Unternehmensstiftung
Das Nachfolgeinstrument für Familienunternehmen
Eine Unternehmensstiftung ist eine interessante Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen der Nachfolgeplanung für Unternehmer. Gesunde Familienunternehmen können Inhaber, ihre Angehörigen und nachfolgende Generationen wirtschaftlich versorgen. Diese Funktion kann dauerhaft gesichert werden, wenn der Betrieb in eine Stiftung eingebracht wird. Denkbar sind aber auch eine gemeinnützige Unternehmensstiftungen, bei der mit den betrieblichen Erträgen ein steuerbegünstigter Zweck zugunsten der Allgemeinheit verfolgt wird. Unsere Experten geben Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Thematik Stiftung & Unternehmen und zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten für unternehmensverbundene Stiftungen.
Beratung im Bereich Unternehmensnachfolge & Stiftung
Unsere Wirtschaftsanwälte und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht beraten bundesweit Unternehmerfamilien in allen Fragen der Nachfolge:
- Gründung von Stiftungen (Unternehmensstiftung, Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung)
- Beratung von Stiftungsvorständen, Beiräten und Destinatären im laufenden Stiftungsbetrieb
- Gesellschaftsrechtliche Nachfolgegestaltungen, z.B. Familienpool
- Optimierung im Bereich Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
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Was ist eine Unternehmensstiftung?
Die Unternehmensstiftung ist ein Instrument der Unternehmensnachfolge, welches den langfristigen Bestand eines Familienunternehmens in Familienhand absichert.
Gehört ein Unternehmen zum Stiftungsvermögen oder ist sogar die (Weiter-)Führung eines Unternehmens der Zweck der Stiftung, dann spricht man von einer Unternehmensstiftung oder auch von einer unternehmensverbundenen Stiftung. Hierbei handelt es sich nicht um eine eigenständige Stiftungsform. Bei der Gestaltung einer Unternehmensstiftung verbinden sich Elemente aus dem Stiftungsrecht (z.B. Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung) als auch aus dem Gesellschaftsrecht. Ferner sind bei der Gestaltung regelmäßig steuerliche, wie auch erb- und familienrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der
- Unternehmensträgerstiftung, die selbst ein Unternehmen unter ihrer Rechtsform betreibt, und der
- Beteiligungsträgerstiftung, die als Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt ist, zu unterscheiden.
In der Praxis dominiert ganz klar die Beteiligungsträgerstiftung, da sich die Unternehmensträgerstiftung strukturell nicht für die unternehmerische Teilnahme am Geschäftsverkehr eignet.
Video: Familienstiftung in 1 Minute
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video die wesentlichen Punkte der Familienstiftung - in nur 60 Sekunden.
Motive und Optionen
Die Unternehmensstiftung ist eine Gestaltungsform der Unternehmensnachfolge. Sie kann gerade für den mittelständischen Unternehmer von Interesse sein, der seine Nachfolge möglichst unabhängig von den familiären Gegebenheiten organisieren will und der sein Lebenswerk langfristig erhalten und einem Verkauf oder einer Zerschlagung vorbeugen möchte. Werden die Unternehmensanteile von einer Stiftung gehalten, ist die Firma vor allem vor Scheidungen, Erbstreitigkeiten oder Insolvenzen von Familienmitgliedern geschützt.
Alternativ zur Unternehmensstiftung sollten andere gesellschaftsrechtliche Lösungen wie z.B. der Familienpool in Erwägung gezogen werden. Dieser bietet ebenfalls die Möglichkeit der Bündelung und Erhaltung von betrieblichen Vermögenswerten. Außerdem ist zu prüfen, ob sich das betreffende Unternehmen überhaupt für die dauerhafte Institutionalisierung unter dem Dach einer Stiftung eignet. Aus steuerlicher Sicht kann bei größeren Unternehmen eine Gestaltung in Form einer Doppelstiftung eine interessante Option sein.
Eine pauschale Empfehlung für oder gegen eine Stiftungslösung gibt es nicht, da die Entscheidung von den konkreten wirtschaftlichen, steuerlichen und familiären Rahmenbedingungen - und natürlich von den Zielen und Erwartungen des Unternehmers - abhängt.
Organisation der Unternehmensstiftung
Die Organisation der unternehmensverbundenen Stiftung muss sowohl den Erfordernissen der auf Dauer angelegten Stiftung als auch denen des im täglichen Geschäftsverkehr agierenden Unternehmens gerecht werden.
Hier bietet die Beteiligungsträgerstiftung gegenüber der das Unternehmen selbst betreibenden Unternehemensstiftung die besseren Möglichkeiten. Das Unternehmen bleibt dabei in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft organisiert mit den bewährten Strukturen. Die Stiftung mit dem von Stifter in der Stiftungssatzung festgeschriebenen Stiftungszweck übernimmt sämtliche Anteile an der Gesellschaft und wird ihr ewiger Eigentümer.
Eine Trennung zwischen der Geschäftsführung im Unternehmen und den Stiftungsorganen ist regelmäßig sinnvoll, um Kontrolle und eine sinnvolle Aufgabenteilung zu gewährleisten. Die Regelung der Besetzung von Stiftungsvorstand, Stiftungsbeirat und Geschäftsführung im Unternehmen in der Stiftungssatzung ist ein wesentlicher Aspekt für das langfristige Gelingen der Stiftungslösung.
