Steigen die Erbschaftsteuer-Freibeträge?
Das planen Union und SPD
Die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen könnten unter der Schwarz-Roten Regierung steigen.
Im Wahlkampf hatten sich alle Parteien mehr oder weniger konkret zur Zukunft der Erbschaftsteuer geäußert. In den Sondierungsgesprächen von CDU/CSU und SPD spielte die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen aber keine Rolle. Wahrscheinlich scheint aber, dass zumindest die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer angehoben werden.
Einigkeit über die Anhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge
Sowohl die Union als auch die Sozialdemokraten hatten sich in ihren Wahlprogrammen für eine Erhöhung der Freibeträge ausgesprochen:
- CDU: “Wir erhöhen die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer deutlich.”
- SPD: “Die persönlichen Freibeträge wollen wir erhöhen, um den Vermögenspreissteigerungen seit der letzten Anpassung Rechnung zu tragen.”
Ein Selbstläufer wird die Anpassung damit aber noch nicht. Schließlich sind die Freibeträge nur ein Baustein im System der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ob und wie die Anpassung erfolgt, hängt daher sicher auch davon ab, ob es auch in anderen Fragen zu einer Einigung kommt - etwa der Steuervergünstigungen bei der Unternehmensnachfolge.
Wie hoch künftige Freibeträge für Erben und Beschenkte ausfallen könnten, ist noch unklar. Medienberichten zufolge plant die Union eine “Anhebung um zwei Drittel”. Das könnte dann ungefähr so aussehen:
- Ehegatten: 835.000 Euro (bisher 500.000 Euro)
- Kinder: 660.000 Euro (bisher 400.000 Euro)
- Enkel: 330.000 Euro (bisher 200.000 Euro)
- Eltern/Großeltern: 165.000 Euro (bisher 100.000 Euro)
- Sonstige: 33.000 Euro (bisher 20.0000 Euro)
Erhöhung der Freibeträge überfällig?
Die aktuellen Erbschaftsteuerfreibeträge und Schenkungsteuerfreibeträge gelten seit 2009 und waren Teil einer großen Erbschaftsteuerreform. Das Erbschaftsteuergesetz sieht keine Anpassung der Freibeträge vor. Berücksichtigt man die Wertsteigerungen der wichtigsten Vermögensarten in den letzten 16 Jahren, führt die Beibehaltung der Freibeträge jedoch faktisch zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer. Gerade viele Immobilien haben ihren Wert in dieser Zeit verdoppelt. Die gleiche Wohnung, die 2009 mit einem Wert von 400.000 Euro einem Kind noch steuerfrei vererbt werden konnte, verursacht heute 60.000 Euro Erbschaftsteuer, wenn der Wert inzwischen auf 800.000 Euro gestiegen ist, was gerade in Ballungsräumen bzw. Metropolen häufig der Fall sein wird.
Auch nach einer Erhöhung werden vor allem Erben und Beschenkte, die nicht zum engsten Familienkreis gehören, weiter mit hohen Erbschaft- und Schenkungsteuern belastet sein. Ein Freibetrag von 30.000 oder 35.000 Euro wird nicht ausreichen, um größere Vermögensübertragungen zum Beispiel unter Geschwistern ohne Gestaltungsaufwand steuerneutral zu vollziehen.