Erbschaftsteuer-Rechner

Wie hoch ist die Steuer auf Ihre Erbschaft?

Erbschaften, Vermächtnisse oder Zahlungen auf Pflichtteile unterliegen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer. Wie hoch die Erbschaftsteuer ist, hängt insbesondere von der Höhe der Erbschaft, und dem familiären Näheverhältnis zwischen Erblasser und Erbe ab, das für persönliche Freibeträge und Steuersätze maßgeblich ist. Außerdem spielen Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen für bestimmte Nachlasswerte eine Rolle bei der Berechnung der Erbschaftsteuer.

Ausführliche Erbfall-Analyse und Erbschaftsteuer-Berechnung

Mit unserem Erb-Check können Sie einen konkreten Erbfall auswerten - kostenlos, unverbindlich und anonym, in weniger als 5 Minuten. Sie erhalten sowohl Erbquoten und Pflichtteilsquoten als auch eine Berechnung der Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung von Freibeträgen, Steuerklassen und Steuersätzen. Außerdem erhalten Sie zahlreiche Tipps zu Steuerbefreiungen und -vergünstigungen für die einzelnen Vermögenspositionen in dem von Ihnen angegebenen Nachlass.

Erb-Check - Ihr Online-Rechner für Erbquoten, Pflichtteile, Erbschaftsteuer etc. Kostenlose Analyse für ihre individuelle familiäre Situation und ihre konkreten Vermögenswerte

Schnelle Erbschaftsteuer-Berechnung mit Excel-Datei

Nutzen Sie alternativ unseren Erbschaftssteuer-Rechner im Excel-Format und berechnen Sie in wenigen Sekunden die Erbschaftsteuer für Ihre Erbschaft, bzw. Ihren Erbteil - unter Berücksichtigung des persönlichen Freibetrags, der Steuerklasse und der daraus folgenden Steuersätze.

Die tatsächliche Erbschaftsteuer

Jeder Erbschaftssteuer-Rechner bietet stets nur eine vereinfachte Berechnung. Schließlich hängt die Höhe der Steuer insbesondere auch von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen etc. ab. Die wichtigsten haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:

Allerdings gibt es auch Sachverhalte, die zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer führen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Schenkungen zu Lebzeiten dafür sorgen, dass die persönlichen Freibeträge beim Erbfall bereits vollständig oder teilweise aufgebraucht sind. Außerdem führen bestimmte Versorgungsbezüge zur Minderung der Versorgungsfreibeträge von Ehegatten und Kindern.

Ausgezeichnete Beratung im Erbschaftsteuerrecht

Bei uns beraten Sie spezialisierte Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht - gemeinsam mit unseren Fachanwälten für Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht.

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Video: Erbschaftssteuer-Basics

Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater verrät Ihnen in nur zwei Minuten das Wichtigste, was Sie zur Erbschaftssteuer wissen müssen.

Freibeträge, Steuerklassen, Tarife: die Berechnung der Erbschaftssteuer

Die Steuerlast bei der Erbschaftssteuer hängt ganz wesentlich zwischen dem persönlichen Verhältnis des Erblasser zum Erben bzw. zum Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten ab. Nachfolgend ein Überblick für wichtige Personenkreise und die steuerlichen Rahmenbedingungen gemäß § 15 ErbStG (Steuerklassen) und § 16 ErbStG (Freibeträge).

Verhältnis zum Erblasser

Steuerklasse

Freibetrag

Steuersatz

Ehegatte

I

500.000 Euro

7-30 %

Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder

I

400.000 Euro

7-30 %

Enkelkinder

I

200.000 Euro

7-30 %

Eltern

I

100.000 Euro

15-43 %

Geschwister, Neffen/Nichten

II

20.000 Euro

15-43 %

Schwiegerkinder

II

20.000 Euro

15-43 %

Lebensgefährten

III

20.000 Euro

30-50 %

Sonstige

III

20.000 Euro

30-50 %

Die Tarife der Erbschaftssteuer gemäß § 19 ErbStG

Wert der Erbschaft

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

bis 75.000 Euro

7 %

15 %

30 %

bis 300.000 EUR

11 %

20 %

30 %

bis 600.000 EUR

15 %

25 %

30 %

bis 6 Mio Euro

19 %

30 %

30 %

bis 13 Mio Euro

23 %

35 %

50 %

bis 26 Mio Euro

27 %

40 %

50 %

über 26 Mio Euro

30 %

43 %

50 %

Berechnung der Erbschaftssteuer - ein Beispiel

Eine Tochter beerbt ihren versorbenen Vater. Der steuerliche Wert des Nachlasses ist 1,5 MIllionen Euro, die Erbquote der Tochter beträgt 1/2. Vom Erbteil der Tochter, also 750.000 Euro, wird ihr persönlicher Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro abgezogen. Es verbleiben 350.000 Euro, die der Erbschaftsteuer unterliegen. Für diesen Betrag gilt in der Steuerklasse I der Tochter ein Tarif von 15%. So ergibt sich eine Erbschaftssteuerschuld der Tochter in Höhe von 52.500 Euro.

Versorgungsfreibeträge

Ehegatten und Kinder kommen bei Erbschaften (nicht bei Schenkungen) noch in den Genuss von besonderen Versorgungsfreibeträgen gemäß § 17 ErbStG.Allerdings sind diese Freibeträge um den Kapitalwert der nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Versorgungsfreibeträge zu kürzen. Zu diesen gehören Zahlungen aus der gesetzlichen Rente, Beamtenpensionen, Versorgungwerken oder auch Betriebsrenten - also die üblichen Altersversorgungen. Hierdurch wird die praktische Bedeutung des besonderen Versorgungsfreibetrags eingeschränkt.

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag

 

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

256.000 EUR

 

Kinder im Alter bis zu 5 Jahren

52.000 EUR

 

Kinder im Alter 6 - 10 Jahre

41.000 EUR

 

Kinder im Alter 11 - 15 Jahre

30.700 EUR

 

Kinder im Alter 16 - 20 Jahre

20.500 EUR

 

Kinder im Alter21 - 27 Jahre

10.300 EUR

 
Themenseite Erbschaftssteuererklärung Alles zur Anzeigepflicht beim Finanzamt und zur Erstellung der Erbschaftssteuererklärung

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.