Fragen & Antworten zur Mediation
Wer darf als Mediator tätig werden?
Mediator ist keine geschützte Berufsbezeichnung, so dass sich grundsätzlich jeder – unabhängig von seiner Ausbildung oder Qualifikation – Mediator nennen darf. Jedoch sieht das anwaltliche Berufsrecht vor, dass ein Rechtsanwalt sich nur dann als Mediator bezeichnen darf, wenn er durch geeignete Ausbildung hinreichende Kenntnisse des Mediationsverfahrens nachweisen kann (§ 7a BRAO). Die Standards werden von den zuständigen Rechtsanwaltskammern festgesetzt.
Was kostet ein Mediationsverfahren?
Rose & Partner bietet die Leistung der Mediation – unabhängig vom Gegenstandswert – ab einem Stundensatz in Höhe von EUR 200,00 zzgl. USt an. Der Gesamtaufwand des Verfahrens beträgt typischerweise zwischen 8 und 20 Stunden. Die Kosten werden je nach Absprache zwischen den Parteien aufgeteilt.Zum Vergleich: Eine gerichtliche Auseinandersetzung bei einem Gegenstandswert von z.B. EUR 100.000,00 kostet die Parteien gemeinsam in der Regel bereits in der ersten Instanz mehr als EUR 10.000,00.
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