Unser Honorar im Familienrecht
Vergütungsmodelle, Stundensätze und Abrechnungsmodalitäten
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Vergütung im Familienrecht. Diese beruht auf einem Zeithonorar unter Einbeziehung der gesetzlichen Vergütung, gegebenenfalls alternativ auch auf einem Pauschalpreis. Selbstverständlich klären wir alle Details rund um das Honorar bereits im Vorfeld der Auftragserteilung.
Kostenlos und unverbindlich – der Erstkontakt mit unseren Experten
Die erste Kontaktaufnahme mit ROSE & PARTNER ist für Sie selbstverständlich stets kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder auf sonstige Weise schildern. Wir klären mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können. Dafür steht Ihnen grundsätzlich ein für Ihre Anfrage zuständiger Experte/Expertin im Familienrecht persönlich zur Verfügung.
Sollte Ihre Anfrage nicht zu unseren Kompetenzen gehören oder können wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit. In einigen Fällen können wir Ihnen dann Kooperationspartner im Familienrecht nennen, die Ihnen gegebenenfalls weiterhelfen können.
Keine kostenlose Erstberatung
Auf unserer Website bieten wir Ihnen zahlreiche aktuelle Informationen zu den Themen Familie, Ehe, Scheidung zur Verfügung - selbstverständlich kostenlos. Wir bitten Sie aber um Verständnis, dass wir eine anwaltliche Beratung nur auf der Basis einer Mandats- und Vergütungsvereinbarung leisten und diese nicht kostenlos ist.
Die Erstberatung – der Einstieg in das Mandatsverhältnis zum Festpreis
Viele Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung. Dazu zählt die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele. Nach der Erstberatung haben Sie (und wir) einen Überblick über die Sach- und Rechtslage, können entscheiden, ob eine weitere anwaltliche Begleitung notwendig ist und wissen, welche Tätigkeiten und Kosten mit einer weiteren Beauftragung verbunden sind.
Für diese Erstberatung können wir Ihnen in den meisten Fällen vorab einen Festpreis nennen. Dieser hängt unter anderem vom Umfang des geschilderten Sachverhalts, der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und der Komplexität der zu erörternden Rechtsfragen ab. Diese erste Beratung kann als (Video-)Telefonat, per E-Mail oder vor Ort an einem unserer Kanzleistandorte erfolgen.
Zeithonorar ab 350 Euro/Stunde
Die Leistungen unserer Anwälte im Familienrecht rechnen wir grundsätzlich auf der Basis eines Zeithonorars ab. Die Höhe des Honorars hängt damit vom tatsächlichen Arbeitsaufwand ab. Der Stundensatz hängt unter anderem von der Qualifikation Ihres familienrechtlichen Beraters ab. Alle unsere Anwältinnen und Anwälte, die Mandate im Bereich, Familie, Ehe, Scheidung etc. bearbeiten, sind Fachanwälte für Familienrecht und verfügen über eine mindestens 10-jährige Spezialisierung im Familienrecht.
Den Aufwand erfassen wir in Einheiten von 6 Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten für Sie. Die Stundensätze im Familienrecht starten bei 350 Euro (zzgl. 19% USt) zuzüglich etwaiger Auslagen.
Mindesthonorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Da die anwaltliche Vergütung neben dem Aufwand auch die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit sowie die damit verbundenen Haftungsrisiken berücksichtigt, berechnen wir eine Mindestvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei der gerichtlichen Vertretung, zum Beispiel im Scheidungsverfahren, ergibt sich das Mindesthonorar direkt aus dem Gesetz, bei der außergerichtlichen Vertretung vereinbaren wir mit Ihnen einen Gebührensatz nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Mindestvergütung greift nur in den Fällen, in denen sie über dem tatsächlichen Zeithonorar liegt.
Pauschalen und Beratungspakete, z.B. für Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen und sonstige Gestaltungen
Auch bei Gestaltungen im Familienrecht, wie etwa dem Entwurf von Eheverträgen bieten wir Ihnen grundsätzlich unser übliches Vergütungsmodell, bei geeigneten Fällen aber auch Pauschalhonorare. Voraussetzung ist, dass sich im Vorfeld sowohl der Aufwand als auch der Wert der Angelegenheit hinreichend einschätzen lässt. Solche Pauschalpreise können mit unseren Fachanwälten persönlich vereinbart werden.
ROSE & PARTNER Familienrecht in den Medien
Unsere Fachanwälte für Familienrecht sind gefragte Autoren für Fachbeiträge und Interviewpartner. Nachfolgend sehen Sie eine Auswahl der Medien, die bereits auf unsere Expertise im Familienrecht vertraut haben.
Rechtschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherte Mandanten haben den berechtigten Wunsch, dass anwaltlichen Kosten vom Versicherer übernommen werde. Allerdings decken viele Rechtsschutzversicherungen und Tarife familienrechtliche Beratungen und Vertretungen nicht ab. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, ob und bis zu welcher Höhe auf der Grundlage Ihres Versicherungsvertrags eine Kostenübernahme überhaupt in Betracht kommt.
FAQ Honorar Familienrecht
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Wonach bemisst sich der Stundensatz eines Rechtsanwalts für Familienrecht?
Der Stundensatz bei der familienrechtlichen Beratung und Vertretung bestimmt sich nach der Qualifikation, Spezialisierung und Erfahrung des Rechtsanwalts. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht wird daher in der Regel nicht nur bessere Leistungen erbringen als ein unerfahrener Generalist. Er wird in der Regel sogar trotz höheren Stundensatzes günstiger sein, da er Mandate effizienter und schneller bearbeiten kann - ohne sich erst in Themen einzuarbeiten.
Was kostet eine Erstberatung im Familienrecht?
Für die Erstberatung im Familienrecht gibt es keine gesetzlich vorgegebenen Festpreise. Das Honorar kann daher frei zwischen Anwalt und Mandant vereinbart werden und hängt im Wesentlichen vom Zeitaufwand und der Qualifikation des Anwalts ab. In der Regel ist es sinnvoll, für die Erstberatung einen Festpreis zu vereinbaren.
Was sind Auslagen bei der familienrechtlichen Beratung?
Unter Auslagen versteht man tatsächliche Kosten, die dem Rechtsanwalt bei der Bearbeitung des Mandats entstehen und die er sich (neben der Vergütung) vom Mandanten erstatten lässt. Das sind zum Beispiel Reisekosten zu einem auswärtigen Gerichtstermin oder auch Kosten für Grundbuchauszüge. Für kleinere Positionen fällt üblicherweise eine Auslagenpauschale an (z.B. 20 Euro für Telekommunikation). Nicht zu den zu erstattenden Auslagen gehören aber die normalen Kosten des Kanzleibetriebes, also etwa die Büromiete, das Sekretariat oder die gewöhnlichen Versicherungsprämien.