Die Stiftung & Co. KG
Eine innovative Kombination auch nach der Reform
Die Stiftung & Co. KG ist eine etablierte, wenn auch selten in Betracht gezogene Alternative zur Familienstiftung und zur klassischen GmbH & Co. KG, die sich im Rahmen der Vermögensnachfolge in passenden Fällen als exzellentes Gestaltungsvehikel einsetzen lässt, das auch nach der Stiftungsreform weiter zur Verfügung steht.
Die Stiftung ist eine seltenes, aber etabliertes Gestaltungsmittel, dass insbesondere bei einigen prominenten Unternehmensnachfolgen Anwendung gefunden hat, wie z.B. Lidl, Kaufland, Diehl oder Bahlsen. Die Stiftung & Co. KG vereint die Vorzüge einer Kommanditgesellschaft mit den Vorteilen einer Stiftung, insbesondere der langfristigen Absicherung und dem Zusammenhalt des Familienvermögens.
Diese Rechtsform ermöglicht insbesondere bei Unternehmensnachfolge einen vollständigen Ausschluss der Familienmitglieder vom Zugriff auf die Geschäftsführung des Unternehmens und schirmt sie andererseits von der Haftung ab. Anders als bei einer klassischen Familienstiftung fällt auch keine Erbersatzsteuer an.
Auch nach der Stiftungsreform lässt sich die Stiftung & Co. KG weiterhin rechtssicher gestalten.
Gesellschaftsrechtliche Struktur und Haftung
In der Stiftung & Co. KG übernimmt eine rechtsfähige Stiftung die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär). Die Kommanditisten, beispielsweise die Familienmitglieder des Stifters, tragen nur ein auf die eingetragene Hafteinlage begrenztes Haftungsrisiko. Die eigentümerlose Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin verhindert in der Regel besonders wirksam eine Durchgriffshaftung auf die Familienmitglieder.
Die Stiftung führt das Unternehmen, während die Kommanditisten keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen, was klare Verantwortlichkeiten schafft. Je nachdem, wie die Stiftungssatzung die Gremienbesetzung regelt, haben die Familienmitglieder mehr oder weniger (oder gar keinen) Einfluss auf die Geschäftsführung.
Das Familienvermögen ist in der Struktur sehr gut geschützt, da die regelmäßig mit nur geringem Kapital ausgestattete Stiftung als Komplementärin die Haftung nach außen trägt und im Ernstfall ausgetauscht werden kann, sodass die Stiftung & Co KG weiterbesteht und das Vermögen unangetastet bleibt.
Ist die Stiftung als Familienstiftung ausgestaltet, so ist die staatliche Stiftungsaufsicht deutlich eingeschränkt. Dies wird gerade bei unternehmensverbundenen Stiftungen & Co. KG regelmäßig gewünscht sein.
Bei sehr großen Unternehmen lassen sich durch diese Gestaltungsform zudem die sonst zwingenden Mitbestimmungsregelungen vermeiden.
Steuerliche Behandlung
Die Stiftung und & Co. KG bietet sowohl ertrags- als auch erbschaftssteuerlich einige Vorzüge, die nachfolgend dargestellt werden.
Ertragssteuern:
Ein steuerlicher Vorteil der Stiftung & Co. KG liegt darin, dass sie – anders als eine GmbH & Co. KG – nicht automatisch der sogenannten „gewerblichen Prägung“ nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG unterliegt. Unter „gewerblicher Prägung“ versteht man, dass eine Personengesellschaft allein durch die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter steuerlich wie ein Gewerbebetrieb behandelt wird, selbst wenn sie tatsächlich lediglich vermögensverwaltend tätig ist. In diesem Fall ist sie nicht gewerbesteuerpflichtig.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Stiftung & Co. KG – vorausgesetzt sie konzentriert sich auf die Vermögensverwaltung – von der Gewerbesteuer befreit bleibt. Dieser Vorteil eröffnet insbesondere für Unternehmen mit umfangreichen Immobilienbeständen, Kapitalanlagen oder anderen vermögensverwaltenden Tätigkeiten interessante Möglichkeiten.
Die Stiftung & Co. KG ermöglicht damit eine sonst in dieser Kombination nicht mögliche gewerbesteuerfreie Vermögensverwaltung, z. B. bei Vermietung und Verpachtung und dies unter Ausschluss der unbeschränkten Haftung.
Erbschaftssteuer
Die Einbringung von Betriebsvermögen in die Stiftung & Co. KG kann unter Ausnutzung der Verschonungsregelungen der §§ 13 a und b ErbStG erfolgen, was ganz erhebliche Steuervorteile bietet.
Anders als bei der klassischen Familienstiftung wird das Vermögen auch nicht alle 30 Jahre durch die Erbersatzsteuer belastet bzw. nur in zu vernachlässigendem Umfang auf Ebene der Komplementär-Stiftung, die in der Regel nur mit einem Minimalkapital ausgestattet wird.
Vergleich zur klassischen Familienstiftung
Im Vergleich zur klassischen Familienstiftung bietet die Stiftung & Co. KG größere unternehmerische Flexibilität. Zum Beispiel gelten die strengen Bindungen für die Verwaltung des Grundstockvermögens nicht. Während die Familienstiftung primär Vermögensschutz und steuerliche Vorteile bietet, kombiniert die Stiftung & Co. KG diese Vorteile mit den Vorzügen einer flexiblen Personengesellschaft und wahrt ggf. auch die Gewerbesteuerfreiheit.
Andererseits kann durch den Einsatz der Stiftung einer Veränderung des Gesellschaftsvertrages der KG und einer Auflösung derselben oder einem Zugriff auf ihr Vermögen in ähnlicher Weise vorgebeugt werden. Zur langfristigen Absicherung des Familienvermögens ist also auch die Stiftung & Co. KG sehr gut geeignet.
Einschätzung
Besonders in Fällen, in denen ein umfangreiches Familienvermögen oder ein großes Unternehmen über Generationen hinweg erhalten werden soll, bietet die Stiftung & Co. KG eine attraktive Lösung, die gegenüber der klassischen Familienstiftung Vorzüge bietet.
Die Vermögenswerte verbleiben dauerhaft in der Stiftung & Co. KG, wodurch das Familienvermögen von erbschaftssteuerlichen Belastungen bei Tod von Familienmitgliedern nicht unmittelbar betroffen ist und außerdem kann eine Erbersatzsteuer vermieden werden, die sonst bei Familienstiftungen alle 30 Jahre fällig wird.
In der Praxis ist diese steuerliche Begünstigung ein entscheidender Faktor, der die Stiftung & Co. KG als Modell für die langfristige Sicherung und den Schutz des Familienvermögens besonders attraktiv macht. Sie minimiert die steuerliche Belastung und trägt mit ihrer gesellschaftsrechtlichen Flexibilität und dem ihr immanenten Haftungsschutz dazu bei, dass Vermögenswerte nachhaltig bewahrt und weiterentwickelt werden können.