Verkauf einer GmbH

Unternehmensverkauf & Verkauf von GmbH-Anteilen: Was ist zu beachten?

Wenn die Gesellschafter einer GmbH einen Unternehmensverkauf vorbereiten, gibt es viele rechtliche und steuerrechtliche Aspekte, die es zu beachten gilt. Die sorgfältige Vorbereitung des GmbH-Verkaufs erhöht die Chancen auf die Erzielung eines hohen Kaufpreises. Der Käufer der GmbH wird indessen bei der Zahlung eines hohen Kaufpreises einen großen Wert auf die Übernahme von weitreichenden vertraglichen Garantien zulasten des Verkäufers legen. Eine angemessene Planung des Unternehmensverkaufs hilft dem Verkäufer, Risiken besser zu beherrschen.

Sie interessieren sich für das Thema Unternehmenskauf aus der Käuferperspektive? Dann empfehlen wir Ihnen diesen Beitrag: Kauf einer GmbH aus der Sicht des Käufers

Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!

Rechtliche Tipps und eine Checkliste zum GmbH-Verkauf finden Sie in unserem YouTube-Video und dem YouTube-Kanal von ROSE & PARTNER.

Unsere M&A-Expertise - Ihr Unternehmensverkauf und Anteilsverkauf

Unsere M&A-Anwälte, Steuerberater und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht verfügen über eine langjährige Erfahrung bei Unternehmensverkäufen. Von unseren Kanzleibüros in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln beraten wir Unternehmen, Gesellschafter und Investoren bundesweit. Unser Beratungsspektrum umfasst:

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Insbesondere im Bereich von M&A-Transaktionen sollten Sie auf die Erfahrung Ihrer Berater setzen. Wir unterstützen Sie bei Veräußerungen von kleinen und großen Unternehmen.

1. Interessen der Käuferseite

Der Verkäufer einer GmbH sollte die Position des Käufers richtig einschätzen können, um optimale Verhandlungsergebnisse zu erzielen. Auf der Käuferseite wird es sich in aller Regel um strategische Investoren, nicht selten nahe oder entfernte Konkurrenten der GmbH, oder Finanzinvestoren handeln. Die Interessen der jeweiligen Käuferklassen liegen weit auseinander. Der Finanzinvestor hat oftmals bereits beim Kauf der GmbH-Beteiligung sein Desinvestment, also den Weiterverkauf vor Augen. Er strebt einen hohen, dem Risiko entsprechenden Gewinn bei seinem Exit (Weiterverkauf) an. Dagegen strebt der strategische Investor meist ein längerfristiges Engagement an. Ihm kommt es auf Synergieeffekte und den Erwerb von wertvollen Assets (Patente, Lizenzen, Vertriebswege, etc.) an.

2. Vorbereitung des GmbH-Verkaufs: NDA, LoI, Unternehmensexposé

Nicht selten ist der Unternehmensverkauf eine komplexe Transaktion. Wie jedes vielschichtige Geschäft sollte auch der Verkäufer der GmbH gut vorbereitet sein. In der Anwaltspraxis ist klar zu erkennen, dass gut vorbereitete Transaktionen vor bösen Überraschungen schützen. Die Braut muss nicht nur hübsch gemacht werden. Im Interesse des Verkäufers müssen frühzeitig Risiken der GmbH (Zielunternehmen) identifiziert und im Rahmen des Unternehmenskaufs adäquat eingefangen werden. Im Vorfeld des Verkaufs kann es notwendig werden, frühzeitig angemessene Bilanzmaßnahmen zu ergreifen und die Personalpolitik zu verbessern. Bei einem größeren Gesellschafterkreis der zu verkaufenden GmbH ist sicherzustellen, dass bei Vertragsverhandlungen die Handlungsfähigkeit des Verhandlungsführers auf der Verkäuferseite gewährleistet ist. Ein klares Mandat und entsprechende Vollmachten sind sicherzustellen. Andernfalls können opponierende Gesellschafter den Unternehmensverkauf vereiteln.

