Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin
Kanzlei mit spezialisierten Anwälten, Fachanwälten für Gesellschaftsrecht und Steuerberatern
Unsere Anwälte, Fachanwälte und Steuerberater fokussieren in Berlin auf das klassische Gesellschaftsrecht, M&A-Transaktionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen von Unternehmen.
Wir unterstützen mit unserem speziellen Know-How nationale und internationale Mandanten. Die Bandbreite reicht dabei von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Gesellschaftern über kleinere und mittelständische Unternehmen bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften.
Gesellschaftsrecht in Berlin - Überblick über die Kompetenzen unserer Fachanwälte
Wir bei ROSE & PARTNER stellen Ihnen in Berlin und anderen Standorten ein Team von Spezialisten rund um das Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Zu unseren Kernkompetenzen gehören Leistungen in folgenden Bereichen:
- klassisches Gesellschaftsrecht, v.a. laufende Beratung, Gesellschafterstreit, Abschluss/Beendigung von Anstellungsverträgen, Haftung
- M&A-Transaktionen, Unternehmenskauf, Umwandlungen und Umstrukturierungen
- Startup, VC Venture Capital, Mitarbeiterbeteiligung, Treuhandverträge
- Aktienrecht, Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
Dank der großen und vielfältigen Erfahrungen und eines tollen Teamgeists bearbeiten wir auch besonders komplexe Mandate und liefern Gutachten zu Spezialfragen des Gesellschaftsrechts.
Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht
Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!
Das dürfen Sie von unseren Anwälten, Fachanwälten für Gesellschaftsrecht erwarten
Unser Büro in Berlin verfügt über ein besonders und langjährig eingespieltes Team im Gesellschaftsrecht. Es begleitet seit mehr als 10 Jahren aktiv die Startup-Community in der Hauptstadt - von Gründerteams bis zum VC-Investor. Die Dynamik der jungen Unternehmen prägt auch die unserer Anwälte, Fachanwälte vor Ort.
Typisch für unser Gesellschaftsrechtsteam ist auch die enge Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Steuerrechtsteam. Die Steuerberater und Fachanwälte unterstützen die Kollegen aus dem Gesellschaftsrecht eng - jede gesellschaftsrechtliche Frage hat in der Praxis kleine oder größere steuerliche Implikationen.
Das Team Gesellschaftsrecht wird zudem unterstützt durch weitere Anwälte mit Spezialisierungen etwa im Immobilienrecht, ausländischen und internationalen Erbrecht und Familienrecht und weiteren angrenzenden Rechtsgebieten. Alle Berliner Rechtsanwälte der Kanzlei ROSE & PARTNER, die zu gesellschaftsrechtlichen Theme beraten, sind entweder Fachanwälte für Gesellschaftsrecht oder arbeiten ausschließlich im Gesellschaftsrecht tätig. Sie dürfen also erwarten, dass jeder unserer Anwälte und Fachanwälte, egal ob in Berlin oder an einem anderen Standort, seinen Fokus auf dem Gesellschaftsrecht hat. Jeder hat dabei einen eigenen Schwerpunkt auf einem bestimmten Teilbereich des Gesellschaftsrechts. Wir stellen sicher, dass Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihre Fragen bekommen.
- Dr. Ronny Jänig, LL.M. (Durham), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gregor Kübler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Jascha Alleyne, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Dirk Mahler, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
- Anwälte und Fachanwälte aus anderen Standorten (Hamburg, München, Frankfurt/Main, Köln) beraten ebenfalls regelmäßig Berliner Mandanten, u.a. mit Fokus auf das klassische Gesellschaftsrecht, M&A sowie Schnittmengen des Gesellschaftsrechts mit dem Arbeitsrecht, dem Erb- und Familienrecht und dem Steuerrecht
Sprechen Sie gerne einen unserer Berater in Berlin oder einem anderen Standort an, wenn Sie Fragen zu den Themen Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, M&A-Transaktionen, Umwandlungen oder Aktienrecht haben. Wir verstehen uns als hoch spezialisiertes Team von Fachleuten.
Klassische Gesellschaftsrechtsthemen
- Wir begleiten Gesellschaften und Gesellschafter rund um Gesellschafterstreitigkeiten. Häufig stehen dabei Pflichtverletzungen von Gesellschaftern / Geschäftsführern, Wettbewerbsverbote von Gesellschaftern und Geschäftsführern, Informationsrechte von Gesellschaftern, Stimmverbote, Abfindungen bei Ausscheiden und Unternehmensbewertungen im Fokus.
