Prozessfinanzierung
Prozessfinanzierer übernimmt Kosten bei Klagen & Schiedsverfahren
Rechtsstreitigkeiten und insbesondere Gerichtsverfahren können enorme Kosten verursachen. Die Prozessfinanzierung bietet eine Unterstützung für Einzelpersonen und Unternehmen an. Kläger, die Ansprüche vor Gericht durchsetzen wollen, jedoch nicht die finanziellen Mittel für ein kostspieliges Gerichtsverfahren aufbringen können oder wollen, können eine Prozessfinanzierung zu Hilfe nehmen.
Ein Prozessfinanzierer kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Klagen vor Gericht oder im Rahmen eines Schiedsverfahrens durchzusetzen. Das finanzielle Kostenrisiko des Rechtsstreits übernimmt der Prozessfinanzierer.
Unsere Auszeichnung im Wirtschaftsrecht!
Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!
Was ist Prozessfinanzierung?
Prozessfinanzierung ist eine Dienstleistung, bei der ein unabhängiger Finanzierer die Kosten eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens übernimmt. Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer im Falle eines erfolgreichen Prozessausgangs einen vorab vereinbarten Anteil des gewonnenen Betrages. Kurzum: Der Prozessfinanzierer übernimmt die Prozesskosten und erhält dafür eine Erlösbeteiligung, wenn der Kläger den Prozess gewinnt.
Die Prozesskostenfinanzierung ist besonders in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Schadensersatzklagen, Patentrecht sowie bei großen zivilrechtlichen Streitigkeiten, etwa im Erbrecht (Pflichtteilsansprüche) und Familienrecht (Zugewinnausgleichsansprüche), verbreitet.
Übernahme der Kosten der Gegenseite, wenn der Fall verloren geht?
Die Prozessfinanzierer übernehmen die Kosten, die auf der Klägerseite entstehen, also die Gerichtsgebühren und die Kosten für den eigenen Anwalt. Wenn der Rechtsstreit vor Gericht verloren geht, muss der Kläger die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen. Die meisten Prozessfinanzierer übernehmen auch diese Anwaltskosten der Gegenseite.
Dabei mag es im Einzelfall sinnvoll sein, das die gegnerischen Anwaltskosten betreffende Kostenrisiko bei einem verlorenen Urteil selbst zu tragen. Denn das zusätzliche Kostenrisiko der gegnerischen Anwaltskosten vergrößert das Budget des Prozessfinanzierers, was sich meistens in einer höheren Erfolgsprovision niederschlägt. Im Ergebnis bekommt der Mandant im Fall des gerichtlichen Erfolgs weniger. Eine kompetente Beratung zu Ob und Wie der Übernahme der Kosten der Gegenseite ist für Kläger unverzichtbar, soweit nicht wesentliche Gewinnanteile verschenkt werden sollen.
Gibt es einen Mindeststreitwert für Prozessfinanzierungen?
Auch wenn viele Prozessfinanzierer einen Mindeststreitwert ansetzen, gibt es im Markt sogar für kleinere Forderungen Finanzierungslösungen. Grundsätzlich gilt: je standardisierter eine Forderung ist, desto geringer kann der Streitwert sein. Das bedeutet umgekehrt: Wer einen hochkomplexen Fall hat, der einmalig ist und zu dem keine gesicherte Rechtsprechung besteht, der wird selbst mit 100.000 Euro Streitwert mitunter nur schwer eine Prozessfinanzierung erhalten.
Grundsätzlich kommt eine Prozessfinanzierung ab einem Streitwert im sechsstelligen Bereich in Betracht. Sprechen Sie uns direkt auf Finanzierungslösungen an: wir können Ihnen sofort eine indikative Einschätzung geben, ob Ihr Fall für eine Prozessfinanzierung geeignet ist.
Vorteile der Prozessfinanzierung
Prozessfinanzierung vereinfacht den Zugang zum Recht, weil hohe mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten übernommen werden. Die Vorteile der Prozessfinanzierung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Kein finanzielles Risiko: Einer der größten Vorteile der Prozessfinanzierung ist die Risikoübernahme durch den Prozessfinanzierer. Wenn der Rechtsstreit verloren geht, trägt der Kläger keine Kosten. Dies ermöglicht auch Parteien mit begrenzten Ressourcen, sich gegen finanziell überlegene Gegner zu behaupten.
Zugang zu hochqualifizierten Rechtsanwälten: Hochspezialisierte Anwälte sind teuer. Nicht jeder kann oder will sich teure Anwälte leisten. Mittels einer Prozessfinanzierung werden auch die Kosten von spezialisierten Anwaltskanzleien übernommen. Die Einschaltung von spezialisierten Anwälten erhöht die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ausgangs und sichert den Zugang zu erstklassiger juristischer Expertise.
Verbesserung der Verhandlungsposition: Mit der finanziellen Unterstützung eines Prozessfinanzierers kann ein Kläger eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber dem Gegner einnehmen. Das Wissen um eine solide Finanzierung kann zudem dazu beitragen, dass die Gegenseite eine Einigung ernster in Betracht zieht.
Liquiditätserhalt: Durch die Prozessfinanzierung bleibt die Liquidität des Unternehmens oder der Privatperson unangetastet. Das ermöglicht es, Geschäftsoperationen ohne Einschränkungen fortzuführen oder persönliche finanzielle Belastungen zu vermeiden. Im unternehmerischen Bereich kann die Prozessfinanzierung die Liquidität und auch die GuV entlasten, da sich belastende Rückstellungen vermeiden lassen.
Transparenz und Kontrolle: Prozessfinanzierer bieten eine transparente Kostenstruktur, die es den Klägern ermöglicht, die finanziellen Aspekte des Rechtsstreits genau zu überblicken. Der Finanzierer übernimmt dabei nicht die Kontrolle über den Rechtsstreit, sodass die Kläger weiterhin entscheidenden Einfluss auf die Prozessführung haben.
Wie funktioniert die Prozesskostenfinanzierung?
Die Prozessfinanzierung beginnt typischerweise mit einer detaillierten Prüfung des Falls durch den Prozessfinanzierer. Diese Prüfung beinhaltet eine umfassende rechtliche Bewertung der Ansprüche des Klägers, um die Erfolgsaussichten des Falles zu bestimmen. Nach einer positiven Bewertung wird ein Finanzierungsvertrag geschlossen, der die Bedingungen der Zahlung der Prozesskosten sowie die Rückzahlung im Erfolgsfall festlegt.
Kostenrisiko individuell zuschneiden & After-the-Event-Insurance
Der Zuschnitt der Kostenaufteilung und die Aufteilung des erzielten Klagegewinns zwischen Mandanten und Prozessfinanzierer lassen sich individuell steuern und spiegeln sich im Finanzierungsvertrag wider. Zum Beispiel können Prozessfinanzierer isoliert das Risiko für die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Gerade bei größeren Schiedsverfahren, bei denen die Kosten der Gegenseite nicht durch gesetzliche Vorschriften gedeckelt sind (also mehrere Anwälte zu hohen Stundensätzen auf der Gegenseite abrechnen dürfen), ist etwa die Abgabe des Kostenrisikos an einen Prozessfinanzierer oft eine sinnvolle Lösung. Im internationalen Umfeld werden solche Strukturen auch als „After-the-Event-Insurance“ oder „ATE-Insurance“ bezeichnet und regelmäßig von Versicherungsgesellschaften ausgegeben. ROSE & PARTNER kennt die wesentlichen Marktteilnehmer im ATE-Bereich und strukturiert regelmäßig ATE-Lösungen.
Prozessfinanzierung auch für den Beklagten
Eine Prozessfinanzierung kommt auch für die Beklagtenseite in Betracht. Auch als Beklagter kann man Prozessfinanzierungen sinnvoll einbinden. In dem Fall übernimmt der Prozessfinanzierer – wie eine Versicherung – das Verlustrisiko gegen die Zahlung einer prozentualen Prämie.
Insbesondere bilanzierende Unternehmen können im Fall einer gegen sie gerichteten Klage die Prozessfinanzierung klug und ergebniswirksam einsetzen. Als Unternehmen zahlen Sie die Prämie und können danach alle Rückstellungen betreffend die Klagesumme ergebniswirksam auflösen. Sollten Sie im Prozess tatsächlich später verurteilt werden, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Zahlungen.
Unsere Leistung & Vergütung (Zeithonorar ab 400 Euro/Stunde)
Prozessfinanzierung bietet eine strategische Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten zu führen, ohne dabei das eigene finanzielle Wohl zu gefährden. Sie ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zum Rechtssystem und stärkt die Verhandlungsposition der finanzierten Partei. Wenn Sie vor einer rechtlichen Auseinandersetzung stehen und eine finanzielle Unterstützung benötigen, könnte eine Prozessfinanzierung die optimale Lösung für Sie sein.
Unsere Expertise bei der Prozessfinanzierung
Unser Anwaltsteam verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Beurteilung von Erfolgsaussichten in Gerichts- und Schiedsverfahren. Beim Thema Prozesskostenfinanzierung unterstützen wir Sie auf drei Stufen:
- Bei Streitigkeiten mit hohen Streitwerten und damit hohem Kostenrisiko unterstützen wir Sie bei der Frage, ob eine Prozessfinanzierung realisiert werden kann. Dazu ist die Prüfung der Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsposition erforderlich.
- Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem passenden Prozesskostenfinanzierer. Im deutschen Markt und auf internationaler Bühne gibt es diverse Anbieter mit teils unterschiedlichen Finanzierungsstrategien.
- Wir unterstützen Sie bei den Vertragsverhandlungen mit dem Prozessfinanzierer, der Strukturierung sowie dem Abschluss des Finanzierungsvertrags.
Unsere Vergütung: Zeithonorar ab 400 Euro/Stunde
Unsere Beratung zur Prozessfinanzierung berechnen wir grundsätzlich auf der Basis eines Zeithonorars. Den Aufwand erfassen wir in Einheiten von 6 Minuten. Die Stundensätze starten bei 400 Euro (zzgl. 19% USt) zuzüglich etwaiger Auslagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Fall einer Beauftragung für Sie auch dann Kosten anfallen, wenn sich eine Prozessfinanzierung nicht realisieren lässt.
Wir beraten isoliert bei Prozessfinanzierungen - Ihr Anwalt führt den Prozess
Unsere Wirtschaftskanzlei verfügt über Experten für Prozessfinanzierungen. Wir unterstützen Sie und Ihren Anwalt bei Prozessen im Inland und Ausland. Wir beraten Sie bei der Finanzierung sowohl bei Schiedsverfahren (Arbitration) als auch in staatlichen Gerichtsverfahren (Litigation). Gerne beraten und strukturieren wir die Finanzierungslösungen für Ihre Klage, die Sie dann mit Ihrem Rechtsanwalt – wie gewohnt – führen. Dabei arbeiten wir für Anwaltskollegen und stellen die Finanzierungslösungen auch für andere Kanzleien sicher.
Erfahrung mit internationalen Prozessfinanzierern
ROSE & PARTNER verfügt über Erfahrungen mit internationalen Prozessfinanzierern. Vor allem bei Schiedsverfahren und Gerichtsstreitigkeiten mit hohen Streitwerten oberhalb von 50 Millionen Euro ist die Einbindung von internationalen Prozessfinanzierern ratsam, da so größere Finanzierungen gestemmt werden können.
Wenn Sie an einer Prozessfinanzierung interessiert sind, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Wie hoch sind die Kosten für ein Klageverfahren?
Wer sich für die Prozessfinanzierung interessiert, will auch wissen, wie hoch die Kosten eines Gerichtsverfahrens sind. Die Kosten eines Klageverfahrens vor Gericht setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide Kostenarten richten sich zum einen nach dem Streitwert und zum anderen nach dem Ausgang des Klageverfahrens.
