Wirtschaftskanzlei & Wirtschaftsrecht

Unsere Wirtschaftsanwälte für Ihr Unternehmen

Wirtschaftsrechtliche Beratung für Unternehmen, Manager und Investoren ist das Kerngeschäft von ROSE & PARTNER. Als Wirtschafts- und Steuerkanzlei können wir Akteure des Wirtschaftslebens in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen umfassend betreuen. Als Inhaber einer mittelständischen Kanzlei kennen wir die Probleme und Erwartungen unserer Mandanten. Unser Kanzleimotto „Beratung für den Mittelstand“ ist daher das Spiegelbild unseres Selbstverständnisses als Unternehmer.    

Inhalt

Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!

Unsere Kernkompetenzen im Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrechtliche Beratung reicht bei ROSE & PARTNER von der Unternehmensgründung über die laufende Betreuung in allen rechtlichen Fragen bis hin zu Umstrukturierungen und Transaktions- bzw. Nachfolgegestaltungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige Leistungen im Wirtschaftsrecht, die Sie jeweils an unseren Standorten in Hamburg, Berlin,Köln, München und Frankfurt in Anspruch nehmen können:  

  1. Unternehmenstransaktionen (M&A): Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Anteilskäufe bzw. -verkäufe
  2. Unternehmensgründungen: Wahl der Gesellschaftsform, Steuerbelastungsvergleich, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerverträge.
  3. Unternehmensfinanzierung: strategische Beratung und Vertragsgestaltung, Mittelstandsfinanzierung, mezzanine Finanzierung
  4. Handels- und Vertriebsrecht: vertragliche Gestaltung von Vertriebsstrukturen, Handelsvertreterverträge etc.
  5. Gesellschafterstreitigkeiten: Kündigung bzw. Ausschluss von Gesellschaftern · Geschäftsführerrecht: Vertragsgestaltung, Kündigung, Abberufung & Prozessfinanzierungen
  6. Unternehmensinsolvenz: Beratung zur Haftungsvermeidung   
  7. Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigung, betriebliche Maßnahmen
  8. Markenrecht: Schutz geistigen Eigentums durch Markenanmeldung und -überwachung, Lizenzverträge etc.
  9. Kartellrecht, Wettbewerbsrecht & Werberecht: Überprüfung kartellrechtlich relevanter Transaktionen sowie Verkaufs- und Werbemaßnahmen
  10. Medienrecht & Urheberrecht: Lizenzierungen, Reputationsmanagement etc.
  11. IT-Recht: Datenschutz, Unternehmenssoftware, Internetrecht, Social Media
  12. Wirtschaftsspionage, Betriebsspionage
  13. Sportrecht, Fußball-Gesellschaftsrecht

Unsere Beratung im Wirtschaftsrecht beschränkt sich nicht auf das Umfeld unserer Kanzleistandorte. Unsere Büros in Hamburg, Berlin, Köln, München und Frankfurt bieten Beratung und Vertretung bundesweit und international. Unser international ausgerichtetes Anwaltsteam berät auch in Englisch, Italienisch und Französisch. Außerdem verfügen wir über einschlägige Kenntnisse in verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen.  

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Steuerrechtliche Beratung durch Wirtschaftskanzlei sicherstellen

Wirtschaftliches Handeln hat stets auch steuerliche Aspekte, so dass eine Wirtschaftskanzlei immer auch Steuerkanzlei sein muss. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte arbeiten Hand in Hand mit den Steuerberatern von ROSE & PARTNER zusammen. Da unsere Steuerberater in Hamburg und Berlin jeweils auch Fachanwälte für Steuerrecht sind, sind sie hervorragend qualifiziert, auch komplexe wirtschaftsrechtliche Transaktionen und Gestaltungen kompetent und effizient zu begleiten.

Die Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand bedeutet für den Mandanten in der Regel eine bessere, schnellere und wirtschaftliche Bearbeitung. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, die durch die laufende Steuerberatung über wichtiges „Insiderwissen“ verfügen.

Commercial & Corporate Litigation

Commercial Litigation meint die gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere im Vertriebsrecht(etwa Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchiseverträge). Dagegen ist mit Corporate Litigation der gerichtliche Streit im Gesellschaftsrechtbeschrieben. Zu letztem zählen Gesellschafterstreitigkeiten, das Thema Geschäftsführerhaftung oder Post-M&A-Auseinandersetzungen. 

Im Bereich der Commercial & Corporate Litigation spielen verfahrensrechtliche Besonderheiten eine zentrale Rolle. Zuständig für solche Verfahren sind in der Regel die Landgerichte, wobei häufig spezialisierte Kammern für Handelssachen wirtschaftsrechtliche Streitfälle verhandeln. Aufgrund der häufig komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtungen sind diese Verfahren besonders anspruchsvoll. Gerade bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa der Abberufung von Geschäftsführern oder dem Ausschluss von Gesellschaftern, kommt es nicht selten zu einer hohen Eskalationsdynamik. In solchen Fällen kann der Einsatz einstweiliger Verfügungen notwendig sein, um Rechtspositionen kurzfristig zu sichern und irreversible Nachteile zu vermeiden.

Im internationalen Kontext, vor allem bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen, werden klassische Gerichtsverfahren zunehmend durch Schiedsverfahrenersetzt. Diese bieten den Vorteil der Vertraulichkeit und der Flexibilität bei der Verfahrensgestaltung.

Für die erfolgreiche Prozessführung sind die richtigen Strategieüberlegungen entscheidend. Bereits im Vorfeld des Verfahrens ist eine sorgfältige Risikoanalyse empfehlenswert – sowohl hinsichtlich der Erfolgsaussichten als auch der wirtschaftlichen und reputationsbezogenen Folgen eines Rechtsstreits. Dabei sind Beweislage, Vertragsgrundlagen sowie das Verhalten der Beteiligten sorgfältig zu erwägen. Auch eine gezielte Kommunikation nach außen sowie der parallele Einsatz alternativer Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schlichtung können dazu beitragen, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erzielen – insbesondere wenn eine laufende Geschäftsbeziehung nicht gefährdet werden soll. Nicht zuletzt erfordert erfolgreiche Litigation ein gutes Kosten- und Zeitmanagement sowie realistische Erwartungen – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich. Nur wer den Prozess als strategisches Instrument und nicht als Selbstzweck versteht, wird in Commercial & Corporate Litigation langfristig erfolgreich sein.

Prozessfinanzierung beim Streit im Wirtschaftsrecht

Wo Gerichtsstreitigkeiten oder gar Schiedsverfahren im Wirtschaftsrecht geführt werden müssen, stellt sich schnell die Frage nach den Kosten. Hier kann die Prozessfinanzierung eine wichtige Rolle spielen. Sie ermöglicht es Unternehmen, berechtigte Ansprüche auch dann durchzusetzen, wenn die finanziellen Ressourcen für einen aufwendigen Rechtsstreit fehlen oder anderweitig gebunden sind. 

Bei der Prozessfinanzierung übernimmt ein externer Prozessfinanzierer die Kosten des Verfahrens – wie Gerichtsgebühren, Anwalts- und Sachverständigenkosten – und erhält im Erfolgsfall einen prozentualen Anteil am erstrittenen Betrag. Für das finanzierte Unternehmen bedeutet das: kein Kostenrisiko, aber volle prozessuale Durchsetzungskraft. 

Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung sind grundsätzlich gute Erfolgsaussichten sowie ein wirtschaftlich relevanter Streitwert. Besonders bei wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Vertragspartnern, etwa bei vertriebsrechtlichen Schadensersatzfällen kann Prozessfinanzierung ein effektives Instrument zur Durchsetzung finanzieller Interessen sein – gerade auch gegenüber finanzstärkeren Gegnern.

Prozessfinanzierung im Wirtschaftsrecht Weitere Informationen zu Klagen ohne finanzielles Risiko

Familie & Vermögen aus wirtschaftsrechtlicher Perspektive

Wirtschaftsrecht

Im Gegensatz zu vielen Großkanzleien und herkömmlichen Wirtschaftskanzleien bieten wir als Unternehmerkanzlei auch in den Bereichen Erbrecht und Familienrecht Beratung und Vertretung mit wirtschaftsrechtlichem Bezug. Hier steht der Gedanke des Vermögensschutzes (asset protection) im Vordergrund. Wichtige Instrumente sind hier Unternehmertestamente bzw. Unternehmereheverträge. Für Unternehmerscheidungen bzw. Managerscheidungen bieten wir das Know-How aus dem Familienrecht sowie Wirtschafts- und Steuerrecht.

Im Bereich der Unternehmensnachfolge bieten unsere Erbrechtler gemeinsam mit unseren Gesellschaftsrechtlern und Steuerberatern maßgeschneiderte Lösungen, die die Übergabe und den Erhalt von inhabergeführten Familienunternehmen sichern.  Hierzu gehören u.a. die Testamentsvollstreckung für Betriebe, der Familienpool (z.B. vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften) oder auch die Familienstiftung.

Da Betriebs- bzw. Privatimmobilien im Vermögen des mittelständischen Unternehmers häufig eine zentrale Rolle spielen, gehört zudem auch das Immobilienrecht zu unseren Kompetenzen. 

Unsere Mandanten im Wirtschaftsrecht

Zu unseren Mandanten im Wirtschaftsrecht gehören kleine und mittelständische Unternehmen sowie die im Umfeld der Unternehmen agierenden Personen, also Gesellschafter, Investoren, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte etc. Wir betreuen sowohl Einzelunternehmer als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, von der Freiberuflerpraxis bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft. 

Darüber hinaus zählen wir auch Handelsvertreter, Vertragshändler und andere Vertriebsmittler sowie Testamentsvollstrecker, Pflichtteilsberechtigte etc. zu unseren Mandanten. 

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Unser Beraterteam Wirtschaftsrecht in Hamburg, Berlin, München, Köln und Frankfurt

Alle unsere Wirtschaftsanwälte sind Spezialisten im Unternehmensrecht, Vertriebsrecht, Gesellschaftsrecht und in weiteren wirtschaftsrechtlichen Bereichen. Unsere Anwälte für Wirtschaftsrecht beraten Sie an fünf bedeutenden Wirtschaftsstandorten, in Hamburg, Berlin, München, Köln und Frankfurt – persönlich, lösungsorientiert und wirtschaftlich denkend. Ob GmbH-Recht, Unternehmenskauf oder Gesellschafterstreit: Unsere Wirtschaftsanwälte entwickeln maßgeschneiderte Strategien für Ihr Unternehmen – praxisnah, durchsetzungsstark und mit Weitblick. Sie können unserer langjährigen Erfahrung, fachliche Spezialisierung und persönliche Betreuung vertrauen.

FAQ - Wirtschaftsrecht & Wirtschaftskanzlei

Mit einem Klick finden Sie die Antwort auf die wichtigsten Fragen zu den Themen Wirtschaftskanzlei und Wirtschaftsrecht.

Was ist Wirtschaftsrecht?

Das Wirtschaftsrecht umfasst unterschiedlichste Regelungen, die Unternehmen und Unternehmer im geschäftlichen Alltag betreffen – vom Gesellschaftsrecht über Vertriebsrecht und Vertragsrecht bis zum IP- und Wettbewerbsrecht. 

Wann braucht man einen Wirtschaftsanwalt?

Ein Wirtschaftsanwalt wird bei der Gründung oder Strukturierung eines Unternehmens, bei Gesellschafterstreitigkeiten, der Gestaltung von Verträgen und Vertriebsvereinbarungen oder bei Haftungsfragen im unternehmerischen Bereich benötigt. 

Was macht eine Wirtschaftskanzlei?

Eine Wirtschaftskanzlei berät und vertritt Unternehmen, Gesellschafter, Investoren und Manager im Gesellschaftsrecht (GmbH, AG, Personengesellschaften), bei Unternehmenskäufen (M&A), Gesellschafterkonflikten und zu Fragen der Geschäftsführerhaftung. Sie berät im Handels- und Vertragsrecht sowie im Steuerrecht für Unternehmen und Unternehmer.

Was kostet ein Anwalt für Wirtschaftsrecht?

Typischerweise richten sich die Kosten nach dem Einzelfall und werden auf Stundenbasis vereinbart. Manchmal ist auch ein Pauschalhonorar möglich. Wichtig ist, dass das individuelle Vergütungsmodell für das Unternehmen transparent und planbar ist.

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