Immobilienrecht - Rechtsanwälte
Kauf & Verkauf, Strukturierung & Steuern, Erbschaft, Schenkung, Ehe
Immobilien sind heute mehr denn je ein Hauptbestandteil der privaten Vermögensbildung und des unternehmerischen Erfolges – ob zur eigenen Wohnnutzung, als Betriebsstätte oder Investment. Der Aufbau, Schutz und die profitable Nutzung des Grundvermögens setzt stets die passende rechtliche und steuerliche Betreuung voraus. ROSE & PARTNER bietet Ihnen die komplette rechtliche und steuerliche Betreuung rund um Ihr Grundvermögen – aus einer Hand.
Leistungen unserer Anwälte und Steuerberater im Immobilienrecht
Als Wirtschaftskanzlei verfügt ROSE & PARTNER über eine besondere Expertise im Immobilienrecht bzw. Immobilienwirtschaftsrecht. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Köln betreuen Unternehmen, gewerbliche Investoren und Privatpersonen in allen Rechtsgebieten rund um die Immobilie. Hierzu gehören insbesondere das Grundstücksrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Finanzierungsrecht, Gewerbemietrecht sowie das Erbrecht.
- Immobilienkäufe und -verkäufe, private und gewerbliche Transaktionen
- Strukturierung von Immobilienvermögen in Gesellschaften und Stiftungen
- Schutz des familiären Grundbesitzes: Erbschaft, Schenkung, Ehe und Scheidung
- Gewerbemietrecht und Maklerrecht
- Internationales Immobilienrecht
Für die Beratung im Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie privates Baurecht) sowie im privaten Mietrecht arbeiten wir mit renommierten Kanzleien zusammen.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
An- und Verkäufe, private und gewerbliche Immobilientransaktionen
Eine unserer Kernkompetenzen im Immobilienrecht liegt in der rechtlichen und steuerlichen Begleitung von Grundstücksgeschäften. Wir gestalten und prüfen Immobilienkaufverträge, prüfen Grundbücher, begleiten die Beurkundung und Abwicklung und stehen Ihnen bei späteren Konflikten – insbesondere im Bereich der Mängelhaftung – als anwaltlicher Vertreter zur Verfügung.
Verlassen Sie sich auf unsere Experten bei der Frage, ob sie Grundbesitz im Alleineigentum, Miteigentum oder in GbR und als Asset Deal oder Share Deal erwerben wollen.
Gewerbliche Immobilientransaktionen begleiten wir vom Letter of Intent über Exklusivitätsvereinbarungen und die immobilienrechtliche Due Diligence bis zur Umsetzung und Abwicklung.
Auch bei rechtlichen Fragen zu Ihrer Immobilienfinanzierung beraten wir Sie.
Sturkturierung, Steuern, Nachfolge und Schutz
Unsere Immobilienanwälte und Steuerberater bieten Ihnen alle rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten einer Strukturierung Ihres Immobilienvermögens. Dazu gehört insbesondere die Bündelung von Grundbesitz in Personen- und Kapitalgesellschaften oder in Familienstiftungen.
Diese Gestaltungen hervorragende Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung, zur Vermögensnachfolge innerhalb der Familie und zum Schutz vor einer Zerschlagung durch Erbstreitigkeiten oder Scheidungen und dem Zugriff von Gläubigern (Asset Protection).
Gewerbemietrecht & Maklerrecht
Im Gewerbemietrecht beraten und vertreten wir gewerbliche Vermieter und Mieter vom Letter of Intent über mietrechtliche Due Diligence, die Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen bis zur Beendigung durch Kündigung. Dabei berücksichtigen wir branchenspezifische Besonderheiten, etwa bei der Vermietung von Bürogebäuden, Einkaufszentren oder auch Arztpraxen.
Im Maklerrecht gestalten und prüfen wir Maklerverträge und AGB (B2C und B2B) und vertreten Sie bei Konflikten hinsichtlich der Maklerprovision, Maklerhaftung oder auch des Widerrufs des Maklervertrags. Außerdem beraten wir Maklerunternehmen im Wettbewerbsrecht und sonstigem Wirtschaftsrecht.
Hintergrund zum Immobilienrecht und Immobilienwirtschaftsrecht
Das Immobilienrecht ist – wie auch die Immobilienwirtschaft – ein interdisziplinärer Bereich. Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht bilden die klassischen Teilgebiete des Immobilienrechts. Soll Grundvermögen optimiert, gebündelt oder nachhaltig gesichert werden, spielen insbesondere auch Fragen des Haftungsrechts, Erbrechts oder auch Familienrechts eine Rolle. Ein ständiger Begleiter bei Grundstücktransaktionen und der Verwaltung von Häusern, Hallen, Grundstücken etc. ist darüber hinaus das Steuerrecht. Aufgrund dieser Bandbreite von Themen und Kompetenzen gibt es auch keinen Fachanwalt für Immobilienrecht.
Zum Teil bieten Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder auch Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht umfassende Beratung im Immobilienrecht an. Institutionelle Akteure und vermögende Privatpersonen vertrauen jedoch zunehmend auf wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzleien mit Rechtsanwälten aus verschiedenen Disziplinen, die eine umfassende Betreuung rund um die Immobilie bieten. In Ballungsräumen wie Berlin, Hamburg, München oder Frankfurt gibt es inzwischen einige mittelständische Kanzleien mit entsprechender Kompetenz.
Anforderungen an den Anwalt für Immobilienrecht
Rechtsanwälte, die im Immobilienrecht beraten, sollten über eine hinreichende Spezialisierung und Erfahrung verfügen und möglichst alle Facetten des Immobilienrechts kennen. In der Regel werden besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet durch die Erlangung der entsprechenden Fachanwaltschaft dokumentiert. Es gibt jedoch keinen Fachanwalt für Immobilienrecht. Vielmehr beraten sowohl Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht als auch Erb- und Familienrecht zu den relevanten Fragen rund um Grundstücke und Gebäude.
Ein guter Anwalt für Immobilienrecht sollte nicht nur über rechtliche und steuerliche Kenntnisse verfügen, sondern auch wirtschaftliches Knowhow und Marktkenntnis mitbringen. Auch gute Kontakte zu Banken, Notariaten, Asset Managern und Projektentwicklern helfen dem Rechtsanwalt bei der Beratung im Grundstücksrecht.