Testament & Erbrecht in Dubai bzw. VAE
Rechtsanwältin für deutsche Expats in den Emiraten
Immer mehr Deutsche entscheiden sich dafür, vorübergehen oder dauerhaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten, insbesondere in Dubai zu leben. Diese Entscheidung hat auch erbrechtliche Konsequenzen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Vermögen und Ihre Familie bei Erbfällen mit Dubai-Bezug schützen können.
Anwaltliche Dienstleistungen rund um das VAE-Testament
- Prüfung des Erbstatuts nach dem internationalen Erbrecht von Deutschland und den VAE
- Errichtung eines deutschen Testaments für in Dubai lebende deutsche Staatsangehörige mit Rechtswahl zugunsten deutschen Erbrechts
- Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung für in den VAE lebenden deutsche Staatsangehörige unter Berücksichtigung beider Jurisdiktionen
- Prüfung strategischer Fragen der Nachlassplanung: Welches Erbrecht ist für Sie günstig, wie sind die Wechselwirkungen mit dem Ehegüterrecht und Steuerrecht etc.?
- Hilfe bei der Errichtung und Registrierung eines korrespondierenden Testaments in Dubai mit unserem Kooperationspartner vor Ort.
Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail unsere Expertin Maria Anwari oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Deutschland oder Dubai – welches Erbrecht gilt?
Bei allen internationalen Erbfällen stellt sich zunächst die Frage, welches Erbrecht überhaupt einschlägig ist.
- Verstirbt ein in Dubai lebender Deutscher, wird dieser aus deutscher Sicht nicht nach deutschem Erbrecht beerbt. Es gilt vielmehr das Erbrecht der Vereinigten Arabischen Emirate. Das ergibt sich aus der in Deutschland geltenden EU-Erbrechtsverordnung. Nach dieser entscheidet nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen darüber, nach welcher Rechtsordnung sich das Erben und Vererben richtet.
- Die VAE wiederum unterscheiden bei der Frage, welches Erbrecht anwendbar ist, zwischen Muslimen, bei denen das VAE-Erbrecht anwendbar ist und zwischen Nicht-Muslimen, bei denen die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend ist. Somit wird für einen in Dubai lebenden Deutschen auf das deutsche Erbrecht verwiesen, dass aber (s.o.) aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts in Dubai auf das Recht der Emirate verweist.
Für Deutsche, die in den VAE leben, gilt regelmäßig also das dortige Erbrecht.
Grenzüberschreitende Nachlassplanung
Eine grenzüberschreitende Nachlassplanung, die sowohl das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate als auch das von Deutschland und gegebenenfalls anderer Staaten berücksichtigt, ist bereits erforderlich, wenn Vermögen im Ausland besteht (z.B. eine Ferienwohnung), Familienmitglieder im Ausland wohnen oder ein Familienmitglied eine andere oder doppelte Staatsbürgerschaft hat.
Überblick über das Erbrecht der Vereinigten Arabischen Emirate
Die gesetzliche Erbfolge der Vereinigten Arabischen Emirate ist vom islamischen Recht, der Scharia geprägt. Dieses Erbrecht unterscheidet sich zum Teil erheblich vom deutschen Erbrecht und entspricht regelmäßig nicht den Vorstellungen von Personen aus dem westlich-europäischen Kulturkreis.
Allerdings gilt für Nicht-Muslime seit Februar 2023 in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein neues Gesetz, dass neben Fragen der Eheschließung und Scheidung auch das Sorgerecht und das Erbrecht betrifft. Im Ergebnis führt dieses Gesetz dazu, dass für Nicht-Muslime in Dubai nicht mehr die Scharia die Erbfolge vorgibt. Allerdings sind in diesem Gesetz nicht alle Konstellationen geregelt und die konkrete Anwendung ist in Teilen noch umstritten.
Testament in Deutschland und Dubai mit Rechtswahl
Noch mehr als für in Deutschland lebende Erblasser, gilt für Ausländer in Dubai das Gebot, die Erbfolge individuell und verbindlich durch ein Testament zu regeln. Bestandteil des Testaments ist dann häufig auch eine sogenannte Rechtswahl, die bestimmt, dass die testierende Person – abweichend von der gesetzlichen Regelung – nicht nach dem Recht der VAE beerbt werden soll, sondern vielmehr deutsches Erbrecht gelten soll.
