Erbstreit

Ratgeber für Erben, Miterben und Enterbte

"Redet Ihr in Eurer Familie noch miteinander oder habt Ihr schon geerbt?" Diese Redensart macht klar: Die Wahrscheinlichkeit, dass es im Erbfall zu Streit kommt, ist sehr hoch. Streitigkeiten ums Geld in der Familie, im Rahmen persönlicher Beziehungen werden mitunter erbittert geführt. Unsere Fachanwälte für Erbrecht haben bundesweit bereits hunderte erbrechtlicher Konflikte erfolgreich begleitet. Daher wissen wir, wie wichtig auch die nicht-rechtlichen Fragen zur nachhaltigen Befriedigung bei Erbauseinandersetzungen ist. Ungerechtigkeiten, Emotionen, Vorlieben des Erblassers oder die Bevorzugung bzw. Benachteiligung der Erben können sind wichtige Aspekte, die es bei einer erfolgreichen Konfliktlösung zu berücksichtigen gilt.

    Anwaltliche Hilfe beim Erbstreit

    Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht an den Standorten Hamburg, Berlin, Frankfurt, München und Köln beraten und vertreten Sie professionell und durchsetzungsstark bei einem Erbstreit bzw. einer Erbauseinandersetzung - von der Entwicklung einvernehmlicher Lösungen bis zur kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite und erfahren Sie, was wir für Sie tun können.

    Überblick über die möglichen Konflikte im Zusammenhang mit einer Erbschaft

    Ursachen für einen Erbstreit bzw. eine Erbauseinandersetzung können insbesondere sein:

    • Der Erblasser hat kein Testament hinterlassen, so dass die gesetzliche Erbfolge mit durchaus unerwarteten Rechtsfolgen greift.
    • Das Testament ist unwirksam, unzweckmäßig, ungerecht oder entspricht nicht den Lebensverhältnissen beim Erbfall.
    • Das Testament ist nicht eindeutig wird unterschiedlich ausgelegt.
    • Ein Beteiligter ist unzufrieden mit der testamentarischen Erbfolge oder vermutet gar Erbschleicherei oder eine Testamentsfälschung
    • Das Testament wird aufgrund von Testierunfähigkeit (z.B. bei Demenz) angefochten.
    • Ein enterbter naher Angehöriger macht Pflichtteilsansprüche geltend.
    • Mitglieder einer Erbengemeinschaft streiten über die Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses.
    • Erben streiten mit dem Testamentsvollstrecker.
    • Ein Erbe möchte sich seinen Erbteil auszahlen lassen und man streitet über die Abfindung.

    Strategie und Taktik im Erbstreit

    Wer erfolgreich seine Interessen im Erbstreit durchsetzen will, muss nicht nur die Rechtslage - also die Ansprüche und Pflichten - kennen. Ebenso sollte man die seine Kontrahenten kennen, ihre Interessen, ihre Möglichkeiten und ihre Schwächen. Und schließlich ist auch ein konstruktives Mandatsverhältnis mit Ihrem Anwalt ein Garant für die nachhaltige Beilegung von Erbstreitigkeiten in Ihrem Sinne.

    1. Bestimmen Sie Ihre Ziele. Was ist Ihnen wichtig? Was sind Sie bereit zu investieren (Zeit, Geld, Nerven)?
    2. Kommunizieren Sie Ihre Ziele mit Ihrem Anwalt, damit dieser Sie kennt und anhand der Sach- und Rechtslage die Erfolgsaussichten einschätzen kann.
    3. Entwickeln Sie mit Ihrem Rechtsanwalt eine Gesamtstrategie zur Erreichung dieser. Alle taktischen Instrumente (Schriftsätze, Klagen, Anträge, Angebote etc.) sollten sich an dieser Strategie ausrichten.

    Streit um die Erbenstellung - wer hat überhaupt geerbt?

    Der ultimative Erbstreit dürfte wohl der um die Erbenstellung an sich sein. Dieser Konflikt wird regelmäßig vor dem Nachlassgericht ausgetragen, wenn ein möglicher Erbe einen Erbschein beantrgt und andere Personen diesem Antrag widersprechen.

    Video: Streit um das Erbe im Erbscheinsverfahren

    Rechtsanwalt Bernfried Rose erkärt in diesem Video, wie man im Kampf um das Erbe vor dem Nachlassgericht erfolgreich besteht.

    Erbfolge nach dem Gesetz

    Greift ohne Testament die gesetzliche Erbfolge ist die Erbfolge vergleichsweise einfach anhand der Vorschriften des BGB zu entnehmen. Probleme kann es hierbei ausnahmsweise geben, wenn familiäre Beziehung und Verwandtschaftsverhältnisse nicht eindeutig sind (uneheliche Kinder, Adoptivkinder) oder aber Sondervorschriften wie z.B. die Höfeordnung für landwirtschaftliche Betriebe einschlägig sind.

