Vollzug von Immobilienkaufverträgen

Digitalisierung soll Bürokratie ablösen

Die Digitalisierung soll auch die Abwicklung von Immobilientransaktionen von Bürokratie entlasten. Ein geplantes Gesetz soll die Weichen stellen.

Veröffentlicht am: 15.10.2024
Qualifikation: Rechtsanwältin, Immobilienrecht
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Jährlich wechseln in Deutschland unzählige Immobilien den Eigentümer. Dafür wird regelmäßig ein notarieller Kaufvertrag geschlossen. Nach dem Vertragsschluss beginnt ein bürokratischer Marathon, in dem zahlreiche Akteure, Vorschriften und Dokumente eine Rolle spielen. Die Bundesregierung plant aus diesem Grund die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienkaufverträgen.

Der Vollzug des Kaufvertrages im Überblick

Die Abwicklung von Grundstückstransaktionen erfordert derzeit vor allem folgende Schritte:

  1. Grundbuchamt: Eintragung einer Vormerkung und letztlich Eintragung des neuen Eigentümers
  2. Gemeinde: Mitteilung über Ausübung des Vorkaufsrechts
  3. Gerichte: gegebenenfalls Zustimmung von Nachlass-, Familien-, Betreuungs- oder Landwirtschaftsgerichten
  4. Finanzamt: Mitteilungspflicht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer
  5. Gutachterausschuss: Mitteilung für die Kaufpreissammlung

Ganz oder gar nicht digital?

Derzeit erfolgt nur ein Teil der für den Vollzug des Kaufvertrags notwendigen Kommunikation und Dokumentation digital. Es ist aber noch jede Menge Papier im Umlauf, das wiederum für andere Schritte digitalisiert werden muss. Das ist nicht nur zeitaufwändig, sondern auch fehleranfällig.  Der Beck-Verlag berichtet nun von einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministers Marco Buschmann von der FDP, der eine umfassende Digitalisierung der Abwicklung von Grundstückskäufen vorsieht: das "Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare".

Danach soll zunächst die dafür erforderliche technische Infrastruktur geschaffen werden. Sobald diese den Empfang und die Verarbeitung der Daten auf sicherem Weg ermögliche, sollen die Akteure auch rechtlich zur Nutzung verpflichtet werden. In die Pflicht genommen werden damit vor allem auch die Notariate, deren Digitalisierungsstand noch sehr heterogen ist.

Und im Vorfeld des Kaufvertrags?

Die Anbahnung von Immobiliengeschäften und der Vertragsschluss ist schon längst kein bürokratisches Monster mehr. Der Entwurf und die Prüfung von Kaufverträgen durch Rechtsanwälte, einschließlich der Kommunikation mit Käufern, Verkäufern und Notariaten erfolgt selbstverständlich digital, also durch E-Mail-Versand. Denkbar ist auch, dass im Kaufvertrag - etwa durch strukturierte und entsprechend auslesbare Daten - bereits die Weichen für die jetzt angestrebte Digitalisierung bei der Abwicklung von Transaktionen gestellt werden.