Werberecht

Irreführung und unlauterer Wettbewerb - rechtliche Grenzen subtiler Verkaufsbotschaften und Marktgeschrei

„Wir sind weltweit die beste Wirtschaftskanzlei für Werberecht, vollbringen vor Gericht wahre Wunder und das alles zu absoluten Schnäppchenpreisen“. Wer solche oder ähnliche Slogans nutzt, sollte sich auch mit dem Werberecht befassen.

Das Werberecht setzt Unternehmen rechtliche Grenzen im Rahmen ihrer Werbemaßnahmen  zur Beeinflussung der Kaufentscheidungen ihrer Kunden. Es gehört im Wesentlichen zum Wettbewerbsrecht und findet sich überwiegend im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wieder. Im UWG sind die einzelnen verbindlichen rechtlichen Regelungen niedergelegt, die der Unternehmer bei seiner Werbekampagne beachten muss. Unser Anwaltsteam berät Sie umfassend  zu allen Fragen rund um das Werberecht.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Anwaltliche Leistungen im Werberecht   

  1. Betreuung in allen Fragen des Werberecht bzw. des unlauteren Wettbewerbs
  2. Prüfung und Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen
  3. Abmahnung von Wettbewerbern bei verbotener Werbung bzw. irreführender Werbung
  4. Beratung im Bereich Social-Media-Recht und Influencer-Werbung
  5. Beratung bei der Werbung mit Testergebnissen sowie bei der Abgrenzung von Product Placement und Schleichwerbung
  6. Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen (gerichtlich und außergerichtlich)
  7. Reputationsmanagement, Löschung von negativen unzutreffenden Bewertungen

Kontaktieren Sie für weitere Informationen bzw. eine Beratung oder Vertretung einfach eines unserer Büros in Hamburg, Berlin oder München.

Wissenswertes zu den Grenzen der Werbung

Streng genommen gibt es in der juristischen Welt den Begriff "Werberecht" nicht. Zu den betroffenen Rechtsgebieten gehören das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht. Die Grenzen der zulässigen Werbung findet man in einer ganzen Palette verschiedener Gesetze und Verordnungen. - Das BGB und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Handwerksordnung und das Strafgesetzbuch bis hin  zur Lebensmittelkennzeichnungs- oder Kosmetik-Verordnung sind nur r einige Beispiele und nicht vollständig aufgezählt.

Da beim Werberecht der Schutz des Verbrauchers im Vordergrund steht, werden die Weichen zunehmend auf europäischer Ebene gestellt. Daher gibt es neben den nationalen Rechtsquellen zahlreiche EU-Richtlinien und –verordnungen zu beachten.  

Klassische Problemfelder im Werberecht sind zum Beispiel die untersagte Briefkastenwerbung, belästigende Telefonwerbung oder auch unzulässige Werbung per E-Mail.

Besonders schwierig ist oftmals die Abgrenzung zwischen erlaubter und verbotener Werbung beispielsweise im Bereich der Schleichwerbung und dem Product Placement.

Weitere spezielle Informationen zu verbotener Werbung und Abmahnungen wegen irreführender Werbung finden Sie hier: irreführende Werbung.

Das UWG verbietet weiterhin sogenannte „unzumutbare Belästigungen“. Eine solche unzumutbare Belästigung kann beispielsweise die unaufgeforderte Zusendung einer E-Mail oder ein Telefonanruf sein, welchem der Angerufene vorher nicht explizit zugestimmt hat  Selbst bei der Werbung mit klassischen Briefen und Postwurfsendungen ist Vorsicht geboten und sind die Rahmenbedingungen des Werberechts einzuhalten.

UWG und die "Schwarze Liste" der verbotenen Werbemaßnahmen

Auch das zentrale Gesetz im deutschen Werberecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist international geprägt. In der Umsetzung einer europäischen Richtlinie wurde dem Gesetz 2008  eine sogenannte "Schwarze Liste" angehängt, die beispielhaft die wichtigsten verbotenen werberechtlichen Geschäftspraktiken und untersagten Verhaltensweisen aufzählt. Hierbei handelt es sich sowohl um irreführende Werbung als auch manipulierende Werbung.

Werbung darf daher weder unwahre Angaben enthalten noch täuschen. In besonders gravierenden Fällen führen unzulässige Werbemaßnahmen sogar zur Bestrafung mit Geld- oder Freiheitsstrafe.

Unlautere Geschäftspraktiken

In der Generalklausel des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb heißt es: Geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, sind unlauter (und damit unzulässig), wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen."

Hierbei ist auf den durchschnittlichen Verbraucher abzustellen, wobei Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, hohen Alters oder besonderer Leichtgläubigkeit (Kinder und Jugendliche) besonders geschützt werden.

Für bestimmte Berufsgruppen gelten besondere Bestimmungen im Werberecht: 

Der Rechtsanwalt im Werberecht

Wenn Sie eine breit angelegte Werbekampagne ist vornehmen wollen, ist diese regelmäßig mit erheblichen Kosten verbunden. Wir stehen Ihnen mit fachkundigem Rat eines Fachanwaltes für Gewerblichen Rechtsschutzes zur Seite, und überprüfen Ihr angedachtes werberechtliches Konzept im Vorfeld. Nur so lassen sich wettbewerbsrechtliche Risiken vermeiden, die in teure und überflüssige Abmahnungen von Konkurrenten münden. Vermeiden Sie daher unnötige rechtliche Risiken und greifen Sie auf unsere Ansprechpartner auf dem Gebiet des Werberechts zurück.

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