Der Verkäufer muss im Rahmen des Verkaufsprozesses immer seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützen. Platzt der GmbH-Verkauf und wird der Unternehmenskaufvertrag nicht unterzeichnet, muss der Verkäufer sicherstellen, dass die preisgegebenen vertraulichen Informationen nicht zweckwidrig, oder noch schlimmer, für Konkurrenztätigkeiten missbraucht werden können. Der Verkäufer nutzt dafür am Anfang des Verkaufsprozesses die Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement - NDA). Oftmals wird auch ein sogenannter Letter of Intent (LoI)zu Beginn des Verkaufsprozesses abgeschlossen, mit dem die Parteien Geheimhaltungsverpflichtungen sowie wirtschaftliche und rechtliche Eckpunkten vereinbaren.

Im Zusammenhang mit der Suche nach einem Käufer ist es üblich, ein Unternehmensexposé zu entwickeln, das alle für einen Käufer relevanten Aspekte der GmbH herausstellt. Bei dem Unternehmensexposé handelt es sich aus der Sicht des Verkäufers um ein Werbeprospekt und aus der Sicht des Käufers um eine erste wichtige Informationsquelle.

Im Vorfeld der Vertragsverhandlungen muss sich der Verkäufer über den Wert der GmbH klarwerden. Es gibt unterschiedliche Bewertungsverfahren, mittels derer ein Unternehmenswert bestimmt werden kann.

Unternehmensbewertung durch unseren Experten!

Die Unternehmensbewertung für die Ermittlung des Kaufpreises übernimmt in unserem M&A-Team Steuerberater Martin Stürmer. Als spezialisierter Experte arbeitet er mit unseren M&A-Anwälten zusammen.

Sie können Herrn Stürmer auch unabhängig von einer rechtlichen Mandatierung beauftragen. Fragen Sie nach einem Angebot für eine Unternehmensbewertung oder eine kostengünstige Indikative Unternehmenswertermittlung:

stuermer@rosepartner.de

3. Due Diligence-Verfahren – Risikoprüfung vor Unternehmensverkauf

Dem Verkauf einer GmbH geht in aller Regel eine Risikoprüfung – die sogenannte Due Diligence – voraus. Die Überprüfung kann alle Teilbereiche und rechtlichen Ebenen des Zielunternehmens betreffen. Meist wird die Risikoprüfung in rechtlicher, steuerlicher und finanzieller Hinsicht durchgeführt. Darüber hinaus kann sich die Prüfung auf weitere Fachfragen wie Technik und Umwelt erstrecken. Vollzogen wird die Prüfung durch spezialisierte Anwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Im Rahmen des Due Diligence-Verfahrens stellt die Verkäuferseite in aller Regel einen Datenraum (Dataroom) mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Bei einem Verkauf einer GmbH wird der Käufer spezifische rechtliche Aspekte durch seine Rechtsanwälte bewerten lassen. Dabei will er sicherstellen, dass die GmbH ordnungsgemäß gegründet wurde und etwaige Kapitalerhöhungen und Strukturmaßnahmen keine Fehler aufweisen. Im Rahmen von Gründungen und Kapitalmaßnahmen werden in der anwaltlichen Praxis immer wieder verdeckte Sacheinlagen und gesetzlich unzulässige Rückflüsse des Stammkapitals identifiziert. Diese können nach einem Verkauf der GmbH-Geschäftsanteile zu Haftungsrisiken führen. Geprüft wird auch immer, ob die Gesellschafterliste richtig und der Verkäufer tatsächlich auch zivilrechtlicher Gesellschafter der GmbH ist und ob gesellschaftsrechtliche und zivilrechtliche Hindernisse für die Unternehmensübernahme bestehen. Schließlich will der GmbH-Käufer sicherstellen, dass die GmbH sich nicht in der Nähe einer haftungsträchtigen Krise oder gar Insolvenz befindet. Der rechtlichen Due Diligence folgt die steuerliche und wirtschaftliche Überprüfung der GmbH.

