Familienrecht mit Union und SPD

Das verrät der Koalitionsvertrag der GroKo

Einige Reformpläne der scheidenden Bundesregierung zum Familienrecht sind stecken geblieben oder haben sich in Luft aufgelöst. Mal sehen, was CDU/CSU und SPD vorhaben.

Veröffentlicht am: 16.04.2025
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In der Ampel waren mit der FDP und den Grünen politische Kräfte an der Macht, denen man durchaus großen Reformwillen im Bereich des Familienrechts unterstellen darf. Was können wir nun von den eher konservativen Parteien in der Wiederauflage der GroKo erwarten? Ein Blick in den Koalitionsvertrag soll Aufschluss geben:

  • Familienrechtsreform (Seite 90 f): “Bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden wir uns vom Wohl des Kindes leiten lassen.”
  • Sorge- und Umgangsrecht (Seite 90 f): "Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des
    Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen." Anmerkung: Eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts (Sorgerecht und Umgangsrecht), wie sie von einigen Rechtsanwälten, Richtern und Rechtswissenschaftlern erwartet oder zumindest erhofft wurde, wird es vermutlich nicht geben.
  • Vaterschaft (Seite 91): “Wir werden missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksam unterbinden.” Anmerkung: Eingedämmt werden soll die Praxis, dass Männer die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, nur um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten - ohne dass eine genetische oder sozial-familiäre Beziehung besteht oder angestrebt wird. Die Ministerien BMI und BMJ hatten bereits 2024 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der diese Umgehung des Ausländerrechts erschweren soll.
  • Unterhaltsrecht (Seite 90 f): “Bei künftigen Änderungen im Unterhaltsrecht stellen wir sicher, dass diese nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen und eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht beinhalten.” Anmerkung: Gespannt sein darf man darauf, inwieweit die angestrebte “Verzahnung” tatsächlich zu Erleichterungen im praktischen Umgang mit Unterhaltsansprüchen führen wird.
  • Namensrecht (Seite 91): “Wir strukturieren und vereinfachen das Namensrecht.” Anmerkung: Bereits 2024 hatte der Bundestag eine Modernisierung des Namensrechts beschlossen und unter anderem Eheleuten einen gemeinsamen Doppelnamen gewährt. Die GroKo sieht hier offenbar weiteren Reformbedarf, vor allem bei Namensänderungen.

Die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Pläne mit familienrechtlichem Bezug mögen auf den ersten Blick wenig ambitioniert erscheinen. Zum einen überrascht das aber nicht und zum anderen könnte das Familienrecht vielleicht dennoch einen beachtlichen Schritt auf dem Weg der Modernisierung machen, wenn denn der kommenden Regierung bei der Umsetzung nicht ebenso die Luft ausgeht, wie der Ampel-Koalition.