Commercial Court in Hamburg eröffnet
Ein starkes Signal für den Hamburger Justizstandort
Zum 1. April 2025 eröffnete die Stadt Hamburg einen Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht – ein echtes Plus für international tätige Unternehmen.
Die Einführung der Commercial Courts bietet Unternehmen eine staatliche, englischsprachige Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten. Mit dieser Initiative soll die Attraktivität des Justizstandorts Deutschland verbessert werden. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dieser international ausgerichteten Initiative eine verstärkte Nutzung der staatlichen Gerichtsbarkeit bei internationalen Streitigkeiten von Unternehmen und Kaufleuten.
Novum Hamburger Commercial Court
Mit der Einführung der Commercial Courts entsteht ein Zivilgericht mit Spezialisierung auf Wirtschaftsstreitigkeiten, das internationale Streitigkeiten befrieden soll. Der Commercial Court beim Hanseatischen Oberlandesgericht besteht aus zwei spezialisierten Zivilsenaten, die wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen mit einem Streitwert ab 500.000 Euro erstinstanzlich verhandeln können.
Der Commercial Court beim OLG verfügt über zwei Senate, die fachlich spezialisiert sind:
- Ein Senat befasst sich mit Bau-, Banken-, Finanz- und Gesellschaftsrecht, insbesondere Post-M&A-Streitigkeiten.
- Ein weiterer Senat übernimmt die Zuständigkeit für Versicherungs-, Transport-, Schifffahrts- und Verkehrsrecht.
Der Commercial Court wird über erfahrene Richter mit wirtschaftsrechtlicher Expertise verfügen. Die beiden Senate sind mit hochqualifizierten Mitgliedern des Hanseatischen OLG besetzt, die sich durch Fachwissen und Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten auszeichnen.
Vorteile des Commercial Courts für Unternehmen
Hervorzuheben ist die internationale Verfahrenssprache. Zukünftig können die Parteien bei deutschen Gerichten auf Englisch verhandeln. Unternehmen können – wie im Schiedsverfahren – die englische Sprache als Verfahrenssprache wählen. Das schafft Rechtssicherheit auf internationalem Niveau und ist attraktiv für ausländische Vertragspartner.
Der Commercial Court ermöglicht effiziente und vertrauliche Verfahren. Es werden Verhandlungen über Geschäftsgeheimnisse unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Auch können die Parteien zu erhöhter Diskretion verpflichtet werden. Möglich wird ein mitlesbares Wortprotokoll werden, wie es bei internationalen Schiedsverfahren anzutreffen ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist ausdrücklich vorgesehen – ein Vorteil gegenüber vielen Schiedsverfahren ohne effektive Kontrolle.
Die neue internationale Initiative ermöglicht ein prozessuales Umfeld auf höchstem juristischen Niveau. Ausländische Verfahrensbeteiligte werden das in Deutschland vorherrschende kalkulierbare Prozessrisiko und damit Kostenkontrolle wertschätzen. Weitere wertvolle Vorteile sind rechtsstaatliche Verfahren, Transparenz sowie eine hohe Qualität der richterlichen Entscheidungsfindung.
Anwaltliche Bewertung der Commercial Courts
Mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz hat der Gesetzgeber gezielt auf die Anforderungen internationaler Unternehmen reagiert. Ziel des deutschen Gesetzgebers ist die Stärkung der Attraktivität deutscher Gerichte in grenzüberschreitenden Wirtschaftsstreitigkeiten. Die Konkurrenz durch internationale Schiedsgerichte und englischsprachige Gerichte in anderen Jurisdiktionen wächst unlängst.
Mit der spezialisierten Zuständigkeit der Commercial Courts im deutschen Gerichtswesen und der Verhandlung in englischer Sprache treten die deutschen Gerichte in den internationalen Wettkampf, etwa mit London und Singapur.
Der Hamburg Commercial Court ist ein Meilenstein für die deutsche Ziviljustiz und ein Gewinn für Unternehmen, die Kompetenz, Effizienz und Rechtssicherheit in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten suchen – ohne auf die Vorzüge des staatlichen Gerichtssystems zu verzichten.
Unternehmen sollten bei Ihrer Vertragsgestaltung ihre Prozessführungsstrategien überprüfen. Es kann künftig sinnvoll sein, bei hochvolumigen B2B-Verträgen eine Zuständigkeit des Commercial Court Hamburg zu vereinbaren – insbesondere bei internationalem Bezug. „Litigation in Germany“ kann sich für die heimischen Unternehmen auch aus prozesstaktischen Gründen auszahlen.