Rechtsanwälte für Stiftungsrecht
Bundesweite Stiftungskanzlei mit Fachanwälten und Steuerberatern
Stiftungen spielen eine wichtige Rolle bei der privaten Vermögensnachfolge und auch bei der Unternehmensnachfolge. Wichtige Beweggründe der Stifter sind die Absicherung der Familie, fehlende Nachfolger oder auch der Wunsch nach gemeinnützigem Engagement. Sowohl bei gemeinnützigen Stiftungen als auch bei Familienstiftungen bzw. Unternehmensstiftungen gibt es wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte. Unsere Stiftungsexperten beraten Sie in allen Facetten des Stiftungs- und Steuerrechts.
Beratung im Stiftungsrecht
Unsere Stiftungsexperten, Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht sowie unsere spezialisierten Steuerberater beraten Sie in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt, Köln und bundesweit im Stiftungs- und Steuerrecht:
- Beratung bei der Gründung von Stiftungen (Familienstiftungen, gemeinnützige Stiftungen und Treuhandstiftungen)
- Entwurf, Prüfung von Stiftungssatzungen, Satzungsänderungen und Treuhandverträgen
- Abstimmung der Satzung und des Stiftungszwecks mit der Stiftungsaufsicht und der Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt
- Rechtliche und steuerliche Gestaltung beim Einsatz von Stiftungen im Rahmen der Vermögensnachfolge oder Unternehmensnachfolge
- Gestaltung von Geschäftsführungsverträgen mit der Stiftung
- Beratung von Stiftungsorganen, insbesondere Stiftungsvorständen und Stiftungsbeiräten, zu stiftungsrechtlichen Fragen sowie bei internen und externen Streitigkeiten
- Vertretung und Beratung bei strafrechtlichen Konsequenzen oder Haftungsansprüchen gegen Stiftungsvorstände und andere Organe wegen Untreue in der Stiftung
Unsere Stiftungsanwälte- und Steuerberater verfügen neben den theoretischen Kenntnissen selbstverständlich über praktische Erfahrungen mit Stiftungsvorständen, Beirägen, Stiftungsbehörden und Finanzämtern. Zum Teil üben sie auch selbst Stiftungsämger aus.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Familienstiftung, Unternehmensstiftung, gemeinnützige Stiftung, Treuhandstiftung etc. - ein Überblick
Es gibt eine Reihe von Stiftungstypen, die sich insbesondere anhand ihres Stiftungszwecks und ihrer steuerlichen Behandlung unterscheiden. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Spielarten der Stiftung, ihrer Gründung und ihrer Besonderheiten:
a. Familienstiftung
Die Familienstiftung dient vorwiegend der langfristigen Bündelung und dem Schutz des Familienvermögens (Asset Protection) sowie der Versorgung von Angehörigen über Generationen hinaus. Die Familienstiftung hat auch interessante steuerliche Aspekte, obwohl sie nicht die umfassenden Steuerbefreiungen der gemeinnützigen Stiftung genießt. Ob die Familienstiftung das für Sie passende Nachfolge-Instrument ist, hängt von Ihrer familiären Situation, der Art und Höhe Ihres Vermögens und natürlich von Ihren langfristigen Zielen und Prioritäten ab. Unsere Rechtsanwälte für Stiftungsrecht und Steuerberater klären diese Fragen mit Ihnen und stellen Ihnen auch die möglichen Alternativen zur Gestaltung der Nachfolge dar.
b. Unternehmensstiftung
Wird ein Unternehmen von einer Stiftung betrieben oder besteht das Stiftungsvermögen aus Unternehmensanteilen, spricht man von einer Unternehmensstiftung. Diese Stiftungsform ist ein interessantes Gestaltungsinstrument für die betriebliche Nachfolge. Relevant in der Praxis ist vor allem die Beteiligungsträgerstiftung, bei der das Unternehmen eine Kapital- oder Personengesellschaft ist/bleibt und die Anteile vollständig oder mehrheitlich von der Stiftung gehalten werden. Soweit es sich bei den Gesellschaftsanteilen um begünstigtes Betriebsvermögen handelt, eröffnen sich damit zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
c. Gemeinnützige Stiftung
Bei den meisten Stiftungen in Deutschland handelt es sich um gemeinnützige Stiftungen. Wurde die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt, gibt es umfassende Befreiungen für verschiedene Steuerformen. Dafür werden hohe Anforderungen an die Satzung und den laufenden Betrieb der Stiftung gestellt. Was als gemeinnützig anerkannt ist, bestimmt die Abgabenordnung (§ 52 AO).
d. Doppelstiftung
Wird eine Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung kombiniert, spricht man von einer Doppelstiftung. Bei dieser hybriden Gestaltung wird sowohl eine gemeinnützige Stiftung als auch eine eigennützige Familienstiftung gegründet. Verbunden sind die beiden Stiftungen zum Beispiel dadurch, dass beide Anteile am selben (Familien-)Unternehmen halten. Typischerweise fließt die Mehrheit der Unternehmensgewinne dann an die steuerbegünstigte Gemeinnützige Stiftung, während die Stimmrechtsmehrheit bei der Familienstiftung liegt. Die so entstehende Holdingstruktur bietet interessante Möglichkeiten für die Unternehmensnachfolge, aber auch für größere Privatvermögen.
e. Treuhandstiftung
Die unselbständige Treuhandstiftung ist nicht rechtsfähig, ist aber in vielerlei Hinsicht der selbständigen Stiftung gleichwertig und mit wenig Aufwand und Vermögen zu realisieren. Klären Sie mit unseren Stiftungsexperten, ob für Ihre Zwecke die unkomplizierte Treuhandstiftung ausreicht, oder ob zur Erreichung Ihrer Ziele eine selbständige Stiftung geboten ist.
Stiftungsvorstand, Stiftungsbeirat und andere Stiftungsorgane
Im laufenden Betrieb stellen sich für Organe von Stiftungen immer wieder rechtliche Fragen, bei denen die Besonderheiten des Stiftungsrechts zu beachten sind.
a. Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand ist das wesentliche Organ der Stiftung. Er leitet die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie nach außen. Für Mitglieder des Stiftungsvorstands ergeben sich häufig Fragen nach der Bestellung bzw. Abberufung und nach der Vorstandsvergütung in der Stiftung
b. Stiftungsrat
Viele Stiftungen haben über den Vorstand hinaus noch ein weiteres Stiftungsorgan, das meist Stiftungsrat, Beirat, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Kuratorium genannt wird. Auch hier stellen sich häufig Fragen rund um die Vergütung des Stiftungsrats.
c. Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung von Stiftungsorganen
Für alle Mitglieder von Stiftungsorganen stellt sich bei der Amtsübernahme oder vor allem in Krisenzeiten die Frage der persönlichen Haftung von Stiftungsorganen, ihrer Reichweite und ihrer Vermeidung. Sogar eine strafrechtliche Verfolgung, etwa bei Veruntreuung von Geldern in der Stiftung, ist denkbar.
Unsere Stiftungs- und Strafrechtsexperten vertreten sowohl Stiftungsorgane und Stiftungen bei der Abwehr bzw Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bzw. im Zusammenahng mit Straftaten.
Steuersparmodell Stiftung?
Häufig steht am Anfang einer Stiftungsgründung der Wunsch nach einer Reduzierung der Steuerbelastung. Schnell treten daneben jedoch auch die rechtlichen Aspekte, Vorteile und Risiken in den Fokus. Allein steuerliche Motive sind regelmäßig nicht ausreichend, um langfristig mit der Gestaltung "Stiftung" glücklich zu werden.
Gemeinnützige Stiftungen genießen umfassende Steuerbefreiungen. Diese sind jedoch an sehr strenge Vorgaben sowohl bei der Gründung der Stiftung als auch beim laufenden Betrieb geknüpft.
Die nicht gemeinnützige Familienstiftung ist dagegen nicht per se ein Steuersparmodell. Hier bedarf es vielmehr einer umfassenden Prüfung, welche steuerlichen Auswirkungen in der jeweiligen Konstellation (Familie, Vermögen) zu erwarten sind. Unter Umständen eröffnet sich aber auch hier Potenzial zur Steueroptimierung.
Stiftungsvermögen & Stiftungsaufsicht
Ein weiteres Problemfeld betrifft das Stiftungsvermögen, der Kapitalerhaltungspflicht sowie der Anlage des Stiftungskapitals bzw. der Vermögensverwaltung. Eine Besonderheit diesbezüglich stellt die sogenannte Verbrauchsstiftung dar.
Im Themenkreis Stiftungsvermögen bzw. Stiftungskapital ist häufig eine Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht durch die Stiftungsbehörden sowie mit den Finanzbehörden notwendig. Das trifft auch auf nachträgliche Änderungen der Stiftungssatzung zu.
Herausforderungen im Stiftungsrecht
Stiftungen werden für die Ewigkeit gegründet. Anders als bei Gesellschaften oder Vereinen kann die Struktur und Ausrichtung einer Stiftung nach ihrer Gründung nur noch im Ausnahmefall verändert werden. Dadurch kommt der Weichenstellung bei der vertraglichen Gestaltung zu Beginn eine enorme Bedeutung zu.
Viele herkömmliche Stiftungen haben in längeren Niedrigzinsphasen Probleme hinreichende Erträge zu erzielen, um den vorgegebenen Stiftungszweck zu erfüllen. Häufig reichen die Einnahmen noch nicht einmal, um die laufenden Verwaltungskosten zu decken und das Stiftungskapital entsprechend der Inflationsrate zu erhöhen. Diese wirtschaftlichen Zwänge müssen bereits bei der Stiftungsgründung berücksichtigt werden. Dies kann dadurch geschehen, dass den Stiftungsorganen entsprechende Freiräume bei der Anlage des Stiftungsvermögens oder auch bei der Erschließung sonstiger Einnahmequellen eingeräumt wird.
Aufgrund der wachsenden Zahl der Stiftungen in Deutschland erhöht sich auch der Beratungsbedarf im Stiftungsrecht. Auch wenn es bisher noch keine "Fachanwälte für Stiftungsrecht" gibt, entstehen vereinzelt Kanzleien, die über besondere Expertise rund um Rechts- und Steuerfragen zur Stiftung verfügen.
Anforderungen an den Anwalt für Stiftungsrecht und Steuerberater
Das Stiftungsrecht spielt in der juristischen Ausbildung praktisch keine Rolle. Die praktische und theoretische Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet erfolgt daher regelmäßig im Verlauf der anwaltlichen Berufsausübung. Es gibt (noch) keinen Fachanwalt für Stiftungsrecht. Allerdings ist die Stiftung Gegenstand der Ausbildung von Fachanwälten für Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Und genau aus diesen Disziplinen stammen unsere Stiftungsexperten bei ROSE & PARTNER. Diese arbeiten für Sie an unseren Standorten in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln zusammen - auch standortübergreifend. Unser Anspruch ist es, Ihnen für die Gründung von Stiftungen und die laufende Betreuung von Stiftung jeweils den passenden Berater bzw. das passende Beraterteam zur Verfügung zu stellen.
Video: Unsere Beratung im Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Dr. Michael Demuth erklärt in diesem Video, was Sie von einer Beratung im Stiftungsrecht bei ROSE & PARTNER erwarten dürfen.
FAQ Stiftungsrecht
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Wo ist das Stiftungsrecht geregelt?
Die zivilrechtlichen Regelungen für Stiftungen finden sich im Bundesrecht (§§ 80 ff. BGB) sowie im Landesrecht der einzelnen Bundesländer. Daneben spielen Vorschriften aus dem Steuerrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht eine Rolle.
Gibt es Fachanwälte für Stiftungsrecht?
Fachanwälte für Stiftungsrecht gibt es nicht. Auf das Stiftungsrecht spezialisieren sich in der Regel Fachanwälte aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht.
Was kostet die Gründung einer Stiftung mit einem Rechtsanwalt?
Die Kosten der Begleitung einer Stiftungsgründung durch einen Rechtsanwalt hängen von der Art und dem Umfang der Stiftung und dem damit verbunden Aufwand ab. Grundsätzlich kommt sowohl eine Vergütung nach Zeitaufwand als auch Pauschalen für das anwaltliche Honorar in Betracht.
Welches Konfliktpotenzial haben Stiftungen?
Bei Stiftungen kann es zu Konflikten zwischen Stiftungsorganen untereinander bzw. mit der Stiftungsaufsicht oder auch dem Finanzamt kommen. Häufig geht es dabei um Fragen der Haftung, der Vergütung oder auch des Kapitalerhalts.
Wie viele Stiftungen gibt es in Deutschland?
Derzeit gibt es ca. 25.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland - Tendenz steigend. Hinzu kommen nicht gezählte unselbständige Stiftungen (sogenannte Treuhandstiftungen).
Wann lohnt sich eine Stiftung?
Ob sich eine Stiftung "lohnt" hängt vom Zweck der mit der Stiftung verfolgt wird und von den zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Zu lohnt sich etwa eine Familienstiftung, wenn sie so gestaltet ist, dass sie das Familienvermögen langrfristig vor Gläubigern oder der Zerschlagung durch Scheidungen und Erbfällen schützen kann und gleichzeitig in der Lage ist, die Familienmitglieder wirtschaftlich abzusichern.