Das neue BaFin-Merkblatt zu Finfluencern

Was sind Finfluencer und warum Regeln dafür?

Die BaFin hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Finfluencern klare Regeln vorgibt. Es zeigt auf, wann ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig wird und welche Konsequenzen drohen.

Veröffentlicht am: 04.03.2025
Qualifikation: Spezialist für Aufsichtsrecht und Geldwäschethemen
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Heutzutage gibt es in den sozialen Medien für alles einen Influencer – von Make-up-Tipps bis hin zu Fitnessroutinen. Aber natürlich auch für Themen rund um Finanzen. Ob Kryptowährungen, Aktien oder ETFs: Immer mehr Menschen folgen den Empfehlungen ihrer Lieblingsfinfluencer, auch wenn es darum geht, ihr Geld anzulegen. Doch hier liegt ein Problem: Viele dieser Influencer haben keine Ahnung von den Anforderungen des Kapitalmarktrechts und wissen gar nicht, dass sie für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) oder einen Prospekt brauchen – und das kann gravierende rechtliche Folgen haben.

Um hier Klarheit zu schaffen und diesen Trend zu regulieren, hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ein neues Merkblatt veröffentlicht: Merkblatt - Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung

Es erklärt, wann Finanz-Influencer als Anlagevermittler gelten und welche Grenzen sie beachten müssen, um das zu vermeiden. In diesem Artikel erklären wir, was das für Sie als Influencer bedeutet.

Was ist eigentlich ein Finfluencer?

Bevor wir ins Detail gehen, schauen wir uns erst einmal an, wer unter den Begriff „Finfluencer“ fällt. Ein Fininfluencer ist jemand, der in sozialen Medien über Finanzthemen spricht und dabei unter anderem seine Follower beeinflusst, wie diese ihr Geld anlegen. 

Rechtliche Vorgaben für Finfluencer

  • Erlaubnispflichtige Tätigkeiten: Wer Finanzdienstleistungen wie Anlageberatung, Anlagevermittlung oder Portfolioverwaltung erbringt, der benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin (vgl. § 32 KWG). Ohne eine solche Erlaubnis dürfen keine solchen Finanzdienstleistungen erbracht werden. Tatsächlich stellt dies eine Straftat dar.
  • Transparenz bei Werbebeziehungen: Wenn ein Influencer für ein Unternehmen arbeitet oder von ihm bezahlt wird, muss dies klar und deutlich offengelegt werden (vgl. § 5a Abs. 6 UWG und § 22 MStV). Dies gilt sowohl für direkte Zahlungen als auch für indirekte Vorteile wie kostenlose Produkte oder Dienstleistungen.
  • Verantwortung für die Inhalte: Influencer tragen Verantwortung für ihre Aussagen. Wenn sie falsche oder irreführende Informationen verbreiten, können sie juristische Konsequenzen erfahren – von zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen bis hin zu strafrechtlichen Strafen (vgl. § 5 UWG, §§ 823 ff. BGB, § 187 StGB).

Finfluencer als Anlagevermittler: Wann liegt Anlagevermittlung vor?

Für Finfluencer kann vor allem die Tätigkeit als Anlagevermittler relevant werden. Anlagevermittlung im Sinne des KWG erbringt, wer Geschäfte über die Anschaffung oder Veräußerung von Wertpapieren vermittelt – selbst die bloße Weiterleitung als Bote kann diesen Tatbestand erfüllen. Allerdings reicht die namentliche Nennung eines Finanzdienstleisters oder das Setzen eines Links auf dessen Website meist nicht aus. Kommt jedoch ein Finfluencer dazu, ein ganz konkretes Finanzinstrument, worunter z.B. auch ein Bitcoin fällt, anzupreisen und dessen angebliche Vorteile darzustellen oder erhält er Provisionen vom Anbieter für durch ihn vermittelte Geschäftsabschlüsse, dann geht die BaFin davon aus, dass hier Anlagevermittlung stattfindet und entsprechend eine Erlaubnispflicht besteht.

