Kreditbetrug
Strafbarkeit und Verhindern von Strafe für Unternehmer sowie Abgrenzung zu Kreditbetrügern im Internet
Ein paar falsche Häkchen gesetzt und schon sind Sie des Kreditbetruges strafbar? So schnell geht es nicht. Dennoch ist der Kreditbetrug ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsstrafrechts, weil er weit im Vorfeld des regulären Betruges ansetzt. Alles, was Sie zum Tatbestand des Kreditbetruges wissen müssen, finden Sie auf der folgenden Seite.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Anwaltliche Leistungen in Betrugssachen
Als überregionale Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Hamburg, Berlin, Frankfurt, München und Köln vertreten wir Unternehmen und Manager in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Unsere Leistungen umfassen dabei:
- Vorbeugende Beratung zur Vermeidung von Straftaten im Unternehmen
- Strafrechtlichen Verteidigung während des Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens inklusive Soforthilfe bei dinglichem Arrest, eingefrorenen Konten oder anderen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft
- Beratung und Vertretung von betroffenen Unternehmen auch in Betrugssachen inkl. Subventionsbetrug, Anlagebetrug, Kreditbetrug und Bilanzfälschung
Je früher dabei der Rechtsanwalt Einblick in das Ermittlungsverfahren erhält, desto größeren Einfluss kann er auf das Ermittlungsverfahren nehmen und wirtschaftliche Schäden vermeiden.
Mehr Informationen zum Wirtschaftsstrafrecht finden Sie hier: Wirtschaftsstrafrecht
Kreditbetrug: Handlungen im Vorfeld des Betruges
Der Kreditbetrug hat in § 265b des Strafgesetzbuches (StGB) vom Gesetzgeber einen eigenen Tatbestand bekommen, um bestimmte Handlungen schon im Vorfeld des eigentlichen Betruges unter Strafe zu stellen und dadurch die Funktionsfähigkeit des Kreditwesens zu schützen.
Der Tatbestand ist daher als sogenanntes Abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet, bei dem ein tatsächlicher Vermögensschaden nicht erforderlich ist. Es genügt vielmehr die Gefährdung eines geschützten Rechtsgutes.
Strafbare Täuschungshandlungen
Gemäß § 265b StGB macht sich wegen Kreditbetruges strafbar, wer bei einem Kreditantrag gegenüber einem über seine wirtschaftlichen Verhältnisse täuscht, indem er
- falsche Angaben macht,
- unrichtige oder unvollständige Unterlagen einreicht oder
- eine Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mitteilt.
Der Begriff Kredit umfasst dabei nicht nur alle Arten von Darlehen, sondern auch Bürgschaften oder die Stundung von Geldforderungen.
Wirtschaftsstrafrecht: Beteiligung von Unternehmen erforderlich
Der im Wirtschaftsstrafrecht angesiedelte Tatbestand gilt übrigens nicht für Privatpersonen. Nur, wer für seinen Betrieb oder sein Unternehmen einen Kredit beantragt oder dies vortäuscht, oder den Kredit für eine vorgetäuschtes Unternehmen beantragt, kann Täter eines Kreditbetruges sein.
Dabei ist gemäß § 265b Absatz 3 StGB erforderlich, dass der Betrieb bzw. das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Andernfalls scheidet eine Strafbarkeit gemäß § 265b StGB ebenfalls aus.
Private und nicht kaufmännische Betriebe können sich nach oben gesagtem nicht des Kreditbetruges strafbar machen. Sie machen sich allenfalls des Betruges strafbar, wenn sie Einkommensnachweise fälschen, falsche Angaben zu ihrer Bonität machen oder über tatsächlich nicht vorhandene Sicherheiten täuschen. Allerdings machen sie sich nicht schon durch falsche Angaben strafbar, sondern erst, wenn es zu einem Vermögensschaden gekommen ist.
Abgrenzung zu Kreditbetrügern im Internet
Eine Abgrenzung muss weiterhin erfolgen zu den umgangssprachlich als „Kreditbetrug“ bezeichneten Fällen, in denen (vermeintliche) Kreditunternehmen Privatpersonen mit besonders günstigen Konditionen locken. Diese Fälle sind kein Kreditbetrug im Sinne des § 265b StGB.
Darunter fallen folgende Konstellationen:
- Datendiebstahl im Internet:
Durch die vermeintliche Aufnahme eines Kredites werden höchstpersönliche und finanzielle Daten der Kunden gesammelt und im Darknet verkauft oder benutzt, um selbst einen Kredit zu beantragen. - Vermeintliche Vorauszahlungen:
Unseriöse Kreditgeber im Internet versprechen einen Kredit ohne SCHUFA-Prüfung oder zu besonders günstigen Konditionen gegen Geld für vermeintliche, bereits geleistete Beratungsleistungen oder ähnliches. Nach Zahlungseingang wird der Kontakt abgebrochen und ein Kredit nie ausgezahlt.
Hier machen sich die Täter allenfalls eines Betruges strafbar. Mehr Informationen zum Tatbestand des Betruges finden Sie hier: Betrug
Strafrahmenund Verjährung
Das Gesetz sieht als Strafmaß eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor. Eine höhere Strafe kommt indes in Betracht, wenn der Täter sich im Rahmen der Täuschungshandlung anderer Delikte strafbar gemacht hat. Ein ganz typisches Begleitdelikt des Kreditbetruges ist die Urkundenfälschung.
Der Kreditbetrug unterliegt der Regelverjährung von 5 Jahren und kann nach Ablauf dieser Frist grundsätzlich nicht mehr verfolgt werden.
Strafe verhindern: Tätige Reue
Die Norm schlägt eine goldene Brücke zurück in die Freiheit: Wer freiwillig dafür sorgt, dass der beantragte Kredit nicht ausgezahlt wird, bleibt straflos. Dies gilt aber nur, wenn die Auszahlung aufgrund des Tätigwerdens des Täters unterbleibt. Wäre sie ohnehin nicht erfolgt, steht ihm dieser Weg nicht offen.
Sollten gegen Sie bereits ein Verdacht bestehen oder sogar Ermittlungsverfahren laufen, wenden Sie sich unbedingt unmittelbar an einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht.