Honorar / Vergütung
Unsere Vergütungsmodelle, Stundensätze und Abrechnungsmodalitäten
Nur eine wirtschaftliche Beratung kann eine gute Beratung sein. Eine faire und transparente Vergütung ist daher ein wesentlicher Bestandteil eines guten Mandatsverhältnisses.
Fragen zu unserem Honorar beantworten wir Ihnen - soweit möglich - gerne schon hier auf unserer Homepage. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck oder rufen Sie uns einfach an. Selbstverständlich klären wir alle Eckdaten zu unserer Vergütung bereits vor der Beauftragung durch den Mandanten. Die Prinzipien hinter unseren Honorarmodellen lernen Sie hier kennen: fair und transparent
1. Kostenlos und unverbindlich – der Erstkontakt mit unseren Experten
Die erste Kontaktaufnahme mit ROSE & PARTNER ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder auf sonstige Weise schildern. Wir klären mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können.
Dafür steht Ihnen grundsätzlich der für Ihre Anfrage zuständige Spezialist aus unseren Teams persönlich zur Verfügung. Sollte Ihre Anfrage nicht zu unseren Kompetenzen gehören oder können wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit.
2. Die Erstberatung – der Einstieg in das Mandatsverhältnis zum Festpreis
Viele Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung. Dazu zählt die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele.
Für diese Erstberatung können wir Ihnen in den meisten Fällen vorab einen Festpreis nennen. Dieser hängt unter anderem vom Umfang des geschilderten Sachverhalts, der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und der Komplexität der zu erörternden Rechtsfragen ab.
Diese erste Beratung kann sowohl an einem unserer Kanzleistandorte, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
3. Zeithonorar, Vergütungsgesetz und Pauschalpreis – das passende Honorarmodell
Grundsätzlich stehen für die rechtliche und steuerliche Beratung die folgenden Honorarmodelle zur Verfügung:
- Zeithonorar: Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung allein nach dem Aufwand der für Sie tätigen Rechtsanwälte oder Steuerberater. Unsere Stundensätze beginnen ab 330 Euro + 19% Umsatzsteuer – je nach Art des Auftrags und des in Anspruch genommenen Beraters. Den Aufwand erfassen wir in Einheiten von 6 Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten für Sie.
- Gebühren nach Vergütungsgesetz und -verordnung: Soweit wir gerichtlich für Sie aktiv werden, sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen. Grundsätzlich können Sie diese Art der Vergütung auch im Übrigen mit uns vereinbaren, soweit ein bestimmter Mindestgegenstandswert gegeben und der Aufwand für uns abschätzbar ist. Im Bereich Steuerrecht und Steuerberatung kommt die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV) zum Beispiel bei der Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen in Betracht.
- Pauschalpreis: Pauschalhonorare bieten für den Mandanten die Gewissheit der Deckelung seiner Anwaltskosten. Die Vereinbarung eines Festpreises setzt jedoch voraus, dass der Aufwand für uns im Vorfeld bestimmbar ist. Das kann sowohl bei Gestaltungen (zum Beispiel Erstellung eines Vertragsentwurfs, eines Testaments etc.) oder bei abgrenzbaren Teiltätigkeiten (z.B. Anfertigung eines außergerichtlichen Schreibens) möglich sein. Häufig wird hier – alternativ zum Festpreis – zumindest die Schätzung des Aufwands für ein Zeithonorar möglich sein.
4. Erfolgshonorar, Prozessfinanzierung und Rechtsschutzversicherung – so schalten Sie das Kostenrisiko aus
In bestimmten Konstellationen besteht die Möglichkeit, das Kostenrisiko für die anwaltliche Beauftragung auszuschalten:
- Erfolgshonorar: Wenn Sie mit uns ein Erfolgshonorar vereinbaren, schulden Sie nur dann eine Vergütung, wenn wir Ihren Auftrag erfolgreich durchführen, also zum Beispiel einen Anspruch für Sie durchsetzen. Es eignen sich jedoch nur bestimmte Sachverhalte für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Näheres lesen Sie hier: Erfolgshonorar
- Prozessfinanzierung: Vollständig ohne Kostenrisiko lassen sich Zahlungsansprüche vor Gericht durch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers durchsetzen. Dieser übernimmt im Falle einer Niederlage vor Gericht sowohl die Gebühren Ihres Anwalts und des der Gegenseite sowie die Gerichtskosten. Im Erfolgsfall erhält er dafür einen Anteil von ca. 20-30 Prozent des erstrittenen Betrages. Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung sind entsprechende Erfolgsaussichten sowie ein Streitwert von in der Regel mindestens 200.000 Euro. Wir arbeiten mit verschiedenen Prozessfinanzierern zusammen. Ausführliche Informationen finden Sie hier: Prozessfinanzierung
- Rechtsschutzversicherung: Unsere anwaltlichen Leistungen fallen in der Regel nicht in den Schutzbereich einer Rechtsschutzversicherung. Das gilt insbesondere für wirtschaftsrechtliche Beratungen sowie die gerichtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten oder Scheidungen. Bei der Vertretung im Arbeitsrecht, zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage, kommt die Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung für unser Honorar jedoch in Betracht.
Wissenswertes zum Rechtsanwalts-Honorar
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, was man zum Anwaltsvergütung wissen sollte, worauf man achten und worauf man nicht hereinfallen sollte.