Unternehmen vererben
Rechtliche und steuerliche Probleme und Lösungen
Noch immer wechseln viele Unternehmen - gewollt oder ungewollt - durch Erbfall den Inhaber. Aber auch in Familien, in denen der Betrieb bereits zu Lebzeiten übertragen oder verkauft werden soll, kann bei vorzeitigem Versterben des Unternehmers eine Unternehmensnachfolge durch Erbschaft eintreten. Nur wenn Sie die damit verbundenen Risiken für die Firma und den Familienfrieden kennen, können Sie entsprechend vorsorgen.
Im folgenden Beitrag geben Ihnen unsere Wirtschaftsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater einen Überblick über das Vererben eines Unternehmens.
Anwaltliche Leistungen rund um die Vererbung von Unternehmen bzw. Betrieben
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht beraten Mandanten bundesweit in allen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge sowie im Erbrecht bzw. Erbschaftsteuerrecht. Typische Themen unserer Beratung sind:
- Unternehmertestament
- Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag
- Der Betrieb in der Erbengemeinschaft
- Pflichtteilsprobleme in der Unternehmensnachfolge
- Testamentsvollstreckung am Unternehmen
- Erbschaftssteuer - Vorschriften für Betriebsvermögen
- Unternehmensbewertung für die Erbschaftsteuer
Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Video: Unternehmen (ver)erben
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, worauf Unternehmer und Gesellschafter bei der Firma im Nachlass achten sollten.
Gefahren und Risiken bei der Vererbung von Unternehmen
Ein Unternehmen, dass nicht richtig auf den Erbfall vorbereitet ist, läuft Gefahr, diesen nicht zu überleben. Anhand unserer Erfahrungen aus unzähligen Erbfällen gehören die folgenden Probleme zu den häufigsten und folgenreichsten:
- Handlungsunfähige Geschäftsführung aufgrund zerstrittener Erben
- Pflichtteilsansprüche weichender Erben
- Fehlende Testamentsvollstreckung trotz minderjähriger (Mit-)Erben
- Hohe Erbschaftsteuer
- Versilberung des Betriebsvermögens durch willkürliche Zwangsversteigerung im Erbstreit
Alle genannten Schwierigkeiten lassen sich durch rechtzeitige Planung und Gestaltung der Erbschaft ausschalten oder zumindest deutlich entschärfen.
Das Unternehmertestament - die Lebensversicherung für den vererbten Betrieb
Es mag Personengruppen geben, bei denen ein Testament entbehrlich ist. Unternehmer gehören definitiv nicht dazu. Wer ein Unternehmen vererbt, muss viele Dinge beachten und im Testament regeln. Nur so kann ein Erbstreit verhindert und das Unternehmen geschützt werden. Häufig wird es zum Beispiel geboten sein, eine streitträchtige Erbengemeinschaft am Betrieb zu verhindern. Das kann im Unternehmertestament durch die Auswahl der Erben bzw. Vermächtnisnehmer erfolgen. Ist der testamentarische Nachfolger bestimmt, muss sich der Erblasser in einigen Fällen über eine mögliche Testamentsvollstreckung (s.u.) Gedanken machen. Außerdem gilt es, sinnvolle Verfügungen zugunsten derjenigen Angehörigen zu treffen, die im Erbfall nicht in den Betrieb eintreten sollen.
Video: Unternehmertestament
Rechtsanwalt Bernfried Rose gibt in diesem Video einen Überblick über die letztwilligen Verfügungen zur Sicherung der bestmöglichen Vererbung der Firma durch den Inhaber.
Vererbung von (Anteilen an) Gesellschaften (GmbH, GbR, KG etc.)
Bei den meisten mittelständischen Unternehmen handelt es sich nicht um Einzelunternehmen, sondern um Personengesellschaften wie die GbR, die KG, OHG oder GmbH & Co. KG oder um Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG. Für so organisierte Betriebe gibt es zahlreiche Besonderheiten beim Erben und Vererben.
Sondererbfolge bei Personengesellschaften
Die Vererbung von Gesellschaften an Personengesellschaften weicht wesentlich von der Vererbung von GmbH-Geschäftsanteilen an einer AG oder Aktien einer AG ab. Für alle Personengesellschaften gilt die sogenannte Sondererbfolge. Das bedeutet, dass der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters bei einer Erbengemeinschaft nicht an diese fällt. Stattdessen wird jeder Miterbe entsprechend seinem Erbteil selbst Gesellschafter.
Bei der GmbH fällt dagegen der Geschäftsanteil an die Erbengemeinschaft. Insoweit gilt hier der allgemeine erbrechtliche Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge. Insoweit muss man die Probleme kennen, die bei Unternehmensanteilen in einer Erbengemeinschaft entstehen können.
Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen
Das beste Unternehmertestament ist wertlos, wenn es nicht mit dem Gesellschaftsvertrag des vererbten Unternehmens abgestimmt ist. Sowohl bei GmbHs als auch bei Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG oder die GbR werden die Weichen bei der Erbfolge in sogenannten "Nachfolgeklauseln" im Gesellschaftsvertrag geregelt. Das ist sinnvoll, da im Erbfall etwaige Mitgesellschafter ja davon betroffen sind, ob und welcher Familienangehörige des verstorbenen Gesellschafters in das Unternehmen eintritt. Der Unternehmer muss sich daher fragen, ob der testamentarische oder gesetzliche Erbe seines Gesellschaftsanteils überhaupt ein qualifizierter Nachfolger im Sinne des Gesellschaftsvertrags ist.
Pflichtteilsprobleme bei der Betriebsnachfolge
Werden im Testament nicht alle nahen Angehörigen als Nachfolger ausgewählt, können sich Pflichtteilsprobleme ergeben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb das überwiegende Familienvermögen darstellt. Dann reicht das Privatvermögen häufig nicht aus, um die gesetzlichen Ansprüche der "weichenden Erben" zu befriedigen. Außerdem ist die Bestimmung des Unternehmenswerts für die Berechnung des Pflichtteils ein häufiger Anlass für einen Erbstreit.
Wer hier kein Risiko eingehen will, sollte bereits zu Lebzeiten sein Testament mit entsprechenden Absprachen flankieren. So sorgt insbesondere ein Pflichtteilsverzicht für klare Verhältnisse und schützt den Fortbestand des Familienunternehmens. In formeller Hinsicht bedarf ein solcher Verzicht der notariellen Beurkundung in tatsächlicher Hinsicht in der Regel einer attraktiven Abfindung für den Pflichtteilsberechtigten.
Testamentsvollstreckung an der Firma
Bei einem plötzlichen Versterben des Unternehmers oder bei minderjährigen Erben sind die ausgewählten Nachfolger häufig noch nicht bzw. nicht sofort in der Lage, die Firma weiterzuführen. In diesen Fällen ist eine Testamentsvollstreckung am Betrieb geboten.
Der Erfolg einer solchen Maßnahme hängt dabei ganz entschieden von der Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers ab. Die Anforderungen an die Person sind hoch - in unternehmerischer, rechtlicher, steuerlicher und nicht zuletzt menschlicher Hinsicht. Im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung spielt das Gesellschaftsrecht eine bedeutende Rolle. So ist zum Beispiel die Testamentsvollstreckung an einer GmbH (Geschäftsanteil) mit einem etablierten Fremdgeschäftsführer deutlich unproblematischer als die an einem GbR-Anteil.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Themenseite Testamentsvollstreckung am Unternehmen
Video: Wann braucht man eine Testamentsvollstrecker?
In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Bernfried Rose, in welchen Fällen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers bei der Vererbung eines Unternehmens sinnvoll ist.
Erbschaftssteuer - (k)ein Problem?
Die Erbschaftsteuer kann gerade für mittelständische Familienunternehmen zu einer erheblichen Belastung werden. Das muss nicht sein, wenn man bedenkt, welche steuerlichen Begünstigungen nach aktuellem Erbschaftsteuerrecht für Erben von Betriebsvermögen gelten. Die Herausforderung besteht darin, vor dem Erbfall die komplexen Voraussetzungen für die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen zu schaffen und diese nach dem Erbfall nicht zu gefährden.
Ein besonderer Themenkreis ist die Bewertung von Unternehmen zum Zwecke der Erbschaftsteuererhebung. Verschaffen Sie sich rechtzeitig einen Überblick, welche Erbschaftsteuer im Falle der Unternehmensnachfolge durch Erbschaft anfallen kann und welche Maßnahmen Sie zu Lebzeiten zur Reduzierung der Steuerlast zu ergreifen können.
Beachten Sie dabei, dass die Sicherung einer niedrigen Erbschaftsteuer für den Betrieb oft auch den rechtlichen Rahmen für andere Fragen der Unternehmensnachfolge absteckt. Bei uns arbeiten daher die Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Erbrecht Hand in Hand mit unseren Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht.
Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft
Bei landwirtschaftlichen Betrieben gibt es zahlreiche Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge. Diese sind nach wie vor regelmäßig stark geprägt von bäuerlichen Familienstrukturen. Neben steuerlichen Eigenheiten sind bei der Nachfolge von Land- und Forstwirten vor allem die Spezialvorschriften im landwirtschaftlichen Erbrecht zu beachten. Die Höfeordnung modifiziert das Erbrecht des BGB ganz wesentlich und sorgt insbesondere dafür, dass die Nachfolge - die in dieser Branche überwiegend zu Lebzeiten durch die "Hofübergabe" durchgeführt wird - nicht durch hohe Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche von weichenden Erben gefährdet wird.
Spezialisten gemeinsam im Team
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit. Als Spezialkanzlei für Unternehmensnachfolge ist es unser Anspruch, Ihnen stets ein maßgeschneidertes Team spezialisierter Anwälte, Fachanwälte und Steuerberater für eine individuelle Gestaltung oder die Durchsetzung Ihrer Interessen im Konflikt an die Hand zu geben.
In der Unternehmensnachfolge sind besonders folgende Qualifikationen gefragt:
- Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
Bei ROSE & PARTNER finden Sie Berater, deren Mitglieder über diese Qualifikationen und Spezialisierung verfügen und die in Teams gemeinsam für Ihre bestmögliche Unternehmensnachfolge sorgen - ob in der Planung und Gestaltung oder bei der Abwicklung und bei Konflikten.
FAQ Unternehmen erben und vererben
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Wie wird ein Betrieb vererbt?
Wie andere Vermögenswerte wird ein Betrieb, also ein Einzelunternehmen oder Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft entweder aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) vererbt. Gibt es mehrere Erben, fällt ein GmbH-Geschäftsanteil an die Erbengemeinschaft, während bei Personengesellschaften, jeder Erbe (entsprechend seinem Erbteil) Gesellschafter wird (sogenannte Sondererbfolge).
Was sind die größten Probleme bei der Vererbung von Unternehmen?
Wird ein Unternehme vererbt, treten Problem häufig auf, wenn Erbengemeinschaften entstehen, Angehörige Pflichtteilsansprüche geltend machen oder aber, wenn es zu einer Belastung mit Erbschaftsteuer kommt, weil die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht vorliegen. Auch eine fehlende Abstimmung der Erbfolge mit den Vorgaben des Gesellschaftsrechts kann die Erben eines Unternehmens in Schwierigkeiten bringen.
Sollte man ein Unternehmen vererben, verschenken oder verkaufen?
Unternehmen sollten grundsätzlich nicht vererbt werden, da sich ein Erbfall nur bedingt planen lässt und viele Unwägbarkeiten mit sich bringt. Daher sollte bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung erste Wahl sein. Außerhalb der Familie sollte die Nachfolge lebzeitig durch den Unternehmensverkauf vollzogen werden.