Erfahrung des Fachanwalts für Erbrecht
Der Titelkampf mit der Fallliste
Was Mandanten bei einem Fachanwalt für Erbrecht unter "Erfahrung" verstehen dürfen, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Wer die besten Anwälte für Erbrecht sucht, hat es nicht leicht. Schließlich werben hierzulande tausende Kanzleien mit erbrechtlicher Beratung. Da ist es verständlich, wenn sich potenzielle Mandanten daran orientieren, ob es sich bei den Rechtsanwälten um Fachanwälte für Erbrecht handelt. Welche praktischen Erfahrungen für den “Titel” des Fachanwalts für Erbrecht nachgewiesen werden müssen, ist in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Gestritten wird darum aber dennoch, sodass der Bundesgerichtshof darüber entscheiden musste, welche Fälle als “erbrechtlich” gelten (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2024 - AnwZ (Brfg) 25/24).
Theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen
Wer sich bei der Rechtsanwaltskammer um eine Fachanwaltsbezeichnung bewirbt, muss gemäß § 2 FAO sowohl besondere theoretische Kenntnisse als auch besondere praktische Erfahrungen nachweisen. Die Kenntnisse werden dabei regelmäßig in besonderen Fachanwaltslehrgängen gewonnen, die mit schriftlichen Leistungskontrollen verbunden sind.
Aufwändiger ist der praktische Teil. Im Erbrecht muss ein Anwalt “persönlich und weisungsfrei” 80 Fälle bearbeitet haben. Bei mindestens 20 von diesen muss es sich um rechtsförmliche Verfahren handeln - davon aber höchstens 15 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zu letzteren zählt im Erbrecht zum Beispiel das Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht. Diese Fälle müssen aus den folgenden fünf Bereichen (§ 14f Nr 1 bis 5 FAO) stammen:
- materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- Internationales Privatrecht im Erbrecht,
- vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
Bearbeitungsschwerpunkt muss im Erbrecht liegen
In dem vom BGH zu entscheidenden Fall hatte ein Anwalt beantragt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Erbrecht” führen zu dürfen und eine entsprechende Fallliste eingereicht. Der Ausschuss lehnte den Antrag ab, da in der Fallliste nicht ausreichend “anerkennungsfähige” Fälle enthalten seien. Häufig fehle der erbrechtliche Bezug, als gerichtlich angegebene Fälle seien nicht rechtsförmlich gewesen und angeforderte Arbeitsproben seien nicht eingereicht worden. Gegen die Entscheidung klagte der Anwalt vor dem AGH, wo er unterlag und die Sache schließlich zum BGH zur Entscheidung brachte. Der BGH konnte dem Rechtsanwalt ebenfalls nicht zur Fachanwaltschaft verhelfen und stellte im Beschluss folgende Punkte klar:
- Ein Fall ist “erbrechtlich”, wenn er sich auf die in der Fachanwaltsordnung bestimmten Bereiche des Erbrechts bezieht und ein Schwerpunkt der Bearbeitung in dem in der FAO umschriebenen Fachgebiet Erbrecht liegt.
- Ein erbrechtlicher Schwerpunkt liegt nicht schon dann vor, wenn sich ein einem Fall eine erbrechtliche Frage stellt oder auch nur stellen könnte. Bloße Berührungspunkte reichen nicht aus.
- Als erbrechtlich anzuerkennen sind Fälle, in denen eine erbrechtliche Frage im Sinne der FAO zumindest erheblich werden kann. Dafür genügt aber nicht jeder beliebige erbrechtliche Gesichtspunkt.
Wie aussagekräftig ist der Fachanwaltstitel?
Die Qualifikation als Fachanwalt hat im Erbrecht Gewicht, dokumentiert sie doch sowohl einen thematischen Schwerpunkt als auch praktische Erfahrung. Daher durchlaufen bei ROSE & PARTNER auch alle im erbrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen die Fachanwaltsausbildung. Ebenso wichtig ist aus unserer Sicht jedoch die Spezialisierung. Gerade im Erbrecht macht es Sinn, nicht noch mehrere weitere Rechtsgebiete zu bearbeiten. Außerdem spielt noch das Kanzleiumfeld des Erbrechtlers eine wichtige Rolle für die Qualität der Beratung. Wir haben das auf unserer Website einmal zusammengetragen, als wir uns auf die Suche nach den “besten Anwälten für Erbrecht” gemacht haben.
Video: Erbrechtsanwälte bei ROSE & PARTNER
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt, wie die Erbrechtsexperten und Fachanwälte für Erbrecht in der Kanzlei ROSE & PARTNER arbeiten - und was Sie davon haben.