Fachanwälte für Gesellschaftsrecht in Frankfurt
Kanzlei mit spezialisierten Rechtsanwälten, Fachanwälten & Steuerberatern
Als eine der führenden Mittelstandskanzlein für Gesellschaftsrecht in Deutschland bieten wir Ihnen in unserem Büro in Frankfurt sowie bundesweit und international Beratung in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen. Wir beraten Unternehmer, Gesellschafter, Investoren, Entscheidungsträger wie Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in allen Fragen im Bereich Gesellschaftsrecht und Unternehmenstransaktionen.
Ob Gründer, Inhaber oder Manager, ob Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) oder Personengesellschaften (GbR, GmbH & Co. KG), ob Rechtsberatung oder Steuerberatung - wir bieten Ihnen die Lösung für alle nötigen vertraglichen Gestaltungen, Transaktionen und Konflikte.
Gesellschaftsrecht in Frankfurt - Beratungsleistungen unserer Anwälte
Das Team von ROSE & PARTNER bietet ein qualifiziertes Team von Anwälten, die fach- und ortsübergreifend zusammenarbeiten, um Ihnen die beste Beratung zu sichern. Dabei werden unsere Fachanwälte und Steuerberater in Frankfurt insbesondere in den folgenden Kernbereichen tätig:
- Gesellschafterstreitigkeiten, (Corporate Litigation-Verfahren) - Ausscheiden eines Gesellschafters, Wettbewerbsverbot, Informationsrechte, Auflösung von Pattsituationen zwischen Gesellschaftern, Abfindung beim Ausscheiden, Unternehmensbewertung
- gesellschaftsrechtlicher Dokumente - Gesellschaftsverträge, Beschlüsse, Versammlungen, Kapitalerhöhungen
- Haftung von Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat - gerichtlicher Angriff und Verteidigung im GmbH- und Aktienrecht
- Einstieg / Ausstieg von Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat - Anstellungsvertrag, Abberufung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung
- VC / Startups - Beteiligungsverträge, Wandeldarlehensverträge, VSOP/ESOP, Holding-Strukturen, Treuhandverträgen
- Unternehmenskäufe, Unternehmensverkäufe und Umwandlungen einschließlich steuerliche Beratung
- MBI / MBO, Private Equity, Mitarbeiterbeteiligungen, Joint Venture
- Aufsichtsrecht für Finanzdienstleister und Banken - Finanzdienstleistungen, Produktkonzeption, KWG, WpHG, KAAGB; AIFM, InstitutsVergV
Wir überzeugen Sie gern mit unseren Erfahrungen und Teamgeist!
Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Warum ROSE & PARTNER in Frankfurt?
Bei ROSE & PARTNER in Frankfurt erwartet Sie ein eingespieltes dynamisches Team, in dem sich die Spezialgebiete der Kollegen ideal ergänzen. Viele unserer Mandanten sind aus dem Finanzsektor und die besonderen Bedürfnisse der Branche spiegeln sich in der Expertise unseres Teams wieder.
Insbesondere das Team Gesellschaftsrecht in Frankfurt arbeitet dabei standortübergreifend mit den Büros deutschlandweit und international zusammen. Tyipisch für das Frankfurter Team ist dabei eine besonders enge Abstimmung mit den zahlreichen und im Gesellschaftsrecht spezialisierten Steuerberatern & dem Team Steuerrecht, da vor allem gesellschaftsrechtliche Themen immer auch eine wichtige, steuerrechtliche Komponente haben.
Dabei sind alle Anwälte bei ROSE & PARTNER, die im Gesellschaftsrecht beraten, entweder Fachanwälte für Gesellschaftsrecht oder arbeiten ausschließlich im Gesellschaftsrecht, haben also eine besondere Qualifikation und Affinität für das Gesellschaftsrecht und verfügen über entsprechende Kenntnisse. Dabei haben viele Kollegen innerhalb des Gesellschaftsrecht einen eigenen Schwerpunkt. Durch das Zusammenspiel dieser Kollegen stellen wir sicher, dass Sie genau den richtigen Ansprechpartner bekommen und von dem kollektiven Wissen des Teams möglichst profitieren.
Das Team Gesellschaftsrecht wird dabei je nach Bedarf unterstützt von Kollegen in weiteren Teilbereichen, neben dem Steuerrecht zum Beispiel auch im Immobilienrecht, im Arbeitsrecht, im Vertriebsrecht, IT- und Datenschutzrecht oder im Markenrecht sowie im Erb- und Familienrecht.
