Arbeitsrecht
Beratung von Angestellten, Unternehmen und Managern
Arbeitsrechtliche Regelungen und Vorschriften sind sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei berät und vertritt ROSE & PARTNER in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln Geschäftsführer, leitende Angestellte und Unternehmen bei Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Wer als Arbeitgeber fungiert und Verantwortung für seine Mitarbeiter im Unternehmen trägt, braucht an vielen Stellen anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Arbeitgeber dabei vor allem bei folgenden Anliegen:
- Arbeitsvertrag für Angestellte oder Führungskräfte (Geschäftsführer, Vorstände)erstellen oder bestehende Arbeitsverträge auf fehlende oder falsche Passagen überprüfen: Beim Arbeitsvertrag müssen diverse Punkte beachtet werden, die in der Praxis leider oft falsch gemacht werden. Dazu gehören u.a.
- Anpassung bestehender Arbeitsverträge an neue Vorgaben der Reform des Arbeitsrechts 2022/2023,
- Vereinbarung von Arbeitszeit und Überstunden und die Umsetzung der neusten Rechtsprechung zur Zeiterfassung,
- Lohn und Nebenleistungen sowie steuerrechtlich wirksame und vorteilhafte variable Vergütung,
- Arbeitsort, insbesondere wichtige Regeln zum Homeoffice aufnehmen,
- Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zu Pausenzeiten, Arbeitszeiten und Feiertags- oder Wochenendarbeit,
- Vereinbarung sinnvoller Kündigungsfristen sowie
- Einhaltung von wichtigen und neuen Formalien beim Arbeitsvertrag,
- Wettbewerbsverbote, Kundenschutzklauseln und Mitarbeiterschutzklauseln vor allem für Führungskräfte und Key Employees,
- Geheimhaltungsklauseln, Datenschutz sowie
- Regelung von IT/IP-Rechten und Urheberrechten an Arbeitserzeugnissen der Mitarbeiter.
- Compliance-Vorgaben, Richtlinien, Arbeitsvorgaben und Weisungen für Arbeitnehmer erstellen, u.a. um Vorgaben am Arbeitsplatz oder für die Arbeitszeit wirksam zu kommunizieren (z.B. Arbeitskleidung, Vorgehen bei festgestellten Fehlern intern), Vorgaben des Datenschutzes im Betrieb und der DSGVO einzuhalten, Einrichtung eines Hinweisgebersystems nach gesetzlichen Vorgaben, Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben wie z.B. das Lieferkettengesetz
- Beratung und Betreuung zum richtigen Vorgehen bei Problemen mit ArbeitnehmerInnen, u.a. Begleitung von Gesprächen in Form von Mediation, Verfassen von Abmahnungen und rechtssicherer Umgang bei Hinweisen auf strafrechtliche Vorwürfe
- Kündigung von Angestellten, u.a. Beratung zu Kündigungsgründen, Formulieren eines rechtssicheren Kündigungsschreibens unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften und Begleitung des Austrittsprozesses bei Streitigkeiten, Verteidigung in Kündigungsschutzklagen, Verfassen von Aufhebungsverträgen anstatt oder Abwicklungsverträgen nach einer Kündigung
- Steuerliche Begleitung von Unternehmen und Arbeitgebern, inkl. strategischer Beratung und laufender Steuerberatung und Einschätzung und Bewertung von Fragen im Sozialversicherungsrecht
- Scheinselbstständigkeit vermeiden: Beratung zu Risiken und Bewertung von Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Thema Scheinselbstständigkeit
Arbeitsrecht für Angestellte
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten auch Arbeitnehmer & Arbeitnehmerinnen bei den regelmäßig auftretenden Fragen im Arbeitsrecht, insbesondere zu folgenden Themen:
- Überprüfung des Arbeitsvertrages auf riskante, nachteilige oder unwirksame Klauseln und Begleitung von Nachverhandlungen, Änderungsverträgen und/oder Gerichtsprozessen, insbesondere Geltendmachung von Überstunden oder offenen Urlaubsansprüchen bei unwirksamen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
- Prüfung der Wirksamkeit von Wettbewerbsverboten und Kundenschutzklauseln,
- Prüfung der Wirksamkeit von Befristungen im Arbeitsverhältnis
- Weisungen vom Arbeitgeber prüfen, bewerten und ggf. gerichtlich angreifen,
- Verteidigung gegen Kündigung durch den Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich, v.a. im Rahmen der Kündigungsschutzklage, Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung, u.a. der Formalia, der Einhaltung der Kündigungsfrist sowie dem Vorliegen angeblicher Kündigungsgründe,
- Eigenkündigung durch den Angestellten und Geltendmachung etwaiger offener Lohn-, Urlaubs- oder Entschädigungsansprüche
- Geltendmachung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht im Betrieb,
- Überprüfung etwaiger Scheinselbstständigkeit bei offiziell als Freelancern beschäftigten tatsächlichen Arbeitnehmern und Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen und Kündigungsschutz bei Beendigung der Auftragsverhältnisse,
- (Virtuelle) Mitarbeiterbeteiligungen prüfen und bewerten
- Verhandlung und Geltendmachung von Ansprüchen auf Abfindung, Begleitung, Prüfung und Formulierung vonAufhebungsverträgenoder Abwicklungsverträgen sowie Anfechtung und Widerruf von Aufhebungsverträgen
- Prüfung von Maßnahmen & Kündigungen im Zusammenhang mit Corona und der Covid-Pandemie
Arbeitsrecht für Manager, Geschäftsführer und Vorstände
Das Arbeitsrecht im engeren Sinne findet für Geschäftsführer und Vorstände in der Regel keine oder nur begrenzte Anwendung. Im weiteren Sinne fallen ähnliche Themen wie Vertragsgestaltung bei Einstellung, Vergütung und Kündigung aber auch bei Managern und Führungspersonal an – und sind dort oft für die Beteiligten von noch größerer Relevanz. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen hier unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht gezielt, insbesondere bei folgenden Themen:
- Vertragsgestaltung: Geschäftsführervertrag oder Vorstandsvertragverhandeln, gestalten, prüfen und ändern,
- Beratung von Gesellschafter-Geschäftsführern zu besonderen steuerlichen und haftungsrechtlichen Aspekten,
- Beratung zu Haftungsrisiken von Geschäftsführern, Strategien zur Haftungsvermeidung und Haftungsreduzierung; Beratung zur Haftung von Vorständen und Umsetzung einer strategischen Haftungsvermeidung für Vorstände,
- Wettbewerbsverbote und Kundenschutz: Prüfung, Verhandlung, Geltendmachung oder Verteidigung gegen Wettbewerbsklauseln, speziell bei vertraglichen Wettbewerbsverboten für Geschäftsführer sowie bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten oder bei Wettbewerbsverbote für Vorstände, Geltendmachung von Ansprüchen unter dem Geschäftsgeheimnisgesetz,
- Abfindung: Prüfung von Rechtsansprüchen, Verhandlung und Geltendmachung (gerichtlich und außergerichtlich)
- Steuerliche Beratung, v.a. bei variabler Vergütung, Vermeidung von Haftungsrisiken bei verdeckter Gewinnausschüttung sowie Beratung zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern
- Beratung bei Sperre als Geschäftsführer oder Vorstand bei Vorstrafen, rechtliche Verteidigung bei Sperre sowie
- Strafrechtliche Verteidigung im Steuerstrafrecht.
Arbeitsrecht bei Unternehmensverkauf, M&A und Nachfolge
Als Wirtschaftskanzlei für Rechts- und Steuerberatung begleiten wir zahlreiche Unternehmenstransaktionen. Betriebsübergänge durch Verkauf, Umstrukturierung oder Erbfall erfordern insbesondere auch arbeitsrechtliches Know-how. Themenschwerpunkte in diesem Bereich sind:
- Übergang von Arbeitsverhältnissen: Identifizierung betroffener Mitarbeiter, Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag, Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht, Haftungsfragen, Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge.
- Beratung und Gestaltung sowie Verteidigung gegenKündigung bei Betriebsübergang: Kündigungsverbote, Kündigungsgründe, Aufhebungsverträge
- Kollektives Arbeitsrecht bei Betriebsübergang: Betriebsverfassung und Betriebsvereinbarungen, Rolle des Betriebsrats, Sozialplan, Überleitungsvereinbarungen, Geltung und Ablösung von Tarifverträgen.
Qualifikation unserer AnwältInnen im Arbeitsrecht
Die Arbeit des Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist oft interdisziplinärer Natur. Neben Fragen des Arbeitsrechts muss der Rechtsanwalt, wenn er Arbeitgeber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige leitende Angestellte vertritt, auch in anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Steuerrecht oder dem Gesellschaftsrecht versiert sein. Vor allem benötigt der Anwalt eine hohe wirtschaftliche Kompetenz.
Bei der Kanzlei ROSE & PARTNER setzen wir auf Spezialisierung und Zusammenarbeit im Team. Auch bei Mandaten aus dem Arbeitsrecht kommt es daher nicht selten vor, dass ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht oder einem Steuerberater gemeinsam ein Mandat bearbeitet. Dies gilt für alle unsere Standorte in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt, Köln und Mailand.