Leihmutterschaft Griechenland – die Rechtslage

Beratung, Vertragsprüfung, Begleitung Schrift für Schritt

Immer mehr deutsche Paare erfüllen sich ihren Kinderwunsch durch eine Leihmutterschaft im Ausland. Griechenland hat sich dabei als ein beliebtes Zielland etabliert. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen der Leihmutterschaft in Griechenland und praktische Informationen für Wunscheltern unter Berücksichtigung des deutschen Leihmutterschafts- und Eizellenspendeverbots.

Als renommierte Kinderwunschkanzlei begleiten wir seit 2014 erfolgreich bundesweit und international Eltern und Familien bei der Planung und Realisierung von Leihmutterschaften.

Medizinische Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen

Leihmutterschaft ist in Griechenland erlaubt. Das griechische Zivilgesetzbuch sieht in den Artikeln 1455-1460 sowie 1464 Voraussetzungen, Bedingungen und Abläufe von Leihmutterschaften vor.

Bei der Leihmutterschaft wird der Embryo im Labor mittels In-vitro-Fertilisation erzeugt – wobei jedoch eigene Eizellen der Leihmutter nicht verwendet werden dürfen. Möglich ist aber, wenn die deutsche Wunschmutter über keine fortpflanzungsfähigen Eizellen verfügt oder große Risiken ihrer Verwendung bestehen, eine Eizellenspende. Grundsätzlich muss dabei die Spenderin anonym bleiben.

Gerichtliche Teilnahmeentscheidung notwendig

Teilnahmeberechtigt an der nicht kommerziellen Leihmutterschaft in Griechenland sind verheiratete und nicht miteinander verheiratete heterosexuelle Paare sowie alleinstehende Frauen. Die Möglichkeit einer Leihmutterschaft in Griechenland besteht allerdings für gleichgeschlechtliche Paare unabhängig von einer Ehe genauso wenig wie für alleinstehende Männer.

Für die Nutzung einer Leihmutter ist eine dies legitimierende gerichtliche Entscheidung notwendig. Nur dann, wenn eine Frau aus medizinischen Gründen, die belegt werden müssen, nicht schwanger werden kann, kann eine solche gerichtliche Genehmigung erteilt werden. Neben der medizinischen Voraussetzung der Wunschmutter, selbst keine Kinder zur Welt bringen zu können, muss die Leihmutter für die beabsichtigte Schwangerschaft und Geburt geeignet sein. Dafür sind medizinische und psychologische Tests sowie eine anschließende schriftliche Vereinbarung mit den Wunscheltern erforderlich. In keinem Fall darf die Leihmutter eigene Eizellen zur Befruchtung zur Verfügung stellen.

Aufenthalt in Griechenland erforderlich

Für die Antragstellung bedarf es eines Aufenthalts der antragstellenden Wunschmutter oder der Leihmutter in Griechenland. War es noch bis 2014 erforderlich, dass die Wunschmutter und die Leihmutter ihren ständigen Wohnsitz in Griechenland hatten, hat der griechische Gesetzgeber durch eine Rechtsänderung diese Voraussetzungen relativiert. Es genügt mittlerweile, dass die Leihmutter einen Wohnsitz oder vorübergehenden Aufenthalt in Griechenland hat. Dies erleichtert die Suche nach einer geeigneten Leihmutter und die Teilnahmemöglichkeit am dortigen Programm von Seiten deutscher Wunscheltern bzw. Frauen mit Kinderwunsch. Da allerdings, wie auch in Kanada, das Werben für Leihmutterschaft und ihre kommerzielle Ausgestaltung verboten sind, ist die Suche häufig nur über Kliniken möglich, welche im Bereich der Reproduktionsmedizin qualifiziert und tätig sind.

Keine Bezahlung der Leihmutter

Die Leihmutterschaft in Griechenland ist altruistisch. Insoweit darf die Leihmutter für Ihre Unterstützung nicht bezahlt werden. Aufgrund der selbstlosen Unterstützung deutscher Wunscheltern durch griechische Leihmütter soll eine Kommerzialisierung vermieden werden. Die Wunscheltern, die dem Zuwiderhandeln, werden bestraft. Ein Zuwiderhandeln gegenüber dem selbstlosen Leihmutterschaftssystem hätte zudem auch Auswirkungen auf eine mögliche Elternschaft nach deutschem Recht. Es ist allerdings gesetzlich zulässig, dass die für Schwangerschaft und Geburt entstehende Aufwendungen der Leihmutter von den Wunscheltern erstattet werden. Eine finanzielle Grenze besteht derzeit bei etwa 10.000 €. Täuschen die Wunscheltern über die Voraussetzungen der Teilnahmeberechtigung oder bezahlen Sie Ihre Leihmutter entgegen dem gesetzlichen Verbot für ihre Tätigkeit, können sie mit Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren oder einer Geldstrafe, mindestens 1500 €, belangt werden.

Der Leihmutterschaftsvertrag sollte daher insbesondere zur Vermeidung von statusrechtlichen und auch strafrechtlichen Nachteilen genau geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Wunschmutter muss adoptieren

Die deutschen Wunscheltern erlangen in Griechenland die Elternstellung bei ordnungsgemäßer gerichtlicher Genehmigung und Durchführung der Leihmutterschaft. Eine Leihmutter hat demgegenüber keinerlei Rechte an dem Kind, dies ist auch eine der wichtigen Voraussetzungen für die griechische Rechtsordnung, die Dienste einer Leihmutter überhaupt nutzen zu dürfen. Probleme entstehen jedoch deshalb, weil die nach griechischem Recht bestehende Mutterschaft in Deutschland nicht anerkannt wird und von daher regelmäßig eine Adoption zur Erlangung der Elternstellung der Mutter erfolgen muss. Diese Aspekte müssen beachtet und in der Umsetzung, auch der vertraglichen Regelungen, berücksichtigt werden. Wir beraten Sie daher umfassend unter Einbeziehung einer sich regelmäßig anschließenden Stiefkindadoption in Deutschland.

Vaterschaft kann anerkannt werden

Deutschen Wunschvätern steht es frei, vorgeburtlich ihre Vaterschaft anzuerkennen. Dies ist unter anderem eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das von der Leihmutter zur Welt gebrachte Kind sogleich eine deutsche Staatsangehörigkeit erlangt und auch ein vorläufiges Passdokument von der deutschen Auslandsvertretung ausgestellt werden kann.

Wir begleiten unsere Mandantin auf diesem Weg Schritt für Schritt, sodass auch eine Leihmutterschaft in Griechenland reibungslos und mit dem bezweckten Erfolg durchgeführt werden kann.

Allgemeine länderunabhängige Informationen zum Leihmutterschaftsrecht finden Sie hier: Leihmutterschaft

Derzeit kein Beratungsangebot, Verstärkung gesucht

Aktuell können wir Ihnen aus personellen Gründen leider keine Beratungen im Bereich "Leihmutterschaft" anbieten.

Sie sind Rechtsanwalt (m/w/d) mit Kenntnissen und Interesse im Bereich Kinderwunschrecht? Wir suchen Umsatzpartner für unser Team oder auch externe Kooperationspartner als Verstärkung. Bei Interesse schreiben Sie gerne eine E-Mail an Rechtsanwalt Bernfried Rose (rose@rosepartner.de).

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen im Familienrecht

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen. Ist Ihre Angelegenheit bereits bei Gericht anhängig, nennen Sie uns bitte auch das Gericht.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.