Fintech
Rechtliche Anforderungen an innovative Finanztechnologie
Die Finanzindustrie durchlebt eine technische Revolution. Findige Start-Ups nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung und des Internets für innovative Finanzdienstleistungen. Das Spektrum reicht von Crowdfunding-Plattformen über virtuelle Währungen bis zu mobilen Zahlungssystemen und der digitalen Vermögensverwaltung. FinTechs sind mittlerweile in der StartUp-Finanzierung, der Finanzierung von Mittelständlern, im Bereich der Immobilienfinanzierung (Immobiliencrowdfunding) und auch im Verbraucherkreditgeschäft zu finden. Der neue Bereich des Financial Tech bringt neue rechtliche Herausforderungen, vor allem im Aufsichtsrecht (Bafin-Lizenz), im IT-Recht und auch Wettbewerbsrecht.
Anwaltliche Leistungen im Bereich FinTech
Wir beraten FinTech-Start-Ups sowie etablierte Banken und Finanzdienstleister, die ihre Produkte und Geschäftsmodelle an die technischen Entwicklungen anpassen wollen.
Zum Leistungsspektrum unserer Rechtsanwälte gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Rechtliche Überprüfung neuer Geschäftsmodelle und Beratung im Aufsichtsrecht, insbesondere im Hinblick auf notwendige Erlaubnisse
- Begleitung bei der Beantragung von BaFin-Lizenzen und Gewerbeerlaubnissen als Finanzanlagenvermittler
- Rechtliche Betreuung von ICO-Finanzierungen
- Beratung im Datenschutzrecht
- Rechtliche Überprüfung von Online-Auftritten
- Erstellung und Prüfung von AGB
- Gestaltung von IT-Projektverträgen und Lizenzverträgen
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, insbesondere für Joint-Ventures und Investorenbeteiligungen
Diese Leistungen bieten wir mit Teams von spezialisierten Rechtsanwälten für das Bank- und Aufsichtsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht. Von unseren Kanzleistandorten Berlin und Hamburg beraten wir bundesweit und international.
Die rechtlichen Herausforderungen für FinTechs
Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending, virtuelle Währungen, Internet-Bezahlmodelle, automatisierte Finanzberatung etc. Die technologiegetriebene Innovationskraft der FinTech-Branche scheint kaum Grenzen zu kennen. Neue Technologien und Geschäftsmodelle werfen dabei stets auch neue Rechtsfragen auf.
Bei der Digitalisierung von Finanzdienstleistungen sind dies zunächst einmal Fragen des Aufsichtsrechts. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht nach eigener Einschätzung vor der Herausforderung, „Innovationen einerseits nicht durch zu strenge Vorgaben im Keim zu ersticken, gleichzeitig aber zu verhindern, dass diese Innovationen Aufsichtsgrundsätze aushebeln“. Ein wesentlicher Bestandteil der Rechtsberatung im Fintec-Bereich liegt daher in der Prüfung, ob sich ein Start-Up mit seinem Produkt im erlaubnispflichtigen Bereich befindet, ob also eine Erlaubnis durch die BaFin oder die Gewerbeaufsicht notwendig ist und was dafür erforderlich ist oder ob eine Erlaubnispflicht durch Anpassung des Geschäftsmodells vermieden werden kann. Auerdem spielen die Themen Geldwäsche und Datenschutz eine wichtige Rolle, da die Fintecs in der Regel mit einer Vielzahl von Personendaten ihrer Kunden arbeiten.
Finanzierung durch klassische VC-Beteiligung oder ICOs
Der Kapitalbedarf der jungen Fintech-Unternehmen als Startups führt zu einer Nachfrage nach der Beteiligung von Venture Capital Investoren und Business Angels. Dies bedarf einer sorgfältigen rechtlichen und steuerlichen Gestaltung, um einerseits das gewünschte Wachstum zu finanzieren, den Investoren eine marktgerechte Beteiligung an den Chancen des Fintecs zu gewähren und andererseits den Gründern die notwendige unternehmerische Freiheit zu belassen und sie ausreichend zu motivieren das Fintec voran zu bringen.
In ausgewählten Fällen kommt außerdem die sich jüngst etablierende neue Finanzierungsform durch ICOs in Betracht. Trotz vieler rechtlicher Unsicherheiten und der aufgrund der noch weitgehend fehlenden Regulierung wohl unvermeidlichen zwischenzeitlich bekannt gewordenen Betrugsfälle, bietet diese blockchainbasierte Finanzierungsform auch erhebliche Chancen. So kann schnell, weltweit viel Geld eingesammelt werden, ohne dass bei dieser Form der Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) die Investoren weitreichende Kontrollrechte erlangen oder an einem Exit-Erlös zwingend partizipieren. Nicht zu unterschätzen ist auch der Marketingeffekt für das Fintec, der sich durch die weltweite Vermarktung des ICO ergeben kann.
IT- Recht, Lizenzen, Vertragsgestaltung und AGB
Fintechs arbeiten zudem mit softwarebasierten Dienstleistungen und es stellen sich insoweit Fragen aus dem IT-Recht. Dies erfordert eine rechtssichere Vertragsgestaltung und wirksame Lizenzverträge bezüglich der eingesetzten Software. Die vertraglichen Beziehungen der Fintechs zu ihren Kunden bedürfen der rechtskonformen Ausgestaltung sowie des Entwurfs von an das Geschäftsmodell optimal angepassten und rechtswirksamen AGB, insbesondere um Haftungsrisiken zu minimieren.