    Fehlt ein Testament, dann führen vor allem Erbfälle mit Auslandsbezug zu unerwarteten Situationen. Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung entscheidet der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, darüber, welches nationale Erbrecht aus welchem Land für den Erbfall einschlägig ist. Das betrifft auch die Frage, wer Erbe geworden ist.

    Erbfolge nach Testament

    Wahrscheinlicher sind Erbauseinandersetzungen über die Frage, wer überhaupt Erbe ist, wenn ein Testament existiert. Wer durch die letztwillige Verfügung schlechter gestellt ist, könnte versuchen, dieses Testament anzufechten oder z.B. auch die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage stellen. Gerade bei eigenhändig geschriebenen Testamenten ohne notarielle Beurkundung gibt es zudem fast immer Möglichkeiten verschiedener Testamentsauslegungen, weil der erbrechtliche Laie z.B. oft nicht den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis kennt oder den zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung.

    Empfehlung: Bei Streit um die Erbenstellung sollten mit Hilfe eines Rechtsanwalts Argumente für die eigene Position gesucht und den weiteren Beteiligten dargelegt werden. Wird so Einigkeit erzielt, können gegebenenfalls alle gemeinsam einen Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht stellen. Ohne Einigung sollte der Anwalt dann im Alleingang den gewünschten Erbschein beantragen. Gegebenenfalls kann alternativ auch eine Erbfeststellungsklage beim Zivilgericht eingereicht werden.

    Vidoe: Wirksamkeit und Anfechtbarkeit des Testaments

    Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, wann ein Testament unwirksam oder anfechtbar ist.

    Enterbt? Wenn ein Angehöriger den Pflichtteil fordert

    Häufiger Grund für Erbstreitigkeiten ist die Enterbung naher Angehöriger. Dies häufig sogar, obwohl Erblasser eine Enterbung zumeist gar nicht in Benachteiligungsabsicht verfügen. So enthalten die meisten Ehegattentestamente in Form des Berliner Testaments in aller Regel die Enterbung der gemeinsamen Kinder für den ersten Erbfall, für den der überlebende Ehegatte ebenfalls in aller Regel als Alleinerbe eingesetzt wird. Die Kinder sollen erst als sogenannte Schlusserben nach dem Ableben des zweiten Elternteils zum Zuge kommen.

    Sehr streitige Auseinandersetzungen entstehen regelmäßig dann, wenn ein Kind oder der Ehegatte gänzlich enterbt wird. Das Pflichtteilsrecht gewährt dem Pflichtteilsberechtigten eine starke Rechtsposition mit einer Vielzahl von Ansprüchen auf Auskunft, Wertermittlung, Pflichtteilsergänzung und natürlich Zahlung des Pflichtteils.

    Empfehlung: Juristische Laien und wohl auch der nicht auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwalt werden häufig nicht einschätzen können, ob und in welchem Umfang Ansprüche aus Pflichtteilsrecht bestehen. Bei Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten mag die Rechtslage vergleichsweise klar sein. Es gibt jedoch zahlreiche Konstellationen, in denen die Pflichtteilsproblematik nicht ohne weiteres zu erkennen und bewerten ist. In der Praxis geht es dann häufig darum, welche Vermögenswerte wie zu berücksichtigen sind bzw. ob und wie lebzeitige Schenkungen in den pflichtteilsrelevanten Nachlass fallen (Pflichtteilsergänzungsansprüche). Auch können zum Beispiel Pflegeleistungen zugunsten des Erblassers die Pflichtteilsquote verändern. Ohne die entsprechene Expertise können Betroffene ihre Ansprüche im Pflichtteilsrecht daher kaum durchsetzen.

    Video: Pflichtteil geltend machen

    Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, wie ein Pflichtteilsanspruch in der Praxis durchgesetzt wird und worauf Enterbte und Erben dabei unbedingt achten sollten.

    Erbengemeinschaft - Konflikte mit Miterben

    Mehrere Erben –Miterben- bilden gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Diese Form der Gesamthandsgemeinschaft ist erfahrungsgemäß besonders konfliktträchtig. Die Miterben müssen einerseits gemeinsam den Nachlass verwalten, andererseits sich über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch Verteilung der Nachlassgegenstände einig werden.

    Empfehlung: Anders als im Verhältnis Erbe - Pflichtteilsberechtigter, gibt es bei Konflikten zwischen Miterben einer Erbengemeinschaft keine klare Rollenverteilung. Auskunftsansprüche untereinander sind eingeschränkt. Ohne Einigung drohen Blockaden und Patt-Situationen unter denen die Werthaltigkeit des Nachlasses leiden kann. Die zwangsweise Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft z.B. durch Teilungsversteigerung (von Immobilien) und Teilungsklage ist langwierig und kostspielig. Erben sollten daher frühzeitig und vor allem bevor Konflikte entstehen eine Regelung zur Verteilung der Nachlasswerte treffen.

    Ist bereits Streit in der Erbengemeinschaft entstanden, kann mitunter die Veräußerung des Erbteils für den einzelnen Miterben eine kurzfristig erreichbare Lösung darstellen.

    Video: Streit in der Erbengemeinschaft

    Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, wie man bei Konflikten in der Erbengemeinschaft seine Interessen gegenüber den Miterben erfolgreich durchsetzt.

    Konflikte mit dem Testamentsvollstrecker - Haftung, Vergütung, Entlassung

    Will der Erblasser sicherstellen, dass seine testamentarischen Verfügungen ausgeführt werden, besteht möglicherweise Bedarf, minderjährigen Erben und/oder ihren gesetzlichen Vertretern nicht unmittelbar Zugriff auf das Erbe einzuräumen, so empfiehlt sich die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Allerdings wird das mit der Testamentsvollstreckung einhergehende Konfliktpotential gelegentlich unterschätzt.

    Insbesondere, wenn der Testamentsvollstrecker eine familienfremde Person ist - wie zum Beispiel ein Steuerberater oder Rechtsanwalt - fühlen sich die Erben und Angehörigen nicht selten unangemessen bevormundet. Die Macht des Testamentsvollstreckers ist groß, er allein verwaltet den Nachlass und darf über die Nachlassgegenstände verfügen. Auf der anderen Seite haftet er für Fehler im Rahmen seiner Tätigkeit und ist den Erben zu Auskunft und detaillierter Rechenschaft verpflichtet. Auch wenn er nicht der Vertreter der Erben ist, so besteht zwischen dem Testamentsvollstrecker und Erben ein gesetzliches Schuldverhältnis. Auch die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist häufiger Anlass zu Streit. Schließlich wird die Vergütung dem Nachlass entnommen und macht die Erben damit ärmer. Die im Gesetz vorgesehene "angemessene Vergütung" ist ohne ausdrückliche testamentarische Regelung der Vergütung durch den Erblasser viel zu unbestimmt.

    Empfehlung: Viele Testamentsvollstrecker wissen bei der Annahme des Amtes nicht wirklich, welche Aufgaben sie treffen, welche Pflichten sie haben und wie weitreichend ihre Haftung ist. Sie benötigen daher unbedingt die Beratung von einem Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und meist auch die eines Steuerberaters. Die Erben andererseits sollten sich frühzeitig über ihre Rechte im Verhältnis zum Testamentsvollstrecker informieren. Gerade bei komplexen Nachlässen und Vollstreckern ohne Erfahrung und Fachwissen wird sich oft auch die Gelegenheit bieten, so gegen den Testamentsvollstrecker vorzugehen, dass dieser sein Amt verliert oder es sogar niederlegt.

    FAQ Erbstreit

    Schnelle Antworten auf häufige Fragen

    Wie lange dauert ein Erbstreit?

    Ein Erbstreit kann sich mit einem einzigen Schreiben erledigen oder auch Jahrzehnte über Generationen fortdauern. Entscheidend für die Dauer eines Erbstreits sind nicht nur die Komplexität der Sach- und Rechtslage, sondern vor allem auch die Persönlichkeiten und Kapazitäten der beteiligten Parteien. Strukturell kann man sagen, dass zum Beispiel ein Pflichtteilsstreit "irgendwann" ein Ende findet, während sich eine zerstrittene Erbengemeinschaft fast beliebig lange fortsetzen lässt.

    Was kostet ein Erbstreit?

    Die Kosten eines Erbstreits bestehen vordergründig aus den Anwaltshonoraren und gegebenenfalls den Gerichtskosten. Diese hängen sowohl vom Gegenstandwert bzw. Streitwert ab, als auch vom zeitlichen Aufwand, soweit mit dem Rechtsanwalt ein Zeithonorar vereinbart wurde. Die tatsächlichen Kosten von Erbstreitigkeiten hängen allerdings vor allem davon ab, wie erfolgreich der Konflikt für wen beigelegt wird und welche Vermögenswerte dabei zerstört werden.

    Wird eine Erbstreitigkeit bei Gericht entschieden?

    Grundsätzlich kann ein Erbstreit auch ohne Einschaltung eines Gerichts beigelegt werden. Geht es in dem Streit um die Frage, wer überhaupt Erbe geworden ist, weil eine Partei einen Erbschein begehrt, entscheidet sich dies aber stets vor dem Nachlassgericht, da dieses für die Ausstellung des Erbscheins zuständig ist.

    So machen wir Erbrecht

    Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.

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