Insbesondere bei hohen Streitwerten können hohe Prozesskosten für die Klägerseite auflaufen. Die eigenen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren muss die Klägerpartei in jedem Fall vorfinanzieren. Wenn die Klage verloren geht, muss der Kläger nicht nur die Kosten seines Anwalts und die vollständigen Gerichtskosten tragen, sondern auch die Anwaltskosten des Gegners übernehmen. Nachfolgend finden Sie eine vereinfachte Übersicht zu den Kosten, die nach zwei Gerichtsinstanzen entstehen und die der Kläger tragen muss, wenn er in der zweiten Gerichtsinstanz unterliegt:
Prozesskosten nach 2. Instanz - Überblick (in Euro)
Streitwert / Klagehöhe | 500.000 | 1,0 Mio. | 5,0 Mio. |
---|---|---|---|
Eigene Anwaltskosten | 25.129,29 | 36.812,11 | 130.274,71 |
Gegnerische Anwaltskosten | 22.368,07 | 32.774,62 | 116.027,02 |
Gerichtskosten | 27.307,00 | 41.167,00 | 152.047,00 |
KOSTENRISIKO (GESAMT) | 74.804,36 | 110.753,74 | 398.348,74 |
In der oben dargestellten Tabelle sind bei den eigenen Anwaltskosten die sogenannten RVG-Kosten angesetzt. Aufgrund einer individuellen Honorarvereinbarung zwischen dem Kläger und seinem Anwalt (zum Beispiel Zeithonorar) können die eigenen Anwaltskosten höher ausfallen als in der Tabelle dargestellt.
Was kostet eine Prozessfinanzierung?
Die meisten Prozessfinanzierer bekommen bei Erfolg der Klage einen Anteil von ca. 20% bis 35% vom Gewinn. In komplexen Streitigkeiten und Schiedsverfahren ist es darüber hinaus üblich, dass der Prozessfinanzierer einen sogenannten „Mindest-Multiple“ auf seinen Einsatz bekommt, der meistens zwischen 1,5 und 3,0 liegt. Das bedeutet: Investiert der Prozessfinanzierer 100.000,- Euro in Gerichts- und Anwaltskosten und liegt der vereinbarte Mindest-Multiple bei 3, bekommt der Prozessfinanzierer mindestens 300.000,- Euro aus dem Prozessgewinn. Sollte der Prozessgewinn bei 1 Million Euro und die vereinbarte Erfolgsprovision bei 25% liegen, bekäme der Prozessfinanzierer statt der 25% (also 250.000,- Euro) aufgrund des Mindest-Multiple 300.000,- Euro (30%).
Für die Verhandlung mit dem Prozessfinanzierer sollten aufgrund der möglichen Komplexität der Kostenvereinbarung auf jeden Fall in der Prozessfinanzierung erfahrene Anwälte hinzugezogen werden.
Prozessfinanzierung trotz vorhandener Mittel?
Wer eine Klage führen muss, um seine Forderung zu realisieren, hat sich gedanklich oft schon von seinem Geld verabschiedet. Zu Recht, denn Klagen beinhalten immer Unwägbarkeiten. Selbst wenn der Anspruch sicher besteht (etwa aufgrund eines Anerkenntnisses), bleibt unklar, wann vor Gericht daraus ein vollstreckbarer Titel wird – und, ob der Beklagte dann überhaupt noch Geld besitzt oder vielleicht alle Gelder und Vermögensgegenstände an Dritte übertragen hat oder in Insolvenz geraten ist. Unternehmer, die eine Klage anstreben, haben für ihre Mittel eine bessere Verwendung, als sie in Anwälte und Gerichte zu investieren. Eine verlässliche Rendite erhalten Unternehmen aus ihrem operativen Geschäft, weshalb es dort besser investiert ist. Auch für Verbraucher kann es vorteilhafter sein, kein Geld für Anwälte und Gerichte auszugeben, sondern freies Eigenkapital zum Beispiel für einen Immobilienkauf zu nutzen.
Welche Risiken bestehen bei der Prozessfinanzierung?
Die Prozessfinanzierung ist ein sehr sinnvolles Instrument, um Forderungen zu realisieren. Bei der Suche nach dem richtigen Prozessfinanzierer als auch bei der Verhandlung mit dem Finanzierer kommt es auf Details an. Ein großes Risiko besteht bei der Beratung durch Rechtsanwälte mit nur geringer Erfahrung im Bereich der Prozessfinanzierung. Sinnvolle Lösungen bleiben den Mandanten so verschlossen, während nachteilige Gestaltungen unerkannt akzeptiert werden.
Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten unsere Anwälte daher nur zum Abschluss von Prozessfinanzierungen, ohne aber die dazugehörige Klage selbst führen zu müssen. Darüber hinaus ist die Solvenz von Prozessfinanzierern ein Risiko, das ROSE & PARTNER durch die Gestaltung der Finanzierungsbedingungen regelmäßig reduzieren kann.
Q&A - Prozessfinanzierung, Klagen ohne Kostenrisiko
Mit einem Klick finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Prozessfinanzierung.
Was ist Prozessfinanzierung?
Bei einer Prozessfinanzierung übernimmt ein Finanzierer die Kosten eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens. Im Falle eines erfolgreichen Prozessausgangs erhält er dafür einen vorab vereinbarten Anteil des gewonnenen Betrages.
Welche Fälle sind für Prozessfinanzierung geeignet?
Prozessfinanzierungen eignen sich beim Streit im Gesellschaftsrecht, Patentrecht, Schadensersatzklagen, Wettbewerbsrecht sowie bei großen zivilrechtlichen Streitigkeiten, zum Beispiel im Erbrecht (Pflichtteilsansprüche) und Familienrecht (Zugewinnausgleichsansprüche).
Welche Vorteile bietet die Prozessfinanzierung?
Der Prozessfinanzierer übernimmt für den Kläger das finanzielle Risiko, schafft einen Zugang zu spezialisierten und hochqualifizierten Anwälten, er verbessert auch die Verhandlungsposition gegenüber dem Gegner und schont die Liquidität für Unternehmen oder Privatpersonen.
Was kostet eine Prozessfinanzierung?
Die Erfolgsbeteiligung der Prozessfinanzierer ist unterschiedlich hoch. Viele fordern bei Erfolg einer Klage 20 bis 35 % der eingeklagten Summe. Bei komplexen Streitigkeiten, etwa im Rahmen von Schiedsverfahren, ist es jedoch üblich, dass Prozessfinanzierer einen „Mindest-Multiple“ auf ihren Einsatz fordern, der ca. zwischen 1,5 und 3,0 liegt.
Gibt es Prozessfinanzierung für den Beklagten?
Auch als Beklagter kann eine Prozessfinanzierung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall übernimmt der Prozessfinanzierer das Verlustrisiko für den Beklagten, ähnlich wie eine Versicherung. Insbesondere beklagte Unternehmen können gegen eine Prämienzahlung so ihre Rückstellung erfolgswirksam ausbuchen. Bei einer späteren Verurteilung begleicht der Prozessfinanzierer die titulierten Forderungen für das beklagte Unternehmen.
Welche Rolle spielen Anwälte bei der Prozessfinanzierung?
Prozessanwälte bewerten die Erfolgsaussichten von streitigen Forderungen und unterstützen bei der Entscheidung, ob eine Prozessfinanzierung sinnvoll ist. Sie helfen bei der Auswahl geeigneter Prozessfinanzierer und unterstützen ihre Mandanten bei den Vertragsverhandlungen mit dem Prozessfinanzierer. Auf Prozessfinanzierung spezialisierte Anwälte beraten auch ausschließlich zu Prozessfinanzierungen, ohne die betroffenen Gerichtsverfahren zu führen.
Wie findet man einen passenden Prozessfinanzierer?
Für die Auswahl eines geeigneten Prozessfinanzierers sollte man die Unterstützung erfahrener Anwälte in Anspruch nehmen. Diese können helfen, die Angebote verschiedener Finanzierer auf dem deutschen und internationalen Markt zu vergleichen und den passenden Anbieter für den spezifischen Fall zu finden.
Wie läuft die Prozessfinanzierung ab?
Der Prozess beginnt mit einer detaillierten Prüfung des Falles durch den Prozessfinanzierer. Nach einer positiven Bewertung wird ein Finanzierungsvertrag geschlossen, der die Konditionen der Kostenübernahme und die Rückzahlungsbedingungen im Erfolgsfall regelt.
Welche Risiken bestehen bei der Prozessfinanzierung?
Das größte Risiko besteht in der Beratung durch Anwälte mit nur geringer Erfahrung bei Prozessfinanzierungen. Neben einer professionellen Kosten-Nutzen-Analyse der Prozessfinanzierung muss durch Vereinbarungen das Solvenzrisiko des Prozessfinanzierers auf ein Minimum begrenzt werden.