheit kann jeder Erblasser seine letztwilligen Verfügungen jederzeit frei widerrufen. Hierfür gibt es formell verschiedene Möglichkeiten. Einschränkungen beim Widerruf gibt es vor allem bei Erbverträgen oder auch gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten (Berliner Testament). Alle Möglichkeiten, Grenzen und Stolpersteine rund um die Änderung und den Widerruf von Testamenten finden Sie hier: Testament widerrufen
Aufgrund der Widerrufsmöglichkeit ist eine Testamentsanfechtung des Erblassers zu Lebzeiten nicht vorgesehen. Es gibt jedoch verschiedene Anfechtungsmöglichkeiten der tatsächlichen oder vermeintlichen Erben nach dem Erbfall. Mehr Informationen: Anfechtung Testament.
FAQ Testament schreiben
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Muss man ein Testament schreiben?
Es gibt weder eine gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines Testaments, noch kann ich mich vertraglich dazu verpflichten, ein bestimmtes Testament zu schreiben. Wer kein Testament schreibt, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Da diese häufig nicht gewollt und nicht zweckmäßig ist, sollte jedoch stets in Erwägung gezogen werden, ein Testament zu errichten.
Braucht man einen Anwalt, um ein Testament zu errichten?
Ein Testament können Sie handschriftlich selbst errichten oder beim Notar beurkunden lassen. Die Gestaltung durch einen Rechtsanwalt ist dann sinnvoll, wenn die Expertise eines erfahrenen Fachanwalts notwendig oder gewünscht ist - zum Beispiel, weil der Nachlass und die familiären Verhältnisse komplex sind oder Betriebsvermögen betroffen bzw. auch eine steuerliche Optimierung des letzten Willens wichtig ist.
Was kostet die Aufsetzung eines Testaments?
Wird ein öffentliches Testament bei einem Notar beurkundet, entstehen hierfür Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Preis der letztwilligen Verfügung hängt dann vom Wert des Nachlasses ab. Wenn Sie ein handschriftliches Testament schreiben und dafür auf einen individuellen Entwurf eines Anwalts zurückgreifen, erhält der Anwalt eine Vergütung. Das kann eine Pauschalvergütung sein oder aber ein Honorar, dass sich am Wert des Nachlasses und/oder am Zeitaufwand orientiert.
So machen wir Erbrecht
Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.