Wirtschaftskanzlei & Wirtschaftsrecht
Unsere Anwälte und Steuerberater für Ihr Unternehmen
Wirtschaftsrechtliche Beratung für Unternehmen ist das Kerngeschäft von ROSE & PARTNER. Als Wirtschafts- und Steuerkanzlei können wir Akteure des Wirtschaftslebens in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen umfassend betreuen. Als Inhaber einer mittelständischen Kanzlei kennen wir die Probleme und Erwartungen unserer Mandanten. Unser Kanzleimotto „Beratung für den Mittelstand“ ist daher das Spiegelbild unseres Selbstverständnisses als Unternehmer.
Wirtschaftsrechtliche Kernkompetenzen
Wirtschaftsrechtliche Beratung reicht bei ROSE & PARTNER von der Unternehmensgründung über die laufende Betreuung in allen rechtlichen Fragen bis hin zu Umstrukturierungen und Transaktions- bzw. Nachfolgegestaltungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige Leistungen im Wirtschaftsrecht, die Sie jeweils an unseren Standorten in Hamburg, Berlin,München und Frankfurt in Anspruch nehmen können:
- Unternehmensgründungen: Wahl der Gesellschaftsform, Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge etc.
- Unternehmenstransaktionen (M&A): Anteilskäufe bzw. -Verkäufe
- Unternehmensfinanzierung: strategische Beratung und Vertragsgestaltung, Mittelstandsfinanzierung, mezzanine Finanzierung
- Handels- und Vertriebsrecht: vertragliche Gestaltung von Vertriebsstrukturen, Handelsvertreterverträge etc.
- Gesellschafterstreitigkeiten: Kündigung bzw. Ausschluss von Gesellschaftern · Geschäftsführerrecht: Vertragsgestaltung, Kündigung, Abberufung & Prozessfinanzierungen
- Unternehmensinsolvenz: Beratung zur Haftungsvermeidung
- Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigung, betriebliche Maßnahmen
- Markenrecht: Schutz geistigen Eigentums durch Markenanmeldung und -überwachung, Lizenzverträge etc.
- Kartellrecht, Wettbewerbsrecht & Werberecht: Überprüfung kartellrechtlich relevanter Transaktionen sowie Verkaufs- und Werbemaßnahmen
- Medienrecht & Urheberrecht: Lizenzierungen, Reputationsmanagement etc.
- IT-Recht: Datenschutz, Unternehmenssoftware, Internetrecht, Social Media
- Wirtschaftsspionage, Betriebsspionage
- Sportrecht, Fußball-Gesellschaftsrecht
Unsere Beratung im Wirtschaftsrecht beschränkt sich nicht auf das Umfeld unserer Kanzleistandorte. Unsere Büros in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt bieten Beratung und Vertretung bundesweit und international. Unser international ausgerichtetes Anwaltsteam berät auch in Englisch, Italienisch, Französisch, Polnisch und auf Farsi. Außerdem verfügen wir über einschlägige Kenntnisse in verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Steuerrechtliche Betreuung
Wirtschaftliches Handeln hat stets auch steuerliche Aspekte, so dass eine Wirtschaftskanzlei immer auch Steuerkanzlei sein muss. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte arbeiten Hand in Hand mit den Steuerberatern von ROSE & PARTNER zusammen. Da unsere Steuerberater in Hamburg und Berlin jeweils auch Fachanwälte für Steuerrecht sind, sind sie hervorragend qualifiziert, auch komplexe wirtschaftsrechtliche Transaktionen und Gestaltungen kompetent und effizient zu begleiten.
Die Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand bedeutet für den Mandanten in der Regel eine bessere, schnellere und wirtschaftliche Bearbeitung. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, die durch die laufende Steuerberatung über wichtiges „Insiderwissen“ verfügen.
Familie & Vermögen
Im Gegensatz zu vielen Großkanzleien und herkömmlichen Wirtschaftskanzleien bieten wir als Unternehmerkanzlei auch in den Bereichen Erbrecht und Familienrecht Beratung und Vertretung mit wirtschaftsrechtlichem Bezug. Hier steht der Gedanke des Vermögensschutzes (asset protection) im Vordergrund. Wichtige Instrumente sind hier Unternehmertestamente bzw. Unternehmereheverträge. Für Unternehmerscheidungen bzw. Managerscheidungen bieten wir das Know-How aus dem Familienrecht sowie Wirtschafts- und Steuerrecht.
Im Bereich der Unternehmensnachfolge bieten unsere Erbrechtler gemeinsam mit unseren Gesellschaftsrechtlern und Steuerberatern maßgeschneiderte Lösungen, die die Übergabe und den Erhalt von inhabergeführten Familienunternehmen sichern. Hierzu gehören u.a. die Testamentsvollstreckung für Betriebe, der Familienpool (z.B. vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften) oder auch die Familienstiftung.
Da Betriebs- bzw. Privatimmobilien im Vermögen des mittelständischen Unternehmers häufig eine zentrale Rolle spielen, gehört zudem auch das Immobilienrecht zu unseren Kompetenzen.
Unsere Mandanten im Wirtschaftsrecht
Zu unseren Mandanten im Wirtschaftsrecht gehören kleine und mittelständische Unternehmen sowie die im Umfeld der Unternehmen agierenden Personen, also Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte etc. Wir betreuen sowohl Einzelunternehmer als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, von der Freiberuflerpraxis bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft. Darüber hinaus zählen wir auch Handelsvertreter und andere Vertriebsmittler sowie Testamentsvollstrecker, Pflichtteilsberechtigte etc. zu unseren Mandanten.
Ebenfalls auf unserer Homepage finden Sie Informationen zur Sammelklage bzw. Musterklage.
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