Folgen der Heirat (rechtlich und steuerlich)
Pflichten, Vorteile, Nachteile der Ehe
Kein anderes Ereignis (vom Tod abgesehen) hat größere rechtliche und steuerliche Auswirkungen auf unser Leben als die Eheschließung. Das gilt sowohl für die Zeit der Ehe als auch (und insbesondere) für eine etwaige Trennung oder Scheidung. Unsere Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht stellen Ihnen in diesem Beitrag die wichtigsten Auswirkungen der Heirat vor, die Sie kennen sollten.
Wer braucht vor der Heirat eine Beratung?
Wer gut informiert ist, benötigt in vielen Fällen keinen Rechtsanwalt oder Steuerberater im Vorfeld der Eheschließung. Sind einige Folgen der Heirat aber noch nicht ganz klar, sollten Sie ebenso Beratung in Anspruch nehmen wie in den Fällen, in denen ein Ehepartner vermögend ist, ein Unternehmen hat oder es einen Bezug zum Ausland gibt.
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Rechtliche Folgen der Ehe - Güterstand, Unterhalt etc.
a. Vermögen und Schulden:
Durch die Heirat im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft selbst entstehen grundsätzlich keine Vermögensverschiebungen. Jeder behält das Vermögen, dass er bei Eheschließung hatte, für sich allein. Auch während der Ehe erfolgt der Vermögensaufbau grundsätzlich getrennt. Ein Ausgleich für Ungleichheiten bei Vermögenszuwächsen während der Ehe gibt es erst bei Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod. Lesen Sie hierzu den Punkt „Zugewinnausgleich“ bei den Scheidungsfolgen. Die Trennung der Vermögensmassen bedeutet auch, dass ein Ehegatte nicht für Schulden des anderen Ehegatten haftet, die dieser allein aufgenommen oder verursacht hat.
b. Beschränkungen bei Geschäften
Eine Folge des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft ist die Beschränkung, dass ein Ehegatte, wenn er über sein Vermögen als Ganzes verfügen will, hierfür die Zustimmung des anderen Ehegatten benötigt. Wenn größere Vermögenswerte wie zum Beispiel Unternehmen oder Immobilien, die ganz wesentlich das Vermögen eines Ehegatten ausmachen, veräußert werden sollen, sollte die Zustimmung des Ehegatten im (notariellen) Vertrag nicht fehlen. Ähnliches gilt bei der Veräußerung von zum Haushalt gehörenden Gegenständen. Auch solche Verfügungen können ohne Zustimmung des anderen Ehegatten (schwebend) unwirksam sein.
Video: Heiraten in der Zugewinngemeinschaft
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt die rechtlichen Besonderheiten und Kuriositäten der Zugewinngemeinschaft. Was hätten Sie gewusst?
c. Unterhalt
Auch wenn Unterhaltsstreitigkeiten regelmäßig nur bei getrennt lebenden oder geschiedenen Paaren soweit eskalieren, dass sie vor Gericht landen, besteht doch bereits mit dem Zeitpunkt der Eheschließung eine gegenseitige Pflicht zur Leistung von angemessenem Unterhalt. Der Anspruch bezieht sich auf die Kosten des täglichen Bedarfs, die Mittel für die Haushaltsführung sowie die des persönlichen Bedarfs der Ehegatten und Kinder. Diese Pflicht gilt für alle Lebensmodelle und Rollenverteilungen, so dass die Leistung des Unterhalts sowohl durch Einkommenserzielung durch Arbeit als auch durch die Führung des Haushalts geleistet werden kann. Erzielt einer der Ehegatten überhaupt keine eigenen Einkünfte weil er z.B. Kleinkinder betreut und sich um den Haushalt kümmert, muss ihm der verdienende Partner ein Taschengeld zahlen.
d. Ehename
Ehegatten können ihre Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Der Partner, der seinen eigenen Geburtsnamen bei dieser Wahl nicht durchsetzt, darf diesen aber als sog. Begleitnamen voranstellen oder anfügen.
e. Kinder, Sorgerecht
Bringt eine verheiratete Frau ein Kind zur Welt, gilt der Ehemann rechtlich als Vater - auch wenn er es biologisch gar nicht ist. Den verheirateten Eltern steht dann das gemeinsame Sorgerecht zu. Einer Sorgerechtserklärung oder gerichtlichen Entscheidung bedarf es hierfür nicht. Bringt ein Paar ein gemeinsames Kind mit in die Ehe und stand das Sorgerecht bis dahin nur der Mutter zu, weil diese keine entsprechende Erklärung zur gemeinsamen Sorgerechtsausübung abgegeben hatte, steht das Sorgerecht ab Eheschließung beiden Ehegatten gemeinsam zu.
