Private Clients

Vermögensschutz & Vermögensnachfolge

Größere Vermögen von Einzelpersonen oder Familien benötigen effiziente rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Unser Private Clients-Team spezialisierter Fachanwälte und Steuerberater bietet Ihnen professionelle Gestaltungen zum Schutz und zur Weitergabe Ihres Privat- und Betriebsvermögens. Neben unseren Kernkompetenzen im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Stiftungsrecht bieten wir unseren Mandanten – als eine von sehr wenigen Wirtschaftskanzleien in Deutschland – hierfür auch besondere Expertise im Bereich des Erbrechts- und Familienrechts.

Für jede denkbare Konstellation – abhängig von der jeweiligen familiären Situation und der Zusammensetzung des Vermögens – stellen wir Ihnen ein Team von Spezialisten zusammen.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Private Clients

An unseren Standorten Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln bieten wir vermögenden Privatpersonen und Unternehmern rechtliche und steuerliche Betreuung bei Gestaltungen und Transaktionen zum Schutz und der Weitergabe von Vermögen sowie effiziente Vertretung bei Konflikten in Vermögensangelegenheiten.

  • Strukturierung von Privatvermögen und Familienunternehmen, Beteiligungsan- und Verkäufe, Umwandlungen, Familiengesellschaften etc.
  • Vermögensschutz mit Gesellschaften, Stiftungen, Eheverträgen, Testamenten etc.
  • Nachfolge für betriebliches und privates Vermögen mit letztwilligen Verfügungen, Schenkungen

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen der Private Clients-Ansprechpartner unserer Kanzlei oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Strukturierung von Privatvermögen und Familienunternehmen

Ihre Vermögenswerte können sich nur dann optimal entwickeln, wenn Sie Ihnen das passende rechtliche und steuerliche Gerüst bieten. Wir strukturieren Ihre privaten und betrieblichen Assets mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts und Steuerrechts – zum Beispiel durch die Bündelung von Immobilienvermögen in einem Familienpool oder einer Familienstiftung. Hinsichtlich Ihrer Unternehmen begleiteten unsere M&A-Experten Sie beim An- und Verkauf von Beteiligungen oder auch bei der Suche nach passenden Finanzierungsmöglichkeiten. Bei allen Gestaltungen und Transaktionen zur Optimierung Ihrer Vermögensstruktur begleiten wir Sie neben der rechtlichen Gestaltung selbstverständlich auch steuerlich.

Vermögensschutz (Asset Protection)

Bei vielen unserer Private Clients-Kunden schenkt der Fokus im Laufe des Lebens von der Vermögensmehrung auf die Vermögenssicherung. Diese sogenannte Asset Protection gehört zu unseren Kernkompetenzen. ROSE & PARTNER bietet Ihnen einen wirksamen Schutz Ihres Vermögens vor Gläubigern, Schwiegerkindern, Pflichtteilsberechtigten und anderen „Störfaktoren“. Dabei verfolgen wir interdisziplinäre Ansätze, um Ihr Vermögen zu schützen.

Gesellschaftsrechtlich kann Vermögen durch entsprechende Klauseln im Gesellschaftsvertrag gesichert werden, in dem man den Ausschluss "problematischer" Gesellschafter ermöglicht und restriktive Abfindungsregelungen festschreibt. Das gilt nicht nur für Gesellschaften mit betrieblichen Vermögen, sondern auch, wenn private Immobilien und andere private Vermögenswerte in eine Familiengesellschaft (Personengesellschaft oder GmbH) eingebracht werden. Weitere Möglichkeiten bietet das Stiftungsrecht mit der Errichtung von Familienstiftungen. Assets, die in derartige Stiftungen eingebracht werden, können dauerhaft vor einer Zerschlagung durch Gläubiger, Erbschaften oder Scheidungen geschützt werden.

Dank unserer besonderen Kompetenz im Familienrecht, bieten wir Ihnen auch den besonders wichtigen und effektiven Schutz Ihres Vermögens durch Eheverträge. Gerade durch Gestaltungen im Güterrecht bei verheirateten Private Clients kann man nicht nur für den Fall einer Scheidung vorsorgen, sondern auch bei intakter Ehe Asset Protection für die Familie betreiben.