Das Due Diligence-Verfahren mündet in dem sogenannten Due Diligence-Report. Dieser Bericht enthält eine Zusammenfassung der M&A-Anwälte mit den Prüfungsergebnissen für den Käufer. Dabei hängen die Darstellung und der Umfang des Berichts von der Größe der Transaktion ab (soll eine kleine GmbH oder eine Holding mit einer großen Unternehmensgruppe verkauft werden?).

Vor der Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags lassen sich die einzelnen Schritte im Verkaufsprozess wie folgt skizzieren:

4. Unternehmenskaufvertrag (SPA)

Anhand der in der Due Diligence-Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wird sich der Käufer schließlich bei den Vertragsverhandlungen positionieren. Der Verkäufer wird auf die vorgebrachten – angeblich risikobehafteten und wertmindernden – Positionen entsprechend reagieren müssen, um sich nicht über Gebühr von seinen Kaufpreisvorstellungen zu entfernen. Handelt es sich um einen Share Deal, also den Abschluss eines Geschäftsanteilsübertragungsvertrags (SPA), so besteht eine notarielle Beurkundungspflicht (§ 15 Abs. 4 GmbHG). Wird der Unternehmenskaufvertrag nicht wirksam notariell beurkundet, kann er nicht wirksam werden.

Der Unternehmenskaufvertrag ist das Herzstück der Transaktion. Dem Unternehmenskaufvertrag kommt eine große Bedeutung zu, da er neben der Zahlung des Kaufpreises auch wichtige Zusicherungen und Garantien der Verkäuferseite verbrieft. Der Kaufvertrag dient immer auch der Absicherung des Käufers. Fehler im Zusammenhang des Unternehmenskaufvertrags können zu hohen finanziellen Schäden des Verkäufers führen.

Die typischen Regelungen und Vertragsmechanismen in einem Unternehmenskaufvertrag, auf die sich beide Parteien verständigen müssen, können wie folgt beschrieben werden:

Typischen Regelungen und Vertragsmechanismen in einem Unternehmenskaufvertrag, auf die sich beide Parteien verständigen müssen, können wie folgt beschrieben werden:

  1. Garantieregelungen und Haftungsvereinbarungen, durch die der Verkäufer finanzielle Risiken übernimmt
  2. Haftungsbeschränkungen zugunsten des Verkäufers
  3. Kaufpreiszahlung, Zahlungsmodalitäten und ggf. Kaufpreisanpassungsklauseln (z.B. Earn-out: ein variabler Teil des Kaufpreises wird in Zukunft bei Erreichen von definierten Ergebnissen gezahlt);
  4. Regelung bzgl. des Personals, mit denen der Betriebsübergang abgesichert wird;
  5. Steuer- und Betriebsprüfungsklauseln;
  6. Kartellrechtliche Regelungen;
  7. Verjährungsvereibarungen;
  8. Meist werden Wettbewerbsbeschränkungen zulasten der Verkäuferseite vereinbart
  9. Schiedsgerichtsvereinbarungen

5. Grundstruktur des GmbH-Verkaufs

Abhängig davon, ob eine Konzerneinheit oder ein Handwerksbetrieb verkauft wird, fällt der Unternehmenskaufvertrag unterschiedlich komplex aus. Nicht immer wird der Unternehmensverkauf als Anteilsverkauf (Verkäufer verkauft GmbH-Geschäftsanteile, sogenannter Share Deal) organisiert. Der Unternehmensverkauf kann auch durch die Übertragung von Betriebsvermögen erfolgen. Bei diesem Asset Deal werden nicht die Geschäftsanteile der GmbH, sondern ihre einzelnen Wirtschaftsgüter übertragen.

In der nachfolgenden Skizze finden Sie die strukturellen Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal. In der linken Skizze finden Sie den Share Deal und und der rechten Skizze den Asset Deal dargestellt:

6. Besteuerung des GmbH-Verkaufs (Steuerbelastung des Verkäufers)

Der Verkäufer muss seinen Veräußerungsgewinn besteuern. Bei der Frage der Besteuerung des Kaufpreises auf der Ebene des Verkäufers kommt es darauf an, ob der Unternehmensverkauf als Asset Deal oder Share Deal organisiert wird (Hintergründe zu den Vor- und Nachteilen finden Sie hier: Asset Deal versus Share Deal).

Bei einem Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen (Share Deal) durch Privatpersonen hängt die Besteuerung der Verkäuferseite davon ab, ob die Anteile im Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehalten werden. Werden die Anteile im Privatvermögen gehalten und beträgt die Beteiligung weniger als 1 %, fällt auf den Veräußerungsgewinn die Abgeltungssteuer (25 %) an. Gewinne auf Anteile im Privatvermögen mit einer Beteiligung von 1 % oder mehr werden mit dem Teileinkünfteverfahren (40 % sind steuerfrei; 60 % des Veräußerungsgewinns werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, § 17 EStG). Das Teileinkünfteverfahren findet auch bei Veräußerungen von Geschäftsanteilen im Betriebsvermögen Anwendung.

Im Fall des Asset Deals ist die GmbH selbst Veräußerin. Auf den ihr zufließenden kaufpreisbedingten Gewinn entfällt die laufende Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Besteuerung des GmbH-Verkaufs Details zu weiteren steuerlichen Fragestellungen bei Asset & Share Deals finden Sie hier!

Jeder GmbH-Verkauf und die Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen wirft viele weitere steuerliche Fragen auf, wie etwa die Ausformulierung der Steuerklauseln im Unternehmenskaufvertrag, es gilt das Steuerrisiko Earn-Out-Klauseln zu beachten, Ratenzahlung des Kaufpreises können sich steuerlich als problematisch herausstellen und es können sich umsatzsteuerrechtliche Fragen beim Verkaufsgeschäft ergeben.

Besteuerung des GmbH-Verkaufs

In unserem YouTube-Video finden Sie die Grundzüge zur Steuerbelastung des GmbH-Verkäufers.

7. Streit nach dem Unternehmensverkauf (Post-M&A-Streit)

Wird ein Unternehmensverkauf nicht hinreichend professionell begleitet, entstehen in der Folge häufig Streitigkeiten noch während, spätestens aber nach dem Unternehmensverkauf. Ein klassisches Konfliktfeld sind die sog. Kaufpreisanpassungsklauseln oder nachgelagerte Kaufpreiszahlungen (sog. „Earn-Outs"). Aber auch vertragliche Garantienerklärungen, für die der Verkaufer haftet, bieten oft Anlass für Streit.

Besonders ernst wird es dabei immer dann, wenn der Vorwurf der arglistigen Täuschung oder gar des Betruges durch den Verkäufer im Raum steht. Hier droht dem Verkäufer neben Schadensersatzforderungen sogar eine strafrechtliche Verfolgung. Bei solchen Post-M&A-Streits benötigt der Verkäufer M&A-Anwälte und Strafrechtsspezialisten.

Schließlich entstehen häufig auch dann Konflikte, wenn der Verkäufer des Unternehmens auch nach Verkauf weiter als leitender Angestellter oder gar als Geschäftsführer in dem Unternehmen bleibt. Solche Konstellation sind bei Private Equity-Transaktionen vorzufinden.

Post M&A-Streit zwischen Verkäufer und Käufer Informationen zu Auseinandersetzungen nach dem Unternehmensverkauf finden Sie hier

8. Q&A - GmbH-Verkauf & Anteilsverkauf

Hier finden Sie kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Unternehmensverkauf und GmbH-Anteilsverkauf.

Wie funktioniert ein Verkauf einer GmbH?

Unter dem Verkauf einer GmbH wird zunächst der Share Deal, also der Verkauf der Geschäftsanteile an einer GmbH, verstanden.  Der Käufer wird neuer Gesellschafter der GmbH und erwirbt alle Stimm- und Gewinnansprüche der GmbH. Die Parteien schließen einen Geschäftsanteilsübertragungs- und -Abtretungsvertrag ab.

Welche Formen des GmbH-Verkaufs gibt es?