Unser Experten-Team im Gesellschaftsrecht
In Frankfurt steht Ihnen unser gesamtes Team von Spezialisten und Fachanwälten für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zur Verfügung, um Ihnen eine optimale Beratung zu sichern:
- Christian Normann, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
- Dr. Boris Jan Schiemzik, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Dr. Ronny Jänig, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Dr. Michael Demuth, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht arbeiten im Team gemeinsam mit Fachanwälten aus anderen Rechtsgebieten zusammen.
Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht
Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!
Klassisches Gesellschaftsrecht in Frankfurt
Gerne begleiten unsere Fachanwälte, Rechtsanwälte und Steuerberater in Frankfurt Sie bei den klassischen Themen des Gesellschaftsrecht, insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:
- Gründung von Unternehmen (Kapital- und Personengesellschaften, wie GbR, GmbH, GmbH & Co KG, AG, Implementierung von Holding-Strukturen) und Startups und Beratung in der Gründungsphase zu allen nötigen Maßnahmen der Unternehmensgründung
- Wir planen, strukturieren und prüfen Gesellschaftsverträge, stille Beteiligungen, Gesellschaftervereinbarungen / Beteiligungsvereinbarungen und komplexe Gesellschafterbeschlüsse und -versammlungen sowie Kapitalerhöhungen und sonstige Maßnahmen für Ihre GmbH, GbR, KG oder sonstige Gesellschaftsform.
- Wir beraten GmbH-Geschäftsführer und Gesellschaften betreffend Einzelheiten von Geschäftsführerverträgen sowie bei Kündigung, Abberufung und Amtsniederlegung und Fragen des Wettbewerbsverbots oder auch der Sozialversicherungspflicht.
- Wir unterstützen Gesellschaften und Geschäftsführer auch bei klassischen Haftungsthemen, wie der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen.
- Wir begleiten Gesellschaften und Gesellschafter rund um Gesellschafterstreitigkeiten. Häufig stehen dabei Pflichtverletzungen von Gesellschaftern / Geschäftsführern, Wettbewerbsverbote von Gesellschaftern und Geschäftsführern, Informationsrechte von Gesellschaftern, Stimmverbote, Abfindungen bei Ausscheiden und Unternehmensbewertungen im Fokus.
- Schließlich beraten wir Unternehmen bei der Unternehmensnachfolge, Nachfolgeplanung und Stiftung.
Speziell: Startup, VC Venture Capital, Mitarbeiterbeteiligung
Ein spezieller Fokus unserer Beratung liegt auch in Frankfurt in der Beratung von jungen Startups und Investoren. Dabei umfasst unser Leistungsspektrum insbesondere folgende Kernbereiche:
- Wir beraten Gründer, Altgesellschafter und Investoren bei allen Arten von Venture Capital-Transaktionen und alternativen Finanzierungsformen, wie Wandeldarlehen.
- Unsere Anwälte begleiten Finanzierungsrunden (seed, series A - D) einschließlich der Gestaltung, Prüfung und Abschluss von VC-Beteiligungsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen bis hin zum Exit.
- Besondere Expertise haben wir bei allen Formen der Managementbeteiligungen und Mitarbeiterbeteiligungen - echte Beteiligung ESOP, virtuelle Beteiligung VSOP, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft. Dabei entwerfen wir Verträge für Startups, überprüfen aber auch Angebote an (zukünftige) Mitarbeiter.
- Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen in Gesellschafterstreitigkeiten werden unsere Fachanwälte häufig auch bei Auseinandersetzungen zwischen Gründern, Altgesellschaftern und VC Investoren mandatiert.
- Unsere erfahrenen Steuerberater sind auch speziell bei der Bewertung von Startups im Einsatz und Kennen die Besonderheiten junger, dynamischer Unternehmen.
M&A, Unternehmenskauf, Umwandlungen
Unser M&A Kanzleiteam in Frankfurt betreut auch Umstukturierungen, Umwandlungen und Käufe und Verkäufe von Unternehmen. Dazu gehören die folgenden Bereiche:
- Unsere Fachanwälte begleiten Unternehmenskäufe, sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite. Unsere Fachkompetenz erstreckt sich von der rechtlichen und steuerlich strukturierten Planung (Asset Deal, Share Deal, Ausgliederung, Spaltung), über NDAs und Due Diligence bis hin zur Gestaltung und Verhandlung der Unternehmenskaufverträge.
