Checkliste - ist mein Unternehmen für den neuen Datenschutz gerüstet?
Änderungen für Unternehmen durch das neue Datenschutzrecht
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland und europaweit die Datenschutzgrundverordnung - ist Ihr Unternehmen gut aufgestellt? Prüfen Sie den Stand Ihrer Umsetzung mit unserer Checkliste:
- Existiert ein aktuelles Verfahrensverzeichnis über alle Datenverarbeitungstätigkeiten in Ihrem Unternehmen?
- Entspricht die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite den Vorgaben der DSGVO?
- Sind bisher eingeholte Einwilligungen wirksam und dokumentiert? Entspricht die Einholung neuer Einwilligungen den Vorgaben des Art. 7 DSGVO?
- Ist ein Prozess für die Beantwortung von Auskunftsbegehren von Betroffenen implementiert? Kann Ihr Unternehmen auf die Geltendmachung von Betroffenen-Rechten angemessen und zeitnah reagieren (Vorlagen für Auskunftsanfragen, Schnittstellen für Datenexport)?
- Wurden Mitarbeiter und Abteilungen über die neuen Vorgaben der DSGVO geschult? Sind interne Anweisungen und Datenschutzrichtlinien auf dem neuesten Stand?
- Wurde - sofern notwendig - ein Datenschutzbeauftragter benannt?
- Wurde die Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 DSGVO) für die erforderlichen Verarbeitungen durchgeführt?
- Sind die Verträge mit etwaigen Auftragsverarbeitern der neuen Rechtslage angepasst?
- Haben Sie technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen und können diese dokumentieren?
Weitere Informationen und alle wichtigen Änderungen und Neuerungen finden Sie auch hier:
Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz
Anwaltliche Expertise im Bereich DSGVO
Wenn Sie nicht alle Fragen mit "ja" beantworten können, besteht aufgrund der Haftungsrisiken dringender Handlungsbedarf. Notwendige Änderungen und Anpassungen sollten schnell vorgenommen werden, um teure Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Lassen Sie sich dabei von unseren Rechtsanwälten unterstützen. Wir beraten Sie bei der Umsetzung und zu allen weiteren Aspekten der Datenschutzgrundverordnung und des Datenschutzrechtes:
- Beratung bei der korrekten Umsetzung der DSGVO
- Gestaltung von individuellen Verfahrensverzeichnissen und Datenschutzerklärungen und
- Überprüfung von datenschutzrechtlichen Richtlinien für Ihr Unternehmen
- Prüfung von datenschutzrechtlichen Einwilligungen
- Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungs-Verträgen
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Pflichten des Unternehmens im Datenschutzrecht finden Sie auch in unserem Youtube-Video zum Thema: "Datenschutz - Haftung des Geschäftsführers":