Trennung vom Ehepartner - Ratgeber und Beratung vom Fachanwalt
Haus, Unterhalt, Kinder und sonstige Fragen im Vorfeld der Scheidung
Geht eine Ehe in die Brüche, wirft nicht erst eine Scheidung, sondern bereits die Trennung einige wichtige Rechtsfragen auf. Für verheiratete Paare ist eine Trennung meist mit erheblichem Aufwand sowie Kosten verbunden. Auch wenn die Folgen noch nicht so vielschichtig und endgültig sind wie bei der Scheidung, sind sowohl die rechtlichen als auch insbesondere die tatsächlichen Veränderungen nicht zu unterschätzen. Außerdem ist eine Trennung teuer. Eine zusätzliche Wohnimmobilie muss angemietet oder gekauft werden, Unterhaltsansprüche entstehen und die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit den Kindern kann aufwändig werden. Achtung! Bereits während der Trennung und schon unmittelbar davor stellen Sie die Weichen für eine "gute" Scheidung.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht geben Ihnen in diesem Beitrag die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den rechtlichen Folgen der Trennung:
- Wann spricht man aus rechtlicher Sicht von einer Trennung?
- Die Trennung als Voraussetzung für die Scheidung
- Trennungsunterhalt - wer zahlt wie viel an wen?
- Die "Ehewohnung" nach der Trennung - wer bleibt, wer geht?
- Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern
- Die Trennungsvereinbarung für nachhaltige Regelungen
- FAQ Trennung & Anwalt
Der Anwalt bei Trennung und Scheidung
Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten bundesweit vermögende Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen rund um die Eheschließung, Trennung und Scheidung:
- Beratung im Vorfeld der Trennung
- Dokumentation zum Nachweis von Trennungsfristen
- Entwurf und Prüfung von Trennungsvereinbarungen
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen zum Trennungsunterhalt
- Scheidungsanträge, Vertretung im Scheidungsverfahren
Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
1. Wann spricht man aus rechtlicher Sicht von einer "Trennung"
Allgemein versteht man unter einer Trennung die Beendigung einer Partnerschaft bzw. Liebesbeziehung. Während so eine Beziehungsbeendigung bei unverheirateten Paaren überwiegend emotionale und wirtschaftliche Folgen hat, hat die Trennung bei einem Ehepaar durchaus auch in rechtlicher Sicht bedeutende Folgen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 1567 BGB auch definiert, was er bei Eheleuten unter einer Trennung versteht:
§ 1567 BGB - Getrenntleben
"Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben."
2. Die Trennung als Voraussetzung für die Scheidung
Ob und wie lange die Ehegatten getrennt sind, ist die wesentliche Voraussetzung für eine Scheidung der Ehe. Eine Scheidung kommt schließlich grundsätzlich nur bei einem Scheitern der Ehe in Betracht. Dieses Scheitern knüpft an das Getrenntleben der Ehegatten an:
§ 1566 BGB - Vermutung für das Scheitern der Ehe
(1) "Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt."
(2) "Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben."
Die Ehe kann also regelmäßig nur dann geschieden werden, wenn eine Trennungsfrist von einem Jahr eingehalten wurde. Die Scheidung nach Ablauf dieses Trennungsjahres ist in der Praxis der Normalfall. Das einjährige Getrenntleben muss vom Antragsteller (bzw. von den Antragstellern) behauptet und bewiesen werden. In der Praxis vertraut das Familiengericht dabei den Angaben der Ehegatten zur Trennungszeit ohne diese aufwändig zu prüfen.
Scheitert die Scheidung trotz Trennungsjahres daran, dass ein Ehegatte nicht mit dem Scheidungsantrag des anderen einverstanden ist, bedarf es grundsätzlich einer dreijährigen Trennung, damit die Scheidung erfolgen kann. Mit Ablauf dieses Zeitraums gibt es eine unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist.
3. Trennungsunterhalt - wer zahlt wie viel an wen?
Die Trennung führt regelmäßig zu Unterhaltsansprüchen. Ob wer wem in welcher Höhe Trennungsunterhalt zahlen muss, richtet sich nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehepartner. Die Unterhaltspflicht wird erfüllt durch monatlich im Voraus zu überweisende Geldzahlungen.
Ist einer der Ehegatten auf Unterhalt angewiesen, weil er selbst nicht erwerbstätig ist, stellt sich die Frage, ob er verpflichtet ist, eine Arbeit aufzunehmen. Während des Trennungsjahres besteht eine solche Erwerbsobliegenheit nicht. Danach kommt sie zumindest dann in Betracht, wenn nicht die notwendige Betreuung von Kindern der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit entgegensteht. Im Übrigen kommt es aber darauf an, ob eine Erwerbstätigkeit nach den persönlichen Verhältnissen, etwa aufgrund einer früheren Berufstätigkeit, unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.
4. Die "Ehewohnung" nach der Trennung - wer bleibt, wer geht?
Mit der Trennung geht häufig auch der Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung einher. Unter Ehewohnung versteht man alle zu Wohnzwecken geeigneten Räume, die das Paar gemeinsam bewohnt. Es kann also zum Beispiel eine gemeinsam angemietete Wohnung sein oder auch ein Einfamilienhaus, das im Eigentum eines Ehegatten steht.
In vielen Fällen ist es aber auch so, dass keiner der Ehegatten freiwillig ausziehen will. Und tatsächlich kann zunächst niemand den anderen zum Auszug zwingen - selbst wenn einer Alleineigentümer oder alleiniger Mieter ist. In akuten Fällen häuslicher Gewalt kann ein Auszug mithilfe der Polizei erzwungen werden, in anderen Fällen geht dies nur mit einer gerichtlichen Entscheidung. So eine gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung ist dann möglich, wenn die alleinige Nutzung durch einen Ehepartner notwendig ist, um eine "unbillige Härte" zu verhindern.
War einer der Ehepartner nach der Trennung zunächst ausgezogen und möchte dann später in die Ehewohnung zurückkehren, benötigt er hierfür grundsätzlich die Zustimmung des anderen Ehegatten. Als "ausgezogen" gilt man übrige nicht schon, wenn man für ein paar Tage verschwindet, sondern erst, wenn man sich eingerichtet hat, für längere Zeit woanders zu wohnen und entsprechend auch einen Teil der Kleidung und persönliche Dinge aus der Ehewohnung mitnimmt.
5. Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern
Emotional besonders dringend ist die Frage von Eltern, ob und wie sich eine Trennung auf das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder auswirkt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame elterliche Sorgerecht jedoch auch nach einer Trennung oder Scheidung weiter. Allerdings wird die Trennung häufig Anlass dafür sein, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht anstrebt. Das ist jedoch in vielen Fällen weder möglich noch geboten.
Gerade wenn gemeinsame Kinder nach der Trennung nur bei der Mutter oder beim Vater leben, hat der andere Elternteil in der Regel ein Umgangsrecht. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen hinsichtlich Ort, Zeit und Dauer des Umgangs. Juristisch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob ein Gericht gegen den Willen eines Elternteils ein sogenanntes Wechselmodell anordnen kann.
6. Die Trennungsvereinbarung für nachhaltige Regelungen
Wie schon zu Beginn der Ehe (Ehevertrag) als auch bei Beendigung der Ehe (Scheidungsfolgenvereinbarung) sind Paare gut beraten, auch die Folgen der Trennung einvernehmlich in einem Vertrag zu regeln. Eine solche Trennungsvereinbarung ist meist sehr nachhaltig und kann auch langfristig Geld; Zeit und Nerven schonen. Lassen Sie die Vereinbarung von einem erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt für Trennungen entwerfen oder zumindest prüfen. Gerade wenn auch Bereiche wie der Zugewinnausgleich bzw. Versorgungsausgleich in der Trennungsvereinbarung endgültig geregelt werden sollen, müssen Sie wissen, welche Forderungen auf Sie zukommen bzw. auf was Sie gegebenenfalls verzichten.
7. FAQ Trennung
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Wann braucht man bei einer Trennung einen Rechtsanwalt?
Geht die Ehe in die Brüche, ist die Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht nicht immer geboten. Die anwaltliche Begleitung stellt jedoch sicher, dass Ihre Interessen hinsichtlich der Ehewohnung, des Trennungsunterhalts und auch bezüglich gemeinsamer Kinder gewahrt werden. Das gilt vor allem auch im Hinblick auf eine mögliche Scheidung, für schon vor und nach der Trennung die Weichen gestellt werden.
Was sind die häufigsten Gründe für Trennungen aus der Sicht beratender Anwälte?
Die Gründe für eine Trennung von Ehegatten sind vielfältig. Das gilt auch für von einem Rechtsanwalt begleiteten Trennungen. Unzufriedenheit in der Beziehung, Kommunikationsprobleme oder nicht vereinbare Lebensmodelle werden häufig deutlicher genannt, als Fehlverhalten wie Fremdgehen oder Gewaltausübung.
Welche Aufgabe hat der Anwalt bei der Trennungsvereinarung?
Je nach Inhalt bedürfen Trennungsvereinbarungen der notariellen Beurkundung, um wirksam zu werden. In jedem Fall ist es jedoch sinnvoll, bei den Verhandlungen einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht an der Seite zu haben. Nur dieser vertritt (anders als der neutrale Notar) allein Ihre Interessen.