Der GmbH-Verkauf kann als Share Deal erfolgen, bei dem der Käufer alle Geschäftsanteile erwirbt. Der Unternehmensverkauf kann aber auch als Asset Deal organisiert werden, bei dem die GmbH als Verkäufer dem Käufer ihre Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Betriebsimmobilien und Produktionsmaschinen) überträgt.

Wie wird der Verkauf der GmbH vorbereitet?

Typischerweise besteht der Verkäufer auf eine Geheimhaltungsverpflichtung des Käufers. Die GmbH durch die Due Diligence untersucht und einer Unternehmensbewertung unterzogen. Oft schließen die Parteien am Anfang des Prozesses einen Letter of Intent ab. Nach der Verhandlung und Einigung schließen die Parteien einen Unternehmenskaufvertrag ab.

Welche Formvorschriften gelten für den Unternehmenskaufvertrag?

Bei einem Share Deal muss der Geschäftsanteilskaufvertrag notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 4 GmbHG).  Der Asset Deal ist nach dem GmbH-Gesetz nicht beurkundungspflichtig. Eine Beurkundungspflicht kann sich aber aus allgemeinen zivilrechtlichen Umständen ergeben.  

Welche Steuerfallen gibt es beim Verkauf einer GmbH-Beteiligung?

Es gibt viele steuerliche Nachteile, die es zu beachten gibt. Typisch sind Verstöße gegen Behaltenspflichten, fingierte Beraterverträge, unerwartete Grunderwerbsteuer, Liquiditätsfalle, etc. Bitte beachten Sie auch, dass Gewinnausschüttungen aus der GmbH grundsätzlich von demjenigen versteuert werden müssen, der bei der Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses Anteilseigner ist.

Wie wird der GmbH-Verkauf versteuert?

Der Verkäußerungsgewinn des Verkäufers wird grundsätzlich nach § 17 EStG versteuert. Das Teileinkünfteverfahren stellt 40% des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Hat ein Verkäufer eine Kleinstbeteiligung von unter 1%, so gilt gemäß § 20 EStG die Abgeltungssteuer von 25% zzgl Soli und ggf. Krichensteuer.

Wann wird der Kaufpreis versteuert?

Der Kaufpreis ist in dem Geschäftsjahr zu versteuern, in dem die Anteile übergangen worden sind. Bei ratierlicher Kaufpreiszahlung läuft der Verkäufer ggf. in eine Liquiditätsfalle.

Können die Anwaltskosten steuerlich abgesetzt werden?

Hier muss man unterschieden für wen (Verkäufer, Käufer, GmbH) und in welcher Sache genau der Anwalt tätig wird. Grundsätzlich sind die Anwaltskosten als nachträgliche Anschaffungskosten zu erfassen. Daher wirken sie sich gerade beim Käufer nicht unmittelbar steuermindernd aus. Wird der Berater für die GmbH tätig, so kann es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handeln.

Ist der GmbH-Verkauf umsatzsteuerpflichtig?

Die Veräußerung von Geschäftsanteilen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Denkbar ist jedoch eine Option zur Umsatzsteuer, um aus den Kosten der Transaktion die Vorsteuer ziehen zu können. Dies ist jedoch umfassen zu prüfen.

Wie wird eine optimale Steuerklausel im Unternehmenskaufvertrag formuliert?

Die eine optimale Steuerklausel gibt es nicht. Bei der Gestaltung der Steuerklauseln haben Käufer und Verkäufer grundsätzlich gegenläufige Interessen. Eine falsch formulierte Steuerklausel kann zu hohen finanziellen Steuernachteilen beim Käufer oder Verkäufer führen.

Unser Team von Wirtschaftsanwälten und M&A-Steuerberatern

Beim Entwurf und der Verhandlung des Unternehmenskaufvertrags – unabhängig, ob ein Asset Deal oder Share Deal vorliegt – ist der Verkäufer der GmbH auf spezialisierte Wirtschaftsrechtsanwälte und Steuerberater angewiesen. Wenn Sie Fragen zum Verkauf einer GmbH haben, können Sie uns jederzeit unverbindlich an unseren Standorten in Hamburg, Berlin, München oder Frankfurt kontaktieren.

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