Wie lange dauert ein Erbscheinsverfahren?

Erfahrungswerte von Anwälten und Gerichten

Wer beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt, muss immer häufiger mit einer langen Verfahrensdauer rechnen - besonders, wenn die Erbfolge unklar oder umstritten ist.

Veröffentlicht am: 24.03.2025
Qualifikation: Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
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Wer als Nachweis seiner Erbenstellung einen Erbschein benötigt, muss diesen beim Nachlassgericht beantragen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschenh Anwaltverein schlagen nun Alarm, dass solche Erbscheinsverfahren immer länger dauern. Der Befund stützt sich auf eine Umfrage unter hunderten von Anwälten, Notaren, Richtern und Rechtspflegern, die im Erbrecht tätig sind (Anonyme Umfrage zur Situation der Nachlassgerichte, ArG Erbrecht DAV, 18.03.2025). 

Langes Warten auf den Erbschein - auch ohne Streit

Besonders ärgerlich sind lange Erbscheinsverfahren, wenn beim Nachlassgericht gar nicht um die Erbfolge gerungen wird. Selbst solche unstreitigen Verfahren dauern nach den Erfahrungen der Umfrage-Teilnehmer in mehr als 40 Prozent der Fälle länger als 6 Monate. In streitigen Erbscheinsverfahren brauchen die Beteiligten natürlich noch mehr Geduld. Hier vergehen zwischen der Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht bis zur Ausstellung des Erbscheins in etwa 70 Prozent der Fälle mehr als 12 Monate. Mehr als 10 Prozent der Befragten gaben sogar Bearbeitungszeiten von durchschnittlich 2 Jahre und mehr an.

Dieser Zustand führt nicht nur bei den Erben zu Frust. Die Zufriedenheit der Anwälte und Notare mit der Arbeit der Nachlassgerichte ist heute geringer als früher und selbst Richter und Rechtspfleger sehen eine Verschlechterung der Leistung der Nachlassgerichte. Große Einigkeit besteht auch hinsichtlich der Behebung des Missstands: Die Nachlassgerichte brauchen mehr und besseres Personal. 

Was kann die Ausstellung des Erbscheins beschleunigen?

Bei dieser Bestandsaufnahme fragt man sich, was Betroffene tun können, um die Bearbeitungszeit für Ausstellung eines Erbscheins zu verkürzen. Vorab muss natürlich geprüft werden, ob im konkreten Fall überhaupt ein Erbschein beantragt werden muss, oder ob die Erbenstellung nicht vielleicht mit einem eröffneten Testament nachgewiesen werden kann bzw. die Handlungsfähigkeit hinsichtlich des Nachlasses vielleicht auch mit einer vom Erblasser ausgestellten Vollmacht gelingt. 

Ist die Erbfolge umstritten, führt kein Weg am Erbschein vorbei. Häufig geht es dabei um Testamente, deren Wirksamkeit angezweifelt wird oder dessen Auslegung unklar ist. In diesen Fällen sollten die potenziellen Erben - und vor allem auch die beauftragten Anwälte - zeitnah die Rechtslage prüfen und anhand der Erfolgsaussichten und Interessenlage mögliche Wege zu einer Einigung aufzeigen. Denn eine Einigung verkürzt das Verfahren in jedem Fall. 

Video: Erbschein beantragen

Wie man beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt, erklärt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.