Eine solche Rechtswahl erstreckt sich jedoch nicht auf das unbewegliche Vermögen, so dass eine Immobilie in Dubai trotz Rechtswahl noch dem dortigen Erbrecht vererbt wird. Somit kommt es in diesen Fällen zu einer sog Nachlassspaltung. Diesem Problem kann man nur sinnvoll begegnen, in dem jeweils ein Testament für die dem deutschen Erbrecht unterfallenden Nachlassgegenstände und eines für in Dubai belegenes unbewegliches Vermögen, erstellt wird.
Enterbung ohne Pflichtteil – in Dubai möglich
Nicht in allen Fällen ist aber eine Rechtswahl zugunsten Deutschen Rechts geboten. Schließlich ermöglicht es das Recht der VAE Deutschen Nicht-Muslimen, nahe Angehörige zu enterben, ohne dass diese (wie in Deutschland) Pflichteilsansprüche geltend machen können. Hierdurch ergeben sich interessante Nachlassgestaltungen zum Schutz des Vermögens.
Sorgerechtsklausel für minderjährige Kinder
Wenn Sie minderjährige Kinder haben, sollten Sie unbedingt eine Klausel über das Sorgerecht im Testament aufnehmen. Nach der Scharia geht das Sorgerecht beim Versterben des Vaters nämlich nicht auf die Mutter über, sondern auf eine andere nahestehende männliche Person, etwa ein Onkel oder Großvater. Wie sich die neue Regelung des Bundesgesetzes Nr. 41 aus 2022, das für den Scheidungsfall nun den Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts anerkennt, auf das Sorgerecht beim Versterben eines Elternteils auswirkt, kann noch nicht eingeschätzt werden
So wird ein wirksames Testament in Dubai beim DIFC errichtet
Für die Errichtung einer gültigen letztwilligen Verfügung in den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten strenge Formvorschriften. Hierfür benötigt man unbedingt einen Rechtsanwalt vor Ort, der bei der Testamentsstelle der Gerichte des DIFC eingetragen ist. Der DIFC ist der Dubai International Financial Centre, bei dem die Registrierung des Testaments in Dubai vorgenommen wird. Durch diesen Akt werden Verfügungen den „DIFC Wills und Probate Registry Rules“ unterstellt. Daneben können Verfügungen auch beim Dubai Court oder beim Abu Dhabi Judicial Department (ADJD) behördlich registriert werden.
Erbschaftsteuer Dubai, Abu Dhabi etc.
In den vereinigten Arabischen Emiraten gibt es weder eine Erbschaftsteuer, noch eine Schenkungsteuer oder sonstige Steuern auf den Nachlass.
In Betracht kommt aber eine Erbschaftsteuerlast in Deutschland. Gemäß § 2 ErbStG unterliegen Personen als Erblasser der deutschen Erbschaftsteuer, wenn sie als „Inländer“ gelten. Das ist vor allem der Fall, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder als deutsche Staatsangehörige noch nicht länger im Ausland leben.
So machen wir Erbrecht
Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.
FAQ Testament und Erbrecht in Dubai, VAE
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Welches Erbrecht gilt für Deutsche, die in Dubai leben?
Aufgrund der Anknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt in der EU-Erbrechtsverordnung gilt aus deutscher Sicht das Erbrecht der Vereinigten Arabischen Emirate, wenn ein dort lebender Deutscher verstirbt.
Was ist das Scharia-Recht?
Der Begriff Scharia steht für die Gesamtheit der Gesetze und Normen, die aus dem Koran und der Sunna des Propheten Mohammed hervorgehen. Im Islam haben sich vier große Rechtsschulen entwickelt, welche das Sharia-Recht teilweise unterschiedlich interpretieren.
Wann genau hat man seinen "letzten gewöhnlichen Aufenthalt" in Dubai?
Der "letzte gewöhnliche Aufenthalt" des Erblassers wird häufig als Lebensmittlepunkt bzw. Schwerpunkt sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Beziehungen definiert. Er bestimmt nach der EU-Erbrechtsverordnung, das Erbrecht
Welches Erbrecht gilt für deutsche Muslime in Dubai?
Für in Dubai versterbende Deutsche, die dort ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten, gilt das dortige Erbrecht. Für angehörige muslimischen Glaubens ist das das Scharia-Recht. Für Nicht-Muslime gelten gesonderte Vorschriften.