- Wir beraten GmbH-Geschäftsführer und Gesellschaften betreffend Einzelheiten von Geschäftsführerverträgen sowie bei Kündigung, Abberufung und Amtsniederlegung.
- Wir unterstützen Gesellschaften und Geschäftsführer auch bei klassischen Haftungsthemen, wie der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen.
- Wir planen, strukturieren und prüfen Gesellschaftsverträge, stille Beteiligungen, Gesellschaftervereinbarungen / Beteiligungsvereinbarungen und komplexe Gesellschafterbeschlüsse und -versammlungen.
- Schließlich beraten wir Unternehmen bei der Unternehmensnachfolge, Nachfolgeplanung und Stiftung.
M&A, Unternehmenskauf, Umwandlungen
- Unsere Fachanwälte in Berlin begleiten Unternehmenskäufe, sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite. Unsere Fachkompetenz erstreckt sich von der rechtlichen und steuerlich strukturierten Planung (Asset Deal, Share Deal, Ausgliederung, Spaltung), über NDAs und Due Diligence bis hin zur Gestaltung und Verhandlung der Unternehmenskaufverträge.
- Wir stehen Käufern und Verkäufern auch nach Abschluss von Unternehmenskaufverträgen bei Post-M&A-Themen, wie Garantieverletzungen und Wettbewerbsverboten, zur Seite.
- Weitere Themen der Arbeit unserer Anwälte, Fachanwälte und Steuerberater in Berlin sind Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Formwechsel, Spaltung, Ausgliederung), Immobilientransaktionen und Joint Ventures.
Startup, VC Venture Capital, Mitarbeiterbeteiligung
- Wir beraten in Berlin Gründer, Altgesellschafter und Investoren bei allen Arten von Venture Capital-Transaktionen und alternativen Finanzierungsformen, wie Wandeldarlehen.
- Unsere Anwälte begleiten Finanzierungsrunden (seed, series A - D) einschließlich der Gestaltung, Prüfung und Abschluss von VC-Beteiligungsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen
- Besondere Expertise haben wir bei allen Formen der Managementbeteiligungen und Mitarbeiterbeteiligungen - echte Beteiligung ESOP, virtuelle Beteiligung VSOP, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft
- Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen in Gesellschafterstreitigkeiten werden unsere Fachanwälte häufig auch bei Auseinandersetzungen zwischen Gründern, Altgesellschaftern und VC Investoren mandatiert.
- Unsere erfahrenen Steuerberater sind auch speziell bei der Bewertung von Startups im Einsatz und Kennen die Besonderheiten junger, dynamischer Unternehmen.
Aktienrecht, Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
- Wir beraten Aktiengesellschaften und deren Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre zu allen Fragen rund um das Aktienrecht.
- Wir unterstützen mit unseren Anwälten und Fachanwälten Vorstände betreffend Compliance-Themen, der Zusammenarbeit und Auseinandersetzungen mit dem Aufsichtsrat und/oder Aktionären.
- Wir beraten bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, insbesondere auch bei abzusehenden Streitigkeiten und Anfechtungsklagen.
- Wir beraten Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften bei Einzelheiten der Gestaltung / Verhandlung von Vorstandsverträgen, Geschäftsordnungen sowie bei Kündigung, Abberufung und Amtsniederlegung.
- Wir begleiten Aktiengesellschaften und Vorstände / Aufsichtsräte auch bei klassischen Themen zum Gesellschaftsrecht wie Organstreitigkeiten und Haftungsthemen (Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen, einschließlich der Durchführung interner Untersuchungen (internal investigations, Managerhaftung))
- Aktionäre unterstützen wir bei der Geltendmachung ihrer Rechte, insbesondere hinsichtlich Informationsrecht (§ 131 AktG), Einberufungsverlangen, Hauptversammlung, Sonderprüfung, besonderer Vertreter und Klage / Klagezulassung gegen Vorstand und Aufsichtsrat.
Was kostet ein Fachanwalt oder Anwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin?
Die Beratung durch einen spezialisieren Anwalt kostet Geld, in manchen Fällen auch viel Geld. Umso wichtiger ist eine angemessene und transparente Vergütung.
Schreiben Sie uns. Rufen Sie uns an
Sie können Ihre unverbindliche Anfrage direkt an einen unserer Gesellschaftsrechtsexperten in Berlin stellen. Sie können gern anrufen oder eine Email schreiben. Auch Anfragen über das Kontaktformular beantworten schnellstmöglich. Egal über welchen Weg Sie uns kontaktieren, Sie werden in jedem Fall mit dem Anwalt oder Fachanwalt verbunden, der für Sie und Ihr Anliegen passend ist. Wenn einmal eine Übernahme des Auftrags durch uns nicht infrage kommt, weil der spezielle Bereich nicht von uns abgedeckt wird, eine Übernahme wirtschaftlich für Sie nicht sinnvoll ist oder schlicht keine Kapazitäten vorhanden sind, kommunizieren wir dies unverzüglich und ehrlich.
Individuelle Vergütung - pauschal, aufwandsabhängig und gesetzlich
Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen und ein Mandatsverhältnis begründet wird, vereinbaren Sie mit uns auch eine konkrete Vergütung. In aller Regel erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Der Stundensatz für einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht liegt in Berlin bei uns zwischen 320 und 380 Euro zzgl. USt - je nach Berater und Art des Mandats. Es erfolgt eine Abrechnung im 6-Minuten-Takt unter Darlegung der jeweiligen Tätigkeit, sodass Sie selbstverständlich nur den tatsächlichen Aufwand zahlen. Sollte unser Zeithonorar unter den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen, wird das gesetzlich vorgeschrieben Honorar in Rechnung gestellt. Vor allem für Erstberatungen und auch im Bereich der Gestaltung und Prüfung von Verträgen können wir Ihnen häufig auch pauschale Honorare / Festpreise nennen.
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FAQ Rechtsanwalt und Fachanwalt Gesellschaftsrecht Berlin
Wie wird man Fachanwalt für Gesellschaftsrecht?
Die Bezeichnung Fachanwalt für Gesellschaftsrecht darf führen, wer besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen kann. Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden dabei in der Regel durch die Absolvierung eines Lehrgangs mit Klausur-Prüfungen und die praktischen Erfahrungen durch eine Mindestzahl an gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen dokumentiert. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt in Berlin durch die Rechtsanwaltskammer Berlin. Die gesetzliche Grundlage für die Bezeichnung Fachanwalt für Gesellschaftsrecht (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) findet sich in der Fachanwaltsordnung (FAO).
Muss sich ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht fortbilden?
Ja. Ein Fachanwalt muss im Jahr eine Mindestzahl an Fortbildungsstunden speziell im Bereich Gesellschaftsrecht absolvieren. Diese müssen zudem jährlich der Rechtsanwaltskammer Berlin nachgewiesen werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein Fachanwalt sein erworbenes Wissen ausbaut. Bester Weg zum fortlaufenden Aus- und Aufbau von speziellem Know-how in einem bestimmten Fachgebiet ist die fortlaufende Tätigkeit in dem jeweiligen Gebiet. So fokussieren sich die Rechtsanwälte und Fachanwälte bei ROSE & PARTNER in der täglichen Praxis auf ein einzelnes Fachgebiet, gewöhnlich haben sie sogar innerhalb des Gesellschaftsrechts eine Spezialisierung auf einen einzelnen Teilbereich des Gesellschaftsrechts.
Wieviele Anwälte und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht gibt es in Berlin?
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat ca. 14.500 Mitglieder. Wie viele davon auch bzw. ausschließlich Mandate im Gesellschaftsrecht bearbeiten, lässt sich den Statistiken nicht entnehmen. Indes dürfen nur wenige Anwälte die Bezeichnung Fachanwalt für Gesellschaftsrecht führen. Weniger als 1 Prozent der Anwälte in Berlin sind Fachanwälte für Gesellschaftsrecht mit einer entsprechenden Spezialisierung. Hinweis: Die Zahlen beziehen sich auf den 01.01.2021
Wer ist der beste Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin?
Die Frage nach dem besten Anwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin lässt sich objektiv nicht beantworten. Es kommt darauf an, wie die Qualifikation und auch der Beratungsstil des Rechtsanwalts zum jeweiligen Auftrag bzw. Mandanten passt. Aus der Spezialisierung, der Erfahrung und der Rechtsanwaltskanzlei sowie dem Kanzleiumfeld kann man indes objektiv zumindest Rückschlüsse auf die zu erwartende Qualität der Rechtsberatung ziehen.