f. Kindsname
Hatte das Kind bei einem anfangs unverheirateten Paar zunächst den Namen der Mutter, bekommt es mit der Heirat der Eltern den Ehenamen als Geburtsnamen. Gibt es keinen Ehenamen, können die Eltern frei den Namen des Kindes bestimmen.
g. Rente, Witwenrente
Die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben werden, gehören rechtlich dem Ehegatten, der sie erworben hat. Im Falle der Scheidung findet der sogenannte Versorgungsausgleichstatt. Verstirbt ein Ehegatte, hat der hinterbliebene Partner unter Umständen einen Anspruch auf Witwenrente bzw. Witwerrente.
h. Gesetzliche Erbquote und Pflichtteilsrecht
Während der Lebensgefährte beim Versterben des Partners ohne entsprechendes Testament leer ausgeht, ist der Ehegatte gesetzlicher Erbe. Seine gesetzliche Erbquote hängt davon ab, ob der andere bei seinem Versterben noch Kinder und/oder andere Verwandte hinterlässt und in welchem Güterstand die Ehegatten lebten. Mehr Informationen: Erbrecht der Ehegatten.
i. Ehegattentestament
Nur Ehegatten ist es rechtlich gestattet ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Das gängige Ehegattentestament ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben des Letztversterbenden. Im Detail ist dieses klassische Berliner Testament durchaus komplex. Insbesondere das „Ob“ und „Wie“ einer Bindungswirkung und die daran gekoppelte Möglichkeit des länger lebenden Ehegatten, das Testament vor dem zweiten Erbfall noch zu ändern, sollte sorgfältig geprüft und entsprechend formuliert. Mehr Informationen: Berliner Testament
Video: Erbrecht des Ehepartners
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt, welches gesetzliche Erbrecht der Ehepartner hat und wie er es wieder verlieren kann.
j. Aufenthaltserlaubnis für ausländische Partner
Mit der Eheschließung bzw. der beabsichtigten Eheschließung erhält ein ausländischer Partner regelmäßig das Recht, im Rahmen des Familiennachzugs mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einzureisen und hier zu leben. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen des Ehegattennachzugs finden Sie auf unserer Themenseite Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten.
Steuern und Sozialversicherung - so wirkt sich die Heirat aus
Neben den rechtlichen Besonderheiten differenzieren auch viele steuerliche Regelungen zwischen Ehegatten und nichtverheirateten Paaren. Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht schlägt der verfassungsmäßige Auftrag zum Schutz der Ehe und Familie durch. Das sorgt für erhebliche wirtschaftliche Vorteile für Verheiratete.
a. Ehegattensplitting, Zusammenveranlagung
Den größten – und inzwischen politisch umstrittenen – Steuervorteil erhalten die meisten Ehegatten durch das sogenannte Ehegattensplitting. Verheiratete Paare haben die Möglichkeit, sich einkommenssteuerlich zusammen veranlagen zu lassen. Hierfür werden zunächst die zu versteuernden Einkommen von Ehemann und Ehefrau zusammengerechnet und dann halbiert (gesplittet). Von diesem halben Betrag wird die Einkommensteuer berechnet, die dann schließlich wieder verdoppelt wird. Gerade für Paare bei denen einer wenig verdient und der andere viel, rechnet sich dies, da sich so beide Grundfreibeträge voll ausnutzen lassen und das Paar insgesamt nicht in so hohe Steuersätze vorstößt. Verdienen beide Ehegatten in etwa gleich viel, bringt das Ehegattensplitting keine oder nur kleine steuerlichen Vorteile.
b. Familienversicherung
Wer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann seinen Ehegatten sowie Kinder beitragsfrei mitversichern. Die mitzuversichernden Angehörigen dürfen dann jedoch nicht selbst krankenversicherungspflichtig sein, das Gesamteinkommen darf 533,33 Euro/Monat (Stand: 2022) nicht überschreiten.
c. Beihilfe
Ist ein Ehegatte Beamter, gilt sein Partner ab der Heirat als "berücksichtigungsfähiger Angehöriger". Deren Aufwendungen für die Krankenversicherung sind für Beamte beihilfefähig. Auch hier gelten bestimmt (regional unterschiedliche) Einkommensgrenzen.r
d. Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer
Vermögensverschiebungen zu Lebzeiten oder im Todesfall, die ohne Gegenleistung erbracht werden, unterliegen der Erbschaftsteuerbzw. Schenkungsteuer. Dies gilt grundsätzlich auch für Verheiratete. Während Nichtverheiratete aber lediglich einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro für Schenkungen und Erbschaften haben und darüber hinausgehende Zuwendungen mit Steuersätzen zwischen 30 und 50 Prozent zu versteuern sind, haben Ehegatten einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro und werden für Erwerbe darüber hinaus „lediglich“ mit Steuersätzen zwischen 7 und 30 Prozent belastet. Außerdem steht Ehegatten im Todesfall unter Umständen zusätzlich noch ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro zu. Zu Lebzeiten darf ein Ehegatte dem anderen sogar steuerfrei das selbst genutzte „Familienheim“ steuerfrei übertragen – unabhängig von dessen Wert. Und auch im Erbfall ist dieses Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Ehegatte es 10 Jahre weiter bewohnt.
Wird eine Immobilie unter Ehegatten nicht verschenkt oder vererbt, sondern von einem an den anderen verkauft, fällt – anders als bei bloßen Lebensgefährten – keine Grunderwerbsteuer an.
Langfristig planen - wenn die Scheidung kommt...
Wer sich mit den Folgen der Eheschließung befasst, muss auch einen Blick auf die Folgen der Ehescheidung wagen. Das dürfte schon allein aufgrund der statistischen Scheidungsquote gerechtfertigt sein - die trotz eines Rückgangs in den letzten Jahren noch immer bei über 30 Prozent liegt. Da Paare im Fall der Trennung bzw. Scheidung naturgemäß ein weniger harmonisches Verhältnis pflegen als zu Zeiten einer intakten Ehe, werden Rechtsansprüche im Scheidungsfall auch entsprechend außergerichtlich und auch gerichtlich durch Scheidungsanwälte durchgesetzt und von Familiengerichten entschieden.
a. Zugewinnausgleich
Erzielt einer der Ehegatten während der Ehe einen größeren Vermögenszuwachs als der andere, ist dieser übermäßige Zugewinn im Scheidungsfall auszugleichen. Der Zugewinnausgleichsanspruch beträgt dabei die Hälfte der Differenz zwischen dem Zugewinn des einen Partners und dem des anderen Partners. Mehr Informationen: Zugewinnausgleich
b. Versorgungsausgleich
Ein Ausgleich in ähnlicher Form wie beim Zugewinn erfolgt bei den Versorgungsbezügen. Ansprüche aus gesetzlichen Renten, Pensionen und bestimmten privaten Altersvorsorgeprodukten werden dann im Scheidungsfall zusammengerechnet und geteilt. Weitere Informationen: Versorgungsausgleich
c. Nachehelicher Unterhalt
Ist nach der Scheidung einer der Ex-Gatten bedürftig und der andere entsprechend leistungsfähig, entstehen nacheheliche Unterhaltsansprüche. Sachverhalte, die eine Unterhaltspflicht begründen können sind z.B. die Betreuung eines gemeinsamen Kindes, Arbeitslosigkeit oder auch Alter oder Krankheit. Weitere Informationen: Nachehelicher Unterhalt
d. Erbrecht, Testament
Mit der Scheidung verliert der geschiedene Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht und auch daran geknüpfte Pflichtteilsansprüche. Eine testamentarische Zuwendung an den Ehegatten wird mit der Scheidung im Zweifel unwirksam. Um hier sicherzugehen, sollte jedoch unbedingt neu testiert werden. Neben diesen das Vermögen betreffenden Scheidungsfolgen gibt es noch weitere Aspekte bei einer Scheidung, insbesondere Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts bei gemeinsamen minderjährigen Kindern. Mehr Informationen: Erbrecht bei Scheidung
Fazit - überwiegen die Vor- oder Nachteile einer Ehe?
Aus der Sicht eines Steuerberaters dürfte eine Heirat aufgrund der steuerlichen Privilegien für Ehegatten und Vorteilen bei der Sozialversicherung grundsätzlich positiv zu bewerten sein. Bei Paaren mit Kindern und klassischem Lebensmodell, dass einer wenig verdient und die Kinder betreut und der andere Vollzeit ein höheres Einkommen erzielt, sind die Vorteile am größten. Hier kann die Heirat jährlich durchaus bis zu 10.000 Euro mehr an verfügbarem Einkommen bringen. Für kinderlose Doppelverdiener ist die Ehe dagegen grundsätzlich kein Steuersparmodell. Dies gilt aber nur zu Lebzeiten, denn im Todesfall genießt nur der Ehegatte nennenswerte Erbschaftsteuerfreibeträge, während der erbende Lebensgefährte besonders zur Kasse gebeten wird. Aus der Sicht eines Rechtsanwalts muss die Sicht differenzierter erfolgen. In rechtlicher Hinsicht birgt die Eheschließung zahlreiche Risiken, die sich meist im Scheidungsfall realisieren. Risiken für den einen Ehegatten bedeuten aber oft auch Chancen für den anderen Ehegatten. Die Beschränkungen der Zugewinngemeinschaft für Vermögensübertragungen spielen in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle. Gerade mit gemeinsamen Kindern erleichtert die Eheschließung oft den Alltag.
Hat ein Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit, einen ausländischen Wohnsitz oder wurde die Ehe im Ausland geschlossen, sind die Regelungen des internationalen Familienrechts zu beachten.
Der Ehevertrag - sensible "Verhandlungen"
Die gesetzlichen Regelungen führen im Scheidungsfall für manche Ehegatten zu guten Lösungen. Sie basieren auf einem ausgeprägten Verständnis der Ehe als Solidargemeinschaft: Es wird geteilt. Freud und Leid, Liebe und Glück lässt sich nicht messen, beziffern und ausgleichen, Vermögenswerte hingegen schon. Möchte man für sich als Paar diese bedingungslose Solidarität? Oder sollen auch Aspekte der Leistungsgerechtigkeit Berücksichtigung finden? Begibt sich einer in existenzielle Abhängigkeit vom anderen, oder wünscht man dies zu vermeiden? Ist ein Ehevertrag der richtige Weg und wie könnte eine solche Vereinbarung aussehen? Sensible Beratung und genug Zeit sind von Vorteil, damit etwaige Verhandlungen über einen Ehevertrag nicht zur Generalprobe für die Scheidung wird, die hoffentlich nie stattfindet.
Eine institutionelle Beratung und Aufklärung über die rechtlichen Folgen der Eheschließung gibt es nicht. Es ist jedem Paar anzuraten, eine solche Beratung, womöglich auch unabhängig voneinander, eigenverantwortlich in Anspruch zu nehmen. Nur auf der Basis vollständiger Informationen, soliden Wissens und einer genauer Analyse der gemeinsamen und gegensätzlichen Interessen können sie eine gemeinsame Entscheidungen für die eigene Ehe zu treffen.
Sollen mit dem Vertrag die Interessen des einen Ehegatten besonders gewahrt werden, ist die „parteiische“ anwaltliche Beratung unabdingbar. Hierbei handelt es sich um die typische Ausgangssituation für einen Ehevertrag. Es gilt: der Vorteil des einen Ehegatten ist der Nachteil des anderen!
Dies gilt insbesondere für Paare, bei denen zumindest ein Partner erhebliche Vermögenswerte mit in die Ehe bringt, unternehmerisch mit eigener Firma oder als Gesellschafter tätig ist oder auch die Vorstellungen zu Vermögen und Sicherheit durch finanzielle Freiheit auseinander gehen. Gerade wertvolle Immobilien und Unternehmen drohen im Scheidungsfall liquidiert oder zerschlagen zu werden, wenn dies nicht anders in einem Ehevertrag geregelt wird. Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Insbesondere bei Eingriffen in das Güterrecht, sollte der Vertrag zudem zur Vermeidung unerwünschter Steuerfolgen durch einen Steuerberater geprüft werden.
(Un)Wahrheiten über den Ehevertrag
Rechtsanwalt Bernfried Rose klärt in diesem Video die wichtigsten Irrtümer rund um den Ehevertrag auf. Hätten Sie es gewusst?
Die Verantwortungsgemeinschaft als Alternative zur Ehe?
Seit längerem gibt es Bestrebungen, alternativ zur Ehe eine sogenannte Verantwortungsgemeinschaft einzuführen. Diese soll einen rechtlichen Rahmen für Personen bieten, die dauerhaft füreinander einstehen wollen, ohne eine Liebesbeziehung zu führen. Die FDP setzt sich für ein abgestuftes Modell ein, das vor allem flexibler und unbürokratischer als die klassische Ehe sein soll. Ausführliche Informationen zur Verantwortungsgemeinschaft finden Sie hier: Verantwortungsgemeinschaft
FAQ Heirat & Ehe
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Wie viele Eheschließungen gibt es in Deutschland?
Im Jahr 2021 heirateten in Deutschland insgesamt 357.785 Paare. 349.075 Eheschließungen wurden zwischen Frauen und Männern geschlosen, die übrigen von gleichgeschlechtlichen Paaren.
Welche Vorteile hat eine Heirat?
Eine Heirat bringt in erste Linie steuerliche Vorteile im Hinblick auf das Ehegattensplitting oder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auch die Möglichkeit der Familienversicherung ist vorteilhaft. In rechtlicher Hinsicht können die Regelungen zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinn für den einzelnen Ehegatten ein Vorteil oder auch ein Nachteil sein - je nach Verteilung von Vermögen und Einkommen.
Welche Nachteile hat die Ehe?
Die Ehe bringt eine Reihe von Pflichten. Spürbare Nachteile drohen jedoch regelmäßig erst bei einer Scheidung. Sie treffen den Ehepartner der vermögender und einkommensstärker ist. Dieser schuldet dann gegebenenfalls einen Zugewinnausgleich, einen Versorgungsausgleich und auch nachehelichen Unterhalt. Vermeiden lassen sich solche Nachteile durch einen Ehevertrag - am besten vor der Heirat.