Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Immer mehr Menschen werden im Laufe ihres Lebens entscheidungsunfähig. Schlaganfall, Demenz und Alzheimer können dazu führen, dass andere über uns entscheiden. Wer rechtzeitig handelt, kann dafür Sorge tragen, dass im Ernstfall die richtige Person die richtige Verfügung trifft. Die Kanzlei Rose & Partner bietet Ihnen vom Rechtsanwalt entworfene rechtssichere individuelle Verfügungen, damit Ihr Wille auch in Krisenzeiten noch Gehör findet.
Zur Umfassenden Vorsorge gehören neben der Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung auch eine darauf abgestimmte Patientenverfügung und natürlich ein Testament:
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Vorsorgevollmacht
Durch die Vorsorgevollmacht wird eine vertraute Person bevollmächtigt, bei fehlender Handlungs- oder Entscheidungsfähigkeit den Vollmachtgeber zu vertreten. Die Vollmacht kann sich sowohl auf finanzielle Angelegenheiten als auch auf persönliche Dinge, wie die medizinische Behandlung und die Aufenthaltsbestimmung erstrecken.
Betreuungsverfügung
Für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht bei fehlender oder trotz bestehender Vorsorgevollmacht eine Betreuung anordnet, können Sie mit einer Betreuungsverfügung vorsorgen. Darin können Sie nicht nur einen Betreuer bestimmen, sondern auch bestimmte Personen als Betreuer ausschließen.