Klage im Wettbewerbsrecht

Effektiv gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen

Die Positionen am Markt sind regelmäßig hart umkämpft. Immer wieder versuchen Kontrahenten im Wettbewerb mit dem Einsatz von wettbewerbswidrigen Mitteln einen Vorteil zu erlangen. Der Gesetzgeber ist darum bemüht, derartige Verstöße zu unterbinden und einzudämmen. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Bußgeldern, Abmahnungen und Klagen.

Wir klären im vorliegenden Beitrag die wichtigsten Fragen zu Klagen im Wettbewerbsrecht.

Anwaltliche Leistungen zu Klagen im Wettbewerbsrecht

Egal ob Wettbewerber oder Vertreter einer Verbraucherschutzorganisation, eines wirtschaftlichen Interessenverbandes oder einer Industrie- und Handelskammer. Als kompetente Rechtsanwälte im Wettbewerbsrecht stehen wir als zuverlässige Partner an Ihrer Seite, u.a. bei

  • der Überprüfung und rechtlichen Bewertung von potenziellen Wettbewerbsverstößen,
  • der Bewertung von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen und ihrer Verteidigungsmöglichkeiten,
  • der Kommunikation und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen Wettbewerbsverstößen.

Erste grundlegende Informationen haben wir für Sie auf dieser Website zusammengefasst. Für eine individuelle und gesamtheitliche Betrachtung Ihres Falls freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Anwälte für Wettbewerbsrecht oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Der Umfang des Wettbewerbsrechts

Das Wettbewerbsrecht umfasst die Regelungen zum Schutz des freien Marktes der Wettbewerbskonkurrenten untereinander und gegenüber den Verbrauchern. Die wesentlichen Gesetze sind das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das UWG soll vor allem unlautere Wirtschaftstätigkeiten am Markt unterbinden. Das GWB soll insbesondere die Bildung von Kartellen unterbinden.

Zuständigkeit der Gerichte bei einer Klage im Wettbewerbsrecht

Im Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung des freien Wettbewerbs in Kraft getreten. Dieses hat die Zuständigkeiten für Klagen im Wettbewerbsrecht neu geregelt. Während zuvor der fliegende Gerichtsstand möglich war, also die Klage bei jedem Gericht in der Bundesrepublik eingereicht werden konnte, gelten jetzt die Gerichtsstandsvorgaben der ZPO. Daher muss nun eine Klage regelmäßig entweder am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten oder am Ort der Zuwiderhandlung eingereicht werden. 

Sachlich zuständig sind regelmäßig die Landgerichte. Dort bestehen die Spezialkammern für Handelssachen. Hierbei gilt regelmäßig der Anwaltszwang. 

Gründe für eine Klage im Wettbewerbsrecht

Einer Klage wird aus Gründen der Kostensicherheit regelmäßig eine Abmahnung vorausgehen. Die häufigsten Gründe für Abmahnungen sind:

  • Unerlaubte und / oder irreführende Werbung
  • Die Verwendung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Fehlerhafte Angaben im Impressum und/oder der Anbieterkennzeichnung
  • Eine unrechtmäßige Verwendung von Marken, Namen oder Urheberrechten
  • Fehler in den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen
  • Eine fehlerhafte oder unzureichende Datenschutzerklärung
  • Der Einsatz von wettbewerbswidrigen Werbemaßnahmen (Preiswerbung, Testergebnisse etc.)
  • Verstößen gegen die Preisangabenverordnung
  • Fehlerhafte Angaben bei Zahlungs- und Versandmöglichkeiten
  • Verstöße gegen den Jugendschutz
  • Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Wer derartige Verstöße feststellt, sollte umgehend tätig werden. Sofern der Verstoß im eigenen Tätigkeitsbereich festgestellt wird, sollte diese Handlung umgehend eingestellt und beseitigt werden, um rechtmäßige Zustände herzustellen. Wird der Verstoß durch einen Konkurrenten begangen, sollte dieser abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden.

Aufgrund der sich stetig im Wandel befindlichen Rechtsprechung sollten insbesondere die aufgeführten Punkte regelmäßig rechtlich überprüft und ggf. nachjustiert werden. Schon kleinste Fehler können zu erheblichen Bußgeldern oder Abmahnungen führen.

Sofern der abgemahnte Konkurrent sich weigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sollte der Rechtsweg zu den Gerichten beschritten werden und Klage eingereicht werden.

Wer ist im Wettbewerbsrecht klageberechtigt

Es kommt auf den konkreten Wettbewerbsverstoß an, der im Raum steht, um zu bestimmen, wer im Wettbewerbsrecht klageberechtigt ist. Der Staat setzt in weiten Teilen auf die Selbstregulierung des Marktes. Das bedeutet, er schafft einen gesetzlichen Rahmen und geht davon aus, dass die Wettbewerber untereinander für die Einhaltung dieser Regeln sorgen. In den meisten Fällen dürfen daher Mitbewerber oder Verbraucherverbände Klagen gegen Unternehmen erheben, welche versuchen, sich mit wettbewerbswidrigen Maßnahmen einen Vorteil zu verschaffen.

Sofern ein Verstoß gegen das Kartellrecht im Raum steht, wird jedoch auch der Staat selbst tätig, weil er die Überwachung des Kartellrechts organisiert. Dann drohen hohe Bußgelder und weitere Sanktionen.

Vorteile und Nachteile einer Klage im Wettbewerbsrecht

Der Vorteil einer Klage liegt regelmäßig darin, dass mit dem Urteil ein vollstreckungsfähiges Urteil vorliegt, welches eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Kontrahenten ersetzt. Zudem stellt das Gericht im konkreten Sachverhalt ausdrücklich dar, was erlaubt ist und was nicht. Es wird somit eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen, von der alle profitieren. Darüber hinaus werden wettbewerbswidrige Maßnahmen von Konkurrenten unterbunden und damit einer Marktverzerrung entgegengewirkt.

Der Nachteil liegt regelmäßig in den Kosten, die eine Klage mit sich bringt. Wer eine Klage erhebt, der muss zunächst in Vorkasse gehen. Zudem besteht nur in den wenigsten Fällen eine Gewissheit darüber, ob man die Klage auch gewinnen wird. Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand heißt daher ein zutreffendes Sprichwort. Wer letztlich die Kosten tragen muss, kann daher am Beginn der Klage noch nicht sicher abgesehen werden.

Ein weiterer Nachteil liegt in der Dauer der Klage. Die Gerichtsverfahren können sich regelmäßig über mehrere Jahre hinziehen. Es empfiehlt sich daher, soweit es möglich ist, zuvor in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung zu Erwirkung.

Gerne klären wir mit Ihnen gemeinsam die Frage, ob in Ihrem individuellen Problemfall eine Klage sinnvoll ist oder welche anderen Möglichkeiten es gibt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtssicher: Ihr Partner für Klagen im Wettbewerbsrecht

  • Sie sind Wettbewerber oder vertreten eine Verbraucherschutzorganisation, ein wirtschaftlicher Interessenverband oder eine Industrie- und Handelskammer, und wollen einen Wettbewerbsverstoß unterbinden?
  • Sie möchten eine Klage wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht erheben?
  • Sie werden mit einer Abmahnung wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes konfrontiert?
  • Es bestehen Streitigkeiten mit Wettbewerbern oder Vertretern von Interessenverbänden?

Als erfahrene Partner stehen wir für alle Fragen zum Wettbewerbsrecht an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie als kompetente Anwälte bei der tatsächlichen und rechtlichen Bewertung von Marktverhalten. Wir kümmern uns für Sie um die Kommunikation und notfalls die gerichtliche Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Rechte im Streitfall. Wir schützen Ihre Rechtspositionen und setzen ihre Ansprüche lösungsorientiert und konsequent durch.

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