Finanzinfluencer als Ersteller/Weitergeber von Anlageempfehlungen nach der MAR

Zwar weist die BaFin im genannten Merkblatt darauf hin, dass bloße Anlagestrategieempfehlungen keine Anlageberatung darstellen, da sie nicht auf einer Berücksichtigung persönlicher Umstände des Kunden beruhen. Trotzdem können Finfluencer dabei gesetzlichen Pflichten unterliegen. So unterfallen sie gemäß der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) möglicherweise der Pflicht, solche Anlagestrategieempfehlungen gegenüber der BaFin anzumelden. Werden diese Anzeigepflichten nicht eingehalten, drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR. Zudem muss sichergestellt werden, dass Interessenkonflikte möglichst vermieden werden, z.B. dann, wenn Vergütungen für die Finfluencer an die Empfehlungen geknüpft werden.

Finfluencer im Regulierungsfokus der EU: Zukünftige Regulierung

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments ECON hatte sich erstmals im April 2024 mit der Rolle von Finfluencern auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zur geplanten Richtlinie zur Stärkung des Schutzes von Kleinanlegern wurde die Bedeutung von Finfluencern für junge Generationen sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken betont. Die Vorschläge des ECON sehen konkrete Maßnahmen zur Regulierung ihrer Tätigkeiten vor. So sollen Wertpapierfirmen und Versicherer künftig verpflichtet sein, die Aktivitäten der für sie tätigen Finfluencer vertraglich genau festzulegen und regelmäßig zu prüfen, ob diese bei ihren Kommunikationsmaßnahmen die Grundsätze einer redlichen, eindeutigen und nicht irreführenden Darstellung einhalten. Auch von dieser Seite ist also eine – indirekte – Regulierung von Finfluencern zu erwarten.

Risiken für Finfluencer: Was passiert, wenn man die Regeln missachtet?

Verstoßen Finfluencer gegen die Vorgaben der BaFin, drohen ihnen erhebliche rechtliche Konsequenzen:

  • Strafbarkeit für Anlagevermittlung ohne Erlaubnis: Wer ohne Lizenz Anlageberatung betreibt, verstößt gegen § 32 KWG und macht sich gemäß § 54 KWG sogar strafbar. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Finfluencer ganz bestimmte Produkte herausstellt und vom Anbieter eine Vergütung erhält.
  • Zivilrechtliche Haftung gegenüber Anlegern: Wenn ein Finfluencer falsche oder irreführende Aussagen macht und Anleger dadurch Schaden erleiden, kann er zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Die Anleger könnten Klagen einreichen und Schadensersatz verlangen. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob der Finfluencer bewusst oder versehentlich falsch informiert hat. Auch das Handeln ohne erforderliche Erlaubnis der BaFin kann zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen.
  • Abmahnungen durch Wettbewerber: Neben der BaFin oder der Staatsanwaltschaft können auch Wettbewerber mit Abmahnungen gegen Finfluencer vorgehen, die ohne notwendige Erlaubnis Anlagevermittlung betreiben. Dann drohen Anwaltskosten und Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht.

Wie bleiben Finfluencer im erlaubnisfreien Bereich?

Um Strafen und Haftungsrisiken zu vermeiden, können Sie einige Maßnahmen ergreifen, um im erlaubnisfreien Bereich zu bleiben:

  • Informieren und ggf. qualifizierte Beratung aufsuchen: Finfluencer sollten sich informieren und dann ihre Auftritte in sozialen Medien danach ausrichten, um Haftung zu vermeiden. In Zweifelsfällen sollten sie sich qualifiziert beraten lassen, bevor sie loslegen.
  • Vermeiden Sie individuelle Empfehlungen: Teilen Sie allgemeine Informationen zu Anlageklassen statt personalisierter Ratschläge zu konkreten Produkten. Das reduziert das Risiko, als Anlageberater eingestuft zu werden.
  • Transparenz walten lassen: Falls Sie für Unternehmen werben oder bezahlt werden, offenbaren Sie dies klar und eindeutig.

 

Weitere Informationen zum Aufsichtsrecht finden Sie hier: Aufsichtsrecht – Bafin-Lizenz, Haftungsdach, Fintech etc.