Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Immer mehr Menschen werden im Laufe ihres Lebens entscheidungsunfähig. Schlaganfall, Demenz und Alzheimer können dazu führen, dass andere über uns entscheiden. Wer rechtzeitig handelt, kann dafür Sorge tragen, dass im Ernstfall die richtige Person die richtige Verfügung trifft. Die Kanzlei Rose & Partner bietet Ihnen vom Rechtsanwalt entworfene rechtssichere individuelle Verfügungen, damit Ihr Wille auch in Krisenzeiten noch Gehör findet.

Anwaltliche Beratungsleistungen zur Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten und vertreten Sie bundesweit in allen Fragen und Konflikten rund um die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Dabei gehören zur umfassenden Vorsorge der Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung auch eine darauf abgestimmte Patientenverfügung und natürlich ein Testament:

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Informationen zu unserem Honorar finden Sie hier: Honorar Erbrecht

Vorsorgevollmacht

Durch die Vorsorgevollmacht wird eine vertraute Person bevollmächtigt, bei fehlender Handlungs- oder Entscheidungsfähigkeit den Vollmachtgeber zu vertreten. Die Vollmacht kann sich sowohl auf finanzielle Angelegenheiten als auch auf persönliche Dinge, wie die medizinische Behandlung und die Aufenthaltsbestimmung erstrecken.

Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht bei fehlender oder trotz bestehender Vorsorgevollmacht eine Betreuung anordnet, können Sie mit einer Betreuungsverfügung vorsorgen. Darin können Sie nicht nur einen Betreuer bestimmen, sondern auch bestimmte Personen als Betreuer ausschließen.

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