Vaterschaft | Anerkennung, Anfechtung, Test und Klage

Rechtlicher Ratgeber unserer Fachanwälte

Alle Fragen rund um das Thema Vaterschaft sind hochinteressant und juristisch anspruchsvoll. Juristisch kann es einen rechtlichen Vater und einen biologischen Vater geben. Ob man Vater ist oder nicht ist natürlicherweise emotional und menschlich von elementarer Bedeutung. Juristisch knüpfen sich an eine Vaterschaft Folgen wie Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhaltspflichten – und auch Rechte sowie erbrechtliche Konsequenzen.

Beratungsleistungen rund um die Vaterschaft

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Mandanten im Bereich Vaterschaft insbesondere in folgenden Punkten:

  • Klärung, Anerkennung und Anfechtung der Vaterschaft
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus der Vaterschaft (Unterhalt, Erbrecht etc.)

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Die Bedeutung der Vaterschaft

Wer Vater eines Kindes ist, ist nicht nur emotional-familiär wichtig, sondern vor allem auch rechtlich bedeutend. An der Vaterschaft hängen schließlich zahlreiche Besonderheiten und Ansprüche aus dem Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht. Hier einige Beispiele:

All diese Aspekte sind wirtschaftlich so weitreichend, dass um die Frage der Vaterschaft oft mit besonderer intensität gestritten wird.

Video: Vaterschaft

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video die wichtigsten Aspekte der Vaterschaft: Anerkennung, Anfechtung und gerichtliche Feststellung mit Abstammungsgutachten.

Themenseite zum unehelichen Kind Vaterschaft, Unterhalt, Sorgerecht, Name, Erbrecht etc. alles zum nichtehelichen Abkömmling

Wie die Vaterschaft begründet wird

Ob man rechtlicher Vater ist oder nicht, regelt das Gesetz in § 1592 BGB. Danach gibt es drei Möglichkeiten, eine Vaterschaft zu begründen, Vater ist:

  1. wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. wer die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Das Gesetz geht also im Grundsatz davon aus, dass der Mann, mit dem die Mutter bei der Geburt verheiratet war, auch der Vater des Kindes ist. Dies nennt man eine gesetzliche Vermutung, diese Vermutung besteht auch nach Scheidung fort. . Jedoch: Wurde die Ehe geschieden, gilt diese Vermutung für ein nach der Scheidung geborenes Kind dann nicht, wenn die Empfängniszeit noch vor der rechtskräftigen Scheidung lag. Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen für die Fälle, wenn das Kind geboren ist, nachdem bereits Scheidung eingereicht wurde und dann zum Beispiel ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt; oder wenn ein Kind geboren wird und der Vater vor seiner Geburt verstirbt sowie in manchen Fällen einer künstlichen Befruchtung.

Eine Vaterschaft durch Anerkennung bedarf der Erklärung des Vaters und der Zustimmung der Mutter. Wenn das Kind bereits volljährig ist, muss es ebenfalls der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.

Als dritten Fall gibt es den Fall, dass eine Vaterschaft gerichtlich festgestellt und somit begründet wird, dies sind die Fälle, in denen Uneinigkeit bestehet und einer der „Väter“ einen Antrag beim Familiengericht zur Klärung stellt. Oder die Fälle, in denen die Mutter oder das Kind – manchmal oder meist gegen den Willen des Putativvaters – die Vaterschaft klären und begründen wollen.

Vaterschaftsanerkennung Themenseite zur Anerkennung der Vaterschaft vor oder nach der Geburt des Kindes

Anfechtung der Vaterschaft

Eine Vaterschaft kann angefochten werden. Die Vaterschaftsanfechtung kann sowohl der gesetzliche Vater, der biologische (leibliche) Vater aber auch die Mutter oder das Kind erklären. Die Vaterschaftsanfechtung wird vor dem Familiengericht durchgeführt, ist sie erfolgreich, wird eine bereits bestehende Vaterschaft aufgehoben. Erfolgreich kann die Anfechtung der Vaterschaft nur sein, wenn erhebliche Zweifel an der Abstammung bestehen, z.B. aufgrund eines Abstammungsgutachtens (Vaterschaftstest), der Unfruchtbarkeit des Mannes oder einer Unmöglichkeit wegen fehlendem sexuellen Verkehr mit der Mutter des Kindes. Für diese gerichtliche Anfechtung gibt es eine Frist von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtende von den Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, erfährt. Wenn zum Beispiel der vermeintliche Vater etwa von einem Ehebruch seiner Frau weiß, dann beginnt die Zwei-Jahres-Frist zu laufen und zwar auch dann, wenn der vermeintliche Vater ebenfalls Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hatte.

Anfechtung Vaterschaft Themenseite zur gerichtlichen Klärung

Vaterschaftstest

Muss die Vaterschaft gerichtlich geklärt werden, erfolgt dies im Rahmen einer genetischen Abstammungsuntersuchung - allgemein bekannt als sogenannter "Vaterschaftstest". Wer wann ein Abstammungsgutachten verlangen kann bzw. wer es wann dulden muss ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich können aber sowohl das Kind, als auch die Mutter oder der Vater einen Anspruch auf Einwilligung auf eine genetische Untersuchung zur Feststellung der leiblichen Vaterschaft haben.

Vaterschaftstest Themenseite zum genetischen Abstammungsgutachten

Vaterschaft dank Samenspende?

Besondere rechtliche Probleme ergeben sich, wenn der Kinderwunsch durch eine Samenspende realisiert wird. Hierunter versteht man die die künstliche Übertragung von Sperma zum Zwecke der Befruchtung der Eizelle. In Deutschland wird ein zentrales Samenspenderregister geführt, mit dem die Identität des Samenspenders und der Mutter ermittelt werden kann, wenn das Kind später Auskunft über seine Herkunft verlangt.

Der Samenspender kann nicht von einem Gericht als Vater festgestellt werden, wenn die Zeugung durch eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung unter heterologer Verwendung von Samen durchgeführt wurde und die Behandlung in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung im Sinne von § 1a Nr. 9 TPG stattfand. Dies sorgt insoweit für Rechtssicherheit als dass die Folgen einer Vaterschaft hinsichtlich Unterhalt, Erbrecht etc. regelmäßig von den Beteiligten nicht gewollt sind.

Samenspende Themenseite zur den rechtlichen Aspekten der Zeugung mit Drittsamen.

FAQ Vaterschaft

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Wo ist die Vaterschaft gesetzlich geregelt?

Die Vaterschaft gehört zum Familienrecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Hauptnorm ist § 1592 BGB, der die zentralen Voraussetzungen der Vaterschaft regelt. Die sich aus der Vaterschaft ergebenden Rechtsfolgen (Unterhalt, Erbrecht etc.) sind ebenfalls überwiegend im BGB normiert.

Was ist der Unterschied zwischen rechtlicher Vaterschaft und biologischer Vaterschaft?

Als biologischer Vater gilt der Mann, der mit seinem Samen das Kind gezeugt hat. Dieser ist aber dann nicht rechtlicher Vater, wenn ein anderer Mann die Vaterschaft wirksam anerkannt hat oder ein Gericht eine andere Vaterschaft festgestellt hat.

Welcher Rechtsanwalt hilft bei Fragen der Vaterschaft?

Rechtliche Fragen rund um die Vaterschaft gehören zum Abstammungsrecht, das wiederum zum Rechtsgebiet Familienrecht gehört. Daher ist auch ein Fachanwalt für Familienrecht bzw. eine Fachanwältin für Familienrecht regelmäßig geeignet, Beratungen rund um die Vaterschaft vorzunehmen.

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