Vermögensnachfolge & Unternehmensnachfolge

Die Nachfolge, also der Übergang von betrieblichem und privatem Vermögen (meist auf die nächste Generation), gehört zu den größten Herausforderungen im Bereich Private Clients.

Da bei der Nachfolge vor allem das Erbrecht eine wichtige Rolle spielt, verfügen wir über ein besonders großes qualifiziertes Team von Fachanwälten für Erbrecht mit einem Fokus auf die Nachfolgegestaltung. Zu unserem Instrumentarium gehören nicht nur Testamente, sondern auch Erbverträge, Pflichtteilsverzichte und Schenkungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge. Alle Gestaltungen im Bereich Nachfolge werden bezüglich Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer von unseren Fachanwälten für Steuerrecht und Steuerberatern begleitet. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei der rechtlichen und steuerlichen Abwicklung von Erbfällen und vertreten Sie im Erbstreit.

Neben dem Erbrecht und Steuerrecht spielen bei der Vermögensnachfolge und der Unternehmensnachfolge ebenfalls wieder das Gesellschaftsrecht und gegebenenfalls das Stiftungsrecht eine wichtige Rolle, wenn Sie alle Möglichkeiten nutzen wollen.

Internationale Beratung für Private Clients mit Auslandsbezug

Sowohl beruflich als auch im Privatleben haben immer mehr unserer Private Clients Berührungspunkte mit dem Ausland. Dank unserer internationalen Ausrichtung beraten wir nicht nur in einer Reihe von Sprachen, sondern auch in Bereichen des internationalen Rechts. Zudem bieten wir Ihnen neben Kooperationspartnern im Ausland für einige Länder auch die Beratung im ausländischen Recht direkt durch uns, zum Beispiel im französischen oder italienischen Erbrecht.

Steuerlich unterstützen wir Sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Wegzugbesteuerung bei der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland.

Ihr Privat Clients-Team - unsere spezialisierten Fachanwälte und Steuerberater

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über wichtige Ansprechpartner und Berater für vermögende Privatpersonen. Aufgrund einer sehr ausgeprägten und vertrauensvollen Zusammenarbeit unserer Experten – sowohl interdisziplinär als auch standortübergreifend – steht Ihnen bei ROSE & PARTNER grundsätzlich die Expertise aller unserer Partner und Mitarbeiter zur Verfügung. Wir stellen für Sie das passende Team zusammen.

Gesellschaftsrecht

Qualifikation

Standort

Dr. Boris Schiemzik

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Hamburg

Dr. Ronny Jänig

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Berlin

Christian Mattlage

Rechtsanwalt, M&A

Hamburg

Carolin von Götz

Rechtsanwältin, M&A

Frankfurt

Dr. Jörg Kaufmann

Rechtsanwalt, M&A

München

Christan Norman

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

Köln

Steuerrecht & Steuerberatung

Qualifikation

Standort

Helge Schubert

Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater

Hamburg

Dirk Mahler

Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater

Berlin

Katrin Hoffmann

Fachanwältin für Steuerrecht und Steuerberaterin

München

Carmen Mielke-Vinke

Fachanwältin für Steuerrecht und Erbrecht

Frankfurt

Britta Niakan

Fachanwältin für Steuerrecht

Köln

Erbrecht

Qualifikation

Standort

Maria Anwari

Rechtsanwältin, LL.M. Erbrecht/Unternehmensnachfolge/Vermögen

Frankfurt

Kolja Schlecht

Fachanwalt für Erbrecht

Hamburg

Gabriele Heinichen

Fachanwältin für Erbrecht

Berlin

Carmen Mielke-Vienke

Fachanwältin für Erbrecht

München

Dorothee von Detten

Fachanwältin für Erbrecht

Köln

Stiftungsrecht

Qualifikation

Standort

Dr. Michael Demuth

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Hamburg

Carmen Mielke-Vienke

Fachanwältin für Steuerrecht und Erbrecht

München

Immobilienrecht

Qualifikation

Standort

Dr. Jens Nyenhuis

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Hamburg

Thomas Repka

Rechtsanwalt Immobilienrecht

Hamburg

Familienrecht

Qualifikation

Standort

Christian Weiß

Fachanwalt für Familienrecht

Hamburg

Jeannette Deutschmann

Fachanwältin für Familienrecht

Berlin

Meltem Kolper-Deveci

Fachanwältin für Familienrecht

München

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.