Glücksspiel und Gewinnspiele - Kanzlei für Wettbewerbsrecht
Anwalts-Ratgeber zur rechtssicheren Durchführung von Glücks- und Gewinnspielen
Darf ich von mir angebotene Glücksspiele oder Gewinnspiele eigentlich bewerben, und wie muss müssen sie konkret ausgestaltet sein, damit sie rechtskonform sind? Was, wenn ihr Wettbewerber sich nicht an die Spielregeln hält uns sich mit unlauteren Gewinnspielen einen Wettbewerbsvorteil verschafft?
Mit unserem Team im Wettbewerbsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Gaming-, Glücks- und Gewinnspielrechts.
Wettbewerbsrechtliche Beratungsleistungen rund um Glücksspiele, Gaming und Gewinnspiele
Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Als Spezialist bildet er gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern der Kanzlei ein schlagkräftiges Team mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung für Ihren spezifischen Beratungsbedarf. Zu unseren Leistungen rund um Gewinn- und Glücksspiel zählen insbesondere:
- Prüfung von Glücksspielen und Gewinnspielen auf Konformität mit dem Wettbewerbsrecht
- Vertretung Ihrer Interessen bei Wettbewerbsverstößen Ihren Wettbewerber durch wettbewerbsrechtliche Abmahnung
- Außergerichtliche Verteidigung bei monierten Verstößen gegen Glücksspiel- Anforderungen
- Gerichtliche Vertretung im Klageverfahren oder im Rahmen einer einstweiligen Verfügung
Für eine unverbindliche Anfrage zu Ihren Fragen rund um Glücksspiel, Gaming und Gewinnspiele kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch oder per E-Mail. Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Kontaktformular am Ende der Seite nutzen.
Praxistipps zur Durchführung von Gewinnspielen, Preisausschreiben und Glücksspielen
Zu Werbezwecken führen viele Unternehmen Gewinnspiele durch. Je nach Form des Gewinnspiels (Preisausschreiben, Glücksspiel oder klassisches Gewinnspiel) gibt es aus rechtlichen Gesichtspunkten einiges zu beachten. Anderenfalls verstoßen Gewinnspiele schnell gegen gültiges Recht.
Aus Gründen der Transparenz ist der Veranstalter verpflichtet, die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig festzulegen in denen die Spielregeln und der Spielablauf definiert werden. Teilnahmebedingungen sollten daher alle wichtigen Informationen zusammenfassen. Zu den wichtigsten Inhalten der Teilnahmebedingungen zählen beispielsweise:
- Name des Veranstalters
- Name des Gewinnspiels
- Definition der Teilnehmergruppe (z.B. Ausschluss von Jugendlichen, da die Jugendschutz- Bestimmungen nicht erfüllt werden)
- Teilnahmemodalitäten
- Teilnahmefristen/ Einsendeschluss
- Gewinn und mögliche versteckte Kosten
- Modalitäten der Gewinnermittlung
- Gewinnbenachrichtigung und -abwicklung
Die festgelegten Teilnahmebedingungen müssen dem Teilnehmer vor der Teilnahme transparent zugänglich sein. Die Art der konkreten Werbemaßnahme für das Gewinnspiel entscheidet dabei über die Darstellungsform der Teilnahmebedingungen. Bei Werbung für ein Gewinnspiel im Internet muss mindestens ein Link zu den vollständigen Teilnahmebedingungen aufgeführt werden. Über diesen kann der Nutzer die gesamten Bedingungen aufrufen. Bei Printwerbung wie beispielsweise Plakaten ist meist wenig Gestaltungsspielraum, um die vollständigen Teilnahmebedingungen abzudrucken. In diesem Fall muss der potentielle Teilnehmer über andere Wege die Möglichkeit erhalten, sich über die Teilnahmebedingungen zu informieren. Auf der Werbung müssen dennoch minimale Teilnahmebedingungen aufgeführt werden. Zu diesen zählen der Teilnahmeschluss und ungewöhnliche Bedingungen, die der Teilnehmer nicht vermuten kann (z.B. Verwendung der Daten für Werbezwecke, Beschränkungen des Teilnehmerkreises).
Genehmigungspflicht für Glücksspiel
Glücksspiele unterliegen besonderen Regularien und sind behördlich genehmigungspflichtig. Sobald ein Gewinnspiel entgeltlich angeboten wird, ist es rechtlich gesehen ein Glücksspiel. Gleiches gilt, wenn die Teilnahme an den Kauf eines Produktes gekoppelt wird bei dessen Preis die Teilnahmekosten am Gewinnspiel eingepreist werden (verdecktes Glücksspiel). Wird das Glücksspiel nicht genehmigt, macht sich der Veranstalter strafbar.
In Deutschland galt lange Zeit ein Kopplungsverbot von Warenabsatz und Spielteilnahme. Es wurde davon ausgegangen, dass diese Kopplung unlauter auf das Kaufverhalten der Konsumenten einwirkt. Dieses Verbot wurde aber vom Bundesgerichtshof letztlich aufgehoben, da sie gegen europäisches Recht verstößt. Kopplungen von Warenerwerb und Spielteilnahme kann dennoch zu unlauterem Marktverhalten führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn dem Teilnehmer durch den Produkterwerb ein hoher Gewinn oder eine höhere Gewinnwahrscheinlichkeit versprochen wird.
Unsere Anwälte prüfen für Sie, ob die Ausgestaltung Ihrer Gewinnspiele rechtmäßig ist, helfen Ihnen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen zu optimieren und achten darauf, dass Sie alle wettbewerbsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Zugleich vertreten wir Sie bei Zuwiderhandlungen Ihrer Konkurrenten.
Glücksspielstaatsvertrag
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) schafft in Deutschland die bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Glücksspielen. Grundsätzlich dient er durch die Einschränkung der Glücksspielangebote dem Gesundheitsschutz. Im konkreten hat er zum Ziel, die Glücksspiel- und Wettsucht einzudämmen, sowie Voraussetzungen für die Suchtbekämpfung zu kreieren, Glücksspiel- Angebote zu limitieren und deren Durchführung zu kontrollieren und zu leiten, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, Teilnehmer von betrügerischen Machenschaften zu schützen und Folge- und Begleitkriminalität abzuwehren.
Der deutsche Glücksspielmarkt ist milliardenschwer. Für Anbieter, Bürger und vor allem Spieler stellt sich daher die Frage, ob sie illegal anbieten bzw. spielen. Der Staat verliert immense Steuereinnahmen und staatliche Lotterien Umsätze. Den Überblick zu behalten ist schwierig. Zudem steht in Frage, ob die bisherigen Regelungen in Deutschland mit EU-Recht vereinbar sind (Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit).
Liberalisierung des Glücksspielmarktes ab 2021
Es ist wichtig, dass man sich nun auf eine Reform des Glücksspielmarktes verständigt hat. Ein liberalisierter Glücksspielstaatsvertrag ist 2021 in Kraft getreten. Danach werden Sportwetten und Glücksspiele im Internet (z.B. Online-Poker, -Casino oder -Automatenspiele) in Zukunft legal sein. Das staatliche Lottomonopol bleibt hiervon jedoch unberührt. Erforderliche Vertriebskonzessionen werden von einer neu geschaffenen Anstalt des öffentlichen Rechtes vergeben.
Die grundsätzliche Erlaubnis von Internetspielen war lange umstritten. Im Mittelpunkt der Neuregelungen ab 2021 bleibt daher auch weiterhin der Schutz des Spielers.
Inhalte des neuen, liberalisierten Glücksspielstaatsvertrages sind beispielsweise:
- Zugang der Behörde zur Kontrollzwecken, um Manipulationen aufdecken zu können und die Umsetzung von Regeln zu überprüfen
- Einrichtung eines Spielkontos für jeden Spieler
- Zur Suchtprävention: Vorhalten eines „Automatisierten Systems“ zur Früherkennung von Suchtanzeichen, Erfassung von Sperrdateien von „Zockern“ mit Selbst- oder Fremdsperre bei zentraler Aufsichtsbehörde, Austausch von Kundendaten mit anderen Casinos, Verhinderung des Log-ins auf mehr als einer Plattform, umparallele Teilnahme am Spielgeschehen auszuschließen
- Zur Eindämmung der finanziellen Folgen von Spielsucht: Einzahlungslimit auf 1000 Euro pro Monat für Sportwetten und Online-Casinos (Ausnahme: mit möglichen Gewinnen kann ohne Anrechnung auf das Limit gespielt werden)
- Regelungen für Werbung für Glücksspiel und Sportwetten im Internet (z.B. Werbeverbot für Sportwetten im Rundfunk und Internet zwischen 6 und 23 Uhr)
- Ausweitung von Sportwetten im Internet
- Verbesserte Umsetzung des Jugendschutzes
Unsere Anwälte beraten Sie gern bei der Umsetzung der rechtlichen Vorschriften oder vertreten Sie bei Rechtsstreitigkeiten.