Internationales Recht, Ausländisches Recht
Grenzüberschreitend im Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht
Globalisierung, europäische Integration und des Internets – drei wichtige Gründe, warum das Wirtschafts- und Privatleben stetig internationaler wird. Daher haben auch immer mehr rechtlich relevante Lebenssachverhalte Bezug zu ausländischem oder internationalem Recht. ROSE & PARTNER versteht sich nicht nur als überregionale, sondern auch als international ausgerichtete Kanzlei. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen über vielfältige ausländische Rechts- und Sprachkenntnisse sowie eine hohe Affinität zur Bearbeitung von Mandaten mit internationalem Einschlag.
Wir betreuen sowohl ausländische Mandanten aus aller Welt bei Gestaltungen, Transaktionen und Konflikten mit Bezug zum deutschen Recht als auch deutsche Mandanten, die eine Fragestellung mit Bezug zum ausländischen oder internationalen Recht haben. Ob Sie als Ausländer eine Niederlassung in Deutschland gründen wollen, sich von Ihrem in England geheirateten Ehemann scheiden lassen wollen, eine Immobilie in Italien kaufen wollen oder eine solche in Frankreich geerbt haben - in vielen Sachverhalten mit Auslandsbezug ist ROSE & PARTNER der passende Ansprechpartner.
Unsere Leistungen im Internationalen Recht und ausländischen Recht
Unsere Fachanwälte und Steuerberater betreuen Unternehmen und vermögende Privatpersonen in vielen Fragen des internationalen Rechts und im ausländischen Recht für bestimmte Länder und Rechtsgebiete. Für einige Staaten können wir Ihnen auch Kooperationspartner benennen.
Bitte beachten Sie, dass wir Beratungen nur auf der Basis eines Mandatsverhältnisses leisten können und wir unsere Leistungen in der Regel nach dem Zeitaufwand mit Stundensätzen zwischen 350 und 480 Euro (zzgl. USt) abrechnen.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Beratung im internationalen Recht
Neben den Normen ausländischer Rechtsordnungen sind bei der grenzüberschreitenden Rechtsberatung auch solche des internationalen Rechts relevant. Hierzu gehört auch das internationale Prozessrecht (z.B. EUGVVO, EUMahnVO) oder das internationale Völkervertragsrecht.
Im Bereich des UN-Kaufrechts bieten wir maßgeschneiderte Verkaufs- und Einkaufsbedingungen an und beraten gemeinsam mit ausländischen Kollegen auch zur Frage der Rechtswahl hinsichtlich des sog. Subsidiärrechts, also des geltenden Rechts für all die Fragen, die das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich regelt (zum Beispiel Vollmachten; Wirksamkeit von AGB). Hier sind wir mit aktuellen Rechtsentwicklungen, wie der zunehmend scharfen AGB-Rechtsprechung des BGH auch im unternehmerischen Rechtsverkehr („B2B“) und auch der Ausweichreaktion in Form der „Flucht ins Schweizer Recht“, vertraut. Vertraut sind wir auch mit den INCOTERMS der Internationalen Handelskammer in Paris.
Außerdem bieten wir Ihnen Beratung im Bereich des internationalen Erbrechts (z.B. EU-ErbrVO) oder auch im internationalen Familienrecht (z.B. Haager Unterhaltsübereinkommen) an.
- Immobilienrecht international
- Erbrecht international
- Familienrecht International
- Handelsrecht international
Beratung im ausländischen Recht
Daneben können wir in vielen Fällen auch direkt im ausländischen Recht beraten. Besondere Schwerpunkte unserer internationalen Beratung bilden die Länder Frankreich, Italien, UK, Polen oder Iran. Hier verfügen wir über zweisprachige Rechtsanwälte mit fundierten Kenntnissen der ausländischen Rechtsordnung sowie ausgezeichnete Kontakte zu Unternehmen, Behörden und Kanzleien. Neben der eigentlichen anwaltlichen Dienstleistung übernehmen wir auch die Auswahl, Kontrolle und Steuerung ausländischer Kollegen.
Italien, italienisches Recht
Der deutsch-italienische Rechtsverkehr hat seit der Gründung der Kanzlei eine herausragende Bedeutung für ROSE & PARTNER. Unser Büro in Mailand ermöglicht eine jederzeitige Bearbeitung von Mandaten auch vor Ort. Rechtsanwalt Dott. Francesco Senatore bewegt sich seit Jahren dank juristischer Ausbildung und perfekter Zweisprachigkeit sowohl in Italien als auch in Deutschland mit größter Sicherheit in allen deutsch-italienischen Rechtsfragen. Die Schwerpunkte unserer deutsch-italienischen Kanzlei liegen unter anderem im grenzüberschreitenden Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht und der Geltendmachung von Forderungen sowie der Vollstreckung.
Frankreich, französisches Erbrecht und Immobilienrecht
In Fragen zum französischen Recht und mit Bezug zu Frankreich beraten wir Privatpersonen und Unternehmen insbesondere in unseren Kernbereichen Erbrecht, Immobilienrecht sowie Forderungseinzug und Vollstreckung.
Polen, polnisches Recht
Als deutsch-polnische Kanzlei betreuen wir sowohl polnische als auch deutsche Unternehmen und Privatpersonen in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. Aktuell kooperieren wir mit deutschsprachigen Kanzleien in Polen, sodass wir Ihnen die Beratung im polnischen Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht und Familienrecht anbieten können.
Iran, iranisches Recht
Wir betreuen sowohl Unternehmer als auch vermögende Privatpersonen mit Bezug zu Iran. Derzeit haben wir Kooperationspartner sowohl im allgemeinen iranischen Recht, als auch im iranischen Erbrecht und iranischen Familienrecht. Diese beraten in deutscher Sprache und haben neben einem Kanzleisitz in Deutschland eigene Strukturen oder Partner vor Ort in Iran.
Holland / Niederlande
ROSE & PARTNER berät auch holländische Staatsbürger zum deutschen Recht. Dank der Zweisprachigkeit unseres Rechtsanwalts Christian Normann, können nun auch Staatsbürger holländischer Herkunft unsere Beratung in Anspruch nehmen.
Als erfahrener Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht berät er Unternehmen, Gesellschafter sowie Geschäftsführer holländischer Herkunft zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen in Deutschland.