Datenschutz & Datenschutzrecht

Datenschutz im digitalen Zeitalter

In Zeiten von Big Data und Digitalisierung sind Daten wohl die wertvollste Währung der digitalen Welt. Damit einhergehend spielt der Datenschutz eine immer größere Rolle. Das Datenschutzrecht hat damit bereits fast alle Lebensbereiche erreicht und nimmt weiter an Bedeutung zu. Der Schutz von Daten ist Ausdruck des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Jeder soll frei darüber entscheiden können, welche Personen über welche persönlichen Daten zu welchem Zweck verfügen können.

Eckpfeiler des Datenschutzrechts, anwaltliche Leistungen

Rechtsgrundlagen für das Datenschutzrecht sind seit dem 25. Mai 2018 in erster Linie die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das reformierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 

Alle Informationen zu den Änderungen durch die DSGVO und das BDSG finden Sie hier: Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz

Prüfen Sie mit unserer Checkliste, ob in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung besteht. 

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu allen Fragen des Datenschutzrechtes, insbesondere zu Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung:

  1. Auftragsverarbeitung
  2. Datenschutzerklärungen, z.B. für Webseiten, Social Media-Plugins (Facebook etc.)
  3. Datenschutzrechtliche Compliance
  4. Datenschutz im Personalwesen und Arbeitsrecht (Mitarbeiterdatenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz)
  5. Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
  6. Vertretung in Bußgeldverfahren und Strafverfahren

Darüberhinaus beraten wir Sie gern zu datenschutzrechtlichen Aspekten für Ihren Online-Shop oder bei Marketingmaßnahmen.

Internet und Datenschutz

Vor allem im Internet hat der Datenschutz eine enorme Bedeutung. Internet und Datenschutz stehen dabei in einer Symbiose, die zugleich für ein ständiges Spannungsverhältnis sorgt. So werden erhebliche Datenmassen durch die Internetnutzung erfasst oder - aus wirtschaftlicher Sicht von Suchmaschinen wie Google betrachtet - gewonnen. Auch durch die Online-Darstellung eines Unternehmens, eines Online-Shops und selbst durch ausschließlich privat genutzte Internetseiten laufen digitale Prozesse mit datenschutzrechtlichem Bezug. Ob und in welchem Umfang Daten erfasst werden, ist für den einzelnen Nutzer der Online-Inhalte nicht ersichtlich.

Deshalb sind die Seitenbetreiber, die sogenannten Content-Provider, verpflichtet, die Nutzer bezüglich der Datenverarbeitung aufzuklären.

Das Mittel der Wahl, um dieser Aufklärungspflicht nachzukommen, ist eine Datenschutzerklärung. Diese Erklärung hat in erster Linie den Zweck, Transparenz über die Verarbeitung von Daten der Internetnutzer zu schaffen. Zugleich ist eine Datenschutzerklärung auch ein Hinweis auf die Seriosität und einen sensiblen Umgang mit Daten des Seitenbetreibers. Die Datenschutzerklärung muss daher folgende Informationen und Hinweise enthalten:

  • Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? (IP-Adressen, Zeitpunkt, Verweildauer, besuchte Seiten)
  • Benutzung von Cookies
  • Benutzung von Analyse- und Statistik-Tools wie z.B. Google Analytics
  • Benutzung von Social Media Plugins
  • Hinweis auf den Umgang mit Kontaktdaten
  • Hinweis auf Auskunfts- und ggf. Widerspruchsrechte

Eine rechtlich einwandfreie Datenschutzerklärung bewahrt Internetseitenbetreiber und Unternehmen außerdem vor kostspieligen datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Datenschutz im Unternehmen

Nicht nur im Internet spielt der Datenschutz eine große Rolle. Auch offline müssen sich Unternehmen Gedanken über den Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten machen und die Anforderungen des Datenschutzrechts einhalten.

Das Datenschutzrecht sollte dabei nicht als lästiges und aufwendiges Beiwerk gesehen werden. Gerade in einer Zeit, in der Daten eine immer größere Bedeutung erlangen und inzwischen ein wertvolles Wirtschaftsgut sind, kann ein transparenter und sensibler Umgang mit Daten auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten sein.

Entscheidende Bausteine des Datenschutzes im Unternehmen sind die Führung eines Verfahrensverzeichnisses und die Umsetzung von Dokumentationspflichten und Risikoabschätzungen.

Unsere Rechtsanwälte für Datenschutzrecht beraten Sie gern über Ihre Verpflichtungen im Datenschutz und begleiten Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen im Unternehmen.

Datenschutzbeauftragte

Für viele Unternehmen besteht die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ist eine Inhouse-Lösung nicht möglich oder wirtschaftlich, kann alternativ auch ein externer Datenschutzbeauftragter beauftragt werden. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind insbesondere

  • Unterrichtung und Beratung der Unternehmensleitung
  • Überwachung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben im Unternehmen
  • Datenschutz-Folgeabschätzung nach der DSGVO 
  • Ansprechpartner für und Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Anlaufstelle für Betroffene

Gerne klären wir Sie über Ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Datenschutz auf. Internen betriebliche Datenschutzbeauftragten stehen wir als kompetenter Berater - auch für Schulungen - zur Verfügung.

 

Kontaktieren Sie uns gern bei allen Fragen rund um das Thema Datenschutzrecht unverbindlich telefonisch oder per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

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Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.