Kanzlei für Markenrecht
Unsere Markenrechts-Anwälte begleiten Sie bei Eintragung, Widerspruch und im Umgang mit Rechtsverletzungen
Die Marke und ihr Schutz ist für viele Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil unternehmerischen Erfolgs. Als Kanzlei für Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz schützen wir Ihr geistiges Eigentum und betreuen Sie in allen Rechtsfragen zur Marke.
Im Vordergrund der Beratungspraxis steht eine umfassende Markenstrategie für das Unternehmen, die auch die gesamte kennzeichenrechtliche Lage berücksichtigen muss, zu der auch Ihr Firmenname als Unternehmenskennzeichen, Domains, Werktitel etc. gehören. Wir unterstützen Sie effektiv bei der Rechtewahrung und Schaffung einer gesicherten Rechtsposition im Markenrecht.
Anwaltliche Leistungen im Markenrecht
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte schützen Marken sowohl durch deren Anmeldung beim jeweiligen Markenamt als auch bei der Verfolgung von Markenverletzungen im Falle des Verstoßes gegen Ihre Markenrechte. Zu unseren Leistungen zählen dabei insbesondere:
- Die Anmeldung, Eintragung und Überwachung Ihrer Marke(n)
- Die Verfolgung von Markenverletzungen/Produktpiraterie
- Die Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche, insbesondere auch durch Abmahnung wegen Markenverletzungen
- Den Widerspruch gegen Markeneintragungen
- Markenlizenzierung und Lizenzverträge
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Anmeldung, Eintragung, Überwachung von Marken
Neben dem Eintragen und Anmelden einer Marke national, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder international, als Unionsmarke beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder nach dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (WIPO), stellt die vorherige Markenrecherche nach gleichen oder ähnlichen Marken einen wichtigen Aspekt dar neben der Frage der Schutzfähigkeit der Marke (Unterscheidungskraft).
Markenverletzungen und Produktpiraterie
Unsere Rechtsanwälte für Markenrecht verfolgen für Sie Verletzungen von Markenrechten und die daraus resultierenden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz für. Daneben vertreten wir Sie auch bei der Abwehr gegen sie geltend gemachter markenrechtlicher Ansprüche.
Abmahnung wegen Markenverletzung
Die markenrechtliche Abmahnung stellt bei festgestellten Markenverletzungen ein effektives Instrument dar, um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Wir nutzen die Abmahnung für Sie, um Ihre Rechte durchzusetzen und vertreten Sie ebenfalls bei der Abwehr von an sie adressierten Abmahnungen.
Widerspruch gegen eine Markeneintragung
Zu einem effektiven Markenschutz gehört auch der Widerspruch gegen die Eintragung einer ähnlichen oder identischen Marke.
Markenlizenzierung, Lizenzverträge
Zur umfassenden Nutzung des wirtschaftlichen Potentials einer Marke als Asset Ihres Unternehmens gehört in der Regel auch eine Nutzung durch Dritte. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Konzeption einer Lizenzierung und erstellen neue bzw. prüfen bestehende Lizenzverträge mit Lizenzpartnern.
Hintergrund zur Marke und zum Markenrecht
Das Markenrecht ist Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes. Da es keine Fachanwälte für Markenrecht gibt, erfolgt die Beratung und Vertretung in Rechtsfragen rund um die Marke in der Regel durch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - meist in Wirtschaftskanzleien mit entsprechender Ausrichtung.
Der immaterielle Wert einer Marke ist für Ihr Unternehmen von immenser Bedeutung. So finden teilweise Fusionen und Unternehmensübernahmen nur zu dem Zweck statt, um die Rechte an einer Marke zu erlangen. Damit aus einem Namen oder aus einem Produkt eine erfolgreiche Marke entsteht und sich diese etabliert, ist zielgerichtete - meist kostenintensive - Werbung erforderlich. Zuvor bedarf es zum Erhalt einer gesicherten Rechtsposition und zur dauerhaften erfolgreichen Etablierung auf dem Markt einer Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (oder einem internationalen Markenamt wie EUIPO oder WIPO). Das Markenrecht kennt verschiedene Markenformen. In die amtlichen Register können folgende Marken eingetragen werden:
- Wortmarken bestehen aus Wörtern, einzelnen Buchstaben oder auch Zahlen und sonstigen Schriftzeichen der üblichen Druckschrift.
- Bildmarken sind Bilder, Teile von Bildern oder Abbildungen in Form eines Logos.
- Wort-/Bildmarken sind eine Mischform, bestehend aus Wort- und Bildbestandteilen bzw. aus grafisch dargestellten Wörtern.
- Dreidimensionale Marken sind gegenständliche Marken, die eine dreidimensionale Gestaltung beinhalten.
- Hörmarken bestehen aus akustischen - hörbaren - Tönen, Tonfolgen, Melodien, Klängen oder Geräuschen.
- Kennfadenmarken sind auf Produkten angebrachte farbige Streifen oder Fäden.
Somit können als Marke grundsätzlich alle Zeichen, Wörter, Namen, Zeichnungen, Zahlen, Hörzeichen oder dreidimensionale Gestaltungen geschützt werden. Am häufigsten werden bei den Markenämtern Wortmarken, Wort/Bildmarken und Bildmarken angemeldet.
Als Inhaber einer Marke haben Sie das Recht, andere von der Nutzung des geschützten Kennzeichens auszuschließen und bei Rechtsverstößen Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz zu verlangen. Wir kümmern uns um die effektive Wahrung Ihrer Markenrechte.