Wandeldarlehen, Wandeldarlehensvertrag, Convertible Loan für Startups
Vorteile, Konditionen, Ablauf Wandlung, Beispiel
Wandeldarlehen sind neben gewöhnlichen Darlehen und echten Equity-Beteiligungen eine unkomplizierte Möglichkeit der Finanzierung von Startups. Sowohl Investoren als auch Gründern bietet das Wandeldarlehen (englisch convertible loan) eine wirklich sinnvolle alternative Finanzierungsform.
Was die Vorteile eines Wandeldarlehens sind, was in einem Wandeldarlehensvertrag geregelt ist und was es sonst noch zu beachten gibt, lesen Sie nachfolgend.
Unsere Expertise zu Wandeldarlehen, Wandeldarlehensverträgen bei Startups
Unser dynamisches VC/Startup-Team, bestehend aus spezialisierten Anwälten, Fachanwälten und Steuerberatern, berät Gründer, Investoren und Startups in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen zum Thema Wandeldarlehen (convertible loan):
- Wandeldarlehensverträge (Gestaltung, Prüfung)
- Begleitung von „Wandeldarlehens-Finanzierungsrunden“
- Vollzug von Wandlungen in echte Equity-Beteilung (Geschäftsanteile), Begleitung von Kapitalerhöhungen
- Streit rund Wandeldarlehensverträge
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Unser Experten-Video zu Wandeldarlehen, Convertible Loan
Alles Wichtige aus der Praxis zum Wandeldarlehen: Wann eignet sich das Wandeldarlehen? Wie sieht ein Wandeldarlehensvertrag aus? Wie läuft die Wandlung ab? Was bedeutet cap, floor und preferred shares?
Was ist ein Wandeldarlehen, ein Convertible Loan?
Ein Wandeldarlehen ist ein gewöhnliches Darlehen (Kreditvertrag) verbunden mit der Option oder der Pflicht des Darlehensgebers, sein Darlehen unter bestimmten Umständen in eine echte GmbH-Beteiligung umzuwandeln.
Typisch für Wandeldarlehen ist, dass diese unbesichert und nachrangig sind. Im Fall einer Insolvenz des Startups hat der Investor als Darlehensgeber daher keinerlei Sicherung; er steht zudem hinter allen anderen Gläubigern zurück („steht an letzter Stelle“). Insofern ähnelt das Wandeldarlehen echtem Eigenkapital.
Was sind die Vorteile eines Wandeldarlehens?
Die Vorteile eines Wandeldarlehens gegenüber anderen Finanzierungsformen - wie gewöhnliche Kreditverträge und gewöhnliche Finanzierungsrunden - lassen sich vereinfacht in drei Worte fassen: schnell, unkompliziert, flexibel.
Wandeldarlehen sind schnell, weil eine Verhandlung und Einigung von Gründern, alten Investoren und neuen Investoren über die Bewertung des Startups gewöhnlich nicht nötig ist. In Finanzierungsrunden wird meist hart und auch lang über die Bewertung des Startups kaufmännisch gestritten. Die Bewertung ist der alles entscheidende Faktor bei der Frage, wie viel Gründer und etwaige Altinvestoren von ihrer Beteiligung abgegeben müssen. Dies wiederum entscheidet über Mehrheiten und Beteiligungen am Exiterlös.
Da auch ein Wandeldarlehen nicht ohne jeglichen Bezug zu einer Bewertung auskommt, macht man einen simplen „Trick“. Man nimmt schlichtweg Bezug auf die Bewertung in der nächsten Finanzierungsrunde. Diese ist dann Referenzpunkt für die Frage, wie viele Anteile / Geschäftsanteile der Investor (Wandeldarlehensgeber) bei der Wandlung (conversion) seines Darlehens erhält.
Mit dem Entfall der Bewertung des Startups geht in der Praxis eine ungemeine Beschleunigung des Finanzierungsprozesse einher. Manche sprechen davon, dass Wandeldarlehensverträge beim Lunch geschlossen können. Ganz trifft dies vielleicht nicht zu, aber es ist ein Ausdruck der vergleichsweisen schnellen Verfügbarkeit von Kapital mittels Wandeldarlehen.
Wandeldarlehen sind unkompliziert, weil die hierzu notwendigen Verträge einfach strukturiert sind. Wandeldarlehensverträge folgen meist einem schlichten, klaren Schema. Der Grund hierfür ist, dass die einzelnen regelungsbedürftigen Punkte (hierzu siehe unten) im Vergleich zu alternativen Finanzierungsformen begrenzt sind. So sind Wandeldarlehensverträge meist nicht länger als 5 Seiten, während Investmentverträge / Beteiligungsverträge nicht selten 20, 30 oder sogar 50 Seiten umfassen.
Wandeldarlehen sind flexibel, weil sie die Interessen der Beteiligten – der Gründer und Altinvestoren einerseits und der Neuinvestoren (Wandeldarlehensgeber) andererseits – sehr leicht zusammenführen können. Dies liegt vor allem daran, dass die Gegenstände, welche typischerweise in einem Wandeldarlehensvertrag geregelt werden (hierzu siehe unten), keinen besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegen und von Natur her offen für verschiedene Gestaltungen sind.
Wann lohnt sich ein Wandeldarlehen?
Wandeldarlehen werden – entsprechend ihren Vorteilen – in der Praxis vor allem zur Anschub- und Brückenfinanzierung von jungen Unternehmen eingesetzt.
Frühphase
Erster klassischer Anwendungsbereich für Wandeldarlehen ist also die Frühphase von Startups. Beispiel: Die Gründer haben eine tolle Produktidee, doch leider reichen die eigenen Finanzmittel zum Start, insbesondere die ersten Monate, nicht aus. Beispiel: Die Produktentwicklung ist am Laufen, die eigenen und ersten externen Finanzmittel (EXIST-Programme, Accelerator-Programme) sind aufgebraucht, aber irgendwie ist das Produkt noch nicht fertig und auch die Fertigstellung vielleicht noch nicht Horizont.
In beiden Situationen ist es für eine „echte“ Finanzierungsrunde womöglich noch zu „früh“. Hier kann die vorgezogene Finanzierung mittels Wandeldarlehen eine sinnvolle Alternative sein.
Brückenfinanzierung (bridge financing)
Zweiter klassischer Anwendungsbereich für Wandeldarlehen ist die Brückenfinanzierung. Beispiel: Das Startup läuft gut und hat bereits die erste Finanzierungsrunde (Series A) hinter sich; die zweite Runde (Series B) deutet sich bereits an. Absehbar ist jedoch, dass die Liquidität bis zum finalen Abschluss der Series B nicht ausreichen wird.
Auch in dieser Situation ist das schnell abgeschlossene Wandeldarlehen mit entsprechender Finanzmittelzufuhr eine sinnvolle Option für die Brückenfinanzierung (bridge financing).
# Tipps und Tricks - Convertible Loan
Ein Wandeldarlehen ist immer eine gute Alternative in der Startup - Finanzierung, wenn eine sofortige unmittelbare Beteiligung - aus welchen Gründen auch immer - nicht gewollt ist. Maßgeblich für die Entscheidung zu Gunsten eines Convertible Loan sind allein die Konditionen der Wandlung.
Was sollte im Wandeldarlehensvertrag geregelt sein?
Wandeldarlehensverträge (covertible loan agreements) bestehen im Wesentlichen aus vier Bausteinen:
- Darlehensvereinbarung, inklusive Zinsregelung
- Wandlung („Equity Kicker“ in Form von Bezugsrechten)
- Investorenrechten
- Rangrücktritt des Investors (Subordination)
Regelungen zum Darlehen
Die Regelungen zum Darlehen betreffen die klassischen Aspekte eines Kreditvertrages. Zu diesen gehören:
- Höhe des Wandeldarlehens
- Zinsen, Zeitpunkt der Fälligkeit der Zinsen
- Bedingungen für Auszahlung des Wandeldarlehens (Zeitpunkt, Bedingungen, Milestones, Trigger Events)
- Laufzeit des Wandeldarlehens
Regelungen zur Wandlung
Die Regelungen zur Wandlung nehmen gewöhnlich einen breiten Raum ein; sie sind in der Praxis aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten zudem sehr verschieden:
- Recht bzw. Pflicht des Investors (Wandeldarlehensgeber) zur Wandlung
- „Berechnungsformel“ zur Zahl der Anteile, die der Investor bei Wandlung erhält
- Absicherung der Wandlung, v.a. Verpflichtung zur Kapitalerhöhung
- Folgen der Nicht-Wandlung, v.a. Rückzahlungszeitpunkt, Endfälligkeit der Zinsen
Wesentlicher Aspekt ist an dieser Stelle natürlich die „Berechnungsformel“ zur Zahl der Anteile, die der Investor bei Wandlung erhält. Ausgangspunkt der Berechnung ist gewöhnlich ein Discount auf die Bewertung des Startups in der nächsten Finanzierungsrunde. Dieser Bewertungsdiscount schwankt häufig zwischen 15 und 40%, ist aber letztlich Verhandlungssache der Beteiligten.
Darüber hinaus kann auch ein Bewertungsfloor (Mindestbewertung) oder Bewertungscap (Höchstbewertung) vereinbart werden, um besondere „Ausschläge“ der Bewertung nach oben und unten berücksichtigen zu können. Denkbar sind auch sogenannte variable oder bewegliche Discounts – bei diesen variiert die Discounthöhe z.B. in Abhängigkeit von der Zeitdauer bis zur nächsten Finanzierungsrunde.
