Indikative Unternehmensbewertung

Kostengünstige Einschätzung zum Unternehmenswert

Den absoluten, richtigen Unternehmenswert kann es nur in der Theorie geben. Ein Unternehmenswert ist von vielen Faktoren abhängig.

In vielen Situationen werden pragmatische, kostenangemessene Lösungen zur Unternehmensbewertung benötigt. Dazu gehören:

Klassische Bewertungsverfahren sind entweder sehr aufwendig und damit auch kostenträchtig, oder sehr ungenau. Hier kann die indikative Unternehmensbewertung eine Möglichkeit der Unternehmenswertermittlung sein zwischen den Beteiligten eine Lösung auf Basis eines nachvollziehbaren Unternehmenswertes (indikativ) zu finden.

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Bewertung von unserem Experten!

Die Unternehmensbewertung übernimmt in unserem Team Steuerberater Martin Stürmer. Als spezialisierter Experte arbeitet er mit unseren Anwälten aus den verschiedenen Rechtsbereichen zusammen. Sie können ihn auch unabhängig von einer rechtlichen Mandatierung beauftragen.

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stuermer@rosepartner.de

Grundlagen der Unternehmensbewertung

Für die Unternehmensbewertung gibt es verschiedene Bewertungsverfahren, die teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Grundsätzlich muss differenziert werden, um welche Rechtsform es sich handelt und in welchem Geschäftszweig das Unternehmen tätig ist. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aspekte, welche für die Bewertung relevant sind (bspw. persönliche oder fachliche Abhängigkeiten vom Inhaber, wirtschaftlich enge Beziehungen zu einzelnen Kunden und/oder Lieferanten etc.).

Zum einen gibt es das aus der Betriebswirtschaft stammende Ertragswertverfahren bzw. das Discounted Cash-Flow-Verfahren. Zum anderen gibt es Vergleichswertverfahren und spezielle Branchenverfahren, wie z. B. die der Bundesärztekammer. Für steuerliche Zwecke hat der Gesetzgeber schließlich ein einheitlich anwendbares Ertragswertverfahren nach den Regelungen der §§ 199 ff. Bewertungsgesetz eingeführt, welches aber in der Regel nicht zu objektivierten Werten führt. In der Praxis verbreitet sind auch vereinfachte Bewertungsverfahren, die sogenannten Umsatz- oder Gewinnmultiples, die Umsatz- und Ergebnisgrößen mit größen- und branchenabhängigen Faktoren multiplizieren.

Klassisches Ertragswertverfahren

In Theorie und Praxis haben sich die Bewertungsgrundsätze für die Unternehmensbewertung nach den Verlautbarungen des Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), insbesondere in dem IDW S 1 (IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, Stand 2. April 2008) niedergeschlagen.

Hierbei bestimmt sich der Wert eines Unternehmens ausschließlich durch finanzielle Ziele in Form des Barwerts der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen zukünftigen Nettozuflüsse an die Unternehmens-eigner. Zur Ableitung des Barwerts der Nettoeinnahmen wird ein Kapitalisierungszinssatz verwendet, der die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage repräsentiert. Mithin werden zukünftige Aufwendungen und Erträge berücksichtigt und nach dem Modell der ewigen Rente abgezinst.

Vereinfacht gesagt: Die Unternehmensbewertung stellt auf die Erträge ab, die der Investor auf seine Investition unter Berücksichtigung des Risikos als Rückfluss erwartet. Die Anfertigung eines vollwertigen IDW S1 Unternehmensgutachten ist sehr aufwendig und dementsprechend auch kostenträchtig.

Mehr zum IDW S1 Verfahren finden Sie hier: IDW S1 Verfahren

Indikative Unternehmensbewertung

Eine indikative Unternehmensbewertung ist eine erste Werteinschätzung, die auf Basis des Ertragswertverfahrens durchgeführt wird. Vorteil einer indikativen Unternehmensbewertung ist, dass diese erheblich günstiger ist als eine vollumfängliche Unternehmensbewertung.

Hierbei werden nicht alle formalen Regelungen der fachlichen Verlautbarungen des IDW S 1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen) vollumfänglich berücksichtigt, so dass vereinfachend eine erste Wertermittlung für das Unternehmen abgegeben werden kann um auf deren Basis weitere Überlegungen und Entscheidungen anstellen zu können.

Berechnungsmodell und durchzuführende Kalkulationen sind allerdings bereits basierend auf den fachlichen Verlautbarungen, so dass bei sich ggf. ändernden Rahmenbedingungen dementsprechend schnell und unkompliziert entsprechende Varianten berechnet werden können. Die Praxis hat gezeigt, dass in der Regel einige, wenige Faktoren wesentlichen Einfluss auf einen Unternehmenswert haben und insofern im weiteren Prozess dementsprechend hilfreich und zielführend ist Varianten abbilden zu können.

Die sich aus dem ermittelten Unternehmenswert ergebenden steuerlichen und / oder rechtlichen Konsequenzen werden in Zusammenarbeit mit den rechtlichen Beratern – entweder von uns im Hause tätigen Kollegen oder auch externen Beratern – erörtert und diskutiert, so dass die Unternehmenswertermittlung nicht als „Stand alone“ zu sehen, sondern im Zusammenspiel zu betrachten ist.

Auch zur Vorbereitung für anstehende Verhandlungen bspw. bei Gesellschafterstreitigkeiten oder zur Vorbereitung für einen Verkaufsprozess stellt die indikative Unternehmensbewertung ein geeignetes Tool dar um eine erste vertiefte Einschätzung über den potentiellen Unternehmenswert zu erhalten.

Unserer YouTube-Video zum GmbH-Verkauf

Die Unternehmensbewertung spielt eine große Rolle zum Beispiel beim GmbH-Verkauf. Beim Unternehmensverkauf müssen neben der Unternehmensbewertung viele wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte beachtet werden. Eine Checkliste und wichtige rechtliche Tipps finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Das vereinfachte Ertragswertverfahren bezieht sich auf die in der Vergangenheit liegenden Jahresergebnisse einer Gesellschaft. Es werden die durchschnittlichen Jahresergebnisse der letzten drei Jahren mittels eines pauschalen Faktors multipliziert und hieraus ergibt sich der Unternehmenswert. Der besondere Vorteil dieses Verfahrens liegt in der einfachen Anwendbarkeit.

Dieses Bewertungsverfahren ist sehr überschlägig und führt in der Regel nicht zu belastbaren verwertbaren Unternehmenswerten. Mehr zum vereinfachten Ertragswertverfahren finden Sie hier: Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Multiplikatorenverfahren

Alternativ zum vereinfachten Ertragswertverfahren gibt es das Multiplikatorenverfahren. Ein Unternehmenswert ergibt sich durch pauschale Multiplikation von Umsatz oder Jahresergebnis mit einem Faktor. Aufgrund der Tatsache, dass unternehmensindividuelle Aspekte hierbei keine Berücksichtigung finden, stellen diese Verfahren kein geeignetes Verfahren dar.

Es kann allerdings zum Verplausibilisieren des Ergebnisses der Unternehmensbewertung genutzt werden.

Besteuerung des GmbH-Verkaufs

In unserem YouTube-Video finden Sie die Grundzüge zur Steuerbelastung des GmbH-Verkäufers.

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