Gegebenenfalls sollte die Rechtsform des Unternehmens oder auch dessen Satzung/Gesellschaftsvertrag vor der Einbringung in die Stiftung angepasst werden.
Die Gründung einer Unternehmensstiftung
In rechtlicher Hinsicht gelten auch für die Unternehmensstiftung die allgemeinen stiftungsrechtlichen Vorschriften. Die Zulässigkeit von unternehmensverbundenen Stiftungen ist inzwischen auch unstreitig. Bei der Gründung der Stiftung gibt es die drei wesentlichen Punkte:
- Entscheidung für oder gegen eine Unternehmensstiftung. In diesem Stadium muss die Beratung ergebnisoffen sein und geprüft werden, mit welcher Rechtsform die Ziele des Unternehmers am besten erreicht werden können. Gleichzeitig erfolgt die Entscheidung zwischen der gemeinnützigen Stiftung und der Familienstiftung.
- Die Stiftungssatzung ist das Herzstück der Unternehmensstiftung. Sie sollte nicht zu restriktiv sein, damit wirtschaftliche oder personelle Veränderungen nicht zu größeren Problemen für die Stiftung bzw. das Unternehmen werden, weil es an der notwendigen Flexibilität fehlt, um auf zukünftige Entwicklungen zu reagieren.
- Die Satzung ist in der Gründungsphase mit den Anforderungen der Stiftungsbehörde abzustimmen und bei einer gemeinnützigen Stiftung zwingend auch mit dem Finanzamt.
- Die Übertragung des Unternehmens auf die Stiftung erfolgt entweder schon im Stiftungsgeschäft (anfängliche Kapitalausstattung der Stiftung durch den Stifter) oder kann auch erst nach der Stiftungsgründung erfolgen.Bei der Vermögensausstattung der Stiftung sollte aus steuerlicher Sicht stets die Möglichkeit geprüft werden, Betriebsgrundstücke oder sonstiges betriebliches Vermögen als „Privatvermögen“ in das Eigentum der Stiftung zu führen, und es dann dem Unternehmen zur Nutzung zu überlassen.
Die Besteuerung der Stiftung
Auch in steuerlicher Hinsicht gelten die allgemeinen Regeln für die Stiftung und für das Unternehmen.
- Bei einer gemeinnützigen Stiftunggelten umfassende Steuerbefreiungen bei allen wesentlichen Steuerarten.
- Liegt eine Familienstiftung vor, sollte vor allem der Schenkungsteuer bei der Errichtung der Stiftung und der Erbersatzsteuer im laufenden Betrieb Beachtung geschenkt werden. Von großer Bedeutung ist dabei, ob die Vergünstigungen des § 13a ErbStG für Betriebsvermögen greifen.
- Ertragssteuerlich gelten für die Ausschüttung des Unternehmens an die Stiftung niedrige Steuersätze, als bei Ausschüttungen an Gesellschafter, die natürliche Personen sind. Der konkrete Steuersatz hängt dabei von der Rechtsform des Unternehmens ab.
Ausführliche Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen und die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten finden sie auf unseren Themenseiten:
Aufsicht durch die Stiftungsbehörde
Wie jede selbständige Stiftung bedarf die Unternehmensstiftung bei der Gründung der Anerkennung durch die jeweilige Stiftungsbehörde. Diese prüft vor allem den Stiftungszweck und seine Erreichbarkeit.
Die bestehende Unternehmensstiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht durch die Stiftungsbehörde. Wie diese konkret aussieht hängt davon ab, ob es sich um eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung handelt und davon in welchem Bundesland die Stiftung ihren Sitz hat. Die Stiftungsaufsicht bei privatnützigen Stiftungen, wie Familienstiftungen, ist in einigen Bundesländern deutlich reduziert.
Video: Unsere Beratung im Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Dr. Michael Demuth erklärt in diesem Video, was Sie von einer Beratung im Stiftungsrecht bei ROSE & PARTNER erwarten dürfen.
FAQ Stiftung & Unternehmen
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Kann man mit einer Unternehmensstiftung Steuern sparen?
Handelt es sich bei der Unternehmensstiftung um eine gemeinnützige Stiftung, ist diese umfassend von der Besteuerung befreit. Bei Familienstiftungen, die Unternehmensanteile halten, hängt die steuerliche Bewertung von der konkreten Ausgestaltung des Unternehmens und der Stiftung ab und vor allem auch davon, ob es sich bei den Unternehmensanteilen um begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne des Erbschaftsteuerrechts handelt.
Was ist eine Beteiligungsträgerstiftung?
Bei einer Beteiligungsträgerstiftung handelt es sich um eine Form der unternehmensverbundenen Stiftung, bei der nicht die Stiftung selbst das Unternehmen führt. Das Unternehmen bleibt eine Personen- oder Kapitalgesellschaft dessen Gesellschaftsanteile zum Stiftungsvermögen gehören.
Welche Vorteile hat eine Unternehmensstiftung?
Bei der Unternehmensstiftung ist der dauerhafte Bestand des Unternehmens unabhängig von den familiären Verhältnissen des Unternehmers, da nicht er und seine Nachfahren Gesellschafter sind, sondern die für die Ewigkeit errichtete Stiftung, die laut Satzung den Zweck hat, das Unternehmen fortzuführen.