Investorenrecht im Convertible Loan
Die Regelungen zu etwaigen besonderen Investoren betreffen zum einen die auch in vielen klassischen Darlehensverträgen verankerten Informationsrechte und Zustimmungsrechte des Investors als Darlehensgebers zu Geschäftsführungsmaßnahmen.
Sie betreffen aber auch etwaige Vorrechte des Investors hinsichtlich Exiterlös (liquidation preferences), Verwässerungsschutz (anti dillution) und Gleich-/Besserbehandlung mit späteren Investoren (most-favored-nation clause)
Rangrücktritt und Convertible
Der Rangrücktritt des Investors führt dazu, dass das Wandeldarlehen im Überschuldungsfall bilanziell nicht als „Schuld“ behandelt wird, sondern dieses faktisch wie Eigenkapital behandelt wird.
Wie erfolgt die Wandlung?
Die Umwandlung des Darlehens in echte Anteile, bei einer Startup-GmbH in echte Geschäftsanteile, erfolgt gewöhnlich im Rahmen einer Kapitalerhöhung (Erhöhung des Stammkapitals). Tritt der Wandlungsfall ein, beschließen die Gesellschafter des Startups eine Kapitalerhöhung. Sie schaffen auf diese Weise neue Geschäftsanteile, welche von Investoren übernommen werden.
Der Übernahme der Anteile erfolgt gewöhnlich zum Nennwert in Höhe von 1 EUR, der Darlehensanteil wird vom Investor als Agio (Aufgeld) eingebracht. Zur Bilanzierung siehe unten.
Hinsichtlich der Zahl der Anteile, welcher der Investor erhält und welche mithin im Rahmen der Kapitalerhöhung zu schaffen sind, kommt es auf die vereinbarte Berechnungsformel (siehe oben) an.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von 75% und der notariellen Beurkundung.
Zu beachten ist, dass bei bilateralen Wandeldarlehen (Vertrag zwischen Darlehensgeber und Startup) die Gesellschafter nicht aus dem Darlehensvertrag direkt heraus zur Kapitalerhöhung verpflichtet sind. Angezeigt ist bei bilateralen Wandeldarlehensverträgen ein Ermächtigungsbeschluss der Gesellschafterversammlung, mit dem die Geschäftsführung des Startups zum Abschluss des Darlehensvertrags ermächtigt wird. Eine solche direkte Pflicht der Gesellschafter zur Kapitalerhöhung ergibt sich indes aus multilateralen Wandeldarlehensverträgen, bei denen auch die Gesellschafter des Startups Vertragspartner sind.
Denkbar ist auch, das Darlehen im Rahmen des sogenannten genehmigten Kapitals umzuwandeln. Beim genehmigten Kapital handelt es sich, vereinfacht, um eine vorweggenommene Kapitalerhöhung mit der Ermächtigung an die Geschäftsführung, neue Geschäftsanteile für die Umwandlung auszugeben.
Beurkundung des Wandeldarlehensvertrages beim Notar?
Ob ein Wandeldarlehensvertrag (convertible loan) der notariellen Form bedarf, ist rechtlich umstritten und hängt ganz wesentlich von der konkreten Ausgestaltung und etwaigen begleitenden Dokumenten ab. Insbesondere die Einbeziehung von Gesellschaftervereinbarungen / Beteiligungsvereinbarungen mit typischen Klauseln (z.B. drag along, take along) kann eine Beurkundungspflicht beim Notar auslösen.
In der Praxis ist zu beobachten, dass die Beteiligten im Interesse der Vereinfachung und Beschleunigung des Investitionsprozesses häufig bewusst auf eine Beurkundung verzichten und damit eine mögliche Unwirksamkeit in Kauf nehmen.
Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht
Wir sind eine Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und M&A. In diesem Video erfahren Sie, was uns als Wirtschaftskanzlei auszeichnet und worauf es bei der Beratung im Wirtschaftsrecht ankommt.
Bilanzierung der Wandlung (Buchen des Wandeldarlehens)
Bei der Gesellschaft, welche das Wandeldarlehen erhält, wird der Agio (Aufgeld) in die freie Kapitalrücklage gebucht (Verbuchung nach § 272 Abs. 2 Nummer 4 HGB). Die Bilanzierung des Wandeldarlehens erfolgt mithin auf der Passivseite der Bilanz unter der Rubrik Eigenkapital.
Beispiel für Berechnung Wandeldarlehen, Convertible Loan (ohne Cap/Floor) - Formel
Die Ausgangspunkte für die Berechnung (Formel) sind wie folgt: Startup-GmbH mit 25.000 Geschäftsanteilen zu je 1 EUR, Wandeldarlehensbetrag 100.000 EUR, Laufzeit 2 Jahre, vereinbarter Bewertungsabschlag 25%, kein Floor / Cap.
Vor Ablauf der Laufzeit des Wandeldarlehens erfolgt eine weitere Finanzierungsrunde. In dieser wird die Startup-GmbH mit 1 Million Euro bewertet. Ein Geschäftsanteil hat mithin einen Wert von 40 EUR (1.000.000 EUR / 25.000 Geschäftsanteile = 40 EUR).
Der Wandeldarlehensgeber hat einen Anspruch auf Anteile in Höhe seines Wandeldarlehens, d.h. 100.000 EUR. Er erhält vereinbarungsgemäß einen Bewertungsdiscount von 25%. Anstelle von 40 EUR kostet ihn ein Geschäftsanteil daher nur 30 EUR. Da er im Rahmen der Kapitalerhöhung nominal 1 EUR auf jeden Geschäftsanteil zahlen muss, reduziert sich sein Preis pro Anteil auf letztlich 29 EUR.
Der gesamte Anspruch des Wandeldarlehensgebers (hier 100.000 EUR) wird nun durch den Preis pro Anteil (29 EUR) geteilt. Hieraus ergibt sich die Zahl der Geschäftsanteile, die der Wandeldarlehensgeber erhält: mithin hier 3.448 Anteile, d.h. sein Beteiligungshöhe ist pre-money 12,12%.
Mit dem nachfolgenden Tool können Sie Kapitalerhöhungen in der GmbH berechnen. Nähere Informationen finden Sie hier: Kapitalerhöhung Rechner
SAFE: Besondere Form des Wandeldarlehens
Beim sog. SAFE ( kurz für: Simple Agreement for Future Equity) ist eine US-amerkanische Spielart des Wandeldarlehens. Dieses wird grundsätzlich zinslos und auf unbestimmte Zeit gewährt. Das hat für GründerInnen den Vorteil, dass eine Rückzahlung im Rahmen einer Wandelung nicht eingeplant werden muss, wenn nicht auch ein bestimmtes Equity Event erfolgt. Nur wenn Investoren einsteigen oder ein Börsengang oder Unternehmenskauf bzw. eine Liquidation eintreten, erfolgt eine Wandelung bzw. Rückzahlung des Darlehens.
Gleichzeitig kann der SAFE durch seine besonders lange Laufzeit und den darin oft vereinbarten Veto-Rechten der Investoren auch Dritte und sonstige Kapitalgeber abschrecken. Weil das Instrument im deutschen Rechtsraum noch relativ neu ist, birgt es zudem eine gewisse Rechtsunsicherheit. Daher kommt es bei der Vereinbarung eines SAFE immer auf den genauen Vertragsinhalt an.
FAQ Wandeldarlehen
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Wie funktioniert ein Wandeldarlehen?
Bei einem Wandeldarlehen hat der Darlehensgeber (Geldgeber) die Option oder die Pflicht, sein Darlehen unter bestimmten Umständen in eine echte Beteiligung umzuwandeln (anstelle der Rückzahlung des geliehenen Geldes)
Welche Vorteile hat ein Wandeldarlehen?
Die Vorteile eines Wandeldarlehens gegenüber anderen Finanzierungsformen lassen sich schnell benennen: es ist schnell, es ist unkompliziert und es ist flexibel.
Welche Nachteile hat ein Wandeldarlehen?
Die Nachteile eines Wandeldarlehens gegenüber anderen Finanzierungsformen lassen sich leicht benennen: geringerer Kapitalzufluss, höhere Beteiligung des Investors im Wandlungsfall, begrenzter Mehrwert. Die Nachteile beruhen indes auf dem eingeschränkten sinnvollen Anwendungsbereich: Frühphasenfinanzierung, Brückenfinanzierung.
Wie bucht man ein Wandeldarlehen?
Das Wandeldarlehen wird bei der Gesellschaft, welche das Wandeldarlehen erhält, im Fall der Wandlung in die freie Kapitalrücklage gebucht (Aufgeld/Agio - § 272 Abs. 2 Nummer 4 HGB / auf Passivseite der Bilanz, unter Eigenkapital).
Wie berechnet sich die Wandlung?
Die Wandlung berechnet sich vorrangig anhand folgender Punkte: Zahl der vorhandenen Geschäftsanteile; Darlehensbetrag; vereinbarter Discount auf Unternehmensbewertung; vereinbarter Cap/Floor, Unternehmensbewertung im Fall der Wandlung und daraus folgend die Bewertung pro Geschäftsanteil.