Schwiegerkind - Erbe, Geschenke, Unterhalt und Steuern
Schwiegersohn und Schwiegertochter im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht
Treten durch eine Heirat Schwiegerkinder in den Kreis der Familienmitglieder, wirft dies einige rechtliche Fragen auf. Diese entstehen vor allem in dem ohnehin häufig schwierigen Verhältnis zwischen dem Schwiegersohn bzw. der Schwiegertochter einerseits und den Schwiegereltern andererseits. Lesen Sie, wie der rechtliche und steuerliche Status von Schwiegerkindern ist und was es rund um die Themen Erbe, Schenkung, Scheidung und Steuern zu beachten gilt.
Anwaltliche Beratung und Vertretung zum Thema Schwiegerkinder
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht beraten wir Unternehmer und vermögende Privatpersonen in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Themen Familie, Erbe, Vermögensschutz und Steuern.
Einen ersten Überblick über die rechtlichen Themen gibt Ihnen Rechtsanwalt Bernfried Rose auch im entsprechenden Video auf unserem YouTube-Kanal.
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Was ist ein Schwiegerkind und wie ist sein rechtlicher Status?
Schwiegerkinder sind keine Kinder im biologischen oder rechtlichen Sinn. Es handelt sich um angeheiratete (affine) Verwandte. Insbesondere sind sie keine Abkömmlinge im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Schwiegersohn bzw. die Schwiegertochter ist der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des eigenen Kindes.
Obwohl das Schwiegerkind keine unmittelbaren eigenen Rechte und Pflichten von Gesetzes wegen hat, können Ansprüche oder Verpflichtungen gegen die Schwiegereltern doch mittelbar entstehen. Schwiegereltern haben zu Lebzeiten viele Möglichkeiten, dem vorzubeugen oder solche Rechte gezielt zu schaffen.
Welches Erbrecht haben Schwiegerkinder?
Schwiegerkinder haben kein gesetzliches Erbrecht und gehören somit auch nicht zum Kreis der pflichtteilsrechtigten Personent. Im Falle des Todes der Schwiegereltern erben sie also nicht – es sei denn, sie wurden ausdrücklich im Testament bedacht.
Unabhängig davon können Schwiegersohn oder Schwiegertochter aber indirekt einen Zugriff auf den Nachlass erhalten.
- Verstirbt das eigene Kind, folgt das Schwiegerkind als gesetzlicher Erbe des Kindes möglicherweise in der Erbfolge, sodass ihm der Nachlass der Schwiegereltern am Ende doch zufallen kann.
- Ist dagegen das eigene Kind im Erbfall bereits verstorben, können die verwitwete Schwiegertochter oder der verwitwete Schwiegersohn zwar keine Ansprüche über den Nachlass der Schwiegereltern geltend machen. Stattdessen erben die Enkelkinder. Schwiegertochter oder Schwiegersohn bleiben außen vor. Sind die Enkelkinder im Erbfall aber noch minderjährig, fällt die Verfügungsbefugnis möglicherweise doch dem Schwiegersohn als Vormund der Enkelkinder zu.
- Lebt das eigene Kind mit dem Ehegatten im (seltenen) Güterstand der Gütergemeinschaft, ist zwar nur das eigene Kind gesetzlicher Erbe der Eltern. Allerdings kann in diesem Falle auch das Schwiegerkind über das Vermögen des Ehegatten und damit über die Erbschaft verfügen.
Wie kann man das Schwiegerkind ganz von der Erbfolge ausschließen?
Wollen Eltern unter allen Umständen das Schwiegerkind von einer Erbschaft ausschließen, bietet sich die testamentarische Bestimmung einer Vor- und Nacherbschaft an. Damit bestimmen die Eltern, dass ihre Tochter oder ihr Sohn Vorerbin sein soll, deren Kinder im Anschluss Nacherben. Damit ist das Schwiegerkind als Erbe des Kindes in Bezug auf das Vermögen der Schwiegereltern „ausgeschaltet“. Die Folge ist aber, dass auch die Tochter selbst nicht ohne Weiteres über das Vermögen der Eltern verfügen darf.
Vertrauen die Eltern der eigenen Tochter nur wenig, weil sie beispielsweise von ihrem Partner stark beeinflusst wird, kann zudem eine ausdrückliche Verfügungsbeschränkung erfolgen. Diese kann durch den Einsatz einesTestamentsvollstreckerskontrolliert werden.
Steuern sparen durch Zuwendungen an das Schwiegerkind?
Möglich ist auch, dass die Schwiegereltern sich mit dem Schwiegerkind gut verstehen und es als Erben ausdrücklich einsetzen wollen. Dies kann durch Bestimmung in einem Testament erfolgen und zum Beispiel aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein.
Während der Gesetzgeber im GrunderwerbsteuerrechtSchwiegerkinder genauso begünstigt wie die Kinder selbst, ist das im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anders. Schwiegerkindern steht – wie auch familienfremden Personen – ein Freibetrag von nur 20.000 EUR zu. Dies ist weniger als der dem Kind zustehende Freibetrag von 400.000 EUR – aber immerhin! Schenkungen bzw. Erbschaften innerhalb von zehn Jahren rechnet das Finanzamt übrigens zusammen.
Soll dem Schwiegerkind mehr Geld zukommen, gibt es die Möglichkeit, dass ein Elternteil die Schenkung zunächst an sein Kind (Freibetrag EUR 400.000) und das Kind danach an seinen Ehegatten (Freibetrag EUR 500.000) leistet. Das Kind darf sich allerdings im Rahmen der Schenkung durch den Elternteil nicht zur Weiterschenkung an seinen Ehegatten verpflichten (Problem der Kettenschenkung). Andernfalls nimmt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes mit dem Finanzamt eine Schenkung vom Elternteil an das Schwiegerkind an.
Kann man bei Scheidung Schenkungen an das Schwiegerkind zurückfordern?
Bei einer Scheidung wird häufig auch um Geschenke aus glücklichen Ehezeiten gestritten. Solche Schenkungen, so der Bundesgerichtshof, können die Schwiegereltern unter Umständen im Scheidungsfall zurückfordern, wenn bei der Schenkung für das Schwiegerkind die Vorstellung der Schwiegereltern erkennbar war, die Ehe werde fortbestehen. Dann, so die Richter, erfolge die Schenkung möglicherweise in der Vorstellung, die Schenkung werde dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen.
handlung kritisiert. Die Richter des Bundesgerichtshofes haben diese Berechnungsmethode aber unlängst bestätigt. Sie sei durch die zusätzliche Absicherung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Familienunterhalt gerechtfertigt.
Bundesgerichtshof zum Widerruf der Schwiegerkind-Schenkung
"Die Geschäftsgrundlage solcher Schenkungen ist regelmäßig, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen Kind und Schwiegerkind fortbesteht und das eigene Kind somit in den fortdauernden Genuss der Schenkung kommt. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt diese Geschäftsgrundlage. Dadurch wird im Wege der richterlichen Vertragsanpassung die Möglichkeit einer zumindest partiellen Rückabwicklung eröffnet." (BGH, Urteil vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06)
Für die Schwiegereltern kommt dann im Scheidungsfall ein Anspruch auf Ausgleich in Geld gegen den Schwiegersohn oder die Schwiegertochter in Betracht. Eine Rückforderung der gesamten Schenkung durch die Schwiegereltern ist dagegen nur im Ausnahmefall möglich, wenn ein Festhalten an der Schenkung für die Schwiegereltern im Einzelfall unzumutbar ist. Da dies bisher nur in Ausnahmefällen angenommen wurde und vor Gericht eine erhebliche Unsicherheit ob der Beweisbarkeit der Vorstellung der Schwiegereltern bei Schenkung besteht, empfehlen wir eine vertragliche Absicherung. So ist es denkbar, dass die Schwiegereltern ein Rückforderungsrecht für den Fall der Scheidung oder des Todes der Tochter vereinbaren oder dass die Schenkung unter der Auflage gemacht wird, dass das eigene Kind eine entsprechende Klausel in den Ehevertrag aufnimmt.
Unterhaltspflichten von Schwiegerkindern gegenüber den Schwiegereltern?
Kinder sind ihren Eltern gegenüber im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterhaltspflichtig, wenn die Eltern bedürftig sind. In der Praxis zahlen häufig zunächst die Sozialträger für Pflegekosten der Eltern und holen sich das Geld anschließend von den Kindern zurück. Denn der Anspruch der Eltern gegen die Kinder geht dann auf den Träger über.
Eine Unterhaltspflicht gegenüber Schwiegereltern besteht zwar nicht direkt. Mittelbar kann es aber über das eigene Kind zum Durchgriff auf das Einkommen von Schwiegerkindern kommen, wenn das eigene Kind ein niedrigeres oder kein Einkommen hat. Denn die unterhaltspflichtige Tochter hat beispielsweise ihrerseits einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ehemann, wenn dieser mehr verdient. Dadurch müssen verheiratete Kinder faktisch mehr für den Unterhalt ihrer Eltern zahlen als alleinstehende.
Kann man ein Schwiegerkind adoptieren?
In einigen Konstellationen entsteht der Wunsch der Schwiegereltern, den Schwiegersohn oder die Schwiegertochter zu adoptieren. Handfeste Vorteile bringt das etwa, wenn größere Vermögenswerte an das Schwiegerkind vererbt oder verschenkt werden sollen. Durch so eine Erwachsenenadoption steigt der Freibetrag des ErbStG von 20.000 auf 400.000 Euro.
In der Rechtsprechung sind Fälle der Adoptionvon Schwiegerkindern im Ausnahmefall zugelassen worden. Es müssen aber hohe Voraussetzungen erfüllt werden, damit ein Gericht diese Adoption akzeptiert und nicht als Umgehung von Steuerpflichten ansieht. Eine sittliche Rechtfertigung für eine Adoption sei dann anzunehmen, "wenn die Schwägerschaftsbeziehung die Ehe überdauert hat und infolgedessen eine vom Kind des Annehmenden unabhängige Beziehung zwischen den Beteiligten entstanden ist."
TOP 10: FAQs zum Schwiegerkind
Hier finden Sie Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen zum Schwiegerkind in der Übersicht!
Was ist ein Schwiegerkind?
Als Schwiegerkind (Schwiegersohn / Schwiegertochter) wird der Ehepartner des eigenen Kindes bezeichnet. Zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkind können mittelbar rechtliche Ansprüche entstehen, denen vertraglich vorgebeugt werden sollte. Besuchen Sie für weitere Informationen unsere Seite.
Wann müssen Schwiegerkinder Unterhalt bezahlen?
Zwar besteht kein direkter Unterhaltsanspruch der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind. Mittelbar kann in gewissen Konstellationen aufgrund der Eigenschaft als Ehepartner aber ein Durchgriff auf das Vermögen des Schwiegerkindes über den Unterhaltsanspruch gegen das eigene Kind entstehen, etwa weil das eigene Kind nicht oder viel weniger verdient als das Schwiegerkind.
Welchen Freibetrag erhalten Schwiegerkinder bei Schenkung steuerfrei?
Schwiegerkindern steht ein Freibetrag von 20.000 EUR pro 10 Jahre für Schenkungen oder Erbschaften zu. Es gibt aber über die Konstruktion der Kettenschenkung weitergehende Möglichkeiten, steuerfrei an das Schwiegerkind zu schenken oder zu vererben. Lesen Sie dazu mehr auf unserer Seite.
Wann bzw. was erben Schwiegerkinder?
Schwiegerkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Sie können aber indirekt Zugriff auf den Nachlass erhalten, weil sie gesetzlicher Erbe ihres Ehepartners sind. Hier kommen verschiedene Konstellationen in Betracht, die per Testament bestimmt oder ausgeschlossen werden können. Eine Auflistung finden Sie auf unserer Seite.
Muss das Schwiegerkind Grunderwerbssteuer zahlen?
Nein, Schwiegerkinder werden im Regelfall bei der Schenkung einer Immobilie im Grunderwerbssteuerrrecht grundsätzlich genauso begünstigt wie eigene Kinder. Zu den Ausnahmen besuchen Sie gerne unsere Seite.
Muss das Schwiegerkind das Pflegeheim bezahlen?
Grundsätzlich besteht keine Unterhaltspflicht des Schwiegerkindes gegenüber den Schwiegereltern. Mittelbar kann aber das Vermögen etwa des Schwiegersohnes in gewissen Konstellationen betroffen sein, wenn seine Ehefrau selbst nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen.
Was ist eine Kettenschenkung an das Schwiegerkind?
Bei der Kettenschenkung wird unter Ausnutzung des Erbschafts- und Schenkungssteuer-Freibetrages eine Sache zuerst an das leibliche Kind verschenkt und dieses verschenkt sie unter Ausnutzung des ehepartnerschaftlichen Freibetrages seinerseits an den Ehepartner – das Schwiegerkind – weiter. Es müssen aber unbedingt gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit das Finanzamt keine direkte Schenkung an das Schwiegerkind annimmt.
Muss das Schwiegerkind Erbschafts- und Schenkungssteuer bezahlen?
Dem Schwiegerkind steht alle 10 Jahre ein Betrag von 20.000 EUR frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer zu. Mittelbar kann aber unter Beachtung gewisser Voraussetzungen auch ein größerer Betrag von 400.000 EUR steuerfrei über das eigene Kind an das Schwiegerkind weitergereicht werden (sog. Kettenschenkung).
Kann ich Geschenke an das Schwiegerkind nach der Scheidung zurückfordern?
Ausnahmsweise können Geschenke zurückgefordert werden, wenn die Schwiegereltern bei der Schenkung erkennbar darauf vertrauten, dass die Ehe fortbestehen werde. Da dies vor Gericht schwer nachweisbar ist, empfiehlt sich eine vertragliche Absicherung.