- Wir stehen Käufern und Verkäufern auch nach Abschluss von Unternehmenskaufverträgen bei Post-M&A-Themen, wie Garantieverletzungen und Wettbewerbsverboten, zur Seite.
- Weitere Themen der Arbeit unserer Anwälte, Fachanwälte und Steuerberater in Frankfurt sind Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Formwechsel, Spaltung, Ausgliederung), Immobilientransaktionen und Joint Ventures oder die Überführung in eine Holding-Struktur
Beratung im Aktienrecht: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
Wir beraten Aktiengesellschaften und deren Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre zu allen Fragen rund um das Aktienrecht. Dazu gehören folgende Kernbereiche:
- Wir unterstützen mit unseren Anwälten und Fachanwälten Vorstände betreffend Compliance-Themen, der Zusammenarbeit und Auseinandersetzungen mit dem Aufsichtsrat und/oder Aktionären.
- Wir beraten bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, insbesondere auch bei abzusehenden Streitigkeiten und Anfechtungsklagen.
- Wir beraten Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften bei Einzelheiten der Gestaltung / Verhandlung von Vorstandsverträgen, Geschäftsordnungen sowie bei Kündigung, Abberufung und Amtsniederlegung.
- Wir begleiten Aktiengesellschaften und Vorstände / Aufsichtsräte auch bei klassischen Themen zum Gesellschaftsrecht wie Organstreitigkeiten und Haftungsthemen (Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen, einschließlich der Durchführung interner Untersuchungen (internal investigations, Managerhaftung))
- Aktionäre unterstützen wir bei der Geltendmachung ihrer Rechte, insbesondere hinsichtlich Informationsrechte (§ 131 AktG), Einberufungsverlangen, Hauptversammlung, Sonderprüfung, besonderer Vertreter und Klage / Klagezulassung gegen Vorstand und Aufsichtsrat.
Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt
Insbesondere unser Team in Frankfurt verfügt über umfängliche Expertise auch im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dazu gehören insbesondere folgende Leistungen:
Wir beraten Banken und Finanzdienstleister im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrecht, der Erbringung von Finanzdienstleistungen und der Produktkonzeption. Hier geben wir Orientierung im sich schnell entwickelnden Bereich des Aufsichtsrechts (KWG, WpHG, KAAGB; AIFM, InstitutsVergV usw.), v.a.:
Gründung, Erwerb oder Veräußerung von Finanzdienstleistungsinstituten,
- Erlaubnisverfahren nach § 32 KWG gegenüber der BAFin (BaFin-Lizenz),
- Outsourcingprojekten (Auslagerungen nach § 25a KWG),
- Umsetzung wertpapierhandelsrechtlicher Anforderungen (Aufklärungspflichten, §§ 31 ff. WpHG, Insiderrecht, § 12 ff. WpHG) in Geschäftsprozessen, Entwicklung von Formularen;
- Prüfungen zu Fragestellungen rund um Geldwäschegesetz, Datenschutz, Institutsvergütungsverordnung und Compliance sowie Inhouse-Schulungen;
- Unterstützung bei der Konzeption von Finanzprodukten, insbesondere Investmentfonds und geschlossene Fondsprodukte;
- Erstellung, Überprüfung Betreuung des Genehmigungsverfahrens von Prospekten,
- Ausarbeitung der jeweils erforderlichen Verträge, insbesondere Gesellschaftsverträge, Treuhandverträge, Verträge zur Eigenkapitalvermittlung, Verträge über die Umsetzung der beabsichtigten Investitionen, wie etwa Immobilienerwerb- und Finanzierung,
- Ausarbeitung und Anpassung von Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsverträgen,
- Fragen der Berater- und Vermittlerhaftung (z.B. Haftungsdach) sowie der Beratungsdokumentation,
- Gestaltung und Verhandlung von Kooperationen zu Produktentwicklern, Depotbanken, Verwahrstellen und Treuhändern,
- Beratung von vertraglich gebundenen und freien Vermittlern im Hinblick auf aufsichtsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Anforderungen und Erstellung der erforderlichen Vertriebsdokumentation.
- Betreuung von FinTech-Unternehmen im Aufsichtsrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht.
- Bei der Unternehmensfinanzierung begleiten wir Unternehmen, Investoren und Banken bei allen Formen der Finanzierung mit Fremdkapital, Eigenkapital und Mezzanine-Kapital.
Kosten eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht
Die Beratung durch einen spezialisieren Rechtsanwalt kostet oft nicht wenig Geld, inbesondere wenn es um komplziertere rechtliche Situationen oder gar um Streitigkeiten geht. Daher ist eine offene und transparente Kommunikation der Vergütung von Anwälten besonders wichtig.
Individuelle Vergütung - pauschal, aufwandsabhängig und gesetzlich
Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen und ein Mandatsverhältnis begründet wird, vereinbaren Sie mit uns auch eine konkrete Vergütung. In aller Regel erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Der Stundensatz für einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht liegt in Frankfurt bei uns zwischen 350 und 380 Euro zzgl. USt - je nach Berater und Art des Mandats. Es erfolgt eine Abrechnung im 6-Minuten-Takt unter Darlegung der jeweiligen Tätigkeit, sodass Sie selbstverständlich nur den tatsächlichen Aufwand zahlen. Sollte unser Zeithonorar unter den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen, wird das gesetzlich vorgeschrieben Honorar in Rechnung gestellt.
Vor allem für Erstberatungen und auch im Bereich der Gestaltung und Prüfung von Verträgen können wir Ihnen häufig auch pauschale Honorare / Festpreise nennen. Sprechen Sie unsere Anwälte einfach an.
Schreiben Sie uns. Rufen Sie uns an
Sie können Ihre unverbindliche Anfrage direkt an einen unserer Gesellschaftsrechtsexperten in Frankfurt stellen. Sie können gern anrufen oder eine Email schreiben. Auch Anfragen über das Kontaktformular beantworten schnellstmöglich. Egal über welchen Weg Sie uns kontaktieren, Sie werden in jedem Fall mit dem Anwalt oder Fachanwalt verbunden, der für Sie und Ihr Anliegen passend ist. Wenn einmal eine Übernahme des Auftrags durch uns nicht infrage kommt, weil der spezielle Bereich nicht von uns abgedeckt wird, eine Übernahme wirtschaftlich für Sie nicht sinnvoll ist oder schlicht keine Kapazitäten vorhanden sind, kommunizieren wir dies unverzüglich und ehrlich.
Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht auf YouTube
Wenn Sie sich die BASICS im Gesellschaftsrecht von unseren Anwälten umsonst erklären lassen wollen, besuchen Sie doch unseren Youtube-Kanal. Dort geben unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht spannende Tipps aus der Praxis und erklären wichtige Grundprinzipien im GmbH-Recht und Aktienrecht.
FAQ -Frequently asked Questions im Gesellschaftsrecht
Folgende Fragen rund um das Thema Gesellschaftsrecht werden unsere Fachanwälte oft gefragt:
1. Wie wird man Fachanwalt für Gesellschaftsrecht?
Die Bezeichnung Fachanwalt für Gesellschaftsrecht darf führen, wer besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen kann. Die gesetzliche Grundlage für die Bezeichnung Fachanwalt für Gesellschaftsrecht (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) findet sich in der Fachanwaltsordnung (FAO).
Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden dabei in der Regel durch die Absolvierung eines Lehrgangs mit Klausur-Prüfungen und die praktischen Erfahrungen durch eine Mindestzahl an gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen dokumentiert. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt in München durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt.
Anschließend muss ein Fachanwalt im Jahr eine Mindestzahl an Fortbildungsstunden speziell im Bereich Gesellschaftsrecht absolvieren. Diese müssen zudem jährlich der Rechtsanwaltskammer München nachgewiesen werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein Fachanwalt sein erworbenes Wissen ausbaut.
2. Wieviele Anwälte und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht gibt es in Frankfurt?
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat etwas über 19.000 Mitglieder. Wie viele davon auch bzw. ausschließlich Mandate im Gesellschaftsrecht bearbeiten, lässt sich den Statistiken nicht entnehmen. Indes dürfen nur wenige Anwälte die Bezeichnung Fachanwalt für Gesellschaftsrecht führen. Unter 1 Prozent der Anwälte in Frankfurt sind Fachanwälte für Gesellschaftsrecht mit einer entsprechenden Spezialisierung. Hinweis: Die Zahlen beziehen sich auf den 01.01.2021.
3.Was kostet ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht?
Die Vergütung des Rechtsanwalts ist grundsätzlich frei vereinbar. Bei Zeithonoraren spiegelt der Stundensatz die Qualifikation und Erfahrung des Rechtsanwalts wieder und berücksichtigt auch regionale Besonderheiten. Statista setzte die durchschnittlichen Stundensätze für Anwälte im Wirtschaftsrecht auf zwischen 340 und 410 EUR. Im Einzelfall sind je nach Größe der Kanzlei dabei eine Spannweite von 220 - 500 EUR möglich.