Schuldscheindarlehen

Flexible Unternehmensfinanzierung außerhalb der Börse

Schuldscheindarlehen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit als Finanzierungsalternative für mittelständische und große Unternehmen. Diese sind zwar etwas teurer als Unternehmensanleihen, die als Wertpapiere über die Börsen gehandelt werden können. Dafür wird kein Prospekt benötigt, die Bedingungen können flexibler vereinbart werden und Schuldscheindarlehen können auch von nicht emissionsfähigen Unternehmen zum Beispiel in Rechtsform der GmbH begeben werden. Diese Vorteile der zu finanzierenden Unternehmen treffen auf ein zunehmendes Interesse von Versicherungen und Versorgungswerken an Schuldscheindarlehen als Anlageform.

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Anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit Schuldscheindarlehen

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater beraten Sie in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt sowie bundesweit in allen Fragen rund um das Schuldscheindarlehen.

  1. Vertragsgestaltung und -verhandlung bezüglich des Schuldscheindarlehensvertrags, insbesondere der abzugebenden Zusicherungen (representations and warranties), Verhaltenspflichen und Einhaltung der Finanzkennzahlen (financial covenants);
  2. Entwurf und Verhandlung Zahlstellenvertrag für die Abwicklung sowie sonstige Vertragsdokumentation;
  3. Abstimmung der Schuldscheindarlehensdokumentation im Hinblick auf aufsichtsrechtliche Anforderungen der Investoren, insbesondere Solvency II und AnlV;
  4. außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Gläubigern gegenüber Schuldscheindarlehensnehmern;
  5. Beratung zum Umgang mit Schuldscheindarlehen in der Unternehmenskrise für Geschäftsführer, Gläubiger und Insolvenzverwalter.

Das Schuldscheindarlehen berührt neben dem allgemeinen Darlehensrecht auch das Aufsichtsrecht und Insolvenzrecht. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Schuldscheindarlehens.

Allgemeine Informationen zur Finanzierung von Unternehmen finden Sie hier: Unternehmensfinanzierung

Das Schuldscheindarlehen im Aufsichtsrecht und Wertpapierrecht

Da Schuldscheindarlehen nicht als Inhaber- oder Orderpapiere ausgestaltet werden und die Übertragung durch Abtretung der Darlehensforderung und Vertragsübernahme erfolgt, sind Schuldscheindarlehen keine Wertpapiere im Sinne des Aufsichtsrechts. Für sie ist daher bei der Emission kein Prospekt nach EU-Prospekt- Verordnung oder WPPG zu erstellen. Auch der außerbörsliche Handel mit Schuldscheindarlehen unterliegt regelmäßig nicht den Vorschriften des WpHG, was allerdings im Einzelfall der genauen Überprüfung bedarf.

Bei der Gewährung von Schuldscheindarlehen handelt es sich zwar um ein Bankgeschäft gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, welche bei gewerbsmäßiger Vergabe von Schuldscheindarlehen nach § 32 KWG eine BaFin- Erlaubnis erfordert. An der Gewerbsmäßigkeit wird es jedoch regelmäßig fehlen und die typischen Investoren verfügen über eine solche Erlaubnis.

Wenn bestimmte Investorenkreise angesprochen werden sollen, welche im Hinblick auf ihre Anlagen aufsichtsrechtlich beschränkt sind, ist dies bei der Strukturierung der Schuldscheindarlehen zu berücksichtigen. Bei Versicherungen und Versorgungswerken sind insbesondere die Anlageverordnung (AnlV) und Solvency II zu beachten.

Das Schuldscheindarlehen in der Krise               

In der Krise kann das Schuldscheindarlehen vergleichsweise schwierig zu handhaben sein. Anders als bei Unternehmensanleihen müssen alle Gläubiger Anpassungen des Schuldscheindarlehens zustimmen. Mehrheitsentscheidungen, wie sie das Schuldverschreibungsgesetz zwischenzeitlich für Unternehmensanleihen vorsieht, um in der Krise im Sinne aller Gläubiger wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden, sind hier nicht vorgesehen. Da die Darlehensgeber das Schuldscheindarlehen als Anlage ansehen, sind auch Verhandlungen über die Anpassung von Kreditkonditionen kaum möglich, wie sie bei Bankkrediten üblich sind, bei denen ja beide Seiten an einer langfristigen Geschäftsbeziehung interessiert sind. Dies ist die Kehrseite des flexiblen Finanzierungsinstruments, mit welchem mit verhältnismäßig geringem Aufwand neue Kreditgeber angesprochen werden können.

Da Besicherungen regelmäßig nicht vorgesehen sind und die Schuldscheindarlehensgeber untereinander und im Verhältnis zu anderen unbesicherten Gläubigern gleichgestellt (pari passu), sind im Falle der Insolvenz die Aussichten das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten eher beschränkt.

Schuldscheindarlehen bei Unternehmenstransaktionen

Schuldscheindarlehen sind in den letzten Jahren vermehrt zur Finanzierung von M&A-Transaktionen im Rahmen von Unternehmenskäufen eingesetzt worden. Wie zu besten Junk-Bond- Zeiten ermöglicht dies, unter Abwälzung des Hauptteils der Risiken auf nicht immer geeignete Investoren, eine Ausstattung des Übernahmevehikels mit Risikokapital. Im Erfolgsfall wird dieses durch die Erträge des Zielunternehmens hoch verzinst zurückgezahlt und der neue Eigentümer hat mit wenig Kapitaleinsatz ein ertragsstarkes Unternehmen erworben. Oder aber die Übernahme scheitert zum hauptsächlichen Schaden der Schuldscheindarlehensgeber. Bei einer fairen Verteilung von Chancen und Risiken kann das Schuldscheindarlehen jedoch eine wichtige Rolle bei solchen LBO-Transaktionen spielen.

Schuldscheindarlehen in der Beratung

Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater beraten und vertreten Unternehmen und Kapitalsammelstellen in allen Fragen rund um Schuldscheindarlehen, insbesondere bei der vertraglichen Gestaltung. Hierzu gehört auch die Darstellung der anderen Formen der Unternehmensfinanzierung.

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