Unternehmensnachfolge - Ratgeber und Beratung
Fachanwälte und Steuerberater unserer Kanzlei für Ihre betriebliche Nachfolge
Die Unternehmensnachfolge im Mittelstand durch die Übergabe an ein Familienmitglied, das Management, einen Investor oder Mitbewerber erfordert fachgerechte Beratung. Dabei spielen neben wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Punkten in der Regel auch familiäre und soziale Aspekte eine Rolle. Das gilt es bei der Planung der Nachfolge zu berücksichtigen.
MIt schlagkräftigen Spezialisten verschiedener Fachrichtungen an mehreren Standorten gehört ROSE & PARTNER zu den führenden Nachfolgekanzleien für den Mittelstand in Deutschland. Im nachfolgenden Ratgeber geben Ihnen unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht sowie unsere Steuerberater einen Überblick und praktische Tipps zur Unternehmensnachfolge.
Beratungsleistungen für die Unternehmensnachfolge
Als wirtschaftsrechtlich und steuerrechtlich spezialisierte Kanzlei für mittelständische Unternehmen bieten wir bundesweit kompetente Beratung bei der Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge. Unser Team aus Experten für Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht gestaltet maßgeschneiderte Lösungen für Ihre konkrete Unternehmensnachfolge. Dabei haben wir auch die oft genauso wichtigen familieninternen und „menschlichen“ Themen der Unternehmensnachfolge im Blick.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Unternehmensnachfolge durch Erbschaft
Die "natürliche" Unternehmensnachfolge erfolgt durch Erbschaft. Stirbt der Unternehmer bzw. Gesellschafter, fällt das Betriebsvermögen (in der Regel) an den oder die Erben. Diese Erben wurden entweder vorher durch ein Testament bestimmt oder ergeben sich aus der gesetzlichen Erbfolge. Aus Beratersicht ist ein solcher Betriebsübergang als Folge des Erbfalls jedoch praktisch nie empfehlenswert. Vorzugswürdig ist stets die vom Unternehmer gesteuerte und begleitete Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten. Solange diese jedoch nicht vollzogen ist, bedarf aber selbstverständlich einer durchdachten erbrechtlichen Regelung, die den Fortbestand des Unternehmens für den Erbfall absichert, falls dem Unternehmer vorher etwas zustößt.
Die erbrechtliche Nachfolge sollte durch ein passendes Unternehmertestament ausdrücklich geregelt werden. Dabei sollte in aller Regel verhindert werden, dass Betriebsvermögen an eine Erbengemeinschaft fällt, da diese strukturell ungeeignet ist, eine Firma weiterzuführen. Drohen bei der Unternehmensnachfolge Pflichtteilsansprüche "weichender" Geschwister, bedarf es eines Pflichtteilsverzichts oder anderer Strategien zur Pflichtteilsreduzierung. Bei unerfahrenen oder gar minderjährigen Erben kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung die Unternehmensnachfolge sicherstellen.
In gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu prüfen, ob die Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag die erbrechtlich angeordnete Nachfolge überhaupt zulässt. Bei der Gelegenheit müssen sich der Unternehmer und seine Berater auch fragen, ob die aktuelle Rechtsform überhaupt "nachfolgetauglich" ist.
Da die persönlichen Freibeträge auch im engsten Familienkreis bei der Vererbung mittelständischer Unternehmen regelmäßig nicht ausreichen, sollte das Thema Erbschaftsteuer durch einen spezialisierten Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht durchleuchtet werden. Primär gilt es hier, die Voraussetzungen für eine umfassende gesetzliche Steuerbefreiung für Betriebsvermögen zu schaffen, damit das Unternehmen durch die Weitergabe nicht wirtschaftlich belastet wird.
Unternehmensnachfolge durch Schenkung
Innerhalb der Familie dürfte in den meisten Konstellationen die Nachfolge im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge ratsam sein. Dabei wird das Unternehmen bzw. Gesellschaftsanteile zu Lebzeiten an den Nachfolger verschenkt. Solche Schenkungen müssen vertraglich die Interessen der Schenker-Generation schützen, zum Beispiel durch Nießbrauchsvorbehalte und Widerrufsrechte, damit deren wirtschaftliche Grundlage auch nach Übergabe des Unternehmens gesichert bleibt. Alternativ zur Schenkung kommt eine Unternehmensweitergabe gegen den Bezug von Versorgungsleistungen in Betracht.
Da die Zuwendung auch im Familienkreis grundsätzlich der Schenkungsteuer unterliegt, ist bei der Planung der Nachfolge darauf zu achten, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen von Betriebsvermögen eingehalten werden, soweit die persönlichen Freibeträge der Nachfolger nicht ausreichen.
Gegebenenfalls sind gesellschaftsrechtliche Anpassungen zur Flankierung der Unternehmensnachfolge durch Schenkung geboten. Das können sowohl Änderungen im Gesellschaftsvertrag sein als auch die Änderung der Rechtsform des Unternehmens.
Gibt es neben dem Nachfolger weitere nahe Angehörige, müssen deren Pflichtteile beachtet werden. Bei lebzeitigen Schenkungen können sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, die frühestens 10 Jahre nach der Übertragung abgeschmolzen sind. Bis dahin können sie ein Störfaktor einer konfliktfreien Nachfolge im Wege stehen.
Verkauf des Betriebes an Investoren oder Mitarbeiter
Außerhalb der Familie findet die Nachfolge regelmäßig nicht durch Erbschaft oder Schenkung statt. Soll das Unternehmen an Investoren oder Mitarbeiter übertragen werden, ist der Verkauf das Instrument der Wahl. Hier gelten die Spielregeln aus der M&A-Welt - sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht. Als Käufer kommen vor allem strategische Investoren, wie Wettbewerber, oder Finanzinvestoren, wie Private Equity Gesellschaften, in Betracht.
Bestandteil des Unternehmensverkaufs ist dabei regelmäßig eine vorab durchgeführte intensive Prüfung des Unternehmens (Due Diligence) durch die Berater des Käufers, die auch auf Verkäuferseite anwaltlich begleitet werden sollte. Zentrales Element des Firmenverkaufs ist dann der Unternehmenskaufvertrag.
Die Art und Höhe der Besteuerung des Unternehmensverkaufs hängt unter anderem von der Gesellschaftsform ab und ob es sich um einen Asset Deal oder Share Deal handelt.
Nachfolge mit Familiengesellschaften und Familienstiftungen
Viele Vorteile bei der Unternehmensnachfolge und der Vermögenssicherung für die Familie bieten Familiengesellschaften und Familienstiftungen. Hier werden mit gesellschaftsrechtlichen und stiftungsrechtlichen Mitteln Instrumente geschaffen, in die das Betriebsvermögen eingebracht wird und es dann auf Dauer den vom Unternehmer vorgegebenen Spielregeln unterliegt.
In diesem Zusammenhang sind auch Holding-Strukturen interessant. Außerdem kann auch Privatvermögen auf Gesellschaften und Stiftungen übertragen werden, so dass dieses ebenfalls geschützt wird und der Familie dauerhaft erhalten bleibt.
Übergabe des Unternehmens an die Mitarbeiter, Unternehmen in Verantwortungseigentum
In manchen Fällen ist weder die Übergabe innerhalb der Familie, noch der Verkauf an Dritte gewünscht, sondern das Unternehmen soll in die Hände der Mitarbeiter übergeben werden.
Solche Unternehmen werden dann in sogenanntes „Verantwortungseigentum“ überführt, wobei es prominente Beispiele gibt, bei denen solche Unternehmen langfristig und sehr erfolgreich am Markt agieren. Zurzeit werden für solche Gestaltungen Stiftungen genutzt, welche die geschaffene Struktur langfristig absichert. Aktuell gibt es außerdem Überlegungen für solche Unternehmen eine eigene Rechtsform zu schaffen, was die Umsetzung in Zukunft noch effizienter machen könnte.
Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft
Bei landwirtschaftlichen Betrieben gibt es zahlreiche Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge. Diese sind nach wie vor regelmäßig stark geprägt von bäuerlichen Familienstrukturen. Neben steuerlichen Eigenheiten sind bei der Nachfolge von Land- und Forstwirten vor allem die Spezialvorschriften im landwirtschaftlichen Erbrecht zu beachten. Die Höfeordnung modifiziert das Erbrecht des BGB ganz wesentlich und sorgt insbesondere dafür, dass die Nachfolge - die in dieser Branche überwiegend zu Lebzeiten durch die "Hofübergabe" durchgeführt wird - nicht durch hohe Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche von weichenden Erben gefährdet wird.
Anforderungen an die Nachfolge-Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater)
Wie oben dargestellt sind die rechtlichen und steuerlichen Themen bei der Unternehmensnachfolge vielfältig. Außerdem gleicht kein Betrieb dem anderen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Berater, die die Nachfolge planen und begleiten. Notwendig ist dabei stets das Zusammenwirken von sich ergänzenden Spezialisten mit verschiedenen Schwerpunkten. In der Regel sind das Experten aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht. Je nach Konstellation kann aber auch noch die Mitwirkung von Rechtsanwälten für Familienrecht oder auch Stiftungsrecht geboten sein.
Neben der Spezialisierung kommt es dabei auf die Erfahrung und möglichst auch Branchenkenntnis an. Diese Komponenten sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass der Berater die Bedürfnisse und Ziele des Mandanten und auch dessen Unternehmen versteht.
Ihr Beraterteam und unsere Leistungen
Unser Kanzlei-Team von spezialisierten Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern berät Sie zu allen Fragen der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie oder beim Verkauf an Dritte oder auch bei einer Überführung des Unternehmens in sogenanntes Verantwortungseigentum mit dem Ziel der langfristigen Absicherung des Unternehmens vor Zerschlagung und Ausplünderung. Von der Vorbereitung durch rechtliche und steuerliche Anpassungen der vorhandenen Unternehmensstruktur über Entwurf und Verhandlung der notwendigen rechtlichen Dokumentation im gesellschaftsrechtlichen wie im erb- und familienrechtlichen Bereich bis zur steuereffizienten Übertragung erhalten Sie bei uns ein Nachfolgekonzept aus einer Hand.
- Fachübergreifende Beratung zur Unternehmensnachfolge aus einer Hand
- Rechtliche und steuerliche Gestaltung der Betriebsnachfolge
- Gestaltung von Übergabeverträgen
- Planung und Durchführung von Unternehmensverkäufen
- Konzeption von Familiengesellschaften und Familienpool
- Konzeption von Stiftungen, insbesondere Unternehmensstiftungen, Familienstiftungen und Doppelstiftungen
- Konzeption zur Überführung des Unternehmens in eine Verantwortungseigentumsstruktur.
- Entwurf von Unternehmertestamenten, Erb- und Eheverträgen, Pflichtteilsverzichten
- Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung
- Mediation für Gesellschafter und Familienmitglieder
- Unternehmensbewertung, Anteilsbewertung
- Gestaltungen für die Reduzierung der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen
- Ermittlung des Unternehmenswertes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Landwirtschaftliche Hofübergabe und Nachfolge im Handwerksbetrieb
- Notfallplanung für den Unternehmer
Unser Beraterteam ist genauso interdisziplinär und spezialisiert, wie es das komplexe Thema Unternehmensnachfolge verlangt. Bei uns arbeiten Gesellschaftsrechtler und Steuerberater Hand in Hand mit Erbrechtlern, Familienrechtlern oder Arbeitsrechtlern.
FAQ Unternehmensnachfolge
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Was bedeutet Unternehmensnachfolge?
Mit "Unternehmensnachfolge" bezeichnet man den Übergang eines Unternehmens oder Anteilen an einem Unternehmen vom Eigentümer an einen Nachfolger durch Erbschaft, Schenkung oder Verkauf. Mit der Inhaber- bzw. Gesellschafterstellung geht bei der Unternehmensnachfolge auch die Geschäftsführung auf den Nachfolger über.
Wie findet man den passenden Nachfolger für ein Unternehmen?
Nach wie vor streben viele Unternehmer eine familiäre Nachfolge durch Kinder an. Da dies in vielen Branchen und vielen Familien immer schwieriger wird kommen verstärkt auch Mitarbeiter bzw. das Management des Betriebs als Nachfolger in Frage. Außerhalb der Familie und der Firma kann man Nachfolger über spezialisierte Anbieter und auch Online-Portale finden.
Soll man eine Firma vererben oder verschenken?
Ist eine unentgeltliche Unternehmensnachfolge innerhalb der Famile vorgesehen, kann diese sowohl durch Erbschaft als auch durch Schenkung erfolgen. Die Übertragung zu Lebzeiten hat dabei jedoch zahlreiche Vorteile. Der Unternehmer kann die Nachfolge planen, aktiv begleiten und gegebenenfalls korrigierend eingreifen. Außerdem sorgt er mit einer vorweggenommenen Erbfolge für klare Verhältnisse und vermeidet